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Ich habe noch mal eine Frage: Angenommen in einem Fall geht es um einen Kaufpreisanspruch der infolge von Rücktritt des Gläubigers untergeht, weil die Kaufsache einen Mangel hatte und der Gläubiger zwar keine Frist gesetzt hatte, aber eine angemessene seit Äußerung des Nacherfüllungsverlangens abgelaufen ist und der Schuldner nicht mal mit der Nacherfüllung begonnen hat. (Da ist die Fristsetzung sowohl nach richtlinienkonformer Auslegung als auch nach der Sonderregel des § 440 (Schuldner hat nichtmal mit der Nacherfüllung begonnen) entbehrlich. Der Rücktritt geht auch sonst ohne Probleme durch. ) Muss ich da irgendwo prüfen ob die Nacherfüllung möglich ist oder dass der Gläubiger einen Nacherfüllungsanspruch hat? Wenn ja, wo?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DaveJay am 07.10.2007 21:05]
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| Zitat von Crutschie
Schau mal die alten Threads durch, ich hatte da mal was. Glaub der zweitletzte. Irgendwas im Mai/Juni 2006.
Crutschie ... always a CT
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Danke, ich such mal.
Nächster Fall (Staatsrecht Basis):
Bei einem Forum für politischen Meinungsaustausch dürfen sich Bürger zur Kommunalpolitik äußern. Einer erzählt rechtes Zeug und fordert die Abschiebung aller Ausländer, die Situation doht außer Kontrolle zu geraten. Kurz vor der Eskalation schreitet die Polizei ein und verbietet ihm, sich weiter dergestalt zu äußern. Die Polizei ist örtlich und sachlich zuständig, der Typ wurde angehört und die ganze Sache wird gestützt auf §8PolG NW.
Ist das eine Grundrechtsverletzung?
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Ab morgen bin ich auch Jurastudent. An der FU Berlin.
Wollte ich nur mal mitteilen.
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| Zitat von shp.makonnen
Nächster Fall (Staatsrecht Basis):
Bei einem Forum für politischen Meinungsaustausch dürfen sich Bürger zur Kommunalpolitik äußern. Einer erzählt rechtes Zeug und fordert die Abschiebung aller Ausländer, die Situation doht außer Kontrolle zu geraten. Kurz vor der Eskalation schreitet die Polizei ein und verbietet ihm, sich weiter dergestalt zu äußern. Die Polizei ist örtlich und sachlich zuständig, der Typ wurde angehört und die ganze Sache wird gestützt auf §8PolG NW.
Ist das eine Grundrechtsverletzung?
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Ja klar. Allgemeine Handlungsfreiheit, Meinungsfreiheit. Musst du eben Schranken prüfen - in diesem Fall hmm Gefahrenabwehr wenn körperliche Auseinandersetzungen drohen (öffentliche Sicherheit und Ordnung - der drohende Abbruch der Veranstaltung dürfte da auch drunter fallen), nächste Schranke: Verstoß gegen ein Strafgesetz, Volksverhetzung.
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Mein Kumpel hat nen Problem und hat mal nen Text geschrieben den ich hier posten soll, wär echt lieb wenn Ihr ihm helfen würdet
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Guten Tag, ich habe folgendes Problem:
Durch Zufall kam ich die Tage auf eine Seite im Internet, auf der ein unscheinbarer Test angeboten wurde der sich jedoch als Falle herausstellte.
Klein versteckt am untersten Rand der Seite wie ich jetzt weiss, steht das dieser Dienst kostenpflichtig ist (99¤ für die Auswertung des Tests)
Heute bekam ich nun nichts ahnend eine Rechnung, in der meine Adresse stand, die ich vorsichtshalber aus Anonymitätsgründen bei unbekannten Seiten fälsche. Zusätzlich gab er meine IP in der Email an und behauptet mich damit identifizieren und notfalls auch strafrechtlich verfolgen zu können.
