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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: fotografie ( You photograph with all your ideology. )
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jon s.

AUP jon s. 19.12.2007
 
Zitat von -Riddick-

festbrennweiten sind doch so oder so besser habe ich gedacht? Aber mein 24-70 würde ich nicht mehr hergeben, so ein zoom ist einfach sehr praktisch.



die beiden von mir genannten nikkore stellen die meisten fbs in den schatten. fbs sind nur deshalb so gut, weil eine konstante brennweite erstens die optische rechnung einfacher macht und sich mehr möglichkeiten bieten und deshalb zweitens dadurch bei geringeren konstruktions- und kostenaufwand eine hohe quali erreichen lässt.

in den letzten jahren gab es viele entwicklungsschübe, so dass es jetzt vermehrt zooms gibt, die ähnlich gut oder gar besser wie festbrennweiten abbilden und gleichzeitig weitaus mehr flexibilität bieten.

man sieht ja am sigma 200-500 2.8 wo (momentan) die grenzen von zooms liegen.
08.06.2009 20:14:08  Zum letzten Beitrag
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NI-Xpert

Arctic
 
Zitat von John Mason

ähm.. wenn man Fotograf auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, darf man dort Kinder einfach fotografieren oder braucht man da die Zustimmung der Eltern? peinlich/erstaunt
bin rechtlich nicht sooo bewandert.


Ob Kinder oder nicht... Wiki hilft: Recht am eigenen Bild
08.06.2009 20:15:18  Zum letzten Beitrag
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legendary_hacki

AUP legendary_hacki 02.03.2010
unglaeubig gucken
 
Zitat von NI-Xpert

 
Zitat von John Mason

ähm.. wenn man Fotograf auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, darf man dort Kinder einfach fotografieren oder braucht man da die Zustimmung der Eltern? peinlich/erstaunt
bin rechtlich nicht sooo bewandert.


Ob Kinder oder nicht... Wiki hilft: Recht am eigenen Bild



Damit dürfte ich ja sogar Fotos von der Hochzeit hier posten!?
08.06.2009 20:34:22  Zum letzten Beitrag
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John Mason

John Mason
 
Zitat von NI-Xpert

 
Zitat von John Mason

ähm.. wenn man Fotograf auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, darf man dort Kinder einfach fotografieren oder braucht man da die Zustimmung der Eltern? peinlich/erstaunt
bin rechtlich nicht sooo bewandert.


Ob Kinder oder nicht... Wiki hilft: Recht am eigenen Bild



arg, ich dachte bei großen Veranstaltungen gabs da irgendwas besonders einfaches. nagut..
Ist natürlich blöd bei Schulklassen wenn die Eltern net dabei sind

E: moment..

§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von John Mason am 08.06.2009 20:36]
08.06.2009 20:34:37  Zum letzten Beitrag
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FischFresse

AUP FischFresse 16.02.2008
ich bezweifle allerdings mal, dass damit auch Portraits gemeint sind.

Ich denke das bezieht sich auf Personengruppen die auf den Bildern zu sehen sind wenn man das "Allgemeine" der Veranstaltung fotografiert.
08.06.2009 20:39:49  Zum letzten Beitrag
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John Mason

John Mason
es geht konkret darum, dass ich gern für die Uni das Projekt Teddy-Klinik fotografieren würde da wir da selbst dran beteiligt sind. Da jedoch Schulklassen dort sind habe ich keinen Zugriff auf die Eltern.
Die Bilder würden dann auf der seite des Projekts/der Uni landen.

(Bevor Kommentare kommen, natürlich ohne Bezahlung)

Bevor ich mir natürlich ärger einhandel lass ich es lieber.
08.06.2009 20:42:22  Zum letzten Beitrag
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$chl0nz0

Arctic
habt ihr eig. Vorbilder oder sowas? Wie gut wollt ihr eines Tages fotografieren können? oder gehts bei euch nur um den Spaß daran?

ich würde z.B ganz gerne so gute portraits wie Brett Walker machen können mit den Augen rollend
08.06.2009 20:49:33  Zum letzten Beitrag
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Argon*

Argon*
ich vermute fast, dass du die Zustimmung brauchst.


noch eins
08.06.2009 21:02:58  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von FischFresse

ich bezweifle allerdings mal, dass damit auch Portraits gemeint sind.

