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| Zitat von The_gonzo
Leute die rentner verklopper verkloppen verkloppen--> siehe da gewaltspirale
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Siehe da --> Eine Unlustige
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| Zitat von Olisc
| Zitat von Skywalkerchen
btw, was soll dieser thread?
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Um rauszufinden ob es moralisch verwerflich ist nachts über rote Ampeln zu fahren
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Wenn kein Blitzer in der Nähe ist, ist es auch erlaubt
dX
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| Zitat von Frontveteran
| Zitat von Zipper
Nazi-Rentner verprügeln!
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Leute die Rentner verprügeln verkloppen! Ausweisen!
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Dein Nickname ist interessant!
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| Zitat von Rudirogdt
nicht wirklich.
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wohl!
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von -=]MgT@[=-PRimETime
| Zitat von Klages
| Zitat von -Sprengmeister
| Zitat von Shooter
also schwarzfahren find ich jetzt nicht grad so schlimm ne, aber rasen und über rot fahren und so spässe kann direkt menschenleben gefährden, von dem her würd ich das auch nicht als kavalliersdelikt bezeichnen, sondern kann gleich mal in fahrlässiger tötung enden.
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Ich muss ehrlich sagen das ich das gerade nicht schlimm finde. Es kommt halt immer auf die Verhältnismäßigkeit drauf an. In der Stadt 100 z.b. ist übertrieben, aber bei uns ist abends nichts los und da kann man schon mit 70 fahren, oder auf ner Verbindungsstraße zur anderen Stadt sind leicht 140 drin.
Bei Rot über die Ampel fahren kommt es stark auf die Tageszeit an...
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bei rot über die ampel ist tabu, egal wo.
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Einige Ampeln fordern einen aber geradezu heraus. Gerade Strecke. Niemand zu sehen. Keine Abzweigung. Einfach mal eine Ampel die auf Rot steht und das geschätzte 100 Jahre. Für was? NICHTS!
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bedank dich doch bei Siemens für die wirklich hervorragende Software
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weil siemens auch dafür verantwortlich ist wie die ampeln dann geschaltet werden.
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Mundraub ist ein Kavaliersdelikt! Schön im Süpermarket ne Milchschnitte essen, lecker was trinken dann die angesnackten Produkte zurück ins Regal stellen und den Süpermarket verlassen.
Und wenn einer fragt immer schön behaupten:"Gangsta Hip Hop made me do it"
PS: Auf der öffentlichen Toilette daneben pinkeln.
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| Zitat von JohnDillinger
Süpermarket [...] Süpermarket | |
Machst du das nur bei türkischen Einzelhändlern? Nazi.
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| Zitat von Arkhobal
| Zitat von JohnDillinger
Süpermarket [...] Süpermarket | |
Machst du das nur bei türkischen Einzelhändlern? Nazi.
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Bei mir im Viertel gibt es gar keine anderen :P
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| Zitat von Rudirogdt
nicht wirklich.
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auch nur bei euch
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Ohne jetzt jemandem zu nahe treten zu wollen bin ich relativ überascht wie viele "Ampelnazis" es hier gibt. Nachts mit dem Fahrrad über ne rote Ampel fahren wenn man alles gut einsehen kann und keiner kommt ist mMn das einzig sinnvolle.
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Rot heißt Stop. Das sollte man grundsätzlich respektieren.
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Nein. Lies mal Civil Disobedience von Henry David Thoreau. Ich respektier hier garnichts, es sei denn äußere Umstände machen dies sinnvoll. Wenn eh keiner außer mir da ist hats auch keinen zu interessieren wie sehr ich die Ampel respektiere.
e: woah, mein pseudosubversives Gebrabbel kommt zillionenmal geiler mit nem Guerillabender incl. kleinem Bärtchen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Flatline am 04.01.2008 22:52]
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an roten ampeln zu warten, wenn man sicher ist, dass nichts kommen kann, ist verschwendete lebenszeit in ihrer reinsten form. noch schlimmer, als im pot zu gammeln
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dachte es geht bei roten ampeln um autofahrer
die können das nämlich garnicht sehen ob nix kommt
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| Zitat von blaa.nox
an roten ampeln zu warten, wenn man sicher ist, dass nichts kommen kann, ist verschwendete lebenszeit in ihrer reinsten form. noch schlimmer, als im pot zu gammeln
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Ich glaub, ich hab schon länger im pot gegammelt, als an roten Ampeln zu warten
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| Zitat von -Delta-
Menschen die xkcd posten sind mir immer spontan sympathisch
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Gibt aber auch zu fast jeder Situation nen passenden xkcd strip.
Der Zeichner ist in meinem Kopf!
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| Zitat von Mohammed Said al-Sahhaf
dachte es geht bei roten ampeln um autofahrer
die können das nämlich garnicht sehen ob nix kommt
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Kommt auf die Ampel an, würd ich mal behaupten.
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| Zitat von Flatline
| Zitat von Mohammed Said al-Sahhaf
dachte es geht bei roten ampeln um autofahrer
die können das nämlich garnicht sehen ob nix kommt
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Kommt auf die Ampel an, würd ich mal behaupten.
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Wenn man schon über eine rote Ampel schüsselt, sollte man wenigstens gucken ob frei ist!
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von Rudirogdt
nicht wirklich.
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auch nur bei euch
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Solang du keine größeren Mengen daheim hast und danach keine Späße wie Autofahren machst, ist das auch in Deutschland ein Kavaliersdelikt.
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| Zitat von TylerDurdan
....
