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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristen-Sammelthread XI ( Denny Crane, eh )
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webLOAD

webload
Bitte beachten Denny Crane, eh
Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

willkommmen in der 11. völlig neubearbeiteten Auflage des Juristen-Sammelthreads 2007 im pOT.

Folgende Allgemeine Teilnahmebedingungen sind nach wie vor zu beachten:

 
Allgemeine Teilnahmebedingungen

§ 1. Regeln über die Rechtsberatung

(1) Dieser Thread soll dienen: Dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr Augenzwinkern), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.

(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung spezieller privater Rechtsprobleme!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen.

(3) Allerdings dient es sicher gerade durch den praktischen Bezug der juristischen Übung, wenn hier abstrakt und anonymisiert über den einen oder anderen real existierenden Fall diskutiert wird. Augenzwinkern
Dabei gibt es keinen Anspruch auf Richtigkeit, und man kann jedem nur raten, sich über sein juristisches Problem bei einem zugelassenen Anwalt oder ggf. der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.


§ 2. Informationseinholung durch weiterführende Links

Vorherige Informationseinholung hat zu geschehen durch:
www.rechtliches.de
www.dejure.org
www.e-gesetze.de
www.lawwww.de
www.lawblog.de


§ 3. Informationseinholung durch vorhergehende Threads

(1) Vorherige Informationseinholung hat ferner zu geschehen durch:
AngusG,
WebLoad,
TylerDurdan,
schietegal,
Webload,
schietegal,
Crutschie,
Rantanplan,
webLOAD,
Wulfgar.
(2) Durch Anworten in diesem Thread akzeptieren Sie die Allgemeine Teilnahmebedingungen.




Passende Lösung für alle Probleme des Jurastudiums:

 
Zitat von TylerDurdan

*irres Lachen*




Komme gerade aus der 1. ÖR-Examensklausur:
Ausgangsfall:
AOL-CDs, die AOL über Supermärkte in deren Eingangsbereichen auslegen lässt, verschmutzen die Stadt, weil irgendwelche Knechte die als Wurfgeschosse verwenden.
Hab AOL in die Ordnungspflicht genommen (FFK analog, öffentliche Ordnung Zweckveranlasser, etc).
Abwandlung:
Gegen einzelnen Supermarkt soll ein Zwangsgeld verhängt werden. Ich war mal so mutig und habe eine Einzelrechtsnachfolge in die konkrete Ordnungspflicht angenommen. peinlich/erstaunt


Außerdem noch:
 
Zitat von webLOAD
Wie ist der Schwerpunktbereich bei anderen Unis in NRW strukturiert?
Ich habe gehört dass man zB in Köln acht Klausuren schreiben kann und sich die besten aussuchen kann - stimmt das? Und wie wird da benotet?

Ich überlege im Moment, ob ich (bei Bedarf) für den Schwerpunktbereich forum-shoppen sollte. peinlich/erstaunt



So läufts in Kölle:
 
Zitat von Tomat3

also

in köln wählste deinen SP-Bereich.

In dem musst du eine Seminararbeit und 3 Kernbereichsklausuren schreiben.

Der gesamte Uniteil zählt halt 30% der Examensnote.


Momentan ist es noch so, das man die KB-Klausuren beliebig oft schreiben darf, und sich verbessern kann.


Was nicht heisst, das es im nächsten Sem. genauso bleibt...



