Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Überwachungsstaat ( 1984 war gestern )
« erste « vorherige 1 ... 31 32 33 34 [35] 36 37 38 39 ... 50 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
limpi

limpi
 
Zitat von DarkFritz

Auch wenn ich strikt gegen irgendwelche Stopschilder bin, so hätte ich doch eine Frage.
Wie soll man die Situation behandeln, wenn im Land A sagen wir nur erotische Bilder (Lolita was auch immer) von 15 jährigen Mädchen legal sind, aber im Land B eben als verwerfliche Kinderpornographie zählen.
Der Provider im Land A wird wohl kaum seine Seite zumachen, nur weil es den Leuten im Land B nicht passt.
Soll und kann man die Nutzer im Land A eurer Meinung nach verfolgen und wenn ja, wie?

¤Vielleicht ist das schon behandelt worden, ich hab aber den Thread nicht konsequent durchgelesen



solche gedanken hab ich mir auch schon gemacht. ich hätte weniger probleme damit, wenn dann diese seite in D gesperrt wird, solange man aber erstmal die löschung von illegalen seiten (die auch im land des hosters illegal sind) effizienter gestaltet, dass für die zig länder, wo es illegal ist, nur löschen statt sperren gilt.
Sollte es dann immernoch probleme geben, weil es in einigen ländern absolut nicht möglich ist, zu löschen, würde ich eine sperre akzeptieren.
Im moment scheint der schwerpunkt der regierung aber wo ganz anders zu liegen.
09.07.2009 15:31:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von DarkFritz

Auch wenn ich strikt gegen irgendwelche Stopschilder bin, so hätte ich doch eine Frage.
Wie soll man die Situation behandeln, wenn im Land A sagen wir nur erotische Bilder (Lolita was auch immer) von 15 jährigen Mädchen legal sind, aber im Land B eben als verwerfliche Kinderpornographie zählen.
Der Provider im Land A wird wohl kaum seine Seite zumachen, nur weil es den Leuten im Land B nicht passt.
Soll und kann man die Nutzer im Land A eurer Meinung nach verfolgen und wenn ja, wie?

¤Vielleicht ist das schon behandelt worden, ich hab aber den Thread nicht konsequent durchgelesen



Man kann das zumindest schon länger, wenn Land A an Land B ausliefert, siehe der Fall Ernst Zündel

Aber dort wurde ja quasi nur gegen den "Produzenten" bzw. Betreiber aus Land A vorgegangen. Und auch das halte ich schon für kritisch.

Gegen den "Konsumenten" bzw. Seitenaufrufer aus dem anderen Land vorzugehen ist dagegen wohl eine sehr dumme Idee.

Man muß mal bedenken, was man damit für ein Tor aufstößt: die Nation mit dem schärfsten Strafrecht würde das Internet beherrschen (und die Welt quasi noch dazu). Stell dir einfach die Frage: willst du, daß Pornoproduzenten und -konsumenten, Karikaturisten, Weingutbesitzer, Weintrinker, Metzger und Liebhaber von Schweinefleisch alle in den Iran ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt werden dürfen, weil sie ihrer Vorliebe im Internet nachgegangen sind, was ja auch im Iran aufrufbar ist?

Oder sollen Hundemetzger von China aus in den Westen ausgeliefert werden, weil sie eine Website betrieben haben und das Schlachten von Hunden im Westen möglicherweise verboten ist?

Damit würde eine Pandora-Büchse aufgemacht, die ich am liebsten ganz, ganz, ganz, ganz tief vergraben sehen will.
09.07.2009 15:35:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
09.07.2009 15:35:55  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von DarkFritz

Und will unsere Regierung nur Kinderpornographie sperren oder auch Jugendpornographie!?


Was will unsere Regierung denn nicht sperren?
09.07.2009 15:38:04  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
xhsdf

AUP xhsdf 27.10.2010
 
Zitat von Bombur

 
Zitat von DarkFritz

Und will unsere Regierung nur Kinderpornographie sperren oder auch Jugendpornographie!?


Was will unsere Regierung denn nicht sperren?


Redliche Netzseiten!
09.07.2009 15:39:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
cms

AUP cms 14.11.2012
 
Zitat von Bombur

 
Zitat von DarkFritz

Und will unsere Regierung nur Kinderpornographie sperren oder auch Jugendpornographie!?


