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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Waffenthread 18 ( *piupiu*pengpeng*schnitz* )
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The_Demon_Duck_of_Doom

the_demon_duck_of_doom
Haben sie auch mal mit verschiedenen Waffen probiert.
Teilweise hakelte die Mechanik, dass z.B. eine Hülse nicht ausgeworfen wurde, teilweise gings und eine Schrotflinte o.ä. hats den Lauf gesprengt Breites Grinsen

Effektive Reichweite bei allen Waffen <=2m
18.01.2008 0:11:37  Zum letzten Beitrag
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JimRakete

[=WAR=]NiceButt
 
Zitat von Cal .50 BMG

Das ist eine echte AK. Und der Laubbläser ist einfach nur "dummes" Zeug weil Langeweile oder sonst was.



Man beachte... ach, eigentlich alles
18.01.2008 13:33:58  Zum letzten Beitrag
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JimRakete

[=WAR=]NiceButt
Glock 21 im "Härtetest"
18.01.2008 14:13:02  Zum letzten Beitrag
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Cal .50 BMG

AUP Cal .50 BMG 23.11.2008
Die müssen vor Langeweile verzweifeln.
18.01.2008 15:13:41  Zum letzten Beitrag
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DeathCobra

AUP DeathCobra 24.06.2021
 
Zitat von JimRakete

Glock 21 im "Härtetest"


sollte mit jeder waffe gemacht werden ehe sie den armeen verkauft wird.
18.01.2008 19:41:48  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
Frage
Liebe Ballermänner,

ich bin mir ziemlich sicher das es eine solche Frage hier schon mal gab, leider habe ich sie beim durchsehen des Threads jetzt so nicht gefunden (und mich durch die 17 Vorgänger klicken wollte ich nun nicht) traurig

Deshalb:

Mein Vater ist vor einigen Monaten verstorben. Nun haben wir beim durchsehen seiner Sachen auch seinen Revolver (Arminius HW 4/6) gefunden. Das Ding ist aus den späten 70er Jahren, hat Kaliber 4mm (M20) und ist wohl noch funktionstüchtig.

Hier ein Bild eines baugleichen Modells:

http://www.randzuender.de/mediac/400_0/media/100_2838.JPG

Mein Vater hatte natürlich eine Waffenbesitzkarte dafür. Nun würde ich die Waffe gerne behalten, schon aus nostalgischen Gründen da er mich früher 2-3x zum schießen mitgenommen hat. Das die Waffe funktionstüchtig bleibt ist mir dabei im übrigen gar nicht so wichtig. Wie sollte bzw. muss ich also nun vorgehen? Oder anders gefragt:

Was tun?

Danke für eure Antwort(en) Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Caveman] am 19.01.2008 15:58]
19.01.2008 15:12:06  Zum letzten Beitrag
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[58th]IceTea

Mod GSG9
Waffengesetz:

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines
Erbfalls

Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf
der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen
oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen;
für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit
dem Erwerb der Schusswaffen. Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Satz
1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser
berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet
ist.
19.01.2008 16:27:11  Zum letzten Beitrag
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JimRakete

[=WAR=]NiceButt
Die Kurzwaffe sollte nach meinem Überblick hier auch in einem entsprechenden Schrank aufbewahrt werden (Schutzklasse B, im Baumarkt für ~90¤ zu kaufen).

Erwerben bedeutet übrigens "erlangen der tatsächlichen Gewalt", d.h. sobald Du die KW in Händen hälst und darüber frei verfügen kannst. Wichtig für den Beginn der Frist!
19.01.2008 16:39:33  Zum letzten Beitrag
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LiTTl3_BuLL3T

AUP IndieStu 01.02.2009
Ich und meine 2 Mannschaftskollegen vom Luftgewehr schießen, würden uns gern zu 3t eine Glock kaufen.

Wir haben im Verein den nötigen Stand, leider keine Vereinswaffe, deswegen diese Entscheidung.

