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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Buchhandlung behauptet ich hätte etwas bestellt ( habe ich aber nicht - Buchhandlung ist mir fremd )
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Chef

Chef
Sorry hab eben überreagiert.
Du hast natürlich völlig recht. Am besten du fährst mit nem Basie zu dem Geschäft hin und tust dich mal an Schaufenster und Auslage gütlich.
Das sollte sie lehren, dir solche Mails zu schreiben.

Wär ja noch schöner...
04.09.2003 20:57:24  Zum letzten Beitrag
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~Bulkhe@d~

AUP ~Bulkhe@d~ 30.01.2008
verschmitzt lachen
 
Zitat von mcsmurf
 
Zitat von ~Bulkhe@d~
 
Zitat von mcsmurf
Ich liebe diese Leute die immer gleich mit Anzeige drohen, ich finde sowas total lächerlich.



Sag sowas noch mal und ich zeig dich an!



dito



Boah du wagst es noch mich zu quoten - jetzt hagelts ne Anzeige wegen seelischer Grausamkeit.
04.09.2003 20:59:27  Zum letzten Beitrag
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westbrks

Marine NaSe
 
Zitat von CounterForce
und wer zahlt dann die Telefonkosten??

ich ganz bestimmt nicht



Mach ein R-Call mit den Augen rollend
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von westbrks am 04.09.2003 21:09]
04.09.2003 21:06:22  Zum letzten Beitrag
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[TSB]Schalentier

schalentier
 
Zitat von mcsmurf
Ich liebe diese Leute die immer gleich mit Anzeige drohen, ich finde sowas total lächerlich.



Tschuldigung, wenn du etwas erhalten und bezahlen sollst, was du nie bestellt hast.

Ok, er ist vielleicht für die erste Mail etwas hart rangegangen, aber man sollte schon einen harten Ton behalten.

Aber in der Regel, vorrausgesetzt die sind wirklich seriös, reagieren die auf so eine Mail sofort.
04.09.2003 21:08:00  Zum letzten Beitrag
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westbrks

Marine NaSe
Wie hieß die Buchhandlung eigentlich?
04.09.2003 21:09:56  Zum letzten Beitrag
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Quin

Arctic
oh mann ich würd die scheiss mail einfach ignorieren und nix bezahlen
die zeit wärs mir echt nich wert darauf zu antworten

aber wenns auch umständlich geht....
04.09.2003 21:10:05  Zum letzten Beitrag
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Aerocore

AUP Aerocore 30.04.2015
ich würde noch die folgende email hinterher setzen , dann kriegste auch raus , woher die deine email adresse haben..

Da Ihre E-Mail an mich persönlich adressiert ist, fordere ich Sie hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf:
 
 
Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
Ich untersage Ihnen die übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (siehe oben).
(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
 
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Name
04.09.2003 21:13:39  Zum letzten Beitrag
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[Shane]

shane
 
Zitat von Pischek
Und was ist das Nächste? Bei Erhalt einer 'Penis Enlargement'-Mail Anzeige wegen Beleidigung, Rufschädigung und übler Nachrede?




Ich glaub, in amerika würd das durchkommen... am besten, man hat dann wirklich einen langen Penis, dann kann der Beweis für die Falschheit direkt vor der Richter/in erbracht werden. Richter/in und Geschworene/innen Augenzwinkern werden das selbst im Praxistest beglaubigen mit den Augen rollend
04.09.2003 22:08:49  Zum letzten Beitrag
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slaine

slaine
...
auch wenns schon gesagt wurde: nicht immer gleich mit rechtlichen schritten drohen. die leute da sind auch nur menschen und somit kann auch denen ein fehler unterlaufen. erst mal nett nachfragen, alles weitere ergibt sich dann ja.
04.09.2003 23:45:51  Zum letzten Beitrag
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mKdC

Guerilla
Du willst für n Telefonanruf keinen Cent ausgeben, aber postest das Ganze ins POT? Das kostet Internetgebühren und wertvolle Zeit.

Ich würde eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung an die Buchhandlung schicken.
04.09.2003 23:54:53  Zum letzten Beitrag
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GamePad

Leet
 
Zitat von CounterForce

Sehr geehrte Damen und Herren

Leider kann ich mich nicht erinnern, überhaupt je einmal mit ihrer
Buchandlung etwas zu tun gehabt zu haben. Schon gar nicht dran, irgendwann
einmal etwas bei ihnen bestellt zu haben.
Ich kann mir im Weiteren in keiner Weise erklären, wie Sie an meine eMail
Adresse gekommen sind.

Ich hoffe für Sie, das es sich bei dieser eMail an mich um ein bedauerliches
Mißverständnis handelt.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, dieses Mißverständnis innerhalb der
nächsten 7 Tage zu klären, wird Anzeige wegen Nötigung, Vörtäuschung
falscher Tatsachen sowie Unterlassungsklage beim zuständigen Amtsgericht
eingereicht.

