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Was zum Schmunzeln (finde ich zumindest) bei heise in Sachen Beschlagnahmung eines Rechners und Verwendung des Rechners (http://www.heise.de/newsticker/meldung/107220):
" Verwertungsvorschlag:
Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich - sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab - quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen
Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb [der Staatsanwaltschaft, Anmerk. d. Verfassers] wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität."
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die wollen einen BESCHLAGNAHMTEN Rechner also sozusagen einkassieren und für immer behalten?!
WTF?
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| Zitat von Icefeldt
die wollen einen BESCHLAGNAHMTEN Rechner also sozusagen einkassieren und für immer behalten?!
WTF?
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| Tatsächlich besteht nach § 74 StGB die Möglichkeit der "Einziehung" von Gegenständen, mit denen Straftaten begangen wurden, auch wenn den Besitzer keine Schuld trifft. Voraussetzung ist nach § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB die "Gefahr", dass der Gegenstand in Zukunft "der Begehung rechtswidriger Taten dienen" wird. | |
Ganz abwegig ist das nichtmal. Wenn sie das Teil, siehe Quote, einziehen sind sie nicht verpflichtet das Teil auch zu versteigern.
Und einen einwandfrei laufenden Rechner bekommt man schließlich nicht alle Tage.
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Ein wenig ausführlicher der "Medion SV".
Der komplett verlinkte Verwendungsvorschlag ist großartig
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von elky am 30.04.2008 17:13]
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Hab mal ne Frage zu unsern lieben Nachbarn Österreich und der Schweiz:
Ist es logischer, wenn man ohne Vigniette erwischt wird zu Zahlen oder es übern Staatsanwalt laufen zu lassen?
Ist irgendwo festgelegt wie die Vigniette befestigt werden muss ?
e/Sonst könnte man ja Klebeband nehmen oder nur die Ecken von Folie befreien und dan so ankleben!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Don Marc * am 30.04.2008 17:16]
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| Zitat von Don Marc *
Hab mal ne Frage zu unsern lieben Nachbarn Österreich und der Schweiz:
Ist es logischer, wenn man ohne Vigniette erwischt wird zu Zahlen oder es übern Staatsanwalt laufen zu lassen?
Ist irgendwo festgelegt wie die Vigniette befestigt werden muss ?
e/Sonst könnte man ja Klebeband nehmen oder nur die Ecken von Folie befreien und dan so ankleben!
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Kleb die Vignette (sprich, kauf dir eine) dahin, wo alle sie hinkleben (sprich, in die Ecke der Scheibe) und mach das richtig. Eine "angeheftete" Vignette bringt dir auch nur Stress.
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Hier mal eine abgefahrene aber ernste frage:
Wie kann man bestraft werden wenn man den Maibaum in einer KleinStadt umsägt? Habe von so einem Fall in Bayern gehört...
1b) Und was blüht einen wenn es eine politische Tat ist?
Danke schonmal
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| Zitat von Rufus
| Zitat von Don Marc *
Hab mal ne Frage zu unsern lieben Nachbarn Österreich und der Schweiz:
Ist es logischer, wenn man ohne Vigniette erwischt wird zu Zahlen oder es übern Staatsanwalt laufen zu lassen?
Ist irgendwo festgelegt wie die Vigniette befestigt werden muss ?
e/Sonst könnte man ja Klebeband nehmen oder nur die Ecken von Folie befreien und dan so ankleben!
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Kleb die Vignette (sprich, kauf dir eine) dahin, wo alle sie hinkleben (sprich, in die Ecke der Scheibe) und mach das richtig. Eine "angeheftete" Vignette bringt dir auch nur Stress.
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Haben wir Jahrelang ohne Probleme gemacht... nur mit Tape befestigt, nie stress bekommen
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| Zitat von Reisschuessel
Hier mal eine abgefahrene aber ernste frage:
Wie kann man bestraft werden wenn man den Maibaum in einer KleinStadt umsägt? Habe von so einem Fall in Bayern gehört...
1b) Und was blüht einen wenn es eine politische Tat ist?
Danke schonmal
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Politische Tat? Sorry, nichtmal die IRA wurde als politisch genug eingestuft ...
Das ist ne gewöhnliche Sachbeschädigung, gegebenfalls in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch oder schwerem Landfriedensbruch, je nachdem wie viel ihr seid und was ihr so lustige Sachen dabei habt.
Richtig übel wird das ganze, wenn ein Maibaum nicht fernab jedweger Zivilisation steht - dann sind wir ganz schnell bei versuchter gefährlicher und/oder schwerer Körperverletzung. So ein Maibaum wenn auf jemanden fällt wird vielleicht sogar tödlich enden - und das weiss man in der Regel. Also Vorsicht.