Wie ist es denn in Düsseldorf? peinlich/erstaunt



Achja, ich glaubew die Klausur wurde vom JPA Köln gestellt, es ging nämlich um die kreisfreie Stadt K. mit den Augen rollend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 24.09.2007 16:06]
24.09.2007 16:05:30  Zum letzten Beitrag
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webLOAD

webload
Jeah, den Ausgangsfall der ÖR-Klausur heute kannte ich.
Der war schonmal ganz ähnlich in der JuS dieses Jahr und ich hatte den letzte Woche noch kopiert und bearbeitet. \o/

/Zur Info: Warnhinweise auf Tabakwaren. Da muss man erstmal auf die negative Meinungsfreiheit kommen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von webLOAD am 25.09.2007 16:05]
25.09.2007 16:04:32  Zum letzten Beitrag
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kUbA

Guerilla
ich hab ma ne ganz einfach frage für euch juristen:
angenommen ein freund haut mir eine rein. is ja ne leichte körperverletzung, ergo straftat. ich will ihn aber lediglich zivilrechtlich anklagen und schmerzensgeld kassieren, aber strafrechtlich soll ihm nichts passieren. is das möglich oder leitet das zivilgericht das weiter?
25.09.2007 16:11:01  Zum letzten Beitrag
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Öhm...Naja

AUP Öhm...Naja 25.11.2008
 
Zitat von kUbA




Breites Grinsen
denk mal ganz scharf nach...
25.09.2007 17:05:31  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Ist relativ simpel. Regelt es außergerichtlich...
25.09.2007 17:11:43  Zum letzten Beitrag
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kUbA

Guerilla
 
Zitat von Öhm...Naja

 
Zitat von kUbA




Breites Grinsen
denk mal ganz scharf nach...


danke für deine hilfe, jetzt weiß ich bescheid...not.
das is ne hypothetische annahme, hat nichts mit mir oder sonstwem zu tun.
25.09.2007 17:12:56  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Wie ist das eigentlich, wenn jemand etwas kaputt macht, was mir gehört, und vor mehreren Zeugen verspricht, es zu bezahlen, es aber nicht tut, sondern wartet, bis er das Geld von seiner Haftpflicht wieder hat, ich es also erstmal selber gezahlt habe, und jetzt darauf sitze und warte?
Kann ich, wenn so etwas mal passieren sollte, denjenigen irgendwie belangen?
25.09.2007 17:14:02  Zum letzten Beitrag
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Öhm...Naja

AUP Öhm...Naja 25.11.2008
 
Zitat von kUbA

 
Zitat von Öhm...Naja

 
Zitat von kUbA




Breites Grinsen
denk mal ganz scharf nach...


danke für deine hilfe, jetzt weiß ich bescheid...not.
das is ne hypothetische annahme, hat nichts mit mir oder sonstwem zu tun.


naja sobald du irgendwie ne körperverletzung anzeigst, liegt es nicht mehr in deiner hand, was mit dem täter passiert.

aber mal was anderes. aussm studienthread:
darf eine uni einfach festlegen, von welcher stelle die abi-zeugniskopien beglaubigt sein dürfen?
Immerhin sind die Leute (Notare, Pfarrer, Professoren,...) ja alle per Gesetz dazu berechtigt...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Öhm...Naja am 25.09.2007 17:19]
25.09.2007 17:15:57  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Pfarrer und Professoren dürfen Abizeugniskopien beglaubigen? Merkwürdig...
25.09.2007 17:22:37  Zum letzten Beitrag
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Öhm...Naja

AUP Öhm...Naja 25.11.2008
 
Zitat von -rantanplan-

Pfarrer und Professoren dürfen Abizeugniskopien beglaubigen? Merkwürdig...



also wenn laut der gestressten frau im rathaus, pfarrer sogar kopien vom perso beglaubigen dürfen, denke ich mal schon...

ich bin bisjezt immer davon ausgegangen, dass alle leute die so einen stempel ihr eigen nennen, auch jede kopie von jeder art urkunde beglaubigen dürfen.
25.09.2007 17:25:32  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
Also, Spaß beiseite - amtlich beglaubigen dürfen alle öffentlichen Stellen, die berechtigt sind, ein Dienstsiegel zu führen. Daher dürfen Rechtsanwälte das nur mit ihren eigenen Urkunden, nicht aber fremden Urkunden machen, im Gegensatz zum Notar. Und da ein Kirchenamtsiegel wohl ein öffentliches ist, dürfte das in der Tat ausreichen, Professoren oder zumindest das Dekanat einer Uni dürfen das sicher auch.
25.09.2007 17:34:33  Zum letzten Beitrag
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krak0s

AUP krak0s 12.07.2010
Ich habe eine Frage zum Thema Jugendarbeitschutzgesetz.

