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| Zitat von dblmg
Wie hat das Bundesverfassungsgericht argumentiert, als es den Antrag von Schäuble, entführte Flugzeuge abzuschießen, abgelehnt hat?
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Ein Recht auf übergesetzlichen Notstand gibt es nicht
Das ist so falsch, dass es schmerzt. Das Verfassungsrecht ist klar. Das Bundesverfassungsgericht sieht keinen verfassungsrechtlichen Klarstellungsbedarf. Was klarzustellen war, hat es in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2006 klargestellt: "Ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Artikel 2, Absatz 2, Satz 1, Grundgesetz in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Artikel 1, Absatz 1, Grundgesetz nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden."
Einen Abschuss in Fällen gemeiner Gefahr gibt es nicht - das Bundesverfassungsgericht verbietet den Abschuss ausdrücklich bei "Vorgängen, die den Eintritt einer Katastrophe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwarten lassen". Es gibt auch keinen Abschuss zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung - nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht es beim Abschuss von Flugzeugen ausdrücklich "nicht um die Abwehr von Angriffen, die auf die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung gerichtet sind".
Schon gar nicht gibt es nach der Entscheidung ein Recht des übergesetzlichen Notstands, von dem der Verteidigungsminister hier Gebrauch machen will. Das Recht des übergesetzlichen Notstands überwindet Grenzen, die das Gesetz zieht. Es überwindet sie, wenn und weil das Gesetz Güter und Interessen nicht so schützt, wie sie geschützt zu werden verdienen.
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Quelle: Spiegel: Debatte über Flugzeug-Abschuss - Die Scheinwelt eines Verteidigungsministers
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Sagt mal, kann ich davon ausgehen, dass Google meine Daten, die ich bei Spreasheet eingebe, schön verwertet?
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| Zitat von tim aka coltvirtuose
Auswärtiges Amt:
Zentrale Bürgerservice-Nummer:
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aus dem Ausland:
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im Inland:
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eMail:
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Gnah, morgen um 8 aufstehen und mal anrufen
Danke aber!
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Strassenverkehrsordnung / -recht.
Ich komme mit dem PKW aus meiner Hausausfahrt, erst über den Bürgersteig, dann direkt auf ne vielbefahrene Einkaufs-/Hauptstrasse mit immer wildem Verkehr, 2.-Reihe-Parken usw.
Heute links und rechts der Einfahrt (illegal, dort ist absolutes Halteverbot!) ein Wohnmobil und ein Kleintransporter abgestellt. Straße nicht mehr einsehbar. Dazwischen so viel Platz, dass ich nur mit angelegten Aussenspiegeln und nur im 90-Grad-Winkel und dann über beide Fahrspuren auf die Strasse komme. Meine Sicht auf die erste Fahrbahn von der Einfahrt / vom Bürgersteig aus: NULL.
Ich bin schon echtes Schrittempo gefahren, habe aber trotzdem fast eine (sehr schnelle) Radfahrerin über die Motorhaube hüpfen lassen. Zumindest hat die sich extrem aufgeregt - ich weiß nur nicht so recht, was ich hätte sonst tun sollen. Zum Einweisen war keiner da (regnete in Strömen), die Autos abschleppen tun die Bullen auch nicht, wenn nichts dringendes ist (Tickets klebten schon dran), und raus muss ich ja doch irgendwann irgendwie.
Aber was soll ich tun? Ich kann halt so die Strasse erst einsehen, wenn der PKW schon mit der ganzen Motorhaube drauf steht.
Rechtslage??? Was wäre hier vorbildliches Verhalten laut StVO???
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| Zitat von RushHour
Rechtslage??? Was wäre hier vorbildliches Verhalten laut StVO???
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Laut StVO gibt es diese Situation gar nicht, ergo hättest Du zu Fuß gehen sollen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 14.09.2010 20:10]
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Man kann die doch wohl abschleppen lassen wenn man sein Grundstück nicht mehr ohne die Gefährdung anderer verlassen kann.
Hätte ich allerdings auch keinen Bock gehabt drauf zu warten.
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Man hätte sich wohl wirklich einweisen lassen müssen. Vortasten is laut dem Urteil eines OLG bei ner Ausfahrt auch nicht erlaubt:
"Auch kann sich der Kläger aufgrund der Sichthindernisse nicht auf ein Recht zum Vortasten berufen, weil der sonst geltende Grundsatz, dass der Wartepflichtige, dem die Sicht auf die Vorfahrtsstraße verwehrt ist, in diese so weit hineinfahren darf, bis er Einblick in sie gewinnt, nicht beim Herausfahren aus einer Grundstücksausfahrt gilt (OLG Celle, NZV 1991, 195)."
http://www.anwaltshaus-1895.de/index.php?kontent_id=214&gruppe_id=3&g_seite=10&go_target=texte
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Also der Baustopp jüdischer Siedlungen im Westjordanland läuft ja jetzt bald aus nach 10 Monaten.
