Du bist nicht eingeloggt! Möglicherweise kannst du deswegen nicht alles sehen.
  (Noch kein mods.de-Account? / Passwort vergessen?)
Zur Übersichtsseite
Hallo anonymer User.
Bitte logge dich ein
oder registriere dich!
 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Erklärbär ( Wir müssen wissen. Wir werden wissen. )
« erste « vorherige 1 ... 46 47 48 49 [50] 51 nächste » letzte »
erste ungelesene Seite | letzter Beitrag 
ABC-Schütze

AUP ABC-Schütze 17.07.2010
 
Zitat von Dolf

Ich versteh das Problem nicht so ganz. Melde dich doch einfach jetzt schon mit deinem aktuellen um, und hol dir dann zum 1.11. den neuen Ausweis. Oder wieso geht das nicht?



weil der aktuelle keinen monat mehr gültig ist. die würden anstatt die adresse anzupassen sofort nen neuen beantragen. und das wär dann aber noch der im alten format (nehm ich mal an)

e: das mit dem sticker weiß ich aber ich vermute eben aufgrund der zeitnahmen ungültigkeit würden sie bestimmt gleich nen neuen beantragen. aber ich red mich da einfach irgendwie raus...
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ABC-Schütze am 15.09.2010 13:37]
15.09.2010 13:36:15  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Dolf

AUP Dolf 30.08.2008
Mhhh, das bezweifel ich. Als ich mich letztes Jahr umgemeldet hab drucken die einfach nur das Ding aus und pappens drauf. Zur Not sagst denen einfach das du wegen nem neuen Ausweis dann nochmal vorbei kommst.
15.09.2010 13:38:23  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Man darf sich nicht ummelden bevor man nicht umgezogen ist.
15.09.2010 13:51:00  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
ABC-Schütze

AUP ABC-Schütze 17.07.2010
böse gucken
hm... da muss ich gleich mal anrufen. das wäre ja äußerst beschissen. auch nicht wenn ich meinen mietvertrag vorlege? graaaaaaah!

e: ist ja klar dass die nur vormittags zu sprechen sind... graah!

und wenn ich einfach sag ich bin heut eingezogen? in meine jetzige wohnung konnte ich damals auch viel früher rein als es im mietvertrag stand. elendige ämter! da will man einmal übermotiviert alles im voraus regeln und schon zicken sie rum.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ABC-Schütze am 15.09.2010 14:18]
15.09.2010 14:14:41  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Pfeil
Ich war so doof auf die Frage "wohnen sie da schon" mit "nein, aber..." zu antworten (die Wohnung war schon gemietet aber halt noch im Umbau), da wusste ich das auch noch nicht. Die wollten aber keinen Mietvertrag sehen. Insofern könnte man da ja auch einfach "ja" sagen...
15.09.2010 14:19:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
ABC-Schütze

AUP ABC-Schütze 17.07.2010
ah, jetzt hab ich jemanden erreicht. sie sagt das geht. ich krieg halt erstmal nur den durchdruck der anmeldung, aber das sollte dem anderen amt reichen. dann geh ich mich morgen früh mal anmelden
15.09.2010 14:22:08  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
[eXz]CountZero

Leet
Das Problem ist aber, wenn man sich erst meldet nachdem man umgezogen ist, wird auch gerne mal gemeckert.
Am liebsten wäre denen wohl eine Liveschaltung aus dem Umzugs-LKW.
Daher würde ich am besten einfach lügen, die wollen es gar nicht anders.
15.09.2010 14:24:11  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
tim aka coltvirtuose

Arctic
Die wollen den Mietvertrag doch gar nicht sehen. Unabhängig davon hat man offiziell eine Woche Zeit dafür.
15.09.2010 14:26:02  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
H.Kaleun

Arctic
Ich parke mit meinem Pkw in einer Seitengasse nahe meiner Wohnung, dort steht das Schild Parken Halb auf dem Bordstein, Bewohner mit Parkausweis A Frei, ich habe einen Parkausweis A, er liegt auch deutlich sichtbar auf dem Amaturenbrett. Soweit alles rechtmäßig.