Was will unsere Regierung denn nicht sperren?


www.propaganda. http://www.bmi.bund.de/
09.07.2009 15:41:29  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[derChirurg]

derChirurg
 
Zitat von Lord Nighthawk

Neue Begehrlichkeiten...

http://www.heise.de/newsticker/Ausweitung-der-Web-Sperren-auf-Hasspropaganda-gefordert--/meldung/141770




Der hat eine Sache vergessen:

Jeder mag Kinder aber jeder hasst Sinti und Roma. Breites Grinsen Aber das ist wieder die typische Argumentation: "Wenn das System ja sowieso schonmal da ist könnte man ja auch...."
09.07.2009 15:42:30  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RichterSkala

AUP RichterSkala 31.12.2010
 
Zitat von [derChirurg]

jeder hasst Sinti und Roma.


Mata halt...
09.07.2009 15:46:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
PsYch0_D0c

AUP PsYch0_D0c 01.06.2009
mit der gleichen logik könnte man auch zur bundesdruckerei, oder wer auch immer dafür zuständig ist, gehen und sie darum bitten einem einfach noch n paar 200¤ scheine zu drucken.
die technischen vorraussetzungen dazu sind ja eh schon da also wo ist das problem?
09.07.2009 15:47:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
09.07.2009 15:47:39  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Drag0nk!zz

Arctic
 
Zitat von DarkFritz

 
Zitat von TylerDurdan

Man muß mal bedenken, was man damit für ein Tor aufstößt: die Nation mit dem schärfsten Strafrecht würde das Internet beherrschen (und die Welt quasi noch dazu). Stell dir einfach die Frage: willst du, daß Pornoproduzenten und -konsumenten, Karikaturisten, Weingutbesitzer, Weintrinker, Metzger und Liebhaber von Schweinefleisch alle in den Iran ausgeliefert und dort vor Gericht gestellt werden dürfen, weil sie ihrer Vorliebe im Internet nachgegangen sind, was ja auch im Iran aufrufbar ist?


Ich will natürlich keinesfalls das jemand ausgeliefert wird. Aber mein Anliegen hat eher auf die Strafverfolgung im Land gezielt.
Der Grundkonsens lautet ja, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei!
Um am Beispiel zu bleiben,
Horst Müller aus Schwangau schaut sich liebend gerne gezeichnete (!) nackte Mädchen an, die von einer japanischen Firma gehostet werden. Bei denen ist das auch 100% legal und es gibt für die auch überhaupt keinen Grund was an der Seite zu ändern. In Deutschland verstößt diese Seite jedoch gegen §184b. Da das Internet ja kein rechtsfreier Raum ist, sollte es doch eine Möglichkeit geben Horst Müller einhalt zu gebieten!
Und die Regierung sieht wohl nur die Möglichkeit von Nutzungsdaten oder Stoppschildern.
Ist das dann etwa dieser Schwund den es immer gibt?


Ich frage mich sowieso schon seit längerem, wie man denn Hentai-Kinderpr0n oder auch diesem Scorpions-Cover beikommen will.
In den Fällen werden offensichtlich keine Kinder missbraucht und es müssen daher auch keine Persönlichkeitsrechte geschützt werden. Da zieht das Argument dann nichtmehr

e. § 184b StGB setzt den Missbrauch eines Kindes voraus
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drag0nk!zz am 09.07.2009 15:56]
09.07.2009 15:53:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[derChirurg]

derChirurg
Wenn ich mir aus den USA eine Waffe bestelle, dann bin ich ruckzuck am Arsch so bald der Zoll das Paket öffnet. Der Versender hat kein Problem weil in den USA jeder eine Waffe haben darf.

Die Frage ist, wie will man Host Müller an den Karren fahren? Um ihm ein Vergehen nachweisen zu können, müsste man wieder den kompletten Datenverkehr speichern und überprüfen. Und das verstöße wieder gegen die Verfassung.

