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habe ich aber nicht - Buchhandlung ist mir fremd
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hi Forum
ich habe gerade eine Mail einer Buchhandlung, von der ich dabei zum ersten mal erfahren habe erhalten, in der behauptet wurde, ich hätte etwas bei dieser bestellt.
hier die Mail:
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From: "**************" <***********************************>
To: <******************>
Sent: Thursday, September 04, 2003 5:46 PM
Subject: Ihre Bestellung bei der Gutenberg-Buchhandlung
Lieber Herr *****,
vielen Dank fuer Ihre Bestellung.
Ihre Schulbuch-Order ist bei uns eingegangen und wird so schnell wie
moeglich bearbeitet.
Die vorraetigen Buecher werden fuer Sie reserviert.
Der Rest der gewuenschten Titel wird bestellt.
Die Lieferzeit bei Schulbuechern kann 10-14 Tage betragen.
Schulbuecher sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Wir senden Ihnen die Buecher gerne gegen eine Versandkostenpauschale von 3,-
EUR zu.
Sie können sich auch anhand Ihrer Kundennummer via "Login" auf unserer
Internet-Seite über den Stand Ihrer Bestellung informieren.
Ihre Kundennummer lautet: *****
Mit freundlichen Gruessen
**************************
********************
************************** | |
Nachdem ich aber die Buchhandlung nicht einmal kenne, wundere ich mich doch sehr über diese Mail.
Zumal ich da niemals etwas bestellt habe.
beim einloggen mit der "Kundennumer" bekomme ich zwar gesagt, ich hätte 99 schon mal einige Bücher bestellt, aber das habe ich nicht (zumal ich mangels Volljährigkeit das damals nicht gekonnt hätte)
Mir wird auch nicht angezeigt, welche Daten die von mir haben - Adresse etc.
ich weiß nur sicher, das die meinen Namen, event. auch den Vornamen und die email haben.
Außerdem steht beim einloggen mit der Kundennummer nichts von einer aktuellen bestellung.
Also habe ich folgende antowrt verfasst:
| Sehr geehrte Damen und Herren
Leider kann ich mich nicht erinnern, überhaupt je einmal mit ihrer
Buchandlung etwas zu tun gehabt zu haben. Schon gar nicht dran, irgendwann
einmal etwas bei ihnen bestellt zu haben.
Ich kann mir im Weiteren in keiner Weise erklären, wie Sie an meine eMail
Adresse gekommen sind.
Ich hoffe für Sie, das es sich bei dieser eMail an mich um ein bedauerliches
Mißverständnis handelt.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, dieses Mißverständnis innerhalb der
nächsten 7 Tage zu klären, wird Anzeige wegen Nötigung, Vörtäuschung
falscher Tatsachen sowie Unterlassungsklage beim zuständigen Amtsgericht
eingereicht.
Nachdem es mir komischerweise nicht möglich war, nach dem Einloggen mit der
mitgeteilten Kundennummer gespeicherte Daten zu finden, die mit meiner eMail
Adresse in Verbindung gebracht werden, kann ich auch nicht feststellen,
wohin die angeblich verschickten anderen Bücher gegangen sind. Außerdem war
leider nichts von einer Bestellung, die mit Ihrer eMail in Verbindung
gebracht werden könnte, zu finden.
Ich fordere Sie auf, alle Daten, die Sie über mich gespeichert haben mir
unverzüglich mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
*********************
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Meine Frage:
Was kann ich sonst noch machen?
Was erlaubt das Gesetz?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von CounterForce am 04.09.2003 19:37]
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Schreib zurück und sag denen, dass du persönlich nicht bestellt hast und du die Bestellung rückgangig machen willst.
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Anschreiben und fragen, mit welcher E-Mail Adresse besagte Person sich gereggt hat. Kann ja nicht deine sein, denn sonst hätte derjenige nichts auf deinen Namen bestellen können, da er ja das PW nicht erhalten hat!
HasenfussForever
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einfach nich abholen, die schicken die irgendwann an den verlag zurück...
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Es war vielleicht ein Versehen, man muss nicht immer gleich mit rechtlichen Schritten drohen.
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Anrufen?
Is bestimmt ein Fake, da will jemand 3€ kassieren .
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
Anrufen?
Is bestimmt ein Fake, da will jemand 3€ kassieren . | |
und wer zahlt dann die Telefonkosten??
ich ganz bestimmt nicht
ich sehe nicht ein, auch nur 1 cent deshalb auszugeben
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| Zitat von Keine Gewalt []
Es war vielleicht ein Versehen, man muss nicht immer gleich mit rechtlichen Schritten drohen. | |
sofern es gelingt, das Versehen aufzuklären, drohe ich nicht mit rechtlichen Schritten
ansonsten wird eben ein Gericht das versehen aufklären
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von CounterForce am 04.09.2003 19:43]
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Spinnst du?
