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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ich mag Amazon ( nicht )
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GHeissi

GHeissi
 
Zitat von fatal-x


und ist auch nicht so einfach wie es klingt




warum soll es einfach sein?

es ist möglich. ("nicht auf's maul fliegen")
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GHeissi am 05.01.2009 22:02]
05.01.2009 22:01:51  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
ich hatte bislang auch nur einmal probleme mit amazon.
und zwar als ich nicht wusste das ich für amazon.co.uk den gleichen account nutzen kann wie für .de und mir dort einen acc auf die gleiche mail registriert hatte.
sah dann die getätigte bestellung nicht, aber der britische support hat dann festgestellt, dass der doppelt ist und den andern dicht gemacht, war dann leider der vorherige für deutschland. der deutsche support wollte den account dann leider nicht wieder aufmachen aber der britische hat alles wieder schnell erledigt.

die antwortzeiten waren bei beiden seiten gut, wobei ich die britischen mit 2-3h gegenüber den 4-5h der deutschen seite schon besser fand, zumal auch der support persönlicher war.
bei .de gab es immer nur textbausteine und bei den briten hatte ich das gefühl, dass dort wirklich ein mensch persönlich auf meine probleme reagiert.
sogegen bin ich im vergleich mit dem deutschen support eher unzufrieden, aber hatte sonst ein glück auch noch nie probleme.
05.01.2009 22:06:31  Zum letzten Beitrag
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Palim

Arctic
05.01.2009 22:11:44  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
unglaeubig gucken
Was habt ihr denn genommen? Beschimpfen hier Leute, die von ihrem gesetzlichen Recht zur Rückgabe Gebrauch machen Pillepalle (wer's nicht glauben will, dem lege ich mal § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB ans Herz).

Spätestens wenn ihr dann irgendwann mal was bestellt, was auf dem Bildchen (!) toller aussah, als es eigentlich ist, dann werdet ihr vielleicht verstehen, warum jemand diese Normen geschaffen hat. Und wenn nicht, dann verfahrt folgendermaßen: Kopf gegen die Wand schlagen
05.01.2009 22:18:39  Zum letzten Beitrag
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Palim

Arctic
05.01.2009 22:20:56  Zum letzten Beitrag
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GHeissi

GHeissi
Vorsatz? Wo?

Warum soll ich mir ein Notebook behalten, dass viel Geld gekostet hat und es mir nicht wirklich gefällt (komische Tastatur, schlechte Verarbeitung, etc...)?

Und warum hat man etwas ausgenutzt? Ein Notebook ist ja kein PC-Spiel, dass man nach einer Woche "durch" hat, sondern man hat vor, es Jahre zu benutzen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GHeissi am 05.01.2009 22:23]
05.01.2009 22:22:42  Zum letzten Beitrag
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IceTom

IceTom
Also ich hab noch nie ein technisches Gerät zurückgegeben (sagen wir mal über 100 Euro Wert).
Etwas Glück gehörte wohl auch dazu, dass ich keine Produkt mit Fehler gekauft habe aber sicherlich spielt auch ne Rolle, dass ich mich vor solchen Investitionen bei dutzenden Seiten informiere.

Und wenn der Lüfter dann bei dem Modell grundsätzlich laut ist, dann schreiben die Leute das auch.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von IceTom am 05.01.2009 22:27]
05.01.2009 22:23:20  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Palim

 
Zitat von Armag3ddon

Was habt ihr denn genommen? Beschimpfen hier Leute, die von ihrem gesetzlichen Recht zur Rückgabe Gebrauch machen Pillepalle (wer's nicht glauben will, dem lege ich mal § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB ans Herz).

Spätestens wenn ihr dann irgendwann mal was bestellt, was auf dem Bildchen (!) toller aussah, als es eigentlich ist, dann werdet ihr vielleicht verstehen, warum jemand diese Normen geschaffen hat. Und wenn nicht, dann verfahrt folgendermaßen: Kopf gegen die Wand schlagen



Blablabal. Hier ging es um den Vorsatz des Testens. Ich teste ein Produkt 1,5 Wochen um zu sehen, ob es mir gefällt. Da es sicherlich um einen Wert > 500¤ handelt, geht es einigen einfach nicht in den Kopf, ein Gesetz so auszunutzen.