Das ist leider wirklich eine Zwickmühle.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [derChirurg] am 09.07.2009 15:56]
09.07.2009 15:53:31  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TylerDurdan

tylerdurdan
 
Zitat von DarkFritz

Ich muss auch meine Formulierung noch etwas ändern, bei meinem angeführten Beispiel handelt es sich laut deutschem Gesetz wohl um Jugendpornographie (§184c Abs. 4 StGB). Und in diesem Bereich gibt es in anderen Ländern verdammt viel legales.

Ein Beispiel das unter Kinderpornographie fällt (§184b) wären japanische Hentai Heftchen, die explizit <14 Jährige darstellen und in Japan erlaubt sind.

Und will unsere Regierung nur Kinderpornographie sperren oder auch Jugendpornographie!?



Erstmal wohl nur KiPo, JuPo kommt dann sicher nach der Wahl. Bzw. wird als "Beifang", weil der BKA-Beamte es unter KiPo einstuft mitgesperrt. Und wenn JuPo dann auch noch mitgesperrt wird, sind gleich alle möglichen legalen Pr0n-Sachen mit aufm Index, weil der BKA-Beamte es einfach unter JuPo verbucht.


Und Hentai etc. sind ja auch in den USA erlaubt, weil der Supreme Court das explizit unter die Kunstfreiheit einsortiert hat und man dort eben tatsächlich näher am Begriff "dokumentierter Kindesmißbrauch" ist, als bei uns - hier muß ja dieses eklige Wort "Kinderpornographie" her, was ja vom Begriff her sagt, daß daran was sexuell erregendes sei. Aber anders kann man dieses Gedöns von wegen "wirklichkeitsnahes Geschehen" nicht drunter fassen.
09.07.2009 15:57:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Klappfallscheibe

Arctic
 
Zitat von DarkFritz

Um am Beispiel zu bleiben,
Horst Müller aus Schwangau schaut sich liebend gerne gezeichnete (!) nackte Mädchen an, die von einer japanischen Firma gehostet werden. Bei denen ist das auch 100% legal und es gibt für die auch überhaupt keinen Grund was an der Seite zu ändern. In Deutschland verstößt diese Seite jedoch gegen §184b. Da das Internet ja kein rechtsfreier Raum ist, sollte es doch eine Möglichkeit geben Horst Müller einhalt zu gebieten!


Das deutsche Recht scheint da anderer Meinung zu sein:

 
Zitat von Wikipedia
Das bloße Betrachten einschlägigen Materials als solches ist nicht strafbar, wobei die Grenze der Strafbarkeit bei Nutzung eines Computers jedenfalls dann überschritten ist, wenn das Material auf der Festplatte des Computers abgespeichert wird; dabei kann auch das (automatische) Zwischenspeichern von Dateien im Cache des Browsers ausreichen. Das flüchtige Zwischenspeichern im Arbeitsspeicher des Computers ist hingegen nicht als Besitz zu qualifizieren.

09.07.2009 15:58:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Cardinal62

Cardinal62
Ich wusste es... ICH WUSSTE ES!!!

Steinmeiner ist ein Zylon! Warum? Weil ich jedes mal, wenn er interviewt wurde Gaius Baltar persönlich an seiner Seite sehe.. nie konnte ich ein Bild festhalten.. bis JETZT!!!

http://www.abload.de/image.php?img=steinmeier1m0k.jpg

Endlich habe ich den Beweis...
09.07.2009 15:59:55  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Almi

[BC]Alm
...
 
Zitat von [derChirurg]

Der Versender hat kein Problem weil in den USA jeder eine Waffe haben darf.


Selbstverständlich hat er das.
09.07.2009 16:04:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
09.07.2009 16:07:21  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
[derChirurg]

derChirurg
 
Zitat von Cardinal62

Ich wusste es... ICH WUSSTE ES!!!

Steinmeiner ist ein Zylon! Warum? Weil ich jedes mal, wenn er interviewt wurde Gaius Baltar persönlich an seiner Seite sehe.. nie konnte ich ein Bild festhalten.. bis JETZT!!!

http://www.abload.de/image.php?img=steinmeier1m0k.jpg

Endlich habe ich den Beweis...