Wie wäre es, wenn du erstmal freundlich nachfragst und die Sache klärst, bevor du mit Anzeige drohst?
Stell dir mal die Gegenseite vor, wenn die sowas lesen. Da sinkt die Bereitschaft, sich darum zu kümmern, schon mal rapide ab, über deine leeren Drohungen freut sich dann die Rechtsabteilung, die sich alle vorm Rechner versammeln und gemeinschaftlich lachen.
Also: Freundlich bleiben, die Rechtsmittel hebst du dir fürs dritte Schreiben auf, falls du keinen Erfolg hast.
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ich sach doch, einfach ignorieren...
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irgendeine alte aushilfe oder praktikant vertut sich da bei der emailadresse oder sonstwo aber man muss ja gleich mit dem schlimmsten drohen
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Du solltest noch körperliche Gewalt androhen. Sowas kann ja nicht angehen, am Ende liegt hier sogar noch ein Irrtum vor.
...zu meiner Zeit hätte es sowas nicht gegeben.
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| Zitat von fICHTENelch
Du solltest noch körperliche Gewalt androhen. Sowas kann ja nicht angehen, am Ende liegt hier sogar noch ein Irrtum vor.
...zu meiner Zeit hätte es sowas nicht gegeben. | |
Dem ist nichts hinzuzufügen...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Chino am 04.09.2003 19:46]
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Das mit dem Anwaltgesabbel muß raus !!!
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Jja, sofort verklagen. Erste Schritte. Alle verklagen!!1111
Wenn nicht, dann verklage ich dich!!11111
Oh man, typisch Deutschland.
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Quatsch, so'n bisschen Pibbi auf dem Stuhl des Bearbeiters muss sein, er soll wissen wo der Hammer hängt
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| Zitat von Rangoro
Jja, sofort verklagen. Erste Schritte. Alle verklagen!!1111
Wenn nicht, dann verklage ich dich!!11111
Oh man, typisch Deutschland. | |
Komm her und lass dich knutschen
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Also diese Anzeigensache ist doch etwas übertrieben.
Wenn du schon den harten raushängen lassen willst informier dich wegen welcher Delikte du wirklich den Rechtsweg beschreiten könntest.
Nötigung....
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Bei mir ist auch einmal so eine E-Mail angekommen, nur über ein Hackerbuch, einfach nicht drauf eingegangen.
Und es ist nichts gekommen, und wenn das Buch käme würde ich den Postmann einfach sagen es wäre ein Irrtum und das ich nichts bestellt habe.
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Fernabsatzgesetz?
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Ach ja, "ihnen", "ihren" usw. wird auch gross geschrieben. Nicht nur "Sie"!
PS: Du weisst, dass dich der Anwalt auch "etwas" kosten wird oder?
HasenfussForever
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Gott sei Dank gibt es nicht noch mehr Leute wie dich, die gleich bei dem ersten Anzeichen einer Ungerechtigkeit mit Anklage drohen.
Sonst hätten wir hier bald tolle Verhältnisse...
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ruf russisch inkasso an, die helfen dir.
also, ich würde bei der ersten mail nett und freundlich sein.
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Och, das mit dem Fax is ja nix neues.
Frag mal einen gewissen herrn Friedman, der wird dir da auch so ein paar Geschichten erzählen können
| Zitat von Chef
Hast du'n Knall?
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Besser kann man es in Bezug auf den threadstarter gar nicht formulieren. Bleib freundlich, du Arsch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sir Killalot am 04.09.2003 20:50]
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Hast du'n Knall?
Die Mail ist'n Witz oder?
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Und was ist das Nächste? Bei Erhalt einer 'Penis Enlargement'-Mail Anzeige wegen Beleidigung, Rufschädigung und übler Nachrede?
Lass das doch einfach auf sich beruhen. Da wird schon nichts kommen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Pischek am 04.09.2003 20:48]
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Ich finde, das ist das korrekte Verhalten. Aber schon komisch.
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Ich liebe diese Leute die immer gleich mit Anzeige drohen, ich finde sowas total lächerlich.
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| Zitat von mcsmurf
Ich liebe diese Leute die immer gleich mit Anzeige drohen, ich finde sowas total lächerlich. | |
Sag sowas noch mal und ich zeig dich an!
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| Zitat von ~Bulkhe@d~
| Zitat von mcsmurf
Ich liebe diese Leute die immer gleich mit Anzeige drohen, ich finde sowas total lächerlich. | |
Sag sowas noch mal und ich zeig dich an! | |
dito
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Thema: Buchhandlung behauptet ich hätte etwas bestellt ( habe ich aber nicht - Buchhandlung ist mir fremd ) |