Jo, genau. Testen. Weil man im Laden das natürlich super kann; Saturn hat immer geschätzt 4 Netbooks von Asus rumstehen, die nur halb funktionieren und wo man in vollem Umfang seine Programme ausprobieren kann.
Und wenn man das dann bestellt hat, dann soll man bitte auch sein 500 ¤-Gerät behalten. Pech, wenn es nicht so klappt, wie erwartet.
05.01.2009 22:25:09  Zum letzten Beitrag
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Palim

Arctic
05.01.2009 22:25:19  Zum letzten Beitrag
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grufti

AUP grufti 26.11.2007
 
Zitat von [G]Tobit

 
Zitat von mc.smurf

 
Zitat von fatal-x

 
Zitat von Joggl²

Demnächst muss ich da dann wohl mal da anrufen..


Warum hast das nicht sofort gemacht anstatt ewigen Mailverkehr zu haben? Anrufen, netten Mitarbeiter bekommen, klären was zu tun ist.



Vlt. is das so ne Hotline, die einiges an Geld kostet.



amazon ruft sogar zurück



Den Service gibt es mittlerweile nicht mehr, soweit ich weiß.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von grufti am 05.01.2009 22:33]
05.01.2009 22:27:03  Zum letzten Beitrag
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fatal-x

AUP fatal-x 14.12.2009
 
Zitat von Armag3ddon

Was habt ihr denn genommen? Beschimpfen hier Leute, die von ihrem gesetzlichen Recht zur Rückgabe Gebrauch machen Pillepalle (wer's nicht glauben will, dem lege ich mal § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB ans Herz).


Deine Gesetzestexte haben aber nichts mit dem Vorsatz etwas 1,5 Wochen zu testen.
05.01.2009 22:27:41  Zum letzten Beitrag
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Palim

Arctic
05.01.2009 22:27:57  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Palim

 
Zitat von Armag3ddon


Jo, genau. Testen. Weil man im Laden das natürlich super kann; Saturn hat immer geschätzt 4 Netbooks von Asus rumstehen, die nur halb funktionieren und wo man in vollem Umfang seine Programme ausprobieren kann.
Und wenn man das dann bestellt hat, dann soll man bitte auch sein 500 ¤-Gerät behalten. Pech, wenn es nicht so klappt, wie erwartet.



Welche Dinge sollen denn nicht funktionieren? Wenn ich Grafikpower möchte, dann kauf ich mir ein Laptop mit Grafikpower. Wenn ich viel Arbeitsspeicher brauche, dann kauf ich mir einen Laptop mit viel Arbeitsspeicher.

Ich informiere mich und nutze kein Gesetz aus, weil es geht.


Das ist kein "Ausnutzen", das ist genau das machen, was mit dem Gesetz gedacht war.
05.01.2009 22:28:56  Zum letzten Beitrag
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fatal-x

AUP fatal-x 14.12.2009
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Palim

 
Zitat von Armag3ddon


Jo, genau. Testen. Weil man im Laden das natürlich super kann; Saturn hat immer geschätzt 4 Netbooks von Asus rumstehen, die nur halb funktionieren und wo man in vollem Umfang seine Programme ausprobieren kann.
Und wenn man das dann bestellt hat, dann soll man bitte auch sein 500 ¤-Gerät behalten. Pech, wenn es nicht so klappt, wie erwartet.



Welche Dinge sollen denn nicht funktionieren? Wenn ich Grafikpower möchte, dann kauf ich mir ein Laptop mit Grafikpower. Wenn ich viel Arbeitsspeicher brauche, dann kauf ich mir einen Laptop mit viel Arbeitsspeicher.

Ich informiere mich und nutze kein Gesetz aus, weil es geht.


Das ist kein "Ausnutzen", das ist genau das machen, was mit dem Gesetz gedacht war.


Ausnutzen ist es, wenn man statt sich zu informiern sich ein Notebook bestellt und es 1,5 Wochen (!) testet. Es kostet Amazon Geld für den Versand, es nervt den nächsten Kunden der das getestet Notebook bekommt(und nicht weiß, wie der Tester damit umgegangen ist!).
05.01.2009 22:31:25  Zum letzten Beitrag
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Palim

Arctic
05.01.2009 22:32:08  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Palim

 
Zitat von Armag3ddon


Jo, genau. Testen. Weil man im Laden das natürlich super kann; Saturn hat immer geschätzt 4 Netbooks von Asus rumstehen, die nur halb funktionieren und wo man in vollem Umfang seine Programme ausprobieren kann.
Und wenn man das dann bestellt hat, dann soll man bitte auch sein 500 ¤-Gerät behalten. Pech, wenn es nicht so klappt, wie erwartet.



Welche Dinge sollen denn nicht funktionieren? Wenn ich Grafikpower möchte, dann kauf ich mir ein Laptop mit Grafikpower. Wenn ich viel Arbeitsspeicher brauche, dann kauf ich mir einen Laptop mit viel Arbeitsspeicher.

Ich informiere mich und nutze kein Gesetz aus, weil es geht.