Deswegen ist der immer so verklemmt... Würd mich auch abfucken, wenn ich statt 6 nur den langhaarigen Jammerlappen am Arsch hätte.
09.07.2009 16:09:52  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
cms

AUP cms 14.11.2012
 
Zitat von DarkFritz

 
Zitat von Klappfallscheibe

 
Zitat von DarkFritz

Um am Beispiel zu bleiben,
Horst Müller aus Schwangau schaut sich liebend gerne gezeichnete (!) nackte Mädchen an, die von einer japanischen Firma gehostet werden. Bei denen ist das auch 100% legal und es gibt für die auch überhaupt keinen Grund was an der Seite zu ändern. In Deutschland verstößt diese Seite jedoch gegen §184b. Da das Internet ja kein rechtsfreier Raum ist, sollte es doch eine Möglichkeit geben Horst Müller einhalt zu gebieten!


Das deutsche Recht scheint da anderer Meinung zu sein: [...]


Gut da hast du recht, Horst Müller verstößt nicht gegen §184b. Die Seite, wie ich es auch geschrieben habe, jedoch schon. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten, da sich Horst Müller ja im legalen Bereich befindet, sofern er nichts zwischenspeichert:
a) Kinderpornographie ist in dieser speziellen Situation legal
b) ein Stoppschild vor die Seite klatschen um die Seite, die gegen deutsches Recht verstößt, nicht zugänglich zumachen


c) Regierung A legt Regierung B nahe, sich mehr um Kinderrechte zu scheren.
09.07.2009 16:11:38  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[derChirurg]

derChirurg
 
Zitat von Almi

 
Zitat von [derChirurg]

Der Versender hat kein Problem weil in den USA jeder eine Waffe haben darf.


Selbstverständlich hat er das.



Hast recht... blödes Beipiel. Nehmen wir halt Ninjasterne und son Zeug.
09.07.2009 16:11:43  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TylerDurdan

tylerdurdan
Pfeil
 
Zitat von [derChirurg]

 
Zitat von Lord Nighthawk

Neue Begehrlichkeiten...

http://www.heise.de/newsticker/Ausweitung-der-Web-Sperren-auf-Hasspropaganda-gefordert--/meldung/141770




Der hat eine Sache vergessen:

Jeder mag Kinder aber jeder hasst Sinti und Roma. Breites Grinsen Aber das ist wieder die typische Argumentation: "Wenn das System ja sowieso schonmal da ist könnte man ja auch...."



Ich weiß zwar worauf du hinaus willst, nämlich daß bei Kinderschutz ja niemand was dagegen sagen kann, während insbesondere gegen Sinti und Roma immer noch genügend Ressentiments in der Bevölkerung vorhanden sind - aber so eine Formulierung muß nicht sein.
09.07.2009 16:13:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
09.07.2009 16:14:02  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
Abtei*

AUP Abtei* 11.06.2012
 
Zitat von DarkFritz

 
Zitat von cms

c) Regierung A legt Regierung B nahe, sich mehr um Kinderrechte zu scheren.



Ist es wirklich ein Kinderrecht, wenn es verboten ist Manga mit nackten minderjährigen zu produzieren?
Tyler hats ja oben schon erwähnt, das Supreme Court in den USA hat das sogar als Kunst definiert...

Dann wohl eher
Regierung A sollte sich mal über die Definition von Kinderpornographie gedanken machen.

Ja, ich verharmlos hier Hentai mit Kinder, sperrt mich bitte ein und das nicht zu knapp


K, möchtest du die in den Grünen Jacken oder die in den Weissen Jacken + extra Jacke dich abholen kommen?
09.07.2009 16:16:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]


Arctic
09.07.2009 16:17:44  Zum letzten Beitrag
(Inhalt versteckt) [ pm ] [ diesen post melden ]
[derChirurg]

derChirurg
 
Zitat von DarkFritz

 
Zitat von cms

c) Regierung A legt Regierung B nahe, sich mehr um Kinderrechte zu scheren.



Ist es wirklich ein Kinderrecht, wenn es verboten ist Manga mit nackten minderjährigen zu produzieren?
Tyler hats ja oben schon erwähnt, das Supreme Court in den USA hat das sogar als Kunst definiert...

Dann wohl eher
Regierung A sollte sich mal über die Definition von Kinderpornographie gedanken machen.