Was kostet eine Vernünfite Glock ?

Den Waffenschein hat der Vater von einem meiner Kollegen.
19.01.2008 16:49:13  Zum letzten Beitrag
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TazZ-

AUP Dr. Schlauschlau 30.01.2011
~600-700¤





peinlich/erstaunt
19.01.2008 16:50:31  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von LiTTl3_BuLL3T

Ich und meine 2 Mannschaftskollegen vom Luftgewehr schießen, würden uns gern zu 3t eine Glock kaufen.

Wir haben im Verein den nötigen Stand, leider keine Vereinswaffe, deswegen diese Entscheidung.

Was kostet eine Vernünfite Glock ?

Den Waffenschein hat der Vater von einem meiner Kollegen.


den hat er sicher nicht
eher eine erwerbserlaubsnis in form einer waffenbesitzkarte
19.01.2008 16:53:44  Zum letzten Beitrag
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LiTTl3_BuLL3T

AUP IndieStu 01.02.2009
 
Zitat von MUR.doc

 
Zitat von LiTTl3_BuLL3T

Ich und meine 2 Mannschaftskollegen vom Luftgewehr schießen, würden uns gern zu 3t eine Glock kaufen.

Wir haben im Verein den nötigen Stand, leider keine Vereinswaffe, deswegen diese Entscheidung.

Was kostet eine Vernünfite Glock ?

Den Waffenschein hat der Vater von einem meiner Kollegen.


den hat er sicher nicht
eher eine erwerbserlaubsnis in form einer waffenbesitzkarte



Er mente wenigstens Waffenschein, denke auch eher Waffenbesitzkarte aber er meinte den Waffenschein.
19.01.2008 16:58:20  Zum letzten Beitrag
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JimRakete

[=WAR=]NiceButt
Vielleicht hat er ihn doch. Kennst Du ihn?

Ich kenne Menschen mit Waffenschein.

¤// Oh, Zwischenposter.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von JimRakete am 19.01.2008 17:01]
19.01.2008 17:00:59  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
kennen tu ich ihn nicht, aber soviele menschen mit einem echten waffenschein gibt es in deutschland bei weitem nicht

ich hab auch n waffenschein, zwar nur nen kleinen, aber es stehta uch waffenschein drauf, darf ich mich jetzt auch zu dem illustren kreis zählen ?
19.01.2008 17:02:33  Zum letzten Beitrag
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JimRakete

[=WAR=]NiceButt
Was hat das damit zutun? Wir spielen hier kein Lotto. Es geht nicht darum ob es viele gibt. Fakt ist, daß man den Schein mit Vorrausetzungen erwerben kann. Und der kleine zählt mal sowas von überhaupt nicht. Das ist vergleichbar mit dem Führerschein für Fahrräder.

Ein Beispiel: ich kenne einen Vertreter für Faustfeuerwaffen und Munition. Na rate mal, was der zum Eigenschutz besitzt?
19.01.2008 17:05:55  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
 
Zitat von JimRakete

Die Kurzwaffe sollte nach meinem Überblick hier auch in einem entsprechenden Schrank aufbewahrt werden (Schutzklasse B, im Baumarkt für ~90¤ zu kaufen).

Erwerben bedeutet übrigens "erlangen der tatsächlichen Gewalt", d.h. sobald Du die KW in Händen hälst und darüber frei verfügen kannst. Wichtig für den Beginn der Frist!



Dann habe ich die Waffe (zusammen mit seiner Waffenbesitzkarte) heute Morgen "Erworben". Allerdings ist das ganze Erbschaftsverfahren noch nicht (!) abgeschlossen, da er kein Testament hinterlassen hat. Seine Ehefrau will den Revolver aber sowieso nicht haben (Zitat "Nimm das Ding ruhig, bin froh wenn es aus dem Haus ist") und außer ihr und mir ist niemand erbberechtigt.