Um den, mir merkwürdig erscheinendem, Firmennamen zu testen rief ich die Auskunft an um mich mit dieser Firma verbinden zu lassen, sie fand jedoch nichts unter der angegebenen Anschrift. Was leider auch heissen kann das die Firma lediglich nur nicht eingetragen ist.
Meine Frage ist nun, ob das rechtlich möglich ist und ob ich verpflichtet bin so einer Unverschämtheit nachzukommen.
Hier einmal die AGB der beschriebenen Seite http://time-ofdeath.com/agb.php
Und hier die Email mit Rechnungsadresse im Anhang:
Sehr geehrter Don Eskoban,
Sie haben am 06.10.2007 20:35 unter der IP 91.1.85.21 unsere Dienstleistung
in Anspruch genommen. Hierfür bedanken wir uns recht herzlich.
Im Anhang finden Sie unsere Rechnung.
Die Rechnung ist in PDF Format, sollten Sie keinen Acrobat Reader haben,
so können Sie diesen unter http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html kostenlos herunterladen.
Sie erhalten die Rechnung binnen der nächsten Werktage an folgende Adresse zugestellt:
Zu Hause 6
58285 Trondheim
DE
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Rechungsdaten richtig sind, da wir Sie ansonsten
anhand Ihrer IP 91.1.85.21 identifizieren müssen, was zu erheblichen Mehrkosten führt.
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www.time-ofdeath.com
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Bitte heben Sie diese E-Mail gut auf und drucken sich diese gegebenenfalls aus.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Support-Team
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Ja, aber hat das vor Gericht Wertigkeit? Muss er sich irgendwie Sorgen machen?
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| Zitat von Shinbo
Ja, aber hat das vor Gericht Wertigkeit? Muss er sich irgendwie Sorgen machen?
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Ich behaupte mal, dass die nicht vor Gericht ziehen, die werden höchstens gezogen .
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| Zitat von Shinbo
Ja, aber hat das vor Gericht Wertigkeit? Muss er sich irgendwie Sorgen machen?
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Also auf der Seite steht eigentlich ganz deutlich dasses 99¤ kostet, wurde das nachträglich geändert?
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Hi!
Ich habe mal eine Frage. Ich habe einen Kaufpreisanspruch A gegen B für den KP der Kaufsache A und einen SE Anspruch des B gegen A für SE für die Kaufsache A sowie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Kaufsache B des B gegen A. Kann ich die zusammen zur Aufrechnung benutzen, oder muss ich prüfen "Aufwendung wegen SE" und "Aufrechnung wegen
Aufwendungsersatz"?
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Ich brauche keinen wirklichen juristischen Beistand, ich brauche eher eine kompetente Bestätigung meiner Sicht:
1. Eine Mahnung ist grundsätzlich durch die Schriftform durch §126 BGB geregelt.
2. Erhalte ich die Mahnung nicht schriftlich liegt keine Bestätigung vor, dass ich sie erhalten habe (in diesem Falle: Mahnung kam per e-mail)
3. Die Mahnung ist nicht handschriftlich unterzeichnet, noch durch eine Signatur und ist damit ungültig.
4. Mahnungen die per E-Mail kommen und keine unterschrift haben sind als unseriös anzusehen und grundsätzlich zu ignorieren.
Nr. 4 ist natürlich etwas überzogen, ich fände es aber am besten, wenn das so wäre
Also, kann mir hier einer die Punkte bestätigen?
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Generell braucht eine Mahnung keine Schriftform, ist aber aus Beweisgründen zu empfehlen.
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| Zitat von mc.smurf
Generell braucht eine Mahnung keine Schriftform, ist aber aus Beweisgründen zu empfehlen.
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Ist also auch per e-mail wirksam?
Aber wenn weder die Schriftform vorliegt, noch dass der Erhalt der Mahnung bestätigt ist, ist das doch ein bisschen sehr schwammig oder?
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Mahnungen bedürfen weder der Schriftform (würde erfordern: eigenhändig unterzeichnet) noch der Textform (in der Regel auch elektronisch möglich), sie können sogar mündlich erfolgen. Wovon du sprichst ist die Frage des Zugangsbeweises - das ist was anderes.
