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Ähm und zwar hab ich eine 96jährige Oma und die musste / wollte letztins aus ihrer Mietwohnung ins Altersheim. Hmm naja und jetzt konnten wir natürlich nicht fristgerecht den Mietvertrag kündigen und jetzt will die Vermieterfirma 800€ an Miete noch haben. Angeblich gibt es ein Gerichtsurteil, wenn alte Menschen nicht mehr in der Mietwohnung leben können, und deshalb ins Altersheim müssen, endet der Mietvertrag sofort.
Kann mir wer helfen wo man sowas findet?
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Mieter und Vermieter können den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ihnen eine Fortsetzung desselben nicht zugemutet werden kann. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der andere sich nachhaltig vertragswidrig verhält. Gemäß § 543 Abs. 3 BGB ist nach der Mietrechtsreform in diesem Fall jedoch grundsätzlich zunächst eine Abmahnung notwendig, sofern nicht eine der dort genannten Ausnahmen vorliegt.
Eigentlich ist Deine Oma ja in ihrem Fall nicht mehr in der Lage, dass ihr das Wohnen zugemutet werden kann. Ich würde behaupten, dass diese Klausel greift.
Quelle
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Wenn von ärtzlicher Seite festgestellt wird, das deine Oma nicht mehr alleine wohnen kann (und dazu reicht nicht ein Pflegepunkt - hier ist zwar Pflege notwendig, aber nicht rund um die Uhr), dann ist ihr ein Wohnen in einer Mietwohnung nicht mehr zuzumuten.
Aber:
Es kann durchaus sein (bin mir nicht sicher), das ihre Kinder nicht nur für das Altersheim aufkommen müssen, sobald deiner Oma das Geld ausgeht, sondern auch für die Kosten, die eben durch den Auszug entstehen.
Eine außerordentliche und fristlose Kündigung heißt nicht unbedingt, das deshalb keine zusätzlichen Kosten anfallen
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| Zitat von Cheaterhossie
Ähm und zwar hab ich eine 96jährige Oma und die musste / wollte letztins aus ihrer Mietwohnung ins Altersheim. Hmm naja und jetzt konnten wir natürlich nicht fristgerecht den Mietvertrag kündigen und jetzt will die Vermieterfirma 800€ an Miete noch haben. Angeblich gibt es ein Gerichtsurteil, wenn alte Menschen nicht mehr in der Mietwohnung leben können, und deshalb ins Altersheim müssen, endet der Mietvertrag sofort.Kann mir wer helfen wo man sowas findet? | |
| Zitat von http://www.finanztip.de/recht/immobilien/br-immobr100199.htm
Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag wegen hohen Alters
Der Wunsch des Mieters, in eine altersgerechte Wohnung umzuziehen, ist ein erheblicher Grund zum Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag. Hinzukommen muss entweder eine Nachmietergestellung oder eine außerordentlich leichte Neuvermietungsmöglichkeit für den Vermieter, wie sie bei Wartelisten der Behörde für die betreffende Kategorie der Sozialwohnung gegeben ist.
(Landgericht Duisburg, Urteil vom 02.11.1999, Aktenzeichen 23 S 361/98)
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Meinst Du vielleicht das hier? Das könnte schonmal helfen. Ich kann mich aber auch noch an ein jüngeres Urteil gleichen Einschlages erinnern, aber google sagt mir dazu nix.
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Thema: Mietrecht - Gerichtsurteil |