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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Fahrrad gestohlen - Anzeige ( Was tun? )
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Aarkvard

aarkvard
Pfeil
 
Zitat von ztirF

Und, welche Konsequenzen warten auf ihn? Das ist seine erste Anzeige (denke ich). Geldstrafe? Sozialstunden?


Poperzenschmerzen.
07.08.2008 0:11:58  Zum letzten Beitrag
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XX5.acsp|QuiN

AUP XX5.acsp|QuiN 08.04.2010
Sowas knallt doch jeder Staatsanwalt auf den Einstellen-wegen-Geringfügigkeit-Stapel.
07.08.2008 0:18:05  Zum letzten Beitrag
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[DCJ]BOD

AUP [DCJ]BOD 29.10.2008
248b StGB

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.



*unmotiviertindenraumwerfumdiskussionanzuheizen*
07.08.2008 0:42:19  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Lustig:
§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Heisst also: Ausleihen ohne zu fragen ist ok, sofern keine Behaltensabsicht vorliegt.


Frage: Wie ist in 248b denn der "Berechtigte" definiert? Und: Ist Lok klauen also ok, sofern man sie nicht behalten/sich daran bereichern will?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 07.08.2008 0:47]
07.08.2008 0:46:51  Zum letzten Beitrag
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ClaytonBigsby

UT Malcom
 
Zitat von [DCJ]BOD

248b StGB

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.



*unmotiviertindenraumwerfumdiskussionanzuheizen*



Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, daran hab ich vorhin gedacht, wusste aber nicht, dass da explizit Fahrräder mit drinstehen peinlich/erstaunt Cool. Also streicht meine Ansage von vorhin. Er kommt auf jeden Fall in die staatliche Poperzvollzugsanstalt Augenzwinkern
07.08.2008 0:54:39  Zum letzten Beitrag
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Öhm...Naja

AUP Öhm...Naja 25.11.2008
Ich hoffe der Richter denkt an die Kinder, und buchtet diese Gefahr für die Gesellschaft für immer ein!


Ist ja krank sowas!
07.08.2008 1:39:55  Zum letzten Beitrag
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Saik

AUP Saik 04.04.2008
etwas für sehr schlecht befinden
 
Zitat von ztirF

Wertes p0t

Mein kleiner Bruder (16) hat sich seiner Aussage zufolge gestern für ungefähr eine halbe Stunde das Fahrrad eines Mitbewohners "ausgeborgt"

Dieser kommt heute zu meinen Eltern in die Wohnung, da eine andere Mitbewohnerin behauptet, ein Jugendlicher sei mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Der Nachbar erzählte völlig aufgewühlt, sein Fahrrad ist schon seit den letzten 4 Tagen verschwunden.

Mein Bruder gestand sofort, er habe sich das Rad für kurze Zeit geliehen und erwähnte er sei die letzten Tage gar nicht anwesend gewesen und daher auch nicht als Täter für die vorhergehenden Tage in Betracht zu ziehen. Doch der Nachbar brüllte nur um sich, schrie dass er meinen Bruder anzeigen wird und ging davon. Zeugen des Ereignisses gab es angeblich auch.

Bis dato hat er die Straftat nur mir gebeichtet und eben dem Nachbarn. Doch ich vermute stark, dass er das Rad die letzten 3-4 Tage bei sich hatte. Das Fahrrad selbst steht jetzt wieder in der Garage in der es auch vorhin unabgeschlossen stand. Diese ist für alle zugänglich und das Garagentor ist niedrig genug um jederzeit darüber zu springen.

Was kann ich (21) jetzt für ihn unternehmen? Mit dem Nachbarn zu reden ist relativ sinnlos so wie ich den kenne.

Was können unsere Eltern für ihn machen? Wie sollte er jetzt am Besten handeln?

Und, welche Konsequenzen warten auf ihn? Das ist seine erste Anzeige (denke ich). Geldstrafe? Sozialstunden? Auswirkungen auf seine schulische Laufbahn bzw. wird das Delikt irgendwo vermerkt?



Der Text isn Witz oder was?
07.08.2008 2:00:30  Zum letzten Beitrag
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Sentinel2150

Arctic
 
Zitat von [DCJ]BOD

248b StGB

(1) Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

(4) Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift sind die Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, Landkraftfahrzeuge nur insoweit, als sie nicht an Bahngleise gebunden sind.



*unmotiviertindenraumwerfumdiskussionanzuheizen*



Naja Gesetz und Urteil o_0 dazu sag ich mal garnix.
Hier gabs ne Gang die hat in Serie Motorroller geklaut, so insg. 20 Stück und die teilweise gegen Drogen getauscht.
Urteil? Naja sind alle noch frei und brechen weiter fleissig ein.
Achja die Drogen sind im Fernseher versteckt
07.08.2008 2:11:13  Zum letzten Beitrag
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DVS2XLC

AUP DVS2XLC 15.11.2008
 
Zitat von The_Phantom

Erschieß das Fahrrad.



Breites Grinsen
07.08.2008 2:27:27  Zum letzten Beitrag
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Cloudi

Cloudi
böse gucken
 
Zitat von Sentinel2150


Achja die Drogen sind im Fernseher versteckt


Ich hab grad nachgeguckt, da ist nichts Wütend
07.08.2008 10:26:29  Zum letzten Beitrag
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startac

Arctic
falscher Fernseher...:P

http://www.youtube.com/watch?v=A7F2X3rSSCU
07.08.2008 11:59:37  Zum letzten Beitrag
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Sencyde

X-Mas Arctic
 
Zitat von Saik

 
Zitat von ztirF

Wertes p0t

Mein kleiner Bruder (16) hat sich seiner Aussage zufolge gestern für ungefähr eine halbe Stunde das Fahrrad eines Mitbewohners "ausgeborgt"

Dieser kommt heute zu meinen Eltern in die Wohnung, da eine andere Mitbewohnerin behauptet, ein Jugendlicher sei mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Der Nachbar erzählte völlig aufgewühlt, sein Fahrrad ist schon seit den letzten 4 Tagen verschwunden.

Mein Bruder gestand sofort, er habe sich das Rad für kurze Zeit geliehen und erwähnte er sei die letzten Tage gar nicht anwesend gewesen und daher auch nicht als Täter für die vorhergehenden Tage in Betracht zu ziehen. Doch der Nachbar brüllte nur um sich, schrie dass er meinen Bruder anzeigen wird und ging davon. Zeugen des Ereignisses gab es angeblich auch.

Bis dato hat er die Straftat nur mir gebeichtet und eben dem Nachbarn. Doch ich vermute stark, dass er das Rad die letzten 3-4 Tage bei sich hatte. Das Fahrrad selbst steht jetzt wieder in der Garage in der es auch vorhin unabgeschlossen stand. Diese ist für alle zugänglich und das Garagentor ist niedrig genug um jederzeit darüber zu springen.

Was kann ich (21) jetzt für ihn unternehmen? Mit dem Nachbarn zu reden ist relativ sinnlos so wie ich den kenne.

Was können unsere Eltern für ihn machen? Wie sollte er jetzt am Besten handeln?

Und, welche Konsequenzen warten auf ihn? Das ist seine erste Anzeige (denke ich). Geldstrafe? Sozialstunden? Auswirkungen auf seine schulische Laufbahn bzw. wird das Delikt irgendwo vermerkt?



Der Text isn Witz oder was?


dann aber ein witz der nicht lustig is
07.08.2008 21:47:52  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Fahrrad gestohlen - Anzeige ( Was tun? )
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