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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Mehr Input! )
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Arawn

AUP Arawn 12.07.2010
Gibt es ein Freeware Programm mit dem ich Screenshots von Videos machen kann?
Mit Standard Druck/S-Abf sieht man immer nur schwarz. Brauche einzelne Bilder einer Doku für nen Referat.
09.07.2009 23:18:14  Zum letzten Beitrag
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Bleifresser

Bleifresser
VLC hat ne Snapshot Funktion.
09.07.2009 23:18:54  Zum letzten Beitrag
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FoBbidden

AUP FoB 24.08.2017
 
Zitat von Arawn

Gibt es ein Freeware Programm mit dem ich Screenshots von Videos machen kann?
Mit Standard Druck/S-Abf sieht man immer nur schwarz. Brauche einzelne Bilder einer Doku für nen Referat.


VLC-Player
Video / Schnappschuss
09.07.2009 23:19:15  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
 
Zitat von Arawn

Gibt es ein Freeware Programm mit dem ich Screenshots von Videos machen kann?
Mit Standard Druck/S-Abf sieht man immer nur schwarz. Brauche einzelne Bilder einer Doku für nen Referat.



"Media Player Classic Home Cinema" hat eine Funktion zum erstellen von Screenshots.
09.07.2009 23:19:59  Zum letzten Beitrag
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Enkidu

AUP Enkidu 18.07.2009
 
Zitat von Arawn

Gibt es ein Freeware Programm mit dem ich Screenshots von Videos machen kann?
Mit Standard Druck/S-Abf sieht man immer nur schwarz. Brauche einzelne Bilder einer Doku für nen Referat.



Womit guckst du die Videos an? Wenn es der VLC Player ist, da ist eine Screenshotfunktion eingebaut. Ansonsten BlueShot o.Ä.
09.07.2009 23:20:18  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von DeaD-FisH

Darf ein Arzt Arzneimittel Patienten ohne Beipackzettel und ohne vorherige Aufklärung über deren Nebenwirkungen mitgeben?

Nein!
 
Zitat von DeaD-FisH
Das Bundesministerium für Justiz hat etwas dazu, aber ich werde nicht ganz schlau daraus.

Was willst du wissen?
 
Zitat von DeaD-FisH
Besteht überhaupt eine Pflicht für Beipackzettel?

Ja!

 
(1) Fertigarzneimittel, die Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 sind und die nicht zur klinischen Prüfung oder Rückstandsprüfung bestimmt oder nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a oder Nr. 1b von der Zulassungspflicht freigestellt sind, dürfen im Geltungsbereich dieses Gesetzes nur mit einer Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden, die die Überschrift "Gebrauchsinformation" trägt sowie folgende Angaben in der nachstehenden Reihenfolge allgemein verständlich in deutscher Sprache, in gut lesbarer Schrift und in Übereinstimmung mit den Angaben nach § 11a enthalten muss:

Da steht: Arzneimittel müssen in Deutschland MIT Beipackzettel abgegeben werden, es sei denn sie sind für Tests an den Arzneimitteln selbst vorgesehen oder aus besonderen Gründen explizit von der Beipackzettelpflicht befreit. Bitte frag genau nach, wenn du noch was wissen willst, ich habe wenig Lust, das ganze AMG zu zerlegen.

Ein verkehrsfähiges Arzeimittel i.S.d.G. besteht übrigens aus dem Medikament selbst, der Verpackung und dem Beipackzettel als untrennbare Einheit. Alles andere ist - gelinde gesagt - ein bisschen illegal. Oben genannte Ausnahmen ausgenommen natürlich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 09.07.2009 23:28]
09.07.2009 23:27:00  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
 
Zitat von DeaD-FisH

Darf ein Arzt Arzneimittel Patienten ohne Beipackzettel und ohne vorherige Aufklärung über deren Nebenwirkungen mitgeben? Das Bundesministerium für Justiz hat etwas dazu, aber ich werde nicht ganz schlau daraus. Besteht überhaupt eine Pflicht für Beipackzettel?