Ich denke das bezieht sich auf Personengruppen die auf den Bildern zu sehen sind wenn man das "Allgemeine" der Veranstaltung fotografiert.



korrekt.
08.06.2009 21:03:59  Zum letzten Beitrag
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[KoM]TingelTangelBob

AUP [KoM]TingelTangelBob 14.02.2008
Wäre ich Lego-Fan, würde ich das Bild definitiv geil finden. Breites Grinsen

Aber auch so sehr ansehnlich. Wie viele Versuche hast du gebraucht?
08.06.2009 21:04:24  Zum letzten Beitrag
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Argon*

Argon*
sind an schnüren aufgehängt also nicht sooo viele. Bisschen mit unschärfe und so rumgespielt weil ich mich noch nich so gut auskenn.
08.06.2009 21:05:04  Zum letzten Beitrag
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[NDA]Keldorn

[NDA]Keldorn
 
Zitat von Argon*

ich vermute fast, dass du die Zustimmung brauchst.

http://www.abload.de/img/test39h0b.jpg
noch eins


Breites Grinsen
08.06.2009 21:05:54  Zum letzten Beitrag
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John Mason

John Mason
 
Zitat von Argon*

sind an schnüren aufgehängt also nicht sooo viele. Bisschen mit unschärfe und so rumgespielt weil ich mich noch nich so gut auskenn.



geil, sieht echt cool aus
08.06.2009 21:06:42  Zum letzten Beitrag
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Nebby

AUP Nebby 08.05.2008
...
Tolles Bild, Argon Breites Grinsen
08.06.2009 21:07:28  Zum letzten Beitrag
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-Riddick-

Japaner BF
 
Zitat von John Mason

 
Zitat von NI-Xpert

 
Zitat von John Mason

ähm.. wenn man Fotograf auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, darf man dort Kinder einfach fotografieren oder braucht man da die Zustimmung der Eltern? peinlich/erstaunt
bin rechtlich nicht sooo bewandert.


Ob Kinder oder nicht... Wiki hilft: Recht am eigenen Bild



arg, ich dachte bei großen Veranstaltungen gabs da irgendwas besonders einfaches. nagut..
Ist natürlich blöd bei Schulklassen wenn die Eltern net dabei sind

E: moment..

§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:

* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;



 
... ,ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden



In dem Artikel geht es doch nur darum ob bilder veröffentlicht werden dürfen? Also Bilder machen darf man sozusagen von allem und jedem, nur das verbreiten und drucken der Bilder ist nicht erlaubt?
In einem Forum zeigen würde da wohl eh niemanden interessieren...

so verstehe ich jedenfalls diesen text.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -Riddick- am 08.06.2009 21:20]
08.06.2009 21:18:55  Zum letzten Beitrag
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Argon*

Argon*
hier mal so falls es jemanden interessiert:
08.06.2009 21:25:39  Zum letzten Beitrag
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dino the pizzaman

dino the pizzaman
 
Zitat von Argon*

ich vermute fast, dass du die Zustimmung brauchst.

http://www.abload.de/img/test39h0b.jpg
noch eins


endlcih mal was kreatives. toll mach jetzt keine Serie draus und versuceh nicht noch tausend andere Sachen sondern belasse es bei dem shot, dann hängts uns auch nicht zum Hals raus Breites Grinsen
08.06.2009 21:27:37  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von -Riddick-

In dem Artikel geht es doch nur darum ob bilder veröffentlicht werden dürfen? Also Bilder machen darf man sozusagen von allem und jedem, nur das verbreiten und drucken der Bilder ist nicht erlaubt?
In einem Forum zeigen würde da wohl eh niemanden interessieren...

so verstehe ich jedenfalls diesen text.



"Zur schau stellen" meint allerdings schon überhaupt jemandem auch nur zeigen. Aber ansonsten hast du recht, das bloße erstellen ist erst mal nicht direkt illegal. Außer der Abgebildete ist in seiner Wohnung oder im Garten und man muss durh den Zaun fotografieren oder ähnliches. Dann ist schon das erstellen eine Straftat.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 08.06.2009 21:28]
08.06.2009 21:27:42  Zum letzten Beitrag
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Argon*

Argon*
 
Zitat von dino the pizzaman

 
Zitat von Argon*

ich vermute fast, dass du die Zustimmung brauchst.

