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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Juristenthread, § 13 ( Stand: Juli 2010 )
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normal

AUP normal 02.04.2008
Stand: Juli 2010
Weiter geht es in eine neue Runde des Juristenthreads.

Weiterhin gelten die Teilnahmebedingungen des Threads, an die sich hoffentlich jeder hält:

 
Allgemeine Teilnahmebedingungen

§ 1. Regeln über die Rechtsberatung

(1) Dieser Thread soll dienen: Dem Austausch, der gegenseitigen Förderung und der juristischen Diskussion.
Hier kann man die letzte Klausur Revue passieren lassen, ein Problem seiner Hausarbeit mit anderen besprechen (auf eigene Gefahr fröhlich), oder das Verständnis einer Vorlesung vertiefen.

(2) Dieser Thread soll nicht dienen: Der Beratung zu speziellen echten Fällen!
Das Rechtsberatungsgesetz verbietet es, hier Rechtsrat zu erteilen, und das nicht ohne Grund.

(3) Abstrakt und anonymisiert kann natürlich diskutiert werden, aber bitte nie vergessen: Bei ernsten Sachen ist es zwingend notwendig, sich von einer zugelassenen Stelle, sprich einem Rechtsanwalt, der Verbraucherberatung, dem Mieterschutzbund etc. beraten zu lassen.


§ 2. Informationseinholung durch weiterführende Links

Vorherige Informationseinholung hat zu geschehen durch:
http://bundesrecht.juris.de
www.rechtliches.de
www.dejure.org
www.e-gesetze.de
www.lawwww.de
www.lawblog.de


§ 3. Informationseinholung durch vorhergehende Threads

(1) Vorherige Informationseinholung hat ferner zu geschehen durch:
AngusG,
WebLoad,
TylerDurdan,
schietegal,
Webload,
schietegal,
Crutschie,
Rantanplan,
webLOAD,
Wulfgar,
webLOAD
Rantanplan.

(2) Durch Anworten in diesem Thread akzeptieren Sie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen.


§ 4. Schlussvorschriften

(1) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Bestimmungen im Ganzen und im Übrigen unberührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine solche rechtswirksame Bestimmung, die dem von den Parteien beabsichtigten Erfolg rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

(2) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Satz 1 und 2 gelten auch von einer Abrede, vermöge derer das Erfordernis der Schriftform aufgehoben, modifiziert oder umgangen werden soll. Nebenabreden sind nicht getroffen.



--------------------------
Passende Lösung für alle Probleme des Jurastudiums:

 
Zitat von TylerDurdan

*irres Lachen*


--------------------------


Ich habe seit gestern einen Fall für eine Hausarbeit und ich hätte gerne einen kleinen Anstoß zu einem bestimmten Teil.

Fall (Ausschnitt, grob zusammengeschrieben)
 
T1 tötet eine Frau. A ist der Mann der Frau und schwört Rache, weil er nie gefasst wurde. Er weiss lediglich, dass T1 Taxifahrer ist und auffällige Kleidung trug (Jacke, Ring, etc). Seinen Racheplan teilt er B mit. Diese liebt A und erhofft sich eine Beziehung, wenn er endlich Rache übt.
So sucht B einen Taxifahrer (T2), täuscht ihm Liebe vor und schenkt ihm Jacke und Ring wie zuvor von A beschrieben und schickt diesen bewusst zu einem Ort, wo T2 und A aufeinandertreffen.
Ihr Plan geht voll auf: A denkt, dass T2 seine Frau tötete und übt Rache indem er T2 tötet.


Jetzt geht es mir lediglich um die Strafbarkeit von B, der Frau, die dafür sorgte, dass A in dem glauben war den Richtigen zu finden.

Arbeite ich da mit §§ 212, 25 I 2 Alt. StGB? (ob das jetzt §211 oder §212 ist sei mal dahingestellt)

Irgendwie ist das noch recht undurchsichtig und ich wäre für einen kleinen Anstoß sehr dankbar.
09.07.2010 16:44:29  Zum letzten Beitrag
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Futura

Babybender
:o
09.07.2010 16:45:14  Zum letzten Beitrag
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normal

AUP normal 02.04.2008
Na toll
ich habe über p0t.de/juristen nur den 12 gefunden, der zu war ...

/e. Mods können den jetzt natürlich verstecken... sry.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von normal am 09.07.2010 16:48]
09.07.2010 16:47:32  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Juristenthread, § 13 ( Stand: Juli 2010 )


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