Soweit ich weiß wäre (eher?) die Apothekenpflicht das Problem, sofern das Medikament Apotheken- bzw. verschreibungspflichtig ist, siehe http://bundesrecht.juris.de/amg_1976/__43.html.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 09.07.2009 23:32]
09.07.2009 23:31:50  Zum letzten Beitrag
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DeaD-FisH

Arctic
Danke dir. Ich dachte mir zwar sowas um den dreh rum, wollte eine Bestätigung haben.
Der Arzt hat mir den Beipackzettel verweigert mit der Begründung, es sei nicht förderlich und schrecke nur ab. Meinte zwar wieviel und wann ich diese nehmen sollte, aber mehr auch nicht. Auf der einen Charge ist nichtmal mehr das Ablaufdatum eingestanzt.
Sowas macht mich doch etwas misstrauisch.
09.07.2009 23:34:22  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Wenn es kein freies Medikament ist, darf es nur durch PTA oder Apotheker verkauft werden. Ärzte und Medikamente ist sone Sache, verschreiben dürfen sie es, geben auch (siehe Notarzt), die Frage ist ob sie es ohne Notfall geben/überhaupt abgeben dürfen.

 
Zitat von DeaD-FisH

Auf der einen Charge ist nichtmal mehr das Ablaufdatum eingestanzt.

BITTE WAS? Das ist verpflichtender Bestandteil der Umverpackung nach AMG! Was haste denn da?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 09.07.2009 23:35]
09.07.2009 23:34:34  Zum letzten Beitrag
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Siggi

siggi
Also ich würd' den Arzt wechseln Breites Grinsen
09.07.2009 23:37:02  Zum letzten Beitrag
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mc.smurf

tf2_soldier.png
Das sind geheime Pillen, die was tolles machen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 09.07.2009 23:38]
09.07.2009 23:37:47  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Siggi

Also ich würd' den Arzt wechseln Breites Grinsen

Aber ganz dringend. Und eventuell mal der Kammer Bescheid stoßen.
09.07.2009 23:37:56  Zum letzten Beitrag
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DeaD-FisH

Arctic
Es sind relativ wenige Tabletten, aber das sollte wohl auch egal sein. Einmal 4x 25mg Clozapin Tabletten und 10x 15mg Mirtazapin Tabletten (mit Datum Augenzwinkern).

Arzt wechseln werde ich, mir war das nicht so ganz geheuer.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeaD-FisH am 09.07.2009 23:39]
09.07.2009 23:38:50  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von DeaD-FisH

Es sind relativ wenige Tabletten, aber das sollte wohl auch egal sein. Einmal 4x 25mg Clozapin Tabletten und 10x 15mg Mirtazapin Tabletten (mit Datum Augenzwinkern).

Arzt wechseln werde ich, mir war das nicht so ganz geheuer.


Hervorragend. Das Zeug endet auf Zapin. Das ist bestimmt was harmloses, was auch garantiert keine Wechselwirkungen mit irgendwas hat Wütend ZWEIHUNNAT PULS!

Also, ich filtere jetzt mal, kannst dir ja selbst überlegen, ob du dir die restlichen Nebenwirkungen antun willst. Clozapin: Erhöhung der Epilepsieneigung, vermehrter Speichelfluss (Kissenbezug öfter wechseln Augenzwinkern ), Agranulozytose (!!!Blutbild wöchentlich prüfen lassen!!!)
Verzichte auf Kaffee und Alkohol!
Mirtazapin: Blutbild regelmäßig prüfen lassen. Verstärkt den Appetit. Verzichte auf Alkohol und Milchhaltiges.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 09.07.2009 23:45]
09.07.2009 23:40:38  Zum letzten Beitrag
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DeaD-FisH

Arctic
Richtig. Möchte nicht wissen, was der anderen noch so für tolle Sachen aus seiner Wunderkiste hervorzaubert.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von DeaD-FisH am 09.07.2009 23:53]
09.07.2009 23:45:08  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Siehe mein Edit. Beide Medikamente sind recht ausführlich bei Wikipedia beschrieben und mit Quellen verlinkt. Hab halt mal das, was ich für wirklich gefährlich halte und das harmlose rausgeholt.

e: Hoffe du bist volljährig.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 09.07.2009 23:48]
09.07.2009 23:47:04  Zum letzten Beitrag
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Atomsk

Atomsk
Pfeil
absonoob, da du hier ja der experten-pillendreher bist (oder weiß wer mehr?) - wie ist für privatpersonen die regelung zur entsorgung von btm (kategorie "morphin ist das harmloseste")?
einfach in den hausmüll?