Angenommen ich bin 1-2 Wochen nicht in der Stadt, in dieser Zeit wird ein Halteverbotsschild genau dort aufgestellt wo ich Parke mit dem Hinweis Umzug von-bis (öfters schon vorgekommen). Da ich das Schild logischerweise nicht bemerke, da ich ja im Urlaub bin, werden sie höchstwahrscheinlich mein Fahrzeug abschleppen. Kann ich dort irgendwas machen, oder bin ich verpflichtet jeden Tag meinen Parkplatz nach neu aufgestellten Schildern zu kontrollieren?

Ich bin mir sicher so einen Fall gabs irgendwo in Deutschland schonmal.
15.09.2010 14:32:56  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Ein Autofahrer, der seinen Wagen auf einer öffentlichen Straße zunächst ordnungsgemäß geparkt hat, darf sich nicht darauf verlassen, dass dort das Parken auch noch nach mehreren Tagen erlaubt ist. Werden beispielsweise wegen einer Baustelle oder einer anderen Änderung der Verkehrsführung Halteverbotsschilder aufgestellt, muss der Autofahrer die Abschleppkosten u. U. auch dann tragen, wenn ihm die Einrichtung des Halteverbots nicht bekannt war.

Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hält ein kostenpflichtiges Abschleppen eines zunächst ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugs ab dem vierten Tag nach dem Aufstellen eines mobilen Halteverbotsschildes für gerechtfertigt.

Urteil des VGH Mannheim vom 13.02.2007 1 S 822/05 NJW 2007, 2058 ZAP EN-Nr. 543/2007



PS: es heißt Armatur.
15.09.2010 14:40:09  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
MrDarius

Marine NaSe II
 
Zitat von ABC-Schütze

ah, jetzt hab ich jemanden erreicht. sie sagt das geht. ich krieg halt erstmal nur den durchdruck der anmeldung, aber das sollte dem anderen amt reichen. dann geh ich mich morgen früh mal anmelden



bei meinen ummeldungen bis jetzt, wollten die nie einen mietvertrag oder sowas sehen. außerdem hats hier beim letzten mal auch nich gestört, dass mein perso abgelaufen war. du musst dann auch keinen neuen beantragen. notfalls sagst du, du hättest noch einen gültigen reisepass.
15.09.2010 14:44:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
weissbrot

weissbrot
@H.Kaleun: Das kommt auf deinen Richter an.

Die einen entscheiden, dass bei Halteverbot durch Baustelle oder aehnliches Fahrzeuge, die bereits dort standen als es angekuendigt wurde, nicht auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden koennen.

Der naechste Richter wird dir aber sagen, dass es ausreichend ist, wenn das Halteverbot zwei oder drei Tage vorher angekuendigt wird.

@ABC: Ummelden musst du dich innerhalb eines Monats nach deinem Umzug, vorher geht nicht. (Natuerlich kannst du auch behaupten, dass du bereits umgezogen bist, zumindest bei mir wurde nie etwas kontrolliert. War jedoch immer innerhalb der Gemeinde.)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von weissbrot am 15.09.2010 14:49]
15.09.2010 14:48:45  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
ABC-Schütze

AUP ABC-Schütze 17.07.2010
 
Zitat von H.Kaleun

Ich parke mit meinem Pkw in einer Seitengasse nahe meiner Wohnung, dort steht das Schild Parken Halb auf dem Bordstein, Bewohner mit Parkausweis A Frei, ich habe einen Parkausweis A, er liegt auch deutlich sichtbar auf dem Amaturenbrett. Soweit alles rechtmäßig.

Angenommen ich bin 1-2 Wochen nicht in der Stadt, in dieser Zeit wird ein Halteverbotsschild genau dort aufgestellt wo ich Parke mit dem Hinweis Umzug von-bis (öfters schon vorgekommen). Da ich das Schild logischerweise nicht bemerke, da ich ja im Urlaub bin, werden sie höchstwahrscheinlich mein Fahrzeug abschleppen. Kann ich dort irgendwas machen, oder bin ich verpflichtet jeden Tag meinen Parkplatz nach neu aufgestellten Schildern zu kontrollieren?