Mal ne blöde Frage: Ist der Siedlungsbau so schlimm, weil das Westjordanland eigentlich das Gebiet ist, in dem die Palästinenser sich aufhalten dürfen, oder was ist da Sache?
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| Zitat von RushHour
ndwann irgendwie.
Aber was soll ich tun? Ich kann halt so die Strasse erst einsehen, wenn der PKW schon mit der ganzen Motorhaube drauf steht.
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Kauf dir nen Smart!
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| Zitat von kl3tte
Also der Baustopp jüdischer Siedlungen im Westjordanland läuft ja jetzt bald aus nach 10 Monaten.
Mal ne blöde Frage: Ist der Siedlungsbau so schlimm, weil das Westjordanland eigentlich das Gebiet ist, in dem die Palästinenser sich aufhalten dürfen, oder was ist da Sache?
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Vereinfacht gesagt:
Der Siedlungsbau ist illegal, da er auf dem Gebiet stattfindet, dass Israel nicht gehört, sondern dem Palästinensischen Autonomiegebieten. Die Siedler nehmen den Palästinenser also Fläche und oft auch Wasser etc weg.
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| Zitat von kl3tte
Mal ne blöde Frage: Ist der Siedlungsbau so schlimm, weil das Westjordanland eigentlich das Gebiet ist, in dem die Palästinenser sich aufhalten dürfen, oder was ist da Sache?
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Das ist das Gebiet der palästinensischen Selbstverwaltung. Darauf haben Israelis Siedlungen gebaut, was den Palästinensern nicht schmeckt.
¤: Je suis langsam...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mountainbiker am 14.09.2010 21:10]
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die sache mit der post
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hat jemand ne ahnung wie das mit der post funktioniert? also wenn ich in einem anderen land ne postkarte nach Dland abschicke, zahl ich ja vor ort, aber die meiste arbeit, also das austragen muss ja die DP erledigen, die bekommen aber keine pfennig dafuer oder? also nicht dass ich jetzt mitleid mit den boys von der post haette, aber hat mich schon lang mal interessiert.. weis jemand obs da n abkommen oder so gibt? oder wird das nach quoten geregelt, oder gleicht sich das so ca alles irgendwie aus, wies im leben halt so is? >D
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| Zitat von *moss*
hat jemand ne ahnung wie das mit der post funktioniert? also wenn ich in einem anderen land ne postkarte nach Dland abschicke, zahl ich ja vor ort, aber die meiste arbeit, also das austragen muss ja die DP erledigen, die bekommen aber keine pfennig dafuer oder? also nicht dass ich jetzt mitleid mit den boys von der post haette, aber hat mich schon lang mal interessiert.. weis jemand obs da n abkommen oder so gibt? oder wird das nach quoten geregelt, oder gleicht sich das so ca alles irgendwie aus, wies im leben halt so is? >D
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Da gibt es wohl Verträge zwischen den Postunternehmen. Aber keine Ahnung wie das genau aussieht.
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Danke RichterSkala und Mountainbiker!
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| Zitat von Mountainbiker
Da gibt es wohl Verträge zwischen den Postunternehmen. Aber keine Ahnung wie das genau aussieht.
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wiki:Weltpostverein
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Wie schnell ist DHL Express? Liefern die auch am selben Tag noch, wenn das Packet morgens rausging, oder über Nacht? (Wenn letzteres habe ich umsonst mehr bezahlt :X)
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Laut neon (lol) lag der Anteil von Abiturienten an allen Schulabgängern 2008 bei nur 29,3 %.
Kommt das hin?
E-Street... No retreat, no surrender
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| Zitat von [Caveman]
| Zitat von insanctus
ist das normal, dass man als Verkäufer bei Ebay niemanden schlecht bewerten kann?
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Ja.
Tolles System, gelle?
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Verdammter alternativloser Drecksladen
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| Zitat von insanctus
| Zitat von [Caveman]
| Zitat von insanctus
ist das normal, dass man als Verkäufer bei Ebay niemanden schlecht bewerten kann?
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Ja.
Tolles System, gelle?