Das ist kein "Ausnutzen", das ist genau das machen, was mit dem Gesetz gedacht war.



Das eine ist "mal alles kaufen und dann sehen, was ich nehme" und das andere "oh, dass ist ja ganz andere, als ich gedacht habe".
05.01.2009 22:32:24  Zum letzten Beitrag
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Feuerlöscher

Leet
was wär ich nur ohne amazon Breites Grinsen

wenn die jetzt noch lebensmittel hätten...
05.01.2009 22:34:28  Zum letzten Beitrag
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yuri_orlov

AUP yuri_orlov 27.11.2020
 
Zitat von fatal-x

 
Zitat von Armag3ddon

Was habt ihr denn genommen? Beschimpfen hier Leute, die von ihrem gesetzlichen Recht zur Rückgabe Gebrauch machen Pillepalle (wer's nicht glauben will, dem lege ich mal § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB ans Herz).


Deine Gesetzestexte haben aber nichts mit dem Vorsatz etwas 1,5 Wochen zu testen.


1.5 wochen ist ja mal lahm. man muss innerhalb der 2 wochen nur den widerspruch schriftlich einreichen. dann kann man theoretisch das gerät solange weitertesten bis man angemahnt wird das selbige zurückzuschicken. d.h. man kann den testzeitraum locker um das 3-x fache erweitern - afaik.

das soll jetzt kein ansporn sein, nur die rechtslage soweit ich die kollegen aus dem service richtig verstanden habe...
05.01.2009 22:34:43  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Palim

Dann wärst du die längste Zeit mein Kunde. Kling komisch ist aber so. Wo ist das Gesetz dazu?

__

Ich finds einfach Banane. Dazu ist das Gesetz nicht gemacht. Das Gesetz ist dazu da, um betrügerische Machenmaschten aus dem Weg zu gehen und nicht, um Kosten zu verursachen, die derjenige garnicht abschätzen kann, weil er das Produkt bist kurz vorm Maximum der Frist austesten möchte, weil er zu doof ist, sich Testberichte und dergleichen zu besorgen.


Es gibt kein Gesetz dazu. Deutsches Recht gibt dem Kunden mehr Schutz als dem Unternehmer.

Und es ist was anderes, wenn man ein Gerät in den Händen hält und damit arbeiten kann, als wenn man irgendwelche Testberichte liest.
05.01.2009 22:34:53  Zum letzten Beitrag
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GHeissi

GHeissi
 
Zitat von Joggl²


Das eine ist "mal alles kaufen und dann sehen, was ich nehme" und das andere "oh, dass ist ja ganz andere, als ich gedacht habe".




glücklicherweise gibt es keine gesetze, die auf moral hin beurteilen.
05.01.2009 22:35:25  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Palim

 
Zitat von Armag3ddon


Jo, genau. Testen. Weil man im Laden das natürlich super kann; Saturn hat immer geschätzt 4 Netbooks von Asus rumstehen, die nur halb funktionieren und wo man in vollem Umfang seine Programme ausprobieren kann.
Und wenn man das dann bestellt hat, dann soll man bitte auch sein 500 ¤-Gerät behalten. Pech, wenn es nicht so klappt, wie erwartet.



Welche Dinge sollen denn nicht funktionieren? Wenn ich Grafikpower möchte, dann kauf ich mir ein Laptop mit Grafikpower. Wenn ich viel Arbeitsspeicher brauche, dann kauf ich mir einen Laptop mit viel Arbeitsspeicher.

Ich informiere mich und nutze kein Gesetz aus, weil es geht.


Das ist kein "Ausnutzen", das ist genau das machen, was mit dem Gesetz gedacht war.




nein. Ds gesetz ist gemacht, weil du dein Notebook im Laden mal in die Hand nehmen kannst und siehst ob es dir gefällt. Im Webshop reicht dir das keiner durch den Monitor, also muss man es dir schicken damit du es in die Hand nehmen kannst. Und weil keiner erwartet das du noch am selben Tag mit gebrochenen Beinen und Lungenentzündung zur Post rennst um es zurückzuschicken hast du dazu 2 Wochen Zeit.
Alles was über mal draufgucken rausgeht ist ausnutzen.
05.01.2009 22:37:43  Zum letzten Beitrag
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[NDA]Keldorn

[NDA]Keldorn
...
ich mag amazon auch nicht.
05.01.2009 22:38:13  Zum letzten Beitrag
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GHeissi

GHeissi
verschmitzt lachen
webseite nicht kompatibel mit windows 98?
05.01.2009 22:39:59  Zum letzten Beitrag
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Palim

Arctic
05.01.2009 22:40:02  Zum letzten Beitrag
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fatal-x

AUP fatal-x 14.12.2009
 
Zitat von Armag3ddon

Und es ist was anderes, wenn man ein Gerät in den Händen hält und damit arbeiten kann, als wenn man irgendwelche Testberichte liest.