Nachdem es mir komischerweise nicht möglich war, nach dem Einloggen mit der
mitgeteilten Kundennummer gespeicherte Daten zu finden, die mit meiner eMail
Adresse in Verbindung gebracht werden, kann ich auch nicht feststellen,
wohin die angeblich verschickten anderen Bücher gegangen sind. Außerdem war
leider nichts von einer Bestellung, die mit Ihrer eMail in Verbindung
gebracht werden könnte, zu finden.

Ich fordere Sie auf, alle Daten, die Sie über mich gespeichert haben mir
unverzüglich mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
*********************



nice 1 !! gefällt mir sehr gut :-) Besonders die schönen Drohungen mit der Anzeige, hast du gut gemacht . Allerdings glaube ich, dasses sich einfach um Spam handelt.
05.09.2003 0:44:37  Zum letzten Beitrag
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Ebola-Virus

Ebola-Virus
 
Zitat von mcsmurf
Ich liebe diese Leute die immer gleich mit Anzeige drohen, ich finde sowas total lächerlich.



Das ist normal. Zumindest hab ich bereits 2mal Post gekriegt von Unternehmen die mir mit Klagen drohen. Mein Domainanbieter zum Beispiel :

 

Huppelsdorf, den 18.08.2003



Sehr geehrte(r) XX

bedauerlicherweise blieb der unter "Betreff" erwähnte Vorgang trotz dreifacher
Mahnung unbezahlt.

Hiermit kündigen wir nachstehende Maßnahmen ohne weitere Aufforderung an:

1.) Domainsperre
Eine Verfügbarkeit wird in Kürze nicht mehr gegeben sein

2.) KK-Sperre
(Unterbindung von Providerwechsel)
Hiermit machen wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch, auf Grundlage zahlreicher Gerichtsentscheide, wie z. B.
Az: 150 148/96 LG Hamburg,
Az: 150 148/97 LG Berlin,
Az: 404 0 135/96 LG Hamburg, u. s. w..

3.) Strafantrag
Auf der Grundlage einer Anwaltsanzeige wird die Staatsanwaltschaft mit der Klärung des Sachverhaltes beauftragt.

4.) Zivilklage
Die verhältnismäßig geringen Gebühren, werden durch die unverhältnismäßig hohen Anwalts- und Gerichtskosten um ein Vielfaches überschritten.

5.) Abspeicherung auf der "schwarzen Liste"
Durch die Veröffentlichung beim Providerverband dürfte es äußerst schwer werden nochmals einen Provider zu annehmbaren Konditionen zu finden.


Wir fordern Sie letztmals auf, unverzüglich die Außenstände zu begleichen.
Eine Nichtzahlung ist um so verwerflicher, da wir als Webhoster zum einen der Garant für hohe Zuverlässigkeit in Zeiten des Providersterbens sind, zum
anderen wir der mit Abstand günstigste Provider sind. Darüber hinaus bieten wir ja eine Vielzahl Zusatzleistungen ohne Berechnung an, wie z. B. keine 0190er Supportnummern.


Mit freundlichen Grüßen

Huppelsdorfer
Firmenleitung



Müßig zu erwähnen das von denen bis zu diesem Termin keine Rechnung bei mir eintraf. Im Normalfall buchen die mir diese Gebühren auch jährlich ab. Das beste daran war aber noch der "geforderte Betrag", 9,90 ¤.

Und das hat man dann davon wenn man freundlich bleibt und pünktlich Rechnungen bezahlt!
05.09.2003 0:56:45  Zum letzten Beitrag
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1337

Arctic
 

Sollten Sie nicht in der Lage sein, dieses Mißverständnis innerhalb der
nächsten 7 Tage zu klären, wird Anzeige wegen Nötigung, Vörtäuschung
falscher Tatsachen sowie Unterlassungsklage beim zuständigen Amtsgericht
eingereicht.



"Ein Mann sieht rot", wa? lol du bist so ein Hammel, beim ersten Schreiben gleich so einen Rabatz zu machen. Desweiteren würde ich den Brief nochmal gänzlich überarbeiten :trollschmeiß:
05.09.2003 1:53:06  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
Ich habe bis jetzt immer mit einer etwas rüden, aber nicht mit Anzeige drohenden Art Erfolg gehabt...