Ich bin mir sicher so einen Fall gabs irgendwo in Deutschland schonmal.



ja mich haben sie in berlin schon zweimal abgeschleppt wegen sowas. in berlin hat man da keine chance, die stellen ihre schilder 72 stunden vorher auf (zumindest behaupten sie das) und dann bist du als anwohner verpflichtet, ständig nach schildern zu suchen. urlaub oder so ist denen egal, dann müsstest du dir jemanden suchen, der das für dich macht und dein auto gegebenenfalls wegstellt.

in stuttgart sind sie kulanter, da muss man sowas in der regel nicht zahlen.
15.09.2010 15:02:36  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
con_chulio

AUP con_chulio 03.01.2009
in muenchen genauso

du kannst dich kopfstellen und erzaehlen was du willst... du musst zahlen
15.09.2010 15:27:03  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Wraith of Seth

wraith_of_seth
Hat Hannelores Text im aktuellen QC irgendeine Bedeutung, die sich mir nicht erschließt, oder soll es nur nach Cthulhu aussehen?

Krawehl, krawehl! Taubtrüber Ginst am Musenhain, trübtauber Hain am Musenginst! Krawehl, krawehl!
15.09.2010 16:04:12  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Damocles

AUP Damocles 15.05.2009
Hannelore? QC?
15.09.2010 16:05:21  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Wraith of Seth

wraith_of_seth
Eine Figur aus einem sehr bekannten Webcomic namens Questionable Content.
www.questionablecontent.net

Kanonische Transformationen sind Symplektomorphismen im Phasenraum.
15.09.2010 16:07:32  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
etwas für sehr schlecht befinden
http://www.giantitp.com/forums/showthread.php?t=140480&page=29

Die brauchen alle dringend ein Leben.
15.09.2010 16:17:44  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Danzelot

AUP Danzelot 28.02.2014
Die Poster von so 70er-Retro-Partys sind ja üblicherweise in diesem Stil gemacht:


Das ist jetzt etwas vor meiner Zeit, also frage ich mich: Sahen Poster damals tatsächlich so aus, also war das Mode da?
15.09.2010 16:57:07  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
tim aka coltvirtuose

Arctic
Heute früh nen Müllwagen gesehen. Der hat gerade Speisreste aus einem Restaurant abgeholt.
Seltsamerweise stand an dem Wagen seitlich so ein austauschbares Schild "Kat.3 - nicht für den menschlichen Verzehr". Da frage ich mich natürlich: warum? peinlich/erstaunt
Das impliziert doch irgendwie, dass es auch Speiseabfälle o.ä. gibt, welche für den menschlichen Verzehr geeignet erscheinen. Kennt sich da jemand aus?
15.09.2010 18:54:10  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
g0n0

AUP g0n0 07.08.2011
Vielleicht:
Weil es Menschen gibt die im Müll nach Essensresten suchen, und man die darauf hinweisen möchte, dass das nicht essbar / gesundheitsschädlich ist.

(Vllt ist es nicht mal gesundheitsschädlich sondern ganz normale Essensreste, und die Restaurants wollen nicht, das da jemand drin wühlt)
15.09.2010 18:57:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
RichterSkala

AUP RichterSkala 31.12.2010
 
Zitat von Wraith of Seth

Hat Hannelores Text im aktuellen QC irgendeine Bedeutung, die sich mir nicht erschließt, oder soll es nur nach Cthulhu aussehen?

Krawehl, krawehl! Taubtrüber Ginst am Musenhain, trübtauber Hain am Musenginst! Krawehl, krawehl!



http://forums.questionablecontent.net/index.php/topic,25034.50.html

 

It holds up pretty good IMHO. Look at them side by side:

A BCDEF FG HAI'I JGKL
MNLGFKO BAFP MQARSLM
CER TLUGVSE WICMM!

I WA*NT TO FIL'L YOUR
SCROTUM WITH SPIDERS
AND BR*OKEN GLASS!

If it was meant to be typed as gibberish, the chances of it being so close to correlating to an actual English sentence are very very low. Especially one that would be an apt and funny response to a male customer asking you out.

And the leftover letters are J,Q, V, X, and Z.

Go ahead and shuffle them around if you like. Here's a good site to do that: http://www.esg.montana.edu/meg/consbio/cryptogram/crypto.html

(Alternately, if anyone has the original font, they should try to type what Hanners said and see what keys were used. I think someone called it "Linear A".)