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Verdammter alternativloser Drecksladen
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Andererseits würde sonst kein Käufer schlecht bewerten, weil er sich sicher sein kann, dass der Verkäufer aus Rache schlecht zurückbewertet.
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Schnelle Lieferung, netter Kontakt, gerne wieder!
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So sehe ich das auch, es war ja nicht immer so wie jetzt.
Evtl. sind Verkäufer dadurch auch eher bestrebt, für eine reibungslose Transaktion zu sorgen.
Ich hatte da bisher noch keine Probleme. Frage mich nur, ob man groß was machen kann, wenn man mal zu unrecht als Verkäufer negativ bewertet wird. Spacken gibts leider überall.
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| Zitat von insanctus
| Zitat von [Caveman]
| Zitat von insanctus
ist das normal, dass man als Verkäufer bei Ebay niemanden schlecht bewerten kann?
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Ja.
Tolles System, gelle?
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Verdammter alternativloser Drecksladen
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hood.de ?
Wenn alle bei ebay bleiben kann sich auch nix ändern
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| Zitat von Swot
So sehe ich das auch, es war ja nicht immer so wie jetzt.
Evtl. sind Verkäufer dadurch auch eher bestrebt, für eine reibungslose Transaktion zu sorgen.
Ich hatte da bisher noch keine Probleme. Frage mich nur, ob man groß was machen kann, wenn man mal zu unrecht als Verkäufer negativ bewertet wird. Spacken gibts leider überall.
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eBay ist was das angeht eigentlich recht hilfsbereit. Kommentieren kann man negative Bewertungen ja zumindest afaik.
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ich will mir ein haushaltsgerät im internet bestellen,
ein gefäß aus palstik oder glas, unten eine schnell rotierende klinge, netzanschluss, um zwiebeln und andres gemüse schnell und einfach zu schneiden.
aber mir will das suchwort nicht einfallen
jemand n tipp wie man die dinger nennt ?
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Küchenmixer in eben deiner Ausführungsvariante?
/Ja eben
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bartoman88 am 15.09.2010 12:42]
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von insanctus
| Zitat von [Caveman]
| Zitat von insanctus
ist das normal, dass man als Verkäufer bei Ebay niemanden schlecht bewerten kann?
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Ja.
Tolles System, gelle?
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Verdammter alternativloser Drecksladen
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Andererseits würde sonst kein Käufer schlecht bewerten, weil er sich sicher sein kann, dass der Verkäufer aus Rache schlecht zurückbewertet.
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Zumindest bei einer durchgegangenen Beschwerde (etwa wegen "Käufer zahlt nicht") sollte eine Negative möglich sein. Aber geht auch dann nicht. wtf?!
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neuer personalausweis
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ab 1.11. gibts ja den neuen personalausweis. den hätt ich schon ganz gern wegen der deutlich praktischeren größe.
problem: mein aktueller ausweis ist noch genau bis 10.10. gültig *grah* gut, ich könnte ja so tun als hätte ich es nicht gesehen und bis november warten.
neues problem: ich ziehe zum 1.10. um und muss ich ja ummelden. gut, ich könnte mich verspätet ummelden, das ist denen meistens auch recht egal.
neues problem: ich brauche für eine andere behörde die meldebestätigung der neuen stadt früher. und zwar möglichst sofort. also werde ich mich wohl morgen oder so schon ummelden gehen.
die einzige lösung, trotzdem den neuen ausweis zu bekommen, wäre vermutlich erst den alten zu bekommen und einen monat später den neuen = doppelt zahlen. oder? jemand ne idee? ich hab einfach keine lust mehr nochmal zig jahre dieses riesending mit mir rumzuschleppen
e: ah ich könnte morgen zum ummelden gehen, dann machen sie mich drauf aufmerksam dass der ausweis bald nicht mehr ungültig ist und fragen ob sie gleich den neuen beantragen sollen und ich sage dann "oooohh, jetzt hab ich ja gar kein foto dabei... ich komme dann nochmal vorbei deswegen" und das vergesse ich dann bis november
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ABC-Schütze am 15.09.2010 13:34]
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Ich versteh das Problem nicht so ganz. Melde dich doch einfach jetzt schon mit deinem aktuellen um, und hol dir dann zum 1.11. den neuen Ausweis. Oder wieso geht das nicht?
¤: Du bekommst beim Ummelden einfach nur nen Sticker auf deinen bisherigen Ausweis, btw.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Dolf am 15.09.2010 13:35]
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Thema: Erklärbär ( Wir müssen wissen. Wir werden wissen. ) |