Dort wird unter anderem Festgelegt wie lang jemand unter 18 Arbeiten darf, wie oft, wieviele Pausen, etcetcetc..

Jedoch steht dort auch das unteranderem für die Gastronomie Ausnahmen gelten.

Kann mir ein Fachkundiger mal sagen wie weit diese Ausnahmen gelten? Und ob das nicht doch auch irgendwie geregelt ist?
Informationen habe ich nicht gefunden im Netz.
25.09.2007 21:58:59  Zum letzten Beitrag
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_-°-_ 4p0h!s _-°-_

Russe BF
Ich will die Post verklagen!

Also am Montag habe ich die fehlenden Anlagen für meine Immatrikulation per Einschreiben an die Uni gesendet. Das Tracking meldet auch heute immernoch "in Filiale eingeliefert" was soviel heist das es dort liegengeblieben oder gestohlen worden ist.

Da die Dokumente bis zum 28ten da sein müssen und ich nicht nochmal auf diesen Verein zählen will fahr ich Fraitag persöhnlich von Hannover nach Braunschweig.

Mir entstehen dadurch hohe Fahrtkosten von 20¤ (NDS-Ticket)

Wie kann ich eine Schadensersatzklage einreichen?
26.09.2007 18:32:25  Zum letzten Beitrag
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-thrawn-

Arctic
Hallo,
ich habe bei einem eBay-Händler ein Handy gekauft. Das hat nicht richtig funktioniert und ich es zur Reperatur zurück geschickt. Paar Tage später kam das neue Handy und spackte schon wieder rum. Ich hatte die Schnauze voll und hab per Mail gesagt ich mache von meinem Rückgaberecht Gebrauch und habe das Handy zurück geschickt.

Heute kommt eine Mail mit folgendem Satz: Da aber der Warrantysticker entfernt wurde und eine Schraube unten links fehlt gehen wir davon aus, dass Sie das Gerät eigenmächtig versucht haben zu reparieren.

Das Gerät wird jetzt erst geprüft.


Das ist absoluter Humbug. Ich habe nichts entfernt und schon gar nicht rumgeschraubt. Dass die Schraube fehlt kann sein, aber nicht durch mich.

Habe jetzt eine Mail geschrieben, dass ich das nicht verursacht habe. Was ist, wenn der Händler darauf beharren bleibt? verwirrt
27.09.2007 18:25:19  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
27.09.2007 19:19:20  Zum letzten Beitrag
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DaveJay

Leet
Hi! Ich habe mal zwei Fragen.

1. Angenommen jemand kauft was, bezahlt es nicht, bekommt es aber ohne Eigentumsvorbehalt übergeben. Dann geht es (ohne sein Verschulden) kaputt. Hat er einen Schaden? (Diese Frage hatte ich schon mal hier gestellt, hätte aber gerne noch mal eine Bestätigung weil ich zwischenzeitlich gegenteiliges gehört habe. )

2. Es geht um die Frage ob man in AGB Aufwendungsersatz bei einfacher Fahrlässigkeit gegenüber Unternehmern grundsätzlich ausschließen kann. Laut Sachverhalt erfährt der Unternehmer erst von den AGB, als er ein Bestätigungsschreiben erhält in dem auf die AGB hingewiesen wird (diese sind aber nur auf Anfrage erhältlich und liegen nicht bei).

