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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Auftakt Wahljahr 2009 ( Hessen wählt. )
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-]BTD[-Aragorn

Leet
 
Zitat von Tesla

wie wärs mit einer steuer auf intelligenz?
ist ja auch irgendwie ungerecht, dass die einen klüger sind als die anderen.



Du hast nichts verstanden, von dem was Jackle geschrieben hat. Dir würde eine Intelligenzsteuer finanziell nicht schaden.
19.01.2009 18:44:14  Zum letzten Beitrag
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Tesla

tesla
krasser flame.
iq-battle?

"In einem Land, in dem es für den Erfolg der Kinder in der Schule immer noch entscheident ist aus welch finanziellen Elternhaus sie kommen, redest du von der pösen Ungerechtigkeit, die einem Lohneinkommens-Millionär widerfährt, wenn er tatsächlich mehr Steuern zahlen muss als jemand der nur ein 1/20 davon verdient."

wenn man dem argument folgt kann man auch gleich intelligenz besteuern.
die ist für die bildungschancen wohl min genauso wichtig.
19.01.2009 18:49:01  Zum letzten Beitrag
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-]BTD[-Aragorn

Leet
Ist es eben nicht. Oder glaubst du ernsthaft Kinder aus reichem Elternhaus sind intelligenter als Hartz IV-Kinder?

/¤: Auf dich zu antworten ist eh Zeitverschwendung. Man hat ja schon im Dubai-Thread lesen können, dass du eigentlich nur rumtrollen willst.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -]BTD[-Aragorn am 19.01.2009 20:03]
19.01.2009 20:00:55  Zum letzten Beitrag
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Jackle

Leet
Du glaubst ja anscheinend, dass jemand nur vermögend wird, wenn er sein ganzes Leben hart gearbeitet hat und es somit sich ordentlich "verdient" hat. Nur bist du damit weit entfernt von der Realität, Sven Quandt *hust*.
Im Übrigen lern nochmal etwas über unseren Kapitalismus. Geldvermögen sind nur möglich, wenn irgendjemand anderes Schulden in gleicher Höhe hat. Die höheren Steuern auf hohe Lohneinkommen sind somit keine Ungerechtigkeit, sondern versuchen die allgemeine Ungerechtigkeit ein wenig zu dämpfen.

Versuch erst gar mich in irgendeine "haha, Kommunist, Depp" Ecke einzuordnen. Da stehe ich nämlich nicht. Achja und nächstemal bitte ein wenig mehr als "intelligenz steuern blablba, eigentlich hab ich nichts zu sagen" Scheiße!
19.01.2009 20:04:33  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von Jackle



Eine starke Besteuerung von hohen Einkommen und viel wichtiger auch von hohen Vermögen und den damit verbunden Vermögenszuwächsen, ist unbedingt notwendig um im Kapitalismus unter anderem zumindest eine Chancengerechtigkeit herzustellen und der zwangsläufigen Schere die Arm und Reich immer weiter auseinander bringt, zumindest für eine gewisse Zeit, aufzuhalten.

GG: Eigentum verpflichtet!





Substanzbesteuerung?
Woher resultieren daraus Wertsteigerungen? Aus theoretischen Preissteigerungen, von denen man noch die Inflation abziehen muss. Bekomme ich ein Steuerguthaben, wenn die Preise sinken. Es gibt gute Gründe dafür, von der Substanz- weg zur Ertrag-, bzw Verkehrsbesteuerung gelangt zu sein.




Crutschie ... always a CT
19.01.2009 23:14:31  Zum letzten Beitrag
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Jackle

Leet
Dann doch bitte etwas konkreter!

Ansonsten spreche ich auch nur davon, dass ein Teil des Steueraufkommens durch Substanzbesteuerung also Vermögenssteuer generiert werden sollte. Eben bei den natürlichen Personen die über ein sehr hohes Vermögen verfügen können. Aber klär mich bitte genauer auf, warum das für die "Wirtschaft" nicht gut ist.
20.01.2009 1:19:44  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
Eher für die Steuergerechtigkeit aka objektives Netoprinzip.


Substanzbesteuerung schliesst je nach Ausprägung an den aktuellen Wert an oder antizipiert spätere Einnahmen.

Ersteres führt bei konstantem Wert zu einem schrittweisen Wertverlust.Schlimmstenfalls führt es zu einer Zwangsveräusserung der Substanz, um die Steuer zu bezahlen. Stellt man nur auf die Wertsteigerung als BMG ab, müsste folgerichtig auch ein Wertverlust zu Steuerguthaben führen.
An diesem Dilemma ist auch de letzte Vermögenssteuer gescheitert. Ein objektiver Wert hätte zu dem Dilemma des Wertverlustes geführt. Das Bewertungsgesetz in der damaligen Fassung ging vom Einheitswert als Bemessungsgrundlage etwa für Betriebs- und Grundvermögen aus. Problematisch war, dass es eben nicht den Verkehrswert abbildete und damit am Gleichheitssatz scheiterte (Art. 3 I GG), aus dem übrigens auch die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit stammt. Dieser Konflikt zwischen Ertragsaufkommen und Gesetzeskonfortmität war schlicht nicht auflösbar. Daran wird auch eine neue Vermögensteuer scheitern. Nicht umsonst wurden Haltefristen fur Spekulationsgewinne erhöht und der Weg über die Realisation gesucht.



Bei zweiter Variante unterstellt man der Substanz einen Ertrag der in der Zukunft generiert werden soll. Andernfalls würde es schlicht eine schleichende Enteignung darstellen. Daher auch das Einkommen als eigentlicher Anknüpfungspunkt. Wieso hier eine zusätzliche Grösse geschaffen werden soll, die dazu noch mit ungewisser Zukunft leben muss, erschliesst sich mir nicht.