An wen genau müsste ich mich also nun wenden? Welche Unterlagen müsste ich haben?

Danke

/e: Der Revolver ist momentan noch da wo er gefunden wurde (abgeschlossener Blechschrank, Munition ist keine vorhanden).
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von [Caveman] am 19.01.2008 17:12]
19.01.2008 17:07:58  Zum letzten Beitrag
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One-Nut

tf2_spy.png
 
Zitat von LiTTl3_BuLL3T

Boah, gestern nach ~3 Monaten mal wieder KK geschossen und ich stelle fest, das ich vom Kaderschützen so ziemlich der schlechteste KK Schütze hier in der Umgebung geworden bin traurig

Und ich dachte, das wär mir nur beim Luftgewehr passiert, weil ich aufhören wollte.


Villeicht sollte ich auch echt den Schiesssport nurnoch aus Fun machen, und nichmehr zu Meisterschaften fahren.



KK=kartoffelkanone?
wie stellst du denn damit fest wie gut du damit schießen kannst?
die sind doch im allg. recht ungenau.
19.01.2008 17:10:34  Zum letzten Beitrag
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LiTTl3_BuLL3T

AUP IndieStu 01.02.2009
...
Was hab ich hier nur Losgetreten.

Ich hab nochmal gefragt. Bzw. nur seinen Sohn aber der weiß nur das er Jäger ist aber auch noch einen Extra Schein gemacht hat.

@Über mir. Breites Grinsen Nein KK ist Kleinkaliber
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LiTTl3_BuLL3T am 19.01.2008 17:12]
19.01.2008 17:11:47  Zum letzten Beitrag
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One-Nut

tf2_spy.png
oops :O
19.01.2008 17:32:58  Zum letzten Beitrag
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Netforce

Netforce
 
Zitat von JimRakete

Na rate mal, was der zum Eigenschutz besitzt?



Don't tase me, bro!
19.01.2008 17:35:37  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von JimRakete

Was hat das damit zutun? Wir spielen hier kein Lotto. Es geht nicht darum ob es viele gibt. Fakt ist, daß man den Schein mit Vorrausetzungen erwerben kann. Und der kleine zählt mal sowas von überhaupt nicht. Das ist vergleichbar mit dem Führerschein für Fahrräder.

Ein Beispiel: ich kenne einen Vertreter für Faustfeuerwaffen und Munition. Na rate mal, was der zum Eigenschutz besitzt?


spielen wir also doch lotto
vielelicht ne glock?



ps: ja, der wird nen waffenschein haben, weil er das entsprechende bedürfnis nachweisen kann, trotz alledem ist es nicht so leicht an das teil zu kommen
aber ich glaube, carlos kann dazu viel mehr sagen
19.01.2008 17:40:04  Zum letzten Beitrag
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JimRakete

[=WAR=]NiceButt
Einen WS. Plus Revolver.

Der Kern des ganzen ist doch nur der: wenn der Mann sagt, er habe einen WSchein, dann hat er wohl einen. Als Waffenbesitzer ist man nämlich i.d.R. (peinlich/erstaunt) kundig - und genau dann sollte er den Unterschied zw. WBK und WS kennen.

Und Carlos kann das wohl nur klären und mehr dazu sagen, wenn er den Mann kennt. Peng. Breites Grinsen

@[Caveman] Begib Dich doch einfach zur Kreisverwaltung und dort zur zuständigen Abteilung für Waffen und Schiesswesen. I.d.R. ist das da, wo auch z.B. die Kreispolizeiverwaltung und Untere Jagdbehörde sitzt. Der dortige Sachbearbeiter kann Dir dann mit Rat und Tat helfen. An Deiner Stelle würde ich die Witwe mitnehmen, da sie wohl in erster Linie die Erbin ist.
19.01.2008 18:37:34  Zum letzten Beitrag
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John Mason

John Mason
 
Zitat von Traktordr!ver

Kann mir jemand was über Böker-Messer sagen, sind die brauchbar? Danke schonmal



hab ein Böker Optima, aber schon seit 5 Jahren, bin sehr zufireden damit.
Wollte mir immer schonmal ne Damastklinge dafür kaufen, war bisher aber immer zu geizig.

hab die Thuja Variante
19.01.2008 21:40:06  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
 
Zitat von JimRakete

Vielleicht hat er ihn doch. Kennst Du ihn?