Ritz doch einfach an, reicht doch normal für die 100l Freibier.
Crutschie ... always a CT
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arr. Seminararbeit abgegeben und Vortrag gehalten. also bis auf 2 poplige Klausuren scheinfrei, dem examen nächstes frühjahr steht nichts mehr im wege.
ausser bissl rep
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| Zitat von Crutschie
| Zitat von Reisschuessel
Hier mal eine abgefahrene aber ernste frage:
Wie kann man bestraft werden wenn man den Maibaum in einer KleinStadt umsägt? Habe von so einem Fall in Bayern gehört...
1b) Und was blüht einen wenn es eine politische Tat ist?
Danke schonmal
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Politische Tat? Sorry, nichtmal die IRA wurde als politisch genug eingestuft ...
Das ist ne gewöhnliche Sachbeschädigung, gegebenfalls in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch oder schwerem Landfriedensbruch, je nachdem wie viel ihr seid und was ihr so lustige Sachen dabei habt.
Richtig übel wird das ganze, wenn ein Maibaum nicht fernab jedweger Zivilisation steht - dann sind wir ganz schnell bei versuchter gefährlicher und/oder schwerer Körperverletzung. So ein Maibaum wenn auf jemanden fällt wird vielleicht sogar tödlich enden - und das weiss man in der Regel. Also Vorsicht.
Ritz doch einfach an, reicht doch normal für die 100l Freibier.
Crutschie ... always a CT
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naja, also das mit dem vorsatz zur körperverletzung würde ich für etwas weit hergeholt erachten
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Bekommen man doch sicher durch dolus eventualis hingebogen.
/e: Wo ich dich gerade hier sehe schoen1, gibt es was neues Richtung Shisha-Tabak?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von elky am 02.05.2008 14:23]
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| Zitat von schoen1
| Zitat von Crutschie
| Zitat von Reisschuessel
Hier mal eine abgefahrene aber ernste frage:
Wie kann man bestraft werden wenn man den Maibaum in einer KleinStadt umsägt? Habe von so einem Fall in Bayern gehört...
1b) Und was blüht einen wenn es eine politische Tat ist?
Danke schonmal
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Politische Tat? Sorry, nichtmal die IRA wurde als politisch genug eingestuft ...
Das ist ne gewöhnliche Sachbeschädigung, gegebenfalls in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Landfriedensbruch oder schwerem Landfriedensbruch, je nachdem wie viel ihr seid und was ihr so lustige Sachen dabei habt.
Richtig übel wird das ganze, wenn ein Maibaum nicht fernab jedweger Zivilisation steht - dann sind wir ganz schnell bei versuchter gefährlicher und/oder schwerer Körperverletzung. So ein Maibaum wenn auf jemanden fällt wird vielleicht sogar tödlich enden - und das weiss man in der Regel. Also Vorsicht.
Ritz doch einfach an, reicht doch normal für die 100l Freibier.
Crutschie ... always a CT
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naja, also das mit dem vorsatz zur körperverletzung würde ich für etwas weit hergeholt erachten
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den fall vom dem ich über meine tante gehört habe da sind Leute mit ner Kettensäge auf den Marktplatz geraidet und haben den zersplattert MItten in der nacht...
Aber wenn sowas rauskommt ist man doch voll am arsch....
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| Zitat von Reisschuessel
den fall vom dem ich über meine tante gehört habe da sind Leute mit ner Kettensäge auf den Marktplatz geraidet und haben den zersplattert MItten in der nacht...
Aber wenn sowas rauskommt ist man doch voll am arsch....
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mhm, is klar
| Zitat von elky
/e: Wo ich dich gerade hier sehe schoen1, gibt es was neues Richtung Shisha-Tabak?
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ne also siggi oder sonstwer hat sich nicht gemeldet, ich denk mal, die haben muffensausen bzw war sone idee, von der die nicht ernsthaft gedacht haben, dass da leute mitmachen
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Naja, Maibäume stehen eben neben Bierzelten, auf Marktplätzen und auf Wieden nahe von Häusern. Man erkennt, dass das Ding (üblicherweise 20m hoch und nen halben Meter Durchmesser) auf das Haus schlagen kann und hält es sicher auch für möglich, dass sich da wer verletzen kann. Hallo Eventualvorsatz.
Crutschie ... always a CT
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Kurze allgemein Frage: Wenn man in einem Prozess vor dem Jugenrichter (allerdings als Heranwachsender im Alter von 20 Jahre) für schuldig erklärt wird muss man ja nicht nur die Strafe bezahlen, sondern ja auch für die kompletten Prozesskosten aufkommen, oder? Wie hoch können diese Prozesskosten bei 2 Zeugen (PHK und POK) ungefähr werden? Also nur ganz grob.