Den Witz mit Linear A hat der Autor dieses Postes wohl nicht verstanden...

https://twitter.com/jephjacques/status/24583466713
 

AWAKE! good job to everyone who successfully decoded Hanners' Ryleh-Speak.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RichterSkala am 15.09.2010 19:01]
15.09.2010 19:00:46  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Dish

Dish
 
Zitat von tim aka coltvirtuose

Heute früh nen Müllwagen gesehen. Der hat gerade Speisreste aus einem Restaurant abgeholt.
Seltsamerweise stand an dem Wagen seitlich so ein austauschbares Schild "Kat.3 - nicht für den menschlichen Verzehr". Da frage ich mich natürlich: warum? peinlich/erstaunt
Das impliziert doch irgendwie, dass es auch Speiseabfälle o.ä. gibt, welche für den menschlichen Verzehr geeignet erscheinen. Kennt sich da jemand aus?



Ja, gern. Breites Grinsen Geht im wesentlichen um Tierkörperbeseitigung und die Entsorgung von tierischen Abfällen, damit nicht einfach irgendwas offen vergammelt und Seuchen verursacht. (Kurzfassung)

Die genaue Definition von Kat. 3 hab ich mal angehängt. Augenzwinkern

Siehe VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/consleg/2002/R/02002R1774-20060401-de.pdf


Material der Kategorie 3
(1) Material der Kategorie 3 umfasst folgende tierische Nebenprodukte und jedes diese Produkte enthaltende Material:
a) Schlachtkörperteile, die nach dem Gemeinschaftsrecht genusstauglich sind, die jedoch aus kommerziellen Gründen nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;

b) Schlachtkörperteile, die als genussuntauglich abgelehnt werden, die jedoch keine Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen und die von Schlachtkörpern stammen, die nach dem Gemeinschaftsrecht genusstauglich sind;

c) Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die nach einer Schlachttieruntersuchung, aufgrund deren sie nach dem Gemeinschaftsrecht für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden;

d) Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer Schlachttieruntersuchung, aufgrund deren sie nach dem Gemeinschaftsrecht für die Schlachtung zum menschlichen Verzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden;

e) tierische Nebenprodukte, die bei der Gewinnung von für den menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen angefallen sind, einschließlich entfetteter Knochen und Grieben;

f) ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthaltende ehemalige Lebensmittel, außer Küchen und Speiseabfällen, die aus kommerziellen Gründen oder aufgrund von Herstellungsproblemen oder Verpackungsmängeln oder sonstigen Mängeln, die weder für den Menschen noch für Tiere ein Gesundheitsrisiko darstellen, nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind;

g) Rohmilch von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über dieses Erzeugnis auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen;

h) Fische oder andere Meerestiere, ausgenommen Meeressäugetiere, die auf offener See für die Fischmehlherstellung gefangen wurden;

i) bei der Verarbeitung von Fisch anfallende frische Nebenprodukte aus Betrieben, die Fischerzeugnisse für den menschlichen Verzehr herstellen;

j) Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über diese Erzeugnisse auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigten;

k) Blut, Häute, Hufe, Federn, Wolle, Hörner, Haare und Pelze von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über diese Erzeugnisse auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigten, und

l) andere Küchen- und Speiseabfälle als die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e) genannten.

Material der Kategorie 3 ist nach Maßgabe des Artikels 7 unverzüglich abzuholen, abzutransportieren, zu kennzeichnen und — sofern die Artikel 23 und 24 nichts anderes bestimmen —

a) durch Verbrennen in einer gemäß Artikel 12 zugelassenen Verbrennungsanlage direkt als Abfall zu beseitigen;

b) in einem gemäß Artikel 13 zugelassenen Verarbeitungsbetrieb nach einer der Verarbeitungsmethoden 1 bis 5 zu verarbeiten, wobei das aus dieser Verarbeitung hervorgegangene Material gemäß Anhang VI Kapitel I dauerhaft — wenn technisch möglich durch einen Geruchsstoff — gekennzeichnet und entweder durch Verbrennen oder Mitverbrennen in einer gemäß Artikel 12 zugelassenen Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage oder auf einer gemäß der Richtlinie 1999/31/EG zugelassenen Deponie als Abfall beseitigt wird;