Mahnungen per E-Mail sind schon lange nicht mehr unseriös. Ist aber auch relativ egal, weil inzwischen sowieso einen Monat nach Fälligkeit automatisch Verzug eintritt. Hilft dir also meistens nichts, wenn der Zugang der Mahnung nicht bewiesen werden kann. Beim Zugang der Rechnung ist das eventuell was anderes.
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Angenommen ein Mitarbeiter hat schon eine Abmahnung.
Jetzt hat er wieder das gleiche gemacht und soll daher gekündigt werden.
Muss das sofort nach Entdeckung des Vorfalls geschehen oder gibt es da fristen?
Das ist mal wirklich was theoretisches
Ich arbeit ja zur Zeit nedmal.
Acid
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Hey!
Ich fang jetzt an Wirtschaftsrecht zu studieren an der Leuphana Lüneburg. Neulich gab es ein kleine Präsentation der ELSA. Ist jemand von euch Mitglied? Kann da jemand von den Vorteilen berichten? Nachteile sollten sich da nicht geben, oder?
Danke schomal
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Ich bin eben an einer Straßenkontrolle von Feldjägern vorbeigefahren, was mich an sich schon schwer überrascht hat. Hätten die Herren das Recht gehabt, mich rauszuwinken, oder können die im Prinzip nur Bundeswehrfahrzeuge und -angehörige kontrollieren?
Ich bin weder Soldat, noch unterliege ich der Wehrerfassung.
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Ist das wirklich so?
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| Zitat von Bombur
Ich bin eben an einer Straßenkontrolle von Feldjägern vorbeigefahren, was mich an sich schon schwer überrascht hat. Hätten die Herren das Recht gehabt, mich rauszuwinken, oder können die im Prinzip nur Bundeswehrfahrzeuge und -angehörige kontrollieren?
Ich bin weder Soldat, noch unterliege ich der Wehrerfassung.
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Die kontrollieren afaik nur Militärfahrzeuge, die schauen nach ob die Leute ihre Fahrtenbücher richtig führen, ob sie nen Fahrauftrag haben, das ganze militärische Brimborium halt.
Allerdings haben die afaik auch die Berechtigung dir als Verkehrsteilnehmer Anweisungen zu geben, die sperren nämlich für Konvois aus Panzerfahrzeugen auch gern mal Kreuzungen ab und solche Dinge.
/e: Ohja, das ist ja der Juristenthread. Ich dacht ich wär im Erklärbär. Belegen kann ich das natürlich nicht
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von El_Hefe am 11.10.2007 13:10]
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Verkehrsicherung bei militärischen Transporten war mir klar. Meine Frage war im Prinzip die: Wenn die mich rausgewunken hätten, wäre ich zu mehr Kooperation verpflichtet gewesen als anzuhalten, auf meinen Status als Zivilist zu verweisen und fürderhin nichts weiter zu tun?
| Zitat von daemon�
Ist das wirklich so?
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Nein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 11.10.2007 13:14]
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Danke, hab mich schon gewundert!
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Probeexamen ist fertig. Ich auch. Heidenei...
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Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen sind Gang und Gebe...
Greift diese Klausel auch wenn ich damit
1. Eine Ordnungswiedrigkeit
2. Eine Straftat
decke?
Gilt diese Klausel auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Wie lange, falls nicht schriftlich fesgehalten?
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... rst beim Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen, dem Passauer Rechtsprofessor Dirk Heckmann, den CDU-Mitglied Papier quasi im Alleingang erledigte ("Gestatten Sie mir die Frage, ob wir vom gleichen Gesetz ausgehen?"), dann ...
Das ist bitter, Heckmann ist jetzt gerade ne unbekannte Grösse
Crutschie ... always a CT
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Wenn man in Bayern Landesrecht lernt kommt man dessen Büchern kaum vorbei.
Crutschie ... always a CT
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An wen kann ich die Rechnung schicken, wenn der gegutachtende Zoll eine Sendung aus dem Ausland dabei zerstört?
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Thema: Juristen-Sammelthread XI ( Denny Crane, eh ) |