Ich habe mir da schon so meine Gedanken gemacht und denke die AGB gehen nicht durch, aber ich weiß nicht wo ich sie am besten rauswerfe (bzw. rauswerfen kann). Sagt doch mal bitte welche der folgenden Möglichkeiten am besten wirken und ob ihr noch andere Ideen habt:

a) Nicht zugegangen. In diesem Speziellen Fall könnten die AGB nicht zugegagen sein. Das Problem: Das bezieht sich auf eine sehr alte BGH Entscheidung von Anfang der 80er Jahre. Da weiß ich nicht, ob das zu alt ist. Es wird jedoch in einem aktuellen AGB-Kommentar ausrücklich als Quelle genannt.

b) Über 307 II Nr. 1: Ich habe zwar keine Ahnung wie das geht, aber Aufwendungsersatz soll ja wohl das Vertrauen in den Vertrag stärken und es dem einzelnen ermöglichen Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Vertrag gemacht hat ersetzt zu bekommen. Bei einem Ausschluss wie dem obigen geht das ja nicht.

c) Über 307 II Nr. 2: Hier könnte man den so genannten "Kardinalpflichtenstreit" machen. Das Problem: Alle Aufsätze beziehen sich eher auf SE statt der Leistung und sagen dann lediglich im letzten Satz "das alles gilt auch für Aufwendungsersatz nach § 284", was nichts daran ändert, dass viele Argumente sich eben nur auf den SE statt der Leistung beziehen und deshalb eher deplaziert wirken.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DaveJay am 28.09.2007 10:26]
28.09.2007 10:25:07  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
noch 3 wochen, dann gehts endlich weiter, nachdem mein sommersemester total unnütz war! \o/
28.09.2007 10:58:34  Zum letzten Beitrag
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outside forward

Arctic
 
Zitat von Tomat3

noch 3 wochen, dann gehts endlich weiter, nachdem mein sommersemester total unnütz war! \o/



inwiefern unnuetz?

bin gerade an meiner zr-hausarbeit. stressig, einfach nur stressig. hab den ersten teil so gut wie fertig, aber keine lust auf den zweiten.. maaaan!
28.09.2007 11:28:27  Zum letzten Beitrag
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-rantanplan-

-rantanplan-
 
Zitat von DaveJay

Hi! Ich habe mal zwei Fragen.

1. Angenommen jemand kauft was, bezahlt es nicht, bekommt es aber ohne Eigentumsvorbehalt übergeben. Dann geht es (ohne sein Verschulden) kaputt. Hat er einen Schaden? (Diese Frage hatte ich schon mal hier gestellt, hätte aber gerne noch mal eine Bestätigung weil ich zwischenzeitlich gegenteiliges gehört habe. )


Natürlich hat er einen Schaden - Verlust des Eigentums. Die Kaufpreisforderung kann höchstens dazu führen, dass es ein Fall der Drittschadensliquidation wird, ist aber im Regelfall nicht so. Gewöhnliche Forderungen wirken nämlich nur inter partes....
28.09.2007 11:58:50  Zum letzten Beitrag
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Tomat3

tomat3_blau
 
Zitat von outside forward

 
Zitat von Tomat3

noch 3 wochen, dann gehts endlich weiter, nachdem mein sommersemester total unnütz war! \o/



inwiefern unnuetz?

bin gerade an meiner zr-hausarbeit. stressig, einfach nur stressig. hab den ersten teil so gut wie fertig, aber keine lust auf den zweiten.. maaaan!



problem war, das der letzte schein, der zur ZP fehlte die Hausarbeit war.
diese habe ihc 3 Wochen vor ende der vorlesungsfreien ZEit abgegeben.

gedauert hat die Korrektur dann 8 wochen.
heisst, ich konnte nach mehr als einem monat laufzeit des semesters erst mein ZP Zeugniss hlen und mich somit auch dann erst für nen SPBereich anmelden.
Dumm nur, das in dem Bereich im Sommer 2/3 der Kernbereichsveranstaltungen als Block abgehalten wurden, und davon schon 3/4 vorbei war...


also nix geschrieben oder besucht...
28.09.2007 12:35:15  Zum letzten Beitrag
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DaveJay

Leet
 
Zitat von -rantanplan-

 
Zitat von DaveJay

Hi! Ich habe mal zwei Fragen.