Und von der Wirtschaft hab ich wenig gesprochen. In Deutschland wird ja seit neuestem dem Image sogar die Erhebungsneutralität geopfert.





Crutschie ... always a CT
20.01.2009 2:00:59  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
 
Zitat von Skgoa


- und besonders links: ALLE Einkünfte werden gleich versteuert, insbesondere auch Kapitaleinkünfte.






Oh, das wäre spassig.

Als das Anrechnungsverfahren galt, war die Welt noch in Ordnung. Keine Verlustkompensation, dafür eine einheitliche Besteuerung desselben Kapitalstroms.

Dann kam das Halbeinkünfteverfahren und die Steuerbelastung erhöhte sich plötzlich, da die dann auch nur hälftige Abziehbarkeit der Werbungskosten den Steuerbetrag nach oben verschiebt. Gleiche Besteuerung hiesse weniger Geld für den Fiskus.

Würde man eine wirkliche Systemkompatibilität einführen und Kapitaleinkünfte (insbesondere Spekulationsgewinne und -verluste) wie die anderen sechs Einkunftsarten behandeln, käme folgendes heraus. Verluste aus Aktiengeschäften, welche realisiert wurden, wären mit anderen Einnahmen verrechenbar und uneingeschränkt horizontal und
vertikal verrechenbar. Natürlich müsste dann die systemwidrige Haltefrist des §23 EStG fallen. Ein einmal getätigtes Investment müsste nur im richtigen Jahr Verluste bringen und man könnte die Einkommensteuer für Jahre hinaus streichen, da man maximal fünf Jahre den Verlust aus dem Kursverfall gegenrechnen könnte. Die Abgeltungsteuer geht genau diesen Weg, belässt es aber nur innerhalb der Kapitaleinkünfte, Verluste verrechnen zu lassen mit Gewinnen.
In die Gegenrichtung ginge das natürlich auch. Ein drohender, nicht ausgleichbarer Verlust könnte mit den gewinnen aus einem Aktienrun ausgeglichen werden. Bisher müsste auf den Kursgewinn steuern gezahlt erden und das Verlust Guthaben verfällt. Nun ginge es auf. Welch Paradies.



Sollte sich die Kapitalalanlage im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befinden, macht das Teileinkünfteverfahren das ganze noch schlimmer. Zwar tritt für Veräusserungsgewinne Steuerfreiheit ein. Aber Verluste und Abschreibungen auf Aktienpakete sind nicht in die Bilanz einstellbar. Würde man die Steuerfreiheit einführen, wäre KST fällig. Allerdings mit Abschreibungen auf andere Aktien wäre die mehr als ausgleichbar, insbesondere wenn man alle Anteile einer Verlust-Tochter hält - oder schlicht einer Tochter, die Verlust macht. Wäre schlecht für den Fiskus.






Crutschie ... always a CT
20.01.2009 2:28:22  Zum letzten Beitrag
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-SaLi-

Arctic
Frage
 
Zitat von Jackle

Wer Steinbrück als "kompetent" bezeichnet, hat aber von überhaupt nichts eine Ahnung.



Ich krams mal hervor.

Kannste das mal ein bisschen genauer ausführen? Würde mich mal interessieren.
20.01.2009 9:56:50  Zum letzten Beitrag
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Crutschie

AUP Crutschie 07.05.2008
...
Umfallerpartei?






Crutschie ... always a CT
20.01.2009 19:50:12  Zum letzten Beitrag
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PsYch0_D0c

AUP PsYch0_D0c 01.06.2009
da waren die grünen halt einmal schneller
die FDPler sind wahrscheinlich noch aufgrund ihres wahlerfolgs im alkohol bedingten koma
20.01.2009 19:54:01  Zum letzten Beitrag
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Aerocore

AUP Aerocore 30.04.2015
alkohol? koks..
20.01.2009 20:44:15  Zum letzten Beitrag
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Jackle

Leet
 
Zitat von Crutschie

Text
Crutschie ... always a CT



Ok, so ist klar was du meinst. Ich möchte dir da auch gar nicht groß widersprechen. Eine Vermögenssteuer müsste sicherlich so geregelt sein, dass sie nicht "ungleich" besteuert.

Jedoch ging es mir erstmal nur darum, dass exorbitant hohe Vermögen und ich sage einfach mal willkürlich alles über 50 Millionen in Geldvermögen, Grundbesitz und/oder Kapitalbeteiligungen eben zu exorbitant hohen Zins-, Miet-, Pacht- und Kapitalbeteiligungsgewinnen führt. Wenn aber nun die Gewinne besteuert werden, reicht das zum einen nicht aus, da es gerade für diese Einkommen möglich ist sich arm zu rechen, und zum anderen führen auch anteilig besteuerte Gewinne aus diesen Vermögen fast immer zu größeren Vermögen, da es diesen Leuten ja kaum mehr möglich ist ihre Einkünfte auch tatsächlich zu konsumieren. Da entsteht eine vor allem auch für eine Gesellschaft gefährliche Spirale und zwingt eben diese, gerade um die höheren Geldvermögen und die damit verbundenen Guthabenzinsen durch immer größere Verschuldungsorgien "auszugleichen".

Was passiert, wenn die Gesellschaft diese Verschuldungorgien nicht weiterführt, können wir aktuell quais hautnah beobachten.
Deshalb müssen extrem hohe Vermögen aus meiner Sicht auch direkt besteuert werden. Wie man dieses dann ordnungspolitisch regeln könnte, steht auf einem anderen Blatt und sollte natürlich mit dem GG konform sein.
21.01.2009 1:55:51  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Auftakt Wahljahr 2009 ( Hessen wählt. )
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