c) in einem gemäß Artikel 17 zugelassenen Verarbeitungsbetrieb zu verarbeiten;

d) in einer gemäß Artikel 18 zugelassenen technischen Anlage aufzubereiten;

e) als Rohstoff in einem gemäß Artikel 18 zugelassenen Heimtierfutterbetrieb zu verwenden;

f) in einer gemäß Artikel 15 zugelassenen Biogas- oder Kompostieranlage zu verarbeiten,

g) im Fall von Küchen- und Speiseabfällen gemäß Absatz 1 Buchstabel) nach Vorschriften, die nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen wurden, bzw., bis zum Erlass dieser Vorschriften, nach innerstaatlichem Recht in einer Biogasanlage zu verarbeiten oder zu kompostieren;

h) im Fall von Fischmaterial nach Vorschriften, die nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen wurden, zu silieren oder zu kompostieren;

i) nach Vorschriften, die nach dem in Artikel 33 Absatz 2 genannten Verfahren nach Anhörung des zuständigen wissenschaftlichen Ausschusses erlassen wurden, auf anderem Wege zu beseitigen oder auf andere Weise zu verwenden. Diese anderen Verfahren ergänzen oder ersetzen die in den Buchstaben a) bis h) vorgesehenen Verfahren.

(3) Material der Kategorie 3 darf nur in gemäß Artikel 10 zugelassenen Zwischenbehandlungsbetrieben für Material der Kategorie 3 zwischenbehandelt oder zwischengelagert werden.

Artikel 7
Abholung/Sammlung, Beförderung und Lagerung

(1) Tierische Nebenprodukte und verarbeitete Erzeugnisse mit Ausnahme von Küchen- und Speiseabfällen der Kategorie 3 werden nach Maßgabe des Anhangs II abgeholt/gesammelt, befördert und gekennzeichnet.

(2) Während der Beförderung liegt den tierischen Nebenprodukten und verarbeiteten Erzeugnissen ein Handelspapier oder, sofern in dieser Verordnung vorgesehen, eine Veterinärbescheinigung bei. Die Handelspapiere und Veterinärbescheinigungen entsprechen den Vorschriften des Anhangs II, und sie werden für den in Anhang II genannten Zeitraum zur Verfügung gehalten. Sie enthalten insbesondere eine Angabe der Menge und der Beschreibung des Materials und seiner Kennzeichnung.

(3) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden um sicherzustellen, dass die Abholung/Sammlung und Beförderung von Material der Kategorien 1 und 2 gemäß den Bestimmungen von Anhang II erfolgt.

(4) Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (1) ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen dass die Abfälle der Kategorie 3 gesammelt, befördert und beseitigt werden, ohne die menschliche Gesundheit zu gefährden oder die Umwelt zu schädigen.

(5) Verarbeitete Erzeugnisse dürfen ausschließlich in gemäß Artikel 11 zugelassenen Lagerbetrieben gelagert werden.

(6) Die Mitgliedstaaten können jedoch beschließen, die Bestimmungen dieses Artikels nicht auf Gülle anzuwenden, die zwischen zwei auf demselben Hof gelegenen Punkten oder zwischen im selben Mitgliedstaat gelegenen Höfen und Verwendern befördert wird.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Dish am 15.09.2010 19:24]
15.09.2010 19:10:39  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Affentütü

affentütü
Ist Wikipedia down?
15.09.2010 19:39:04  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
IceTom

IceTom
nein nur extrem langsam.
15.09.2010 19:41:40  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
tim aka coltvirtuose

Arctic
 
Zitat von Dish

Gaaaanz viel Text




Gut, aber warum steht das mit dem "nicht für den menschlichen Verzehr" an einem Müllwagen Breites Grinsen ? Da würde doch eigentlich "Kat. 3" reichen, damit der Entsorger weiß, was in der Karre fürn Müll ist bzw. welche Art von Müll der Wagen transportieren soll/kann/darf.
Dass mit dem Containern kann ja nicht der Grund sein, sonst müsste son Schild ja an jeder Mülltonne kleben.

