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Epic win!!1
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Schönen guten Mittag, pOT!
So, das Bundesverfassungsgesetzt hat sich nun den Bestimmungen der Online-Durchsuchungen angenommen:
- Online-Durchsuchungen sind nur bei einer hohen konkreten Gefahr wie einem geplanten Terroranschlag zulässig.
- Online-Durchsuchungen müssen vorher durch einen gerichtlichen Beschluss legitimiert werden.
- Die Daten des Betreffenden müssen sofort nach Auswertung gelöscht werden.
So hat auch das Ganze seine Grenzen, ich find es jedenfalls gut, dass Schäubles Forderungen in die Schranken gewiesen wurde.
Näheres dazu findet ihr hier (Focus Online) und hier (DIE ZEIT)
liebe Grüße
/ Oops
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von UrbanNinja am 27.02.2008 15:41]
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Epic fail.
Siehe post über mir.
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| Zitat von UrbanNinja Vorderungen
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Epic Fail dass das einschränkt wurde
War doch schon immer so.
Die suchen ja nicht auf deinem PC nach irgendwelchen runtergeladenen Alben etc. ... dem POTler kann das getrost egal sein.
Die hätten eh nur im extremsten Extremfall durchsucht, jetzt kann sich jeder (Wirkliche Kriminelle) wieder rausreden ...
Desto komplizierter, desto schlechter ...
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von (AdG)zirkonflex am 27.02.2008 15:44]
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Je pauschaler, desto dümmer?
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Ah, richterlicher Beschluss. So wie bei Hausdurchsuchtungen?
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| Zitat von (AdG)zirkonflex
Epic Fail dass das einschränkt wurde
War doch schon immer so.
Die suchen ja nicht auf deinem PC nach irgendwelchen runtergeladenen Alben etc. ... dem POTler kann das getrost egal sein.
Die hätten eh nur im extremsten Extremfall durchsucht, jetzt kann sich jeder (Wirkliche Kriminelle) wieder rausreden ...
Desto komplizierter, desto schlechter ...
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Die Abmahnmafia würde bestimmt nicht versuchen an die Daten zu kommen
Die Zahl der Eingriffe würde außerdem auch nur kurzfristig gering bleiben, genau wie beim Abhören von Telefonaten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Fat Toni am 27.02.2008 16:47]
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| Zitat von elky
Je pauschaler, desto dümmer?
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Je UrbanNinja, desto dümmer!
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grade das argument, dass ein richter die online durchsuchung resp. jede andere hausdurchsuchung "anordnen" muss, geht ins leere...eine ablehnung, sei es nun durchsuchung, telefon- oder sogar tag- und nachtobservierung, ist wesentlich länger zu begründen als eine zustimmung.
ich will jetzt nicht sagen, dass richter schreibfaule menschen sind, keines wegs, aber leider sind die deutschen amts und landgerichte sowas von überlastet....da geht so ein antrag schon mal schnell durch.
ich finde ja, dass grade solche sachen wie online durchsuchung und so nicht grade von jedem wald und wiesen richter angeordnet werden dürfen. sowas sollte schon in höheren instanzen entschieden aber auch begründet werden.
aber so lange...mit orwell'schem gruß :P
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Thema: Online-Durchsuchung mit Grenzen ( Epic win!!1 ) |