Außerdem läßt das Gesetz übrigens auch eine Lücke, den Richtervorbehalt zu umgehen, wie ich letztens hier gelesen hab.
Die Bundesländer haben es in der Hand, den Richtervorbehalt auszuhebeln. Föderalismus ist halt was tolles
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Irgendwie kommt mir die Lücke verfassungsrechtlich nicht ganz koscher vor.
Laut der Argumentation wären über die Klausel "öffentliche Sicherheit" die Länder zur Abschaffung des Richtervorbehalts befugt.
1. Öffentliche Sicherheit ist Landesrecht. Die gängigen Definitionen beziehen sich auf Landesrecht. landesrecht darf aber nicht Bundesrecht auslegen -> ergo erstes Problem.
2. Länder sind für die Polzie zuständig. Die darf aber nur präventiv zur Gefahrenabwehr oder repressiv als Beweissicherungsbehörde dienen. In letzterem Fall geschieht dies auf Grundlage der StPO - ergo darf in dem repressiven Bereich gar nicht durch die Länder rumgepfuscht werden.
3. Sollten sie präventiv tätig werden, müssten die Behörden ihr Landesrecht auf §113b TKG stützen. Nachdem das Bundesrecht in §100b I StPO ausdrücklich den Richtervorbehalt vorschreibt, kann das Landesrecht das weniger bedeutsame (da breitere) Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (das bundesrechtlich noch nicht definiert ist) nicht ohne Richtervorbehalt ausgestalten. Landesrecht wäre hier im Lichte des Bundesrechtes auszulegen. Es gibt keien sachliche Rechtfertigung für eine differenzierte Betrachtung, eben da sogar für allerschwerste Straftaten nach §100 II StPO der Richtervorbehalt gilt.
Crutschie ... always a CT
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| Zitat von iakchos
| Zitat von Lunovis
| Zitat von Rudirogdt
nicht wirklich.
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auch nur bei euch
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Solang du keine größeren Mengen daheim hast und danach keine Späße wie Autofahren machst, ist das auch in Deutschland ein Kavaliersdelikt.
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wirst danach aber schlimmer diskriminiert als ein rassist der 10 maximalpigmentierte auf dem gewissen hat.
---> dadurch ---> nein kein kavaliersdelikt.
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| Zitat von Crutschie
| Zitat von TylerDurdan
....
Außerdem läßt das Gesetz übrigens auch eine Lücke, den Richtervorbehalt zu umgehen, wie ich letztens hier gelesen hab.
Die Bundesländer haben es in der Hand, den Richtervorbehalt auszuhebeln. Föderalismus ist halt was tolles
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Irgendwie kommt mir die Lücke verfassungsrechtlich nicht ganz koscher vor.
Laut der Argumentation wären über die Klausel "öffentliche Sicherheit" die Länder zur Abschaffung des Richtervorbehalts befugt.
1. Öffentliche Sicherheit ist Landesrecht. Die gängigen Definitionen beziehen sich auf Landesrecht. landesrecht darf aber nicht Bundesrecht auslegen -> ergo erstes Problem.
2. Länder sind für die Polzie zuständig. Die darf aber nur präventiv zur Gefahrenabwehr oder repressiv als Beweissicherungsbehörde dienen. In letzterem Fall geschieht dies auf Grundlage der StPO - ergo darf in dem repressiven Bereich gar nicht durch die Länder rumgepfuscht werden.
3. Sollten sie präventiv tätig werden, müssten die Behörden ihr Landesrecht auf §113b TKG stützen. Nachdem das Bundesrecht in §100b I StPO ausdrücklich den Richtervorbehalt vorschreibt, kann das Landesrecht das weniger bedeutsame (da breitere) Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (das bundesrechtlich noch nicht definiert ist) nicht ohne Richtervorbehalt ausgestalten. Landesrecht wäre hier im Lichte des Bundesrechtes auszulegen. Es gibt keien sachliche Rechtfertigung für eine differenzierte Betrachtung, eben da sogar für allerschwerste Straftaten nach §100 II StPO der Richtervorbehalt gilt.
Crutschie ... always a CT
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selbst wenn du das so siehst, ein findiger rollstuhlfahrer wird sich das schon so zurecht biegen können wie er will
und selbst wenns nicht ganz rechtens wäre, das Landesgesetz kommt durch, die Daten werden verwendet, es wird gestraft (womits aufkommt), jemand beschwert sich ...(set time +10years) ... die Beschwerde kommt vors BVerfGG, wird wegen Zeitproblemen verschoben und anschließend wegen Nichtigkeit eingestellt, weil ja mittlerweile ein Gesetz nachgereicht wurde das den Spass rückwirkend erlaubt.
ich als laie frage mich jedes mal bei solchen gesetzestexten, a) wer soll sowas bitte komplett verstehen
b)wer zum teufel denkt sich andauernd diese gesetzelücken aus? kann doch nicht so schwer sein ein einfaches "is nich, herr schäuble" zu verfassen, ohne wenn § xyz dann, nicht, vielleicht, doch, ein bisschen, von § $$$
@tread:
gesetzeslücken suchen
andere Leute mit seinem Rauchen umbringen
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Naja, so schwarz würde ich das nicht sehen.
Stichwort: Verwertungsverbot, Eilrechtsschutz, ...
An gewissene elemantaren Grundsätzen deutschen Staatsrechts kommt auch ein Dr. jur Schäuble nicht vorbei - oder aktueller, gewisse Kollegen in den Landesjustizministerien.
Crutschie ... always a CT
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Thema: ... ist kein Kavaliersdelikt! |