Ich kenne Menschen mit Waffenschein.



Und selbst wenn er den hätte - was bringt's?

Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen.

Für den Besitz ist dennoch eine Waffenbesitzkarte notwendig.

 
Zitat von JimRakete

Ein Beispiel: ich kenne einen Vertreter für Faustfeuerwaffen und Munition. Na rate mal, was der zum Eigenschutz besitzt?



Heute würde er dafür aber normalerweise keinen WS mehr ausgestellt bekommen. Früher waren die Vergaberichtlinien weitaus lockerer. Heute wird sowas zwar noch verlängert, wenn man mit der gleichen Begründung heute aber einen neu beantragen würde, kann ich das Ergebnis vermutlich voraussagen...

 
Zitat von JimRakete

Der Kern des ganzen ist doch nur der: wenn der Mann sagt, er habe einen WSchein, dann hat er wohl einen. Als Waffenbesitzer ist man nämlich i.d.R. (peinlich/erstaunt) kundig - und genau dann sollte er den Unterschied zw. WBK und WS kennen.

Und Carlos kann das wohl nur klären und mehr dazu sagen, wenn er den Mann kennt. Peng. Breites Grinsen




Wenn man eine Statistik führen würde, wieviele angeblich besessene Waffenscheine tatsächliche Realität sind, dann sähe das wohl sehr mau aus. Insofern ist es vollkommen korrekt, bei einem behauteten Waffenscheinbesitz erst einmal sehr skeptisch zu sein.

Fakt ist, in Deutschland gibt es ca. 16.000 Waffenscheine mit abnehmender Tendenz. Will heissen, dass ca. 0,02% der Deutschen einen Waffenschein haben.

Und erstaunlicherweise weiss nicht jeder, der eine Sachkundeprüfung hat alles, was er in meinen Augen wissen sollte. Grade mit den Begrifflichkeiten Waffenschein und Waffenbesitzkarte haben viele so ihre Problemchen... mit den Augen rollend


@ Caveman:

Der Tipp von Jim ist der Richtige: Gehe auf die Behörde, nach Möglichkeit mit der Erbin bzw. mit dem Nachweis Deiner Erbberechtigung. Alles Weitere erklärt Dir dann der Sachbearbeiter. Mache auf jeden Fall eindeutig deutlich, dass Du die Waffe behalten und eine WBK ausgestellt bekommen willst. Gelegentlich wird versucht, den Erben einzureden, dass sie die Waffen ja auch abgeben könnten.
19.01.2008 23:33:24  Zum letzten Beitrag
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MUR.doc

AUP MUR.doc 10.09.2008
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von JimRakete

Vielleicht hat er ihn doch. Kennst Du ihn?

Ich kenne Menschen mit Waffenschein.



Und selbst wenn er den hätte - was bringt's?

Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen.

Für den Besitz ist dennoch eine Waffenbesitzkarte notwendig.

 
Zitat von JimRakete

Ein Beispiel: ich kenne einen Vertreter für Faustfeuerwaffen und Munition. Na rate mal, was der zum Eigenschutz besitzt?



Heute würde er dafür aber normalerweise keinen WS mehr ausgestellt bekommen. Früher waren die Vergaberichtlinien weitaus lockerer. Heute wird sowas zwar noch verlängert, wenn man mit der gleichen Begründung heute aber einen neu beantragen würde, kann ich das Ergebnis vermutlich voraussagen...