Mal ne andere Frage: Ich habe bei ebay ein Gebot abgegeben, daß ich in nachhinein bereu. Gibt es eine Möglichkeit, das Gebot wieder zurückzunehmen, ohne daß einem die 100% positiven Bewertungen versuat werden?
05.09.2003 9:49:23  Zum letzten Beitrag
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KarlsonvomDach

kalle
...
hat die buchhandlung keine 0190ger-nummer, bei der du das missverständnis aufklären kannst?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 05.09.2003 10:07]
05.09.2003 10:06:40  Zum letzten Beitrag
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Malciz

AUP Malciz 09.10.2008
...
was ein dämlicher Thread, so fängt der Morgen Lustig an Breites Grinsen

Wenn das nächste mal die Frau im Lidl mir einen Euro zuwenig raus gibt, prügel ich die so zusammen Wütend, nein moment.. ich schreib sofort eine Email an Lidl, wo ich mein Geld und eine persönliche Entschuldigung der Verkäuferin fordere. Oder es folgt eine Klage wegen Nötigung und seelischer Grausamkeit.

ooooddeeerrrr ich geh einfach mal hin und frag die Verkäuferin selber.. mh, was mach ich mit den Augen rollend
05.09.2003 10:16:26  Zum letzten Beitrag
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Carlos

Arctic
...
 
Zitat von Sir Killalot
Bleib freundlich, du Arsch.




Breites Grinsen
05.09.2003 10:56:01  Zum letzten Beitrag
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Buzweed

Buzweed
ich hab samstag was bei ebay ersteigert und auch am selben tag bezahlt.

bis heute ist noch keine ware da.

soll ich nen drohbrief schreiben?
05.09.2003 11:10:57  Zum letzten Beitrag
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Echelon

Arctic
Lächerlich. Rufe die Leute an und erkläre deine Situation. Meine Güte, wasn los, dass du gleich so ein riesen Trara veranstaltest?
05.09.2003 11:13:42  Zum letzten Beitrag
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Bloodmouse

bloodmouse
 
Zitat von [TSB]Schalentier
 
Zitat von mcsmurf
Ich liebe diese Leute die immer gleich mit Anzeige drohen, ich finde sowas total lächerlich.



Tschuldigung, wenn du etwas erhalten und bezahlen sollst, was du nie bestellt hast.

Ok, er ist vielleicht für die erste Mail etwas hart rangegangen, aber man sollte schon einen harten Ton behalten.

Aber in der Regel, vorrausgesetzt die sind wirklich seriös, reagieren die auf so eine Mail sofort.


Jetzt reichts!!!
Ich zieh vors Verfassungsgericht! Dein Text hat meine Menschenwürde verletzt...dass gibt ärger!
05.09.2003 11:21:16  Zum letzten Beitrag
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oetzli

Arctic
Zunge rausstrecken
Ich sage nur:

"Die Rache des kleinen Mannes"

Haha! Wie lächerlich. Die angedrohten Delikte sind nicht mal einschlägig. Mann, mann. Also zu nächst mal empflielt es sich für den rechtlichen Laien, einfach die Angelegenheit aufzuklären. Schließlich kann jeder mal einen Fehler machen. Und an dem Verhalten der Gegenseite sollte man dann das weitere Prozedere ausrichten. Und wenn Du rechtliche Schritte beabsichtigst, dann nimm Dir nen Anwalt. Das ist dann nicht so peinlich!!

Hahahahahaha! Ich kann mich kaum halten. Man, da wäre es besser gewesen, die Mail zu ignrorieren. Mhuahaha. Sic tacuisses, philosophus mensisses... hihi!
05.09.2003 11:22:33  Zum letzten Beitrag
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ShOotEr[CS]

Arctic
05.09.2003 11:25:23  Zum letzten Beitrag
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Bloodmouse

bloodmouse
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kann mich leider nicht daran erinnern, die von Ihnen genannte Bestellung getätigt zu haben. Ich habe bisher nie mit Ihnen zu tun gehabt und kann mir daher nicht erklären, wie sie an meine Daten gekommen sind.
Desweiteren war unter dem von Ihnen Angegebenen Login, weder meine Anschrift, noch eine laufende Bestellung zu finden.
Ich bitte sie daher Ihre Unterlagen zu prüfen und mir mitzuteilen, wann und von wem die angeblich Bestellung getätigt worden ist. Möglicherweise handelt es sich ja um eine Verwechselung oder einen Scherz eines dritten.

Außerdem bitte ich sie, sämtlich persönlichen Daten von mir zu löschen.


Mit freundlichen Grüßen
*********************



Versende es so...kommt mit Sicherheit besser an!
05.09.2003 11:44:32  Zum letzten Beitrag
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ShOotEr[CS]

Arctic
05.09.2003 11:46:13  Zum letzten Beitrag
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Malciz

AUP Malciz 09.10.2008
 
Zitat von ShOotEr[CS]
Sehr geehrte Damen und Herren,

ändern oder es kracht.

Vielen Dank für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

xxx



Hey

n'scheiss!!!

Danke

xxx
05.09.2003 12:12:50  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Buchhandlung behauptet ich hätte etwas bestellt ( habe ich aber nicht - Buchhandlung ist mir fremd )
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