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| Zitat von -Riddick-
festbrennweiten sind doch so oder so besser habe ich gedacht? Aber mein 24-70 würde ich nicht mehr hergeben, so ein zoom ist einfach sehr praktisch.
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die beiden von mir genannten nikkore stellen die meisten fbs in den schatten. fbs sind nur deshalb so gut, weil eine konstante brennweite erstens die optische rechnung einfacher macht und sich mehr möglichkeiten bieten und deshalb zweitens dadurch bei geringeren konstruktions- und kostenaufwand eine hohe quali erreichen lässt.
in den letzten jahren gab es viele entwicklungsschübe, so dass es jetzt vermehrt zooms gibt, die ähnlich gut oder gar besser wie festbrennweiten abbilden und gleichzeitig weitaus mehr flexibilität bieten.
man sieht ja am sigma 200-500 2.8 wo (momentan) die grenzen von zooms liegen.
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| Zitat von John Mason
ähm.. wenn man Fotograf auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, darf man dort Kinder einfach fotografieren oder braucht man da die Zustimmung der Eltern?
bin rechtlich nicht sooo bewandert.
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Ob Kinder oder nicht... Wiki hilft: Recht am eigenen Bild
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| Zitat von NI-Xpert
| Zitat von John Mason
ähm.. wenn man Fotograf auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, darf man dort Kinder einfach fotografieren oder braucht man da die Zustimmung der Eltern?
bin rechtlich nicht sooo bewandert.
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Ob Kinder oder nicht... Wiki hilft: Recht am eigenen Bild
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Damit dürfte ich ja sogar Fotos von der Hochzeit hier posten!?
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| Zitat von NI-Xpert
| Zitat von John Mason
ähm.. wenn man Fotograf auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, darf man dort Kinder einfach fotografieren oder braucht man da die Zustimmung der Eltern?
bin rechtlich nicht sooo bewandert.
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Ob Kinder oder nicht... Wiki hilft: Recht am eigenen Bild
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arg, ich dachte bei großen Veranstaltungen gabs da irgendwas besonders einfaches. nagut..
Ist natürlich blöd bei Schulklassen wenn die Eltern net dabei sind
E: moment..
§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von John Mason am 08.06.2009 20:36]
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ich bezweifle allerdings mal, dass damit auch Portraits gemeint sind.
Ich denke das bezieht sich auf Personengruppen die auf den Bildern zu sehen sind wenn man das "Allgemeine" der Veranstaltung fotografiert.
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es geht konkret darum, dass ich gern für die Uni das Projekt Teddy-Klinik fotografieren würde da wir da selbst dran beteiligt sind. Da jedoch Schulklassen dort sind habe ich keinen Zugriff auf die Eltern.
Die Bilder würden dann auf der seite des Projekts/der Uni landen.
(Bevor Kommentare kommen, natürlich ohne Bezahlung)
Bevor ich mir natürlich ärger einhandel lass ich es lieber.
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habt ihr eig. Vorbilder oder sowas? Wie gut wollt ihr eines Tages fotografieren können? oder gehts bei euch nur um den Spaß daran?
ich würde z.B ganz gerne so gute portraits wie Brett Walker machen können
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ich vermute fast, dass du die Zustimmung brauchst.
noch eins
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| Zitat von FischFresse
ich bezweifle allerdings mal, dass damit auch Portraits gemeint sind.
Ich denke das bezieht sich auf Personengruppen die auf den Bildern zu sehen sind wenn man das "Allgemeine" der Veranstaltung fotografiert.
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korrekt.
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Wäre ich Lego-Fan, würde ich das Bild definitiv geil finden.
Aber auch so sehr ansehnlich. Wie viele Versuche hast du gebraucht?
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sind an schnüren aufgehängt also nicht sooo viele. Bisschen mit unschärfe und so rumgespielt weil ich mich noch nich so gut auskenn.
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| Zitat von Argon*
sind an schnüren aufgehängt also nicht sooo viele. Bisschen mit unschärfe und so rumgespielt weil ich mich noch nich so gut auskenn.
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geil, sieht echt cool aus
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Tolles Bild, Argon
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| Zitat von John Mason
| Zitat von NI-Xpert
| Zitat von John Mason
ähm.. wenn man Fotograf auf einer öffentlichen Veranstaltung ist, darf man dort Kinder einfach fotografieren oder braucht man da die Zustimmung der Eltern?
bin rechtlich nicht sooo bewandert.
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Ob Kinder oder nicht... Wiki hilft: Recht am eigenen Bild
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arg, ich dachte bei großen Veranstaltungen gabs da irgendwas besonders einfaches. nagut..