/e: also mit quellennachweis falls möglich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Atomsk am 09.07.2009 23:51]
09.07.2009 23:51:03  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von Atomsk

absonoob, da du hier ja der experten-pillendreher bist (oder weiß wer mehr?) - wie ist für privatpersonen die regelung zur entsorgung von btm (kategorie "morphin ist das harmloseste")?
einfach in den hausmüll?


/e: also mit quellennachweis falls möglich.


Schwierige Frage, weiss ich ausm Kopf nicht. Das einfachste wäre, zur Apotheke zu gehen. Aber Moment, ich such mal.
09.07.2009 23:52:44  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von DeaD-FisH

Sollte ich mich wirklich an die Ärztekammer wenden deswegen, erscheint mir etwas drastisch. :S



öhm, klar solltest du das melden!
09.07.2009 23:53:51  Zum letzten Beitrag
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seak`

AUP seak` 10.04.2020
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von DeaD-FisH

Sollte ich mich wirklich an die Ärztekammer wenden deswegen, erscheint mir etwas drastisch. :S



öhm, klar solltest du das melden!



Hallo ich bin Ihr Arzt! Das sind die Tabletten, die M. J. genommen hat. Keine Angst, ihm wurde nur ein fünftel der Dosis verabreicht, aber für sie gibts gleich mal mehr! Den Beipackzettel hab ich verlegt und falls Sie sich fragen, warum das datum da mit edding verändert wurde: das ist ne alte schachtel mit neuen Tabletten. Viel Spaß damit
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von seak` am 09.07.2009 23:55]
09.07.2009 23:55:32  Zum letzten Beitrag
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DeaD-FisH

Arctic
 
Zitat von Absonoob

Siehe mein Edit. Beide Medikamente sind recht ausführlich bei Wikipedia beschrieben und mit Quellen verlinkt. Hab halt mal das, was ich für wirklich gefährlich halte und das harmlose rausgeholt.

e: Hoffe du bist volljährig.


Bin volljährig, ja.
Mit Nebenwirkungen ist immer zu rechnen, mir diese aber vorzuenthalten ist nicht die feine englische Art.
Ich werde wohl das Zeug erstmal nicht anrühren, zurückbringen und direkt den Arzt wechseln.
Sollte ich mich wirklich an die Ärztekammer wenden deswegen? Erscheint mir etwas drastisch, wird aber wohl doch sinnvoll sein, für andere zumindest denen es ähnlich ergehen könnte. :S
Danke vielmals für die ausführliche Hilfe!
09.07.2009 23:56:08  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
(1) Der Eigentümer von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln hat diese auf seine Kosten in Gegenwart von zwei Zeugen in einer Weise zu vernichten, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung der Betäubungsmittel ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt. Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren.

Du hast die zu vernichten, in geeigneter Weise (Feuer eignet sich zum Beispiel oft). Muss komplett unbrauchbar und unwirksam werden. Dabei brauchst du zwei Zeugen und musst das protokollieren. Protokoll am Besten zu dritt unterschreiben und die Namen nochmal in Klarschrift drunter.
 
(2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, in den Fällen des § 19 Abs. 1 Satz 3 die zuständige Behörde des Landes, kann den Eigentümer auffordern, die Betäubungsmittel auf seine Kosten an diese Behörden zur Vernichtung einzusenden. Ist ein Eigentümer der Betäubungsmittel nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, oder kommt der Eigentümer seiner Verpflichtung zur Vernichtung oder der Aufforderung zur Einsendung der Betäubungsmittel gemäß Satz 1 nicht innerhalb einer zuvor gesetzten Frist von drei Monaten nach, so treffen die in Satz 1 genannten Behörden die zur Vernichtung erforderlichen Maßnahmen. Der Eigentümer oder Besitzer der Betäubungsmittel ist verpflichtet, die Betäubungsmittel den mit der Vernichtung beauftragten Personen herauszugeben oder die Wegnahme zu dulden.

Mach es selbst, oder dir wird geholfen. Vermutlich gegen eine fürstliche Bearbeitungsgebühr und eventuelle strafrechtliche Konsequenzen.
 
(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 3 gelten entsprechend, wenn der Eigentümer nicht mehr benötigte Betäubungsmittel beseitigen will.