http://www.abload.de/img/test39h0b.jpg
noch eins


endlcih mal was kreatives. toll mach jetzt keine Serie draus und versuceh nicht noch tausend andere Sachen sondern belasse es bei dem shot, dann hängts uns auch nicht zum Hals raus Breites Grinsen



ich muss 6 stück davon machen aber ich kann euch davon verschonen D;
08.06.2009 21:28:59  Zum letzten Beitrag
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-Riddick-

Japaner BF
 
Zitat von Jellybaby

 
Zitat von -Riddick-

In dem Artikel geht es doch nur darum ob bilder veröffentlicht werden dürfen? Also Bilder machen darf man sozusagen von allem und jedem, nur das verbreiten und drucken der Bilder ist nicht erlaubt?
In einem Forum zeigen würde da wohl eh niemanden interessieren...

so verstehe ich jedenfalls diesen text.



"Zur schau stellen" meint allerdings schon überhaupt jemandem auch nur zeigen. Aber ansonsten hast du recht, das bloße erstellen ist erst mal nicht direkt illegal. Außer der Abgebildete ist in seiner Wohnung oder im Garten und man muss durh den Zaun fotografieren oder ähnliches. Dann ist schon das erstellen eine Straftat.



was mir noch wichtig erscheint:

"Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet "

Was wir hier zeigen zählt doch bestimmt als Kunst bzw ist im sinne der Kunst, oder so? Breites Grinsen
Ich bin schweizer, mich interessiert sowas eigentlich eh nicht so besonders Augenzwinkern
08.06.2009 21:42:19  Zum letzten Beitrag
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Floder

Floder





08.06.2009 21:43:13  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von -Riddick-

was mir noch wichtig erscheint:

"Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet "

Was wir hier zeigen zählt doch bestimmt als Kunst bzw ist im sinne der Kunst, oder so? Breites Grinsen



netter Versuch. Aber da liegen die Hürden schon etwas höher. So in Galerie- oder Ausstellungshöhe.
08.06.2009 22:07:36  Zum letzten Beitrag
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legendary_hacki

AUP legendary_hacki 02.03.2010
verschmitzt lachen
 
Zitat von Jellybaby

 
Zitat von -Riddick-

was mir noch wichtig erscheint:

"Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet "

Was wir hier zeigen zählt doch bestimmt als Kunst bzw ist im sinne der Kunst, oder so? Breites Grinsen



netter Versuch. Aber da liegen die Hürden schon etwas höher. So in Galerie- oder Ausstellungshöhe.



Das heißt, wenn ich eine Galerie erstelle und sie hochlade, dann ist das ok?
08.06.2009 22:08:23  Zum letzten Beitrag
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mformkles

AUP mformkles 17.01.2016
 
Zitat von Argon*

ich vermute fast, dass du die Zustimmung brauchst.

http://www.abload.de/img/test39h0b.jpg
noch eins



Sehr sehr geil.
08.06.2009 22:09:43  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
verschmitzt lachen
 
Zitat von legendary_hacki

Das heißt, wenn ich eine Galerie erstelle und sie hochlade, dann ist das ok?



nächster Versuch.
08.06.2009 22:14:37  Zum letzten Beitrag
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McClane

AUP McClane 17.05.2015
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von McClane am 08.06.2009 22:34]
08.06.2009 22:33:43  Zum letzten Beitrag
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Floder

Floder
Wie hieß gleich dieser Thread für Schnappschüsse? mit den Augen rollend
08.06.2009 23:10:40  Zum letzten Beitrag
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McClane

AUP McClane 17.05.2015
das sagt der absolut richtige...
08.06.2009 23:13:52  Zum letzten Beitrag
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[RPD]-Biohazard

Arctic
Zunge rausstrecken
Hände ans Lenkrad
08.06.2009 23:56:17  Zum letzten Beitrag
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-Riddick-

Japaner BF
bin immernoch auf der suche nach einem brauchbaren UWW oder WW für die D700. Kriterium ist, Filter sollte möglich sein und die Bildqualität ähnlich wie bei dem sigma 10-20mm. Das Nikkor 17-35 f2.8 ist mir zu teuer für das was es angeblich leistet. Wenn ich soviel geld ausgebe dann gleich für das 14-24 aber dort kann man keine Filter benutzen traurig
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -Riddick- am 09.06.2009 0:12]
09.06.2009 0:11:34  Zum letzten Beitrag
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11.07.2009 10:57:54 Tobit hat diesen Thread geschlossen.
03.06.2009 17:08:27 Tobit hat diesem Thread das ModTag 'foto' angehängt.

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