1. Angenommen jemand kauft was, bezahlt es nicht, bekommt es aber ohne Eigentumsvorbehalt übergeben. Dann geht es (ohne sein Verschulden) kaputt. Hat er einen Schaden? (Diese Frage hatte ich schon mal hier gestellt, hätte aber gerne noch mal eine Bestätigung weil ich zwischenzeitlich gegenteiliges gehört habe. )


Natürlich hat er einen Schaden - Verlust des Eigentums. Die Kaufpreisforderung kann höchstens dazu führen, dass es ein Fall der Drittschadensliquidation wird, ist aber im Regelfall nicht so. Gewöhnliche Forderungen wirken nämlich nur inter partes....


Das mit der DSL ist interessant und wäre auch durchaus möglich, weil der Untergang der Sache auf das alleinige Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist, das keinem der beiden anderen angerechnet werden kann.
Aber normalerweise ist doch immer eine Voraussetzung, dass der eine einen Schaden und keinen Anspruch, der andere einen Anspruch und keinen Schaden hat. Wie kann man das umgehen? Einfach begründen und durch? Augenzwinkern
Falls das ginge wäre ja nicht nur eine DSL, sondern eigentlich auch 275 IV, 285 möglich (die ist ja soweit ich weiß vorrangig vor DSL).
28.09.2007 19:45:36  Zum letzten Beitrag
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DaveJay

Leet
Ich bin etwas weitergekommen, aber an anderer Stelle. Ich habe den § 275 IV, 285 mal durchgeprüft und der geht auch wirklich durch. Mir stellt sich aber die Frage, wann genau der 285 und wann die DSL Anwendung findet, bzw. wann der 285 nicht anwendbar ist. Denn so rein vom Gefühl her könnte man ja dann in jedem Fall der DSL auch den 285 anwenden und da der vor der DSL geprüft wird, (habe ich mir sagen lassen, stimmt das?) ginge dann ja nie die DSL.
02.10.2007 17:38:29  Zum letzten Beitrag
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theSeraph

Babybender
verschmitzt lachen
Mal so ganz allgemein angenommen, üüürgendwer könnte vielleicht auf die absolut bescheuerte Idee kommen über Nacht in irgendeeinem öffentlichen ausgedachten Stadtpark einen mittelgroßen fiktiven Teich zu graben und aufzufüllen, also nur mal angenommen, welche Gesetze würde das brechen?
02.10.2007 17:59:34  Zum letzten Beitrag
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Rincewind

rincewind
Yeah, ich bin Massegläubiger in einem Insolvenzverfahren!

Gut, dass ich von der InsO soviel ahnung hab, wie von Blauwalen!
03.10.2007 12:54:42  Zum letzten Beitrag
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tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von theSeraph

Mal so ganz allgemein angenommen, üüürgendwer könnte vielleicht auf die absolut bescheuerte Idee kommen über Nacht in irgendeeinem öffentlichen ausgedachten Stadtpark einen mittelgroßen fiktiven Teich zu graben und aufzufüllen, also nur mal angenommen, welche Gesetze würde das brechen?




Breites Grinsen
03.10.2007 12:57:49  Zum letzten Beitrag
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Flo@chil.out

Gorge NaSe
Hallo,

es ist grad eine Klassenfahrt in planung und wir haben halt von jeden aus der Klasse einen Abschnitt eingesammlt ob er mit kommt oder nicht. Was tu ich, wenn ich z.B. das Hotel oder Flug gebucht habe und einer plötzlich abspringt? Also einer hat gezahlt für den Flug und die Anzahlung für das Hotel, sagt aber dann er kann aus irgendein Grund nicht mit kommen oder das einer gar nicht erst zahlt obwohl ich gebucht habe und dann abspringt.