Wenn sie noch verkehrfähig - nicht abgelaufen, verpackt - sind und du sie nicht mehr brauchst, hast du sie, wenn du sie vernichten willst, dies gemäß Absatz 1 zu tun.

Wie gesagt, am Besten nochmal in die Apotheke gehen, eventuell helfen die dir mit Material und Zeugen bei der Entsorgung. Auf jeden Fall können die dir erheblich genauer sagen, wie du ein Medikament wirklich gründlich unbrauchbar machst.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 09.07.2009 23:59]
09.07.2009 23:58:08  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
 
Zitat von DeaD-FisH
Bin volljährig, ja.
Mit Nebenwirkungen ist immer zu rechnen, mir diese aber vorzuenthalten ist nicht die feine englische Art.


Und das ist nocht höflich ausgedrückt.
 
Zitat von DeaD-FisH
Ich werde wohl das Zeug erstmal nicht anrühren, zurückbringen und direkt den Arzt wechseln.

Gut.
 
Zitat von DeaD-FisH
Sollte ich mich wirklich an die Ärztekammer wenden deswegen? Erscheint mir etwas drastisch, wird aber wohl doch sinnvoll sein, für andere zumindest denen es ähnlich ergehen könnte. :S

Eben. Schaden kanns nicht (außer dem Arzt, selbst schuld).
 
Zitat von DeaD-FisH
Danke vielmals für die ausführliche Hilfe!

Kein Thema.
10.07.2009 0:01:28  Zum letzten Beitrag
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Waltraud

AUP Waltraud 14.11.2010
Ich suche eine gute, übersichtliche und unabhängige Seite, um mir aktuelle und auch terminferne Urlaubsorte- und angebote anschauen zu können. In meinem Fall geht es wohl so um die vorletzte oder letzte Septemberwoche und ich möchte gern auf einer seriösen Seiten nach guten Angeboten suchen?

(Falls es hilft: Mittelmeer)


Danke.
10.07.2009 0:38:47  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
Ich bin raus. Aber ich warte noch auf Props von Atomsk traurig
10.07.2009 0:41:10  Zum letzten Beitrag
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Atomsk

Atomsk
Pfeil
das ganze war eigentlich nur rein informativ.

ich hab das zeug nicht mehr. hatte es bei ner apotheke abgegeben, aber da hat es halt einiges an überredungskunst gebraucht, da die apothekerin mir weiß machen wollte, ich solle alles einfach in den hausmüll schmeißen und den schuh wollt ich mir nicht anziehen. naja, letztenendes ists drauf hinausgelaufen, dass sie es in den regulären müll der apotheke geworfen hat...
10.07.2009 0:46:01  Zum letzten Beitrag
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Absonoob

AUP Absonoob 20.11.2013
*Mir an den Kopf fass* Himmel hilf.

¤: Durchaus zulässig ist übrigens bei dir verschriebenen oder vererbten (Gesetzeslücke!) BtM die Vernichtung durch Applikation peinlich/erstaunt Breites Grinsen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 10.07.2009 0:51]
10.07.2009 0:50:37  Zum letzten Beitrag
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krautjork

AUP krautjork 30.12.2012
böse gucken
Warum die BTM nicht einfach schlucken und sie so in geeigneter Weise vernichten?

/e:
Edit nicht gesehen. traurig Dabei war der vor Stunden.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von krautjork am 10.07.2009 6:16]
10.07.2009 6:16:10  Zum letzten Beitrag
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Enkidu

AUP Enkidu 18.07.2009
angenommen jemand wird die EC Karte am sparkassenautomat eingezogen, was passiert damit? muss der besitzer die selber abholen oder wie?
10.07.2009 11:28:11  Zum letzten Beitrag
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Rufus

AUP Rufus 12.02.2008
 
Zitat von Enkidu

angenommen jemand wird die EC Karte am sparkassenautomat eingezogen, was passiert damit? muss der besitzer die selber abholen oder wie?


Ne, die muss dein Metzger abholen. Mata halt...


Was genau willst du wissen? Ja, die muss abgeholt werden. Ja, von dir. Ja, von jemandem mit Vollmacht dürfte auch gehen.
10.07.2009 11:31:40  Zum letzten Beitrag
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