/halt, sind das gar keine Müllkategorien sondern Lebensmittelkategorien? peinlich/erstaunt Dann würde es Sinn machen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von tim aka coltvirtuose am 15.09.2010 19:49]
15.09.2010 19:45:54  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Dish

Dish
Nene. Das sind schon Müllkategorien. Kat.1 und Kat.2 sind nur noch ekliger und müssen teilweise anders behandelt werden.
Kat.3 ist in dem Sinne das was einem Lebensmittel am nächsten kommt (oder mal eins war) aber dennoch nicht (mehr) für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.

Ich kann auch gern noch die Definition von Kat.1 und 2 posten.

KAPITEL I
Identifizierung
1. Es sind alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass

a) Material der Kategorien 1, 2 und 3 bei der Abholung/Sammlung und Beförderung identifizierbar ist und getrennt und identifizierbar bleibt und
dass

b) verarbeitete Erzeugnisse bei der Beförderung identifizierbar sind und getrennt und identifizierbar bleiben.

2. Während der Beförderung ist auf einem an dem Fahrzeug, dem Behälter, Karton oder sonstigen Verpackungsmaterial befestigten Etikett deutlich
Folgendes anzugeben:
a) die Kategorie der tierischen Nebenprodukte bzw. im Fall von verarbeiteten Erzeugnissen die Kategorie der tierischen Nebenprodukte, aus denen die
verarbeiteten Erzeugnisse hergestellt wurden, sowie

b) i) bei Material der Kategorie 3 die Worte: „Nicht für den menschlichen Verzehr”,

ii) bei Material der Kategorie 2 (außer Gülle und Magen- und Darminhalt) und daraus hergestellten verarbeiteten Erzeugnissen die Worte: „Darf
nicht verfüttert werden”. soweit Material der Kategorie 2 jedoch für die Fütterung von Tieren gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe c) unter den in dem genannten Artikel festgelegten Bedingungen
bestimmt ist, ist auf dem Etikett anzugeben „Zur Verfütterung an …”, mit dem Namen der spezifischen Tierart, für deren Fütterung das Material bestimmt ist,
iii) bei Material der Kategorie 1 und daraus hergestellten verarbeiteten Erzeugnissen die Worte: „Nur zur Entsorgung”,
iv) bei Gülle und Magen- und Darminhalt das Wort „Gülle”.

Also steht das da einfach nur, weil es Vorschrift ist. Augenzwinkern
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Dish am 15.09.2010 20:02]
15.09.2010 19:55:18  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Yippiayey_McLane

Deutscher BF
Frage
Was hab ich für einen Status als Abiturient, der auf den Wehrdienst wartet und folglich weder ne Ausbildung und Arbeit (ausgenommen Nebenjob) hat? Ich bin ja nicht beim arbeitsamt gemeldet, bin ich dann auch kein Arbeitsloser?
Muss ein paar Papiere ausfüllen und weiss nicht ob ich Abiturient oder arbeitslos schreiben soll.
15.09.2010 20:32:57  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Stigsson

Gordon
 
Zitat von Yippiayey_McLane

Was hab ich für einen Status als Abiturient, der auf den Wehrdienst wartet und folglich weder ne Ausbildung und Arbeit (ausgenommen Nebenjob) hat? Ich bin ja nicht beim arbeitsamt gemeldet, bin ich dann auch kein Arbeitsloser?
Muss ein paar Papiere ausfüllen und weiss nicht ob ich Abiturient oder arbeitslos schreiben soll.




Mit dem Tag deines Abizeugnisses dürftest du als arbeitsuchend gelten.


peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Stigsson am 15.09.2010 20:43]
15.09.2010 20:37:06  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
Aarkvard

aarkvard
Abiturient bist du, solang du noch zur Schule gehst. Jetzt bist du "arbeitssuchend".
15.09.2010 20:37:42  Zum letzten Beitrag
[ zitieren ] [ pm ] [ diesen post melden ]
 Thema: Erklärbär ( Wir müssen wissen. Wir werden wissen. )
« erste « vorherige 1 ... 46 47 48 49 [50] 51 nächste » letzte »

mods.de - Forum » Public Offtopic » 

Hop to:  

Thread-Tags:
Mod-Aktionen:
15.09.2010 20:45:35 Sharku hat diesen Thread geschlossen.
12.08.2010 17:09:55 Tobit hat diesem Thread das ModTag 'erklaerbaer' angehängt.

| tech | impressum