Es liegt ein Abschnitt mit Unterschrift vor, dass die Beteiligten mitkommen.
04.10.2007 20:22:05  Zum letzten Beitrag
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shp.makonnen

AUP shp.makonnen 01.01.2019
...
Hat mal wer so ein, zwei Fälle zur Drei-Stufen-Theorie?

Merci.
05.10.2007 18:04:47  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Schau mal die alten Threads durch, ich hatte da mal was. Glaub der zweitletzte. Irgendwas im Mai/Juni 2006.





Crutschie ... always a CT
06.10.2007 2:03:35  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
Kann eine E-Mail generell als Beweismittel gelten?

Konkret:
Ein Schienenfahrzeug wird von einem Verein gekauft und auf dessen Gelände abgestellt.
Rein formell trat der Verein als Käufer auf, informell (und nirgendwo schriftlich fixiert und auch nicht bezeugbar) ist das Fahrzeug jedoch für eine Privatperson gekauft worden.
Mit dieser Privatperson wurde mündlich eine monatliche freiwillige Spende für den Standplatz des Fahrzeugs vereinbart.
Es kam zu Streitigkeiten zwischen Verein und Person. Person stellt Spendenzahlungen ein.
Verein beschließt in einer Mitgliederversammlung, eine monatliche Pacht zu erheben und teilt dem vermeintlichen Eigentümer dies mit, schickt außerdem einen Vertragsentwurf zu.
Person reagiert natürlich nicht.
Verein schickt Mahnbescheid über Lagerkosten bis zum Datum der Versammlung(!) an die Person (ich bin es nicht, Tim! Breites Grinsen).
Person legt natürlich Widerspruch ein.
Verein hat die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt.

Jetzt wirds interessant: Wie gesagt ist der Verein Eigentümer und NICHT die Person. Der Verein zieht nun jedoch vor Gericht, um seine "Ansprüche" einzuklagen.
Die Person hat von dem früheren Eigentümer(ein namhaftes Verkehrsunternehmen) per E-Mail eine Bestätigung bekommen, dass der Verein der Käufer war - zählt diese Bestätigung vor Gericht als Beweismittel?

Achja, das faszinierende an der Geschichte: Hauptakteur auf Vereinsseite ist ein Volljurist, allerdings einer mit gaaanz leichtem Dickschädel mit den Augen rollend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von FelixDelay am 06.10.2007 3:51]
06.10.2007 3:50:02  Zum letzten Beitrag
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CaptainKruger

AUP CaptainKruger 19.01.2010
Ich hab da mal ne Frage...


Wir nehmen eine hypothetische Situation an, an der 4 Personen (A, C, D und E) sowei ein Hund B, dessen Halter Person A ist, beteiligt sind.

Ort: Eine Stadt in Deutschland.
Zeitpunkt: Februar, später Abend.

Ablauf: Person A geht mit Hund B gassi und trifft auf C und D. Die Personen C und D bewerfen den Hund B mit Feuerwerkskörpernm, die auch nahe dem Hund detonieren. Das Tier dreht total durch, rennt panisch auf der Straße rum und kann erst nach längerer Zeit eingefangen und beruhigt werden. Nun ruft Person A die Notrufzentrale der Polizei an, und wird mit Polizist(?) E verbunden. A schildert den Vorfall und gibt an, daß sich C und D nach wie vor in der Nähe des Tatortes befinden (lungern an einer Bushaltestelle einige hundert Meter entfernt rum). Person A fordert E auf, einen Streifenwagen zu schicken, dessen Bestazung sich C und D zur Brust nehmen soll. E antwortet, daß sich A mal nicht so aufregen soll und daß er ja am nächsten Tag auch noch eine Anzeige erstatten kann. Auch auf mehrmaliges Drängen von A weigert sich E, weitere Maßnahmen einzuleiten.


Mich täte interessieren:

- Welcher Delikte haben sich C und D schuldig gemacht?
- Welcher Delikte hat sich E schuldig gemacht?
06.10.2007 6:30:44  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristen-Sammelthread XI ( Denny Crane, eh )
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