 
Zitat von JimRakete

Der Kern des ganzen ist doch nur der: wenn der Mann sagt, er habe einen WSchein, dann hat er wohl einen. Als Waffenbesitzer ist man nämlich i.d.R. (peinlich/erstaunt) kundig - und genau dann sollte er den Unterschied zw. WBK und WS kennen.

Und Carlos kann das wohl nur klären und mehr dazu sagen, wenn er den Mann kennt. Peng. Breites Grinsen




Wenn man eine Statistik führen würde, wieviele angeblich besessene Waffenscheine tatsächliche Realität sind, dann sähe das wohl sehr mau aus. Insofern ist es vollkommen korrekt, bei einem behauteten Waffenscheinbesitz erst einmal sehr skeptisch zu sein.

Fakt ist, in Deutschland gibt es ca. 16.000 Waffenscheine mit abnehmender Tendenz. Will heissen, dass ca. 0,02% der Deutschen einen Waffenschein haben.

Und erstaunlicherweise weiss nicht jeder, der eine Sachkundeprüfung hat alles, was er in meinen Augen wissen sollte. Grade mit den Begrifflichkeiten Waffenschein und Waffenbesitzkarte haben viele so ihre Problemchen... mit den Augen rollend


@ Caveman:

Der Tipp von Jim ist der Richtige: Gehe auf die Behörde, nach Möglichkeit mit der Erbin bzw. mit dem Nachweis Deiner Erbberechtigung. Alles Weitere erklärt Dir dann der Sachbearbeiter. Mache auf jeden Fall eindeutig deutlich, dass Du die Waffe behalten und eine WBK ausgestellt bekommen willst. Gelegentlich wird versucht, den Erben einzureden, dass sie die Waffen ja auch abgeben könnten.


ui, doch ganz schön viele, ich dachte, das wären nur so ein paar hundert

ich wollte ihn ja auch net damit ans bein pisen, ich wollte nur darauf hinweisen, das eine wbk mal leichtfertig als waffenschein bezeichnet wird, was diese ja nicht ist
19.01.2008 23:48:14  Zum letzten Beitrag
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LiTTl3_BuLL3T

AUP IndieStu 01.02.2009
Also, er war wohl irgendwie mal Chef einer Sicherheitsfirma und hat Waffen vertrieben usw.

Ich denke der wird das also wissen, was er hat.

Vielmehr intressieren mich Infos zur Glock, bzw. Alternativen.
20.01.2008 0:17:06  Zum letzten Beitrag
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Carlos Hathcock

carlos
 
Zitat von LiTTl3_BuLL3T

Also, er war wohl irgendwie mal Chef einer Sicherheitsfirma und hat Waffen vertrieben usw.

Ich denke der wird das also wissen, was er hat.



"Mal" der Chef einer Sicherheitsfirma gewesen zu sein und Waffen zu vertreiben ist beides kein Grund, einen Waffenschein zu haben.

Nur so als Anmerkung.

Und eine Alternative zu einer Glock?

Eine Glock.
20.01.2008 0:21:49  Zum letzten Beitrag
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JimRakete

[=WAR=]NiceButt
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von JimRakete

Vielleicht hat er ihn doch. Kennst Du ihn?

Ich kenne Menschen mit Waffenschein.



Und selbst wenn er den hätte - was bringt's?

Der Waffenschein berechtigt nur zum Führen.

Für den Besitz ist dennoch eine Waffenbesitzkarte


Er kann auf seine WBK eine weitere KW (vor)eintragen lassen, da er durch den WS ein Bedürfnis begründet hat. Und wenn er damit seine Glock begründen will - dann hat es ihm das gebracht.

 
 
 
Zitat von JimRakete

Ein Beispiel: ich kenne einen Vertreter für Faustfeuerwaffen und Munition. Na rate mal, was der zum Eigenschutz besitzt?



