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L4d1-VS um 20 Uhr!
- marisa
- tschy2m
- suave
- xhsdf
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| Zitat von xhsdf
L4d1-VS um 20 Uhr!
- marisa
- tschy2m
- suave
- xhsdf
- Shepard
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L4d1-VS um 20 Uhr!
- marisa
- tschy2m
- suave
- xhsdf
- Shepard
- Chtephan
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L4d1-VS um 20 Uhr!
- marisa
- tschy2m
- suave
- Shepard
- Chtephan
Doch nicht :E
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Schöne Aussicht Redhead?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von EagleWatch am 30.03.2010 21:58]
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Nö, aber ich bin trotzdem in den Saferoom gekommen.
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Stimmt, aber dafür hat der Ki Tank und wir euch dann am ende erwischt.
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Von euch ist auch keiner ins Rescuevehicle gekommen, wenn ich daran erinnern darf...
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aber wir haben das eindeutig männlicher gemacht.
zu zweit bis zum 2. tank kommen ist imho schon ne leistung
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| Zitat von Redh3ad
Von euch ist auch keiner ins Rescuevehicle gekommen, wenn ich daran erinnern darf...
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Wir sind aber bis zum Radio gekommen, oder besser gesagt habens noch durch das Kornfeld geschafft.
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Wie bisten da hin gekommen?
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Ein Tank hat geholfen
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Wurde bei den Zügen richtung Haus gekickt, ist knapp darüber gerutscht und hing am Baum.
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Wie, noch nichts über die Beschlagnahmung von L4D2? Das muss geändert werden!
*Einen Link unauffällig liegen lass und pfeiffend weggeh*
Falls wer das dazugehörige Gesetzt nicht auswendig kennt:
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Original von StGB § 131 Absatz 1
Wer Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. | | (Copy and Paste, verständlicherweise)
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Very old news is very old. Wurde auch schonmal erwähnt.
tschy2m
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| Zitat von tschy2m
Very old news is very old. Wurde auch schonmal erwähnt.
tschy2m
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Beschlagnahmung =/= Indizierung
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naja, interessiert uns ja eher wenig, wir haben das gute stück ja schon.
Das einzige, was sich jetzt ändert, ist halt der vertrieb innerhalb von de und der ist für viele bei der beschaffung doch eher irrelevant, da sie es bei händlern im EU-ausland erwerben können.
daher bekommt diese news von mir das prädikat:
meh.
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| Zitat von Bindal
| Zitat von tschy2m
Very old news is very old. Wurde auch schonmal erwähnt.
tschy2m | |
Beschlagnahmung =/= Indizierung | |
Ich weiß. Es ging damals auch darum.
tschy2m
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Eig nicht wirklich groß ein Unterschied, die Uncut zocker holen es sich aus dem Ausland und die anderen holen es sich ganz normal aus dem Laden.
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| Zitat von EagleWatch
Eig nicht wirklich groß ein Unterschied, die Uncut zocker holen es sich aus dem Ausland und die anderen holen es sich ganz normal aus dem Laden.
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Nach dem Gesetzestext da oben, dürfte das auch flach fallen, da die Einfuhr verboten ist.
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Nur wer merkt das, wenn ich das aus z.B. UK bestelle? Da ist kein Zoll
tschy2m
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Naja, könnte sein, dass manche Shops dann gar nicht mehr nach Deutschland versenden, oder?
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| Zitat von tschy2m Nur wer merkt das, wenn ich das aus z.B. UK bestelle? Da ist kein Zoll
tschy2m | |
Türlich ist da Zoll. Nur weil keun Zoll( Abgabe) erhoben wird, heißt das nicht, dass sie alles durchwinken und nciht kontrollieren.
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Das ist EU, das ist zollfreier Raum.
tschy2m
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| Zitat von Redh3ad
| Zitat von EagleWatch
Eig nicht wirklich groß ein Unterschied, die Uncut zocker holen es sich aus dem Ausland und die anderen holen es sich ganz normal aus dem Laden.
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Nach dem Gesetzestext da oben, dürfte das auch flach fallen, da die Einfuhr verboten ist.
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Falsch, die Einfuhr ist nur verboten wenn man die L4D2 version dann weiterverkauft, vorstellt, oder sonstig bewirbt wie ein Geschäften. Wenn du es nur selbst spielst/benutzt dann ist es Legal.
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Wie siehts von der anderen Seite aus? Darf der Händler das noch nach Deutschland schicken?
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| Zitat von Redh3ad Wie siehts von der anderen Seite aus? Darf der Händler das noch nach Deutschland schicken? | |
Der Händler macht sich damit theoretisch strafbar, aber soweit ich weiß hat das noch nie zu echten Konsequenzen für den Händler geführt, sofern dessen Sitz nicht in Deutschland ist.
tschy2m
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von tschy2m am 31.03.2010 18:10]
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| Zitat von tschy2m Das ist EU, das ist zollfreier Raum.
tschy2m | |
Der Zoll als Institution wurde aber nicht abgeschafft. Er kontrolliert weitrehin die Ein- und Ausfuhr. Marihuana fällt hier unter das Betäubungsmittelgesetz. Deswegen wird an der Grenze nach/von Holland kontrolliert.
Nur wiel etwas zollfrei durch die EU transportiert wird, ist es noch längst nicht legal.
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Wo sind die Anwälte, wenn man sie mal braucht?
Also, soweit ich das verstanden habe von dem Gesetzt da oben ist der Kauf und der Besitz weiterhin vollkommen legal so wie der erwerb im EU-Ausland. Auch die weitergabe an Personen über 18 ist legal - solange es nicht verkauft wird, Verschenken an Freunde ist daher erlaubt.
Der Verkauf wiederum ist vollkommen tabu, auch bewerben. Und der Kauf, wenn man anschließend weiter verkauft.
Und die Steamversion ist nicht betroffen, nur die Retail, und da wohl nur die PC-Version - soweit ich das verstanden habe (da kann ich mich aber auch irren).
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Thema: Wer früher stirbt ist länger untot ( Der AID hasst uns! ) |