Ist natürlich blöd bei Schulklassen wenn die Eltern net dabei sind
E: moment..
§ 23 KUG zählt Ausnahmen auf:
* (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
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| ... ,ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden | |
In dem Artikel geht es doch nur darum ob bilder veröffentlicht werden dürfen? Also Bilder machen darf man sozusagen von allem und jedem, nur das verbreiten und drucken der Bilder ist nicht erlaubt?
In einem Forum zeigen würde da wohl eh niemanden interessieren...
so verstehe ich jedenfalls diesen text.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -Riddick- am 08.06.2009 21:20]
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hier mal so falls es jemanden interessiert:
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endlcih mal was kreatives. toll mach jetzt keine Serie draus und versuceh nicht noch tausend andere Sachen sondern belasse es bei dem shot, dann hängts uns auch nicht zum Hals raus
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| Zitat von -Riddick-
In dem Artikel geht es doch nur darum ob bilder veröffentlicht werden dürfen? Also Bilder machen darf man sozusagen von allem und jedem, nur das verbreiten und drucken der Bilder ist nicht erlaubt?
In einem Forum zeigen würde da wohl eh niemanden interessieren...
so verstehe ich jedenfalls diesen text.
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"Zur schau stellen" meint allerdings schon überhaupt jemandem auch nur zeigen. Aber ansonsten hast du recht, das bloße erstellen ist erst mal nicht direkt illegal. Außer der Abgebildete ist in seiner Wohnung oder im Garten und man muss durh den Zaun fotografieren oder ähnliches. Dann ist schon das erstellen eine Straftat.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 08.06.2009 21:28]
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| Zitat von dino the pizzaman
endlcih mal was kreatives. toll mach jetzt keine Serie draus und versuceh nicht noch tausend andere Sachen sondern belasse es bei dem shot, dann hängts uns auch nicht zum Hals raus
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ich muss 6 stück davon machen aber ich kann euch davon verschonen D;
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von -Riddick-
In dem Artikel geht es doch nur darum ob bilder veröffentlicht werden dürfen? Also Bilder machen darf man sozusagen von allem und jedem, nur das verbreiten und drucken der Bilder ist nicht erlaubt?
In einem Forum zeigen würde da wohl eh niemanden interessieren...
so verstehe ich jedenfalls diesen text.
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"Zur schau stellen" meint allerdings schon überhaupt jemandem auch nur zeigen. Aber ansonsten hast du recht, das bloße erstellen ist erst mal nicht direkt illegal. Außer der Abgebildete ist in seiner Wohnung oder im Garten und man muss durh den Zaun fotografieren oder ähnliches. Dann ist schon das erstellen eine Straftat.
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was mir noch wichtig erscheint:
"Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet "
Was wir hier zeigen zählt doch bestimmt als Kunst bzw ist im sinne der Kunst, oder so?
Ich bin schweizer, mich interessiert sowas eigentlich eh nicht so besonders
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| Zitat von -Riddick-
was mir noch wichtig erscheint:
"Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet "
Was wir hier zeigen zählt doch bestimmt als Kunst bzw ist im sinne der Kunst, oder so?
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netter Versuch. Aber da liegen die Hürden schon etwas höher. So in Galerie- oder Ausstellungshöhe.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von -Riddick-
was mir noch wichtig erscheint:
"Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht nur unter das Kunsturhebergesetz, sondern auch unter Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz, welcher die Kunstfreiheit gewährleistet "
Was wir hier zeigen zählt doch bestimmt als Kunst bzw ist im sinne der Kunst, oder so?
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netter Versuch. Aber da liegen die Hürden schon etwas höher. So in Galerie- oder Ausstellungshöhe.
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Das heißt, wenn ich eine Galerie erstelle und sie hochlade, dann ist das ok?
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| Zitat von legendary_hacki
Das heißt, wenn ich eine Galerie erstelle und sie hochlade, dann ist das ok?
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nächster Versuch.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von McClane am 08.06.2009 22:34]
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Wie hieß gleich dieser Thread für Schnappschüsse?
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das sagt der absolut richtige...
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Hände ans Lenkrad
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bin immernoch auf der suche nach einem brauchbaren UWW oder WW für die D700. Kriterium ist, Filter sollte möglich sein und die Bildqualität ähnlich wie bei dem sigma 10-20mm. Das Nikkor 17-35 f2.8 ist mir zu teuer für das was es angeblich leistet. Wenn ich soviel geld ausgebe dann gleich für das 14-24 aber dort kann man keine Filter benutzen
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von -Riddick- am 09.06.2009 0:12]
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Thema: fotografie ( You photograph with all your ideology. ) |