Heute würde er dafür aber normalerweise keinen WS mehr ausgestellt bekommen. Früher waren die Vergaberichtlinien weitaus lockerer. Heute wird sowas zwar noch verlängert, wenn man mit der gleichen Begründung heute aber einen neu beantragen würde, kann ich das Ergebnis vermutlich voraussagen...


Er hatte damit Anfang der 90er auch schon seine Probleme. Auch wenn er sich beruflich verlagert hat - er hat alles bis dato behalten können.



 
 
Zitat von JimRakete

Der Kern des ganzen ist doch nur der: wenn der Mann sagt, er habe einen WSchein, dann hat er wohl einen. Als Waffenbesitzer ist man nämlich i.d.R. (peinlich/erstaunt) kundig - und genau dann sollte er den Unterschied zw. WBK und WS kennen.

Und Carlos kann das wohl nur klären und mehr dazu sagen, wenn er den Mann kennt. Peng. Breites Grinsen




Wenn man eine Statistik führen würde, wieviele angeblich besessene Waffenscheine tatsächliche Realität sind, dann sähe das wohl sehr mau aus. Insofern ist es vollkommen korrekt, bei einem behauteten Waffenscheinbesitz erst einmal sehr skeptisch zu sein.

Fakt ist, in Deutschland gibt es ca. 16.000 Waffenscheine mit abnehmender Tendenz. Will heissen, dass ca. 0,02% der Deutschen einen Waffenschein haben.

Und erstaunlicherweise weiss nicht jeder, der eine Sachkundeprüfung hat alles, was er in meinen Augen wissen sollte. Grade mit den Begrifflichkeiten Waffenschein und Waffenbesitzkarte haben viele so ihre Problemchen... mit den Augen rollend


Ich sehe keinen Grund skeptisch zu sein. Hat er einen: okay. Hat er keinen: who cares? Wir werden es wohl eh nicht erfahren.

Wenn er doch einen hat ist sowieso klar, daß derjenige erstmal seinen Voreintrag auf der WBK braucht. Und mit dem entsprechenden Eintrag bspw. "Pistole 9mm Para" kann man sich dann beim Büchsenmacher erstmal austoben und ggf. ausser der Glock noch andere interessante Waffen begutachten und erwerben, die auf dem Stand wohl auch ihren Reiz haben.


Sag mal noch was zur 4mm M20 - braucht [Caveman] einen B-Schrank? Schätze schon, da die Waffe ja immerhin eine EWB benötigt, aye?
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von JimRakete am 20.01.2008 0:28]
20.01.2008 0:26:06  Zum letzten Beitrag
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LiTTl3_BuLL3T

AUP IndieStu 01.02.2009
 
Zitat von Carlos Hathcock

 
Zitat von LiTTl3_BuLL3T

Also, er war wohl irgendwie mal Chef einer Sicherheitsfirma und hat Waffen vertrieben usw.

Ich denke der wird das also wissen, was er hat.



"Mal" der Chef einer Sicherheitsfirma gewesen zu sein und Waffen zu vertreiben ist beides kein Grund, einen Waffenschein zu haben.

Nur so als Anmerkung.

Und eine Alternative zu einer Glock?

Eine Glock.



Noja, mir wurscht was er hat, solang er die Waffe so legal besitzen kann, das wir damit schießen können ist mir das relativ.

Carlos, du hast doch selbst ne Glock oder ? Welches Modell und erzähl mal ein wenig was bitte.
20.01.2008 0:28:03  Zum letzten Beitrag
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Cal .50 BMG

AUP Cal .50 BMG 23.11.2008
betruebt gucken
 
Zitat von Carlos Hathcock



Und eine Alternative zu einer Glock?





Zwei Glocks! Breites Grinsen
20.01.2008 0:40:16  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Waffenthread 18 ( *piupiu*pengpeng*schnitz* )
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23.01.2008 20:23:39 [G]Tobit hat diesen Thread geschlossen.
09.12.2007 17:23:04 Garth hat diesem Thread das ModTag 'waffen' angehängt.

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