Richtig, darum ausreichend Testberichte und wenn das entsprechende Gerät widererwarten nicht entspricht ist das ja auch legitim. Zum antesten brauch man keine 1,5 Wochen.

Es gibt einen Unterschied zwischen Recht und rechtens.
05.01.2009 22:41:57  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
...
 
Zitat von Jellybaby


Alles was über mal draufgucken rausgeht ist ausnutzen.



So und nicht anders. Wer mit bestelltem was anderes macht als er mit Produkten im Handel machen würde, nutzt das ganze aus.
Aber es gibt bestimmt einige hier, die gerne im Saturn mal Rechner auspacken und sich ganz genau angucken. mit den Augen rollend

Das ich amazon mag, muss ich glaub ich nicht erwähnen - wer nicht?
05.01.2009 22:43:33  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Palim

Eben nicht. Die Testberichte sind mittlerweile so detailliert und offen dargelegt, dass sich nur noch ein halbwegs Blinder etwas falsches kauft.

Noch dazu gibt es im Technikbereich nicht nur einen Test dazu, sonder xtausend und wenn sich Schnittmengen ergeben, dann nicht ohne Grund. Ausser du bist ein sehr penetranter Mensch, dem garnichts recht sein kann. Dann kannste kaufen was du willst und alle 1,5 Wochen oder 13 Tage etwas zurückschicken.

Für mich persönlich ist das einfach das Ausnutzen einer Mechanik, die garnicht für so eine Scheisse gedacht war. Das ganze kam wie üblich nur so weit, weil zu viele mit dieser Lücke beschissen haben und jetzt kommen Leutchen, die das Gesetz wieder als ihr Recht des Testens auslegen.

Wie auch immer. Einfach nur massiv abgefuckt und scheisse. Viele Freunde macht man sich damit nicht. Augenzwinkern

Ps: Dem Unternehmer gibt es immer noch die Möglichkeit, einen Kunden abzulehnen. Da kann der Kunde noch so viele Rechte und Gesetze auf seiner Seite haben. Will ich den nicht, dann nehm ich den nicht. Ausser in einigen markanten Zweigen.


Also ich hab mir auch vor kurzem ein eeePC geleistet und vorher Testberichte gelesen. Okay, ich war zufrieden, aber das Ding dann zu haben war doch schon irgendwie anders. Erstmal eine Runde ausprobieren Augenzwinkern

Und wie so oft müssen leider die Netten unter den Bösen leiden. Es wurde beschissen, viele Leute waren verärgert und jetzt darf man halt zurückschicken. Aber wenn das wer tut, würde ich ihn gleich so krass anflamen, wie scheiße doch seine Existenz ist Augenzwinkern

Der Unternehmer darf natürlich entscheiden, ob er einen Vertrag mit wem abschließt oder nicht, das steht jedem frei.
05.01.2009 22:44:50  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
 
Zitat von Joggl²

 
Zitat von Futura

Heisst "auf Rechnung" nicht eigentlich "wenn mal wieder Geld da ist?"



Nein, das heißt eher: Ich bezahle, wenn die Wahre da ist. Nicht das ich kein Vertrauen in Amazon hätte, habe ich da aber schon immer so gemacht



Das ist auch bei sehr seriösen Versendern manchmal besser. Ich habe bei Buecher.de schon drei mal den Fall gehabt das ein Buch nicht mehr rein kam, obwohl es beim Bestellvorgang noch hieß, es wäre nach 2-3 Tagen wieder auf Lager. Kann passieren. Aber durch Kauf auf Rechnung gab es keine umständlich hin und her überweiserei.
05.01.2009 22:58:04  Zum letzten Beitrag
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FoBbidden

AUP FoB 24.08.2017
Pfeil
 
Zitat von Feuerlöscher

was wär ich nur ohne amazon Breites Grinsen

wenn die jetzt noch lebensmittel hätten...


Schlecker.de peinlich/erstaunt
05.01.2009 23:00:49  Zum letzten Beitrag
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Kane*

AUP Kane* 30.10.2009
 
Zitat von FoBbidden

 
Zitat von Feuerlöscher

was wär ich nur ohne amazon Breites Grinsen

wenn die jetzt noch lebensmittel hätten...


Schlecker.de peinlich/erstaunt



http://www.doit24.de/

viel besser peinlich/erstaunt
05.01.2009 23:07:07  Zum letzten Beitrag
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