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kann mir mal jemand kurz erklären wielange es dauert bis ich eine reaktion auf einen mahnbescheid bekomme? also ob derjenige wiederspruch einlegt oder zahlt. wielange hat er zeit dazu, wann kann ich mit meinem geldrechnen und vorallem was wäre der nächste schritt wenn weder das eine noch das andere tut sondern es einfach aussitzen will.
danke :x
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2 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides kann man beim Gericht Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen soweit der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben hat.
Dann läuft nochmal eine Einspruchsfrist von 2 Wochen, wenn der Antragsgegner sich auch hier nicht rührt wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und ist ein Titel mit dem man die Zwangsvollstreckung betreiben kann.
Hat hier jemand schon Erfahrungen mit dem elektronischen Mahnverfahren? Ich gucke mir diese Woche mal an wie die Schnittstelle zur Anwaltssoftware aussieht. Vielleicht wird das ganze ja mal reibungsloser funktionieren als das Verfahren fürs elektronische Handelsregister, welches ja mehr als nur kleine Startschwierigkeiten hatte.
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dann noch eine letzte frage,
wie lange braucht das gericht für die zustellung? hab das online gemacht und den antrag per post ans mahngericht versand? sind 5 werktage von eingang bis zustellung realistisch?
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Du kriegst erst mal eine Gerichtskostenrechnung, zugestellt wird erst nach Zahlungseingang. Im automatischen Mahnverfahren in der Regel innerhalb einer Woche, je nachdem wie viel da gerade los ist.
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X will aus seiner Kellerwohnung ausziehen und ich wollte mal fragen wann X da frühestens - bezogen auf den Mietvertrag - rauskomme. Nach 3 Monaten? Nach einem Jahr? Nach einem Jahr + 3 Monaten?
Die wichtigen Punkte, ich zitiere:
Vermieter X und Mieter Y schließen ab 01. Oktober 2007 folgenden Mietvertrag:
(...)
Mietzeit
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind die Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für 1 Jahr ausgeschlossen.
Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.
(...)
Ordentliche Kündigung- Der Vermieter und der Mieter können den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
- Die Kündigungserklärungen müssen spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vertragspartner eingegangen sein. Die Vertragspartner können nur schriftlich kündigen.
Oder fällt das unter Rechtsberatung? Ich mein - es geht ja nicht um mich sondern um Person X und Y.?!?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von #ePn| Fraggy am 06.05.2008 19:22]
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Moin,
ich hab eine Verständnisfrage, ich denke, mir kann hier geholfen werden.
Und zwar gehts es um den zweiten Satz im TMG §2 (2):
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt.
Die Verpflichtungen bleiben unberührt? Was heisst das hier?
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| Zitat von -rantanplan-
Du kriegst erst mal eine Gerichtskostenrechnung, zugestellt wird erst nach Zahlungseingang. Im automatischen Mahnverfahren in der Regel innerhalb einer Woche, je nachdem wie viel da gerade los ist.
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danke :x - war wohl viel los bei denen, heute nach zwei einhalb wochen endlich die gerichtskostenrechnung im briefkasten gewesen. hoffe der rest geht nun schneller - also zustellung etcpp
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@Fraggy, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, und da der dritte Werktag im Mai leider gestern war ist der früheste aktuelle Kündigungstermin der 31.08.2008.
@Mindbender, das heißt, wenn die Voraussetzungen der §§ 8 - 10 TMG nicht vorliegen, so dass nach diesen Vorschriften keine Löschung etc. verlangt werden kann, dann schließt das nicht aus, dass z.B. auf Verlangen des Betroffenen nach dem BDSG trotzdem eine Löschungspflicht besteht.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 07.05.2008 13:15]
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| Zitat von -rantanplan-
@Mindbender, das heißt, wenn die Voraussetzungen der §§ 8 - 10 TMG nicht vorliegen, so dass nach diesen Vorschriften keine Löschung etc. verlangt werden kann, dann schließt das nicht aus, dass z.B. auf Verlangen des Betroffenen nach dem BDSG trotzdem eine Löschungspflicht besteht.
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Wenn ich das richtig verstehe sind also Entfernung oder Sperrung möglich (solange die anderen Vorraussetzungen erfüllt sind)?
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nur mal so generell:
kündigungen müssen doch eigentlich zum monatsdritten abgegeben werden bzw. am nächsten werktag, oder nicht?
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Thema: Juristen-Sammelthread XI ( Denny Crane, eh ) |