Ja, ich verharmlos hier Hentai mit Kinder, sperrt mich bitte ein und das nicht zu knapp



Mal dazu:

Wenn man Hentai mit Kinderdarstellungen verbietet, müsste man dann nicht gleich auch welche mit Vergewaltigungen oder Tötungen verbieten? Schließlich sind das alles Straftaten.

Wenn man so weit geht muss man sich vielmehr fragen: Ist die bildliche Darstellung einer Straftat auch eine Straftat? (Ich spreche hier von Zeichnungen und Bildern, nicht von Fotografien, die ja die eigentliche Straftat implizieren.)
09.07.2009 16:19:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
NetHunter80

Guerilla
 
Zitat von [derChirurg]

(Ich spreche hier von Zeichnungen und Bildern, nicht von Fotografien, die ja die eigentliche Straftat implizieren.)


Ah und in Filmen werden, wenn jemand erschossen wird, nur zum Tode Verurteilte hergenommen?

Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.
09.07.2009 16:27:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RichterSkala

AUP RichterSkala 31.12.2010
Da hätten wohl einige Museen was dagegen...
09.07.2009 16:28:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Klappfallscheibe

Arctic
 
Zitat von DarkFritz

Gut da hast du recht, Horst Müller verstößt nicht gegen §184b. Die Seite, wie ich es auch geschrieben habe, jedoch schon. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten, da sich Horst Müller ja im legalen Bereich befindet, sofern er nichts zwischenspeichert:
a) Kinderpornographie ist in dieser speziellen Situation legal
b) ein Stoppschild vor die Seite klatschen um die Seite, die gegen deutsches Recht verstößt, nicht zugänglich zumachen


Ich würde zu a) tendieren, solange hinter Herstellung und Verbreitung keine finanziellen Interessen stehen. Und wenn man zusätzlich noch den Handel verbietet (d.h. auch der Käufer macht sich strafbar), sollte der Sache doch mehr gedient sein, als mit einem Stoppschild.
09.07.2009 16:31:24  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Käptn Blutbad.

AUP Käptn Blutbad. 01.04.2016
 
Zitat von [derChirurg]

 
Zitat von DarkFritz

 
Zitat von cms

c) Regierung A legt Regierung B nahe, sich mehr um Kinderrechte zu scheren.



Ist es wirklich ein Kinderrecht, wenn es verboten ist Manga mit nackten minderjährigen zu produzieren?
Tyler hats ja oben schon erwähnt, das Supreme Court in den USA hat das sogar als Kunst definiert...

Dann wohl eher
Regierung A sollte sich mal über die Definition von Kinderpornographie gedanken machen.

Ja, ich verharmlos hier Hentai mit Kinder, sperrt mich bitte ein und das nicht zu knapp



Mal dazu:

Wenn man Hentai mit Kinderdarstellungen verbietet, müsste man dann nicht gleich auch welche mit Vergewaltigungen oder Tötungen verbieten? Schließlich sind das alles Straftaten.

Wenn man so weit geht muss man sich vielmehr fragen: Ist die bildliche Darstellung einer Straftat auch eine Straftat? (Ich spreche hier von Zeichnungen und Bildern, nicht von Fotografien, die ja die eigentliche Straftat implizieren.)



Dann könnte man genauso jeglichen Animationsfilm/Zeichentrick verbieten, da dort genauso Gewalt vorkommt (ist ja schließlich auch eine Straftat).
09.07.2009 16:50:51  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[derChirurg]

derChirurg
 
Zitat von NetHunter80

 
Zitat von [derChirurg]

(Ich spreche hier von Zeichnungen und Bildern, nicht von Fotografien, die ja die eigentliche Straftat implizieren.)


Ah und in Filmen werden, wenn jemand erschossen wird, nur zum Tode Verurteilte hergenommen?

Schizophrenia is my excuse for statements made in contrast.



Sinnvoller Beitrag. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Minderjährigen in Kinderpornos nicht um verkleidete Erwachsene handelt. Wärst Du mal lieber auf den Kernpunkt meiner Aussage eingegangen.
09.07.2009 16:56:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Überwachungsstaat ( 1984 war gestern )
« erste « vorherige 1 ... 31 32 33 34 [35] 36 37 38 39 ... 50 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Thread-Tags:
Mod-Aktionen:
15.07.2009 17:59:47 TylerDurdan hat diesen Thread geschlossen.

| tech | impressum