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| Zitat von Damocles
Ich hab seit gut 2 wochen mehrere Videospiele bei amazon.co.uk im Warenkorb, und quasi täglich überprüfe ich die Preise.
Und ebenso täglich, sogar mehrmals am Tag, ändern sich diese. Manchmal um ein halbes Pfund, aber oft auch nur um 0.01 oder 0.02.
Wieso? An was orientiert sich amazon bei dieser Preisgestaltung?
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Von Amazon selbst oder von einem Händler, der Amazon als Verkaufsplattform verwendet? Manche Händler verwenden Algorithmen wie der hier http://www.michaeleisen.org/blog/?p=358 da reagieren die auf Preisangebote der Konkurrenz; und wenn der Algorithmus dumm ist kostet am Ende ein Buch dann 23 Millionen Dollar. Es kann natürlich sein, dass Amazon ebenso handelt und automatisiert Preise der Konkurrenz beobachtet und dementsprechend seinen eigenen Preis anpasst.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 29.04.2012 15:35]
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Ich hätte mal eine steuerliche Frage.
Jeder kennt ja Tagesgeld als flexible, wenn auch nicht recht hoch verzinste Anlagemöglichkeit.
Dieses Jahr werde ich wohl das erste mal mit den Zinserträgen über die 801¤ Freibetrag kommen. Allerdings habe ich die Einlagen gestreut, so dass sie nur in Summe auf den einzelnen Konten überschritten würden. Über dem Freibetrag würden 25% Ertragssteuer fällig.
Da ich momentan noch studiere und daher definitiv unter dem Existenzminimum mit meinem Einkommen liege, kann ich mir die Erträge ja in der nächsten Steuererklärung im Rahmen einer Günstigerprüfung wieder zukommen lassen.
Jetzt juckt es mich natürlich schon, die Freibeträge bei den Konten so umzustellen, dass keine Ertragssteuer fällig wird. In meinen Augen entstehen dem Staat und mir durch die Steuererklärung höhere Kosten, als wenn ich mich um die Freistellungsaufträge drücke.
Hat da jemand von euch Erfahrung damit? Ein Kumpel riet mir mal dazu, einfach alle auf den maximal Betrag zu stellen und mich nicht mehr drum zu kümmern, das passe schon so. Oder kann ich dann mit einem Bußgeld rechnen ?
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| Zitat von Oromat
Ich hätte mal eine steuerliche Frage.
Jeder kennt ja Tagesgeld als flexible, wenn auch nicht recht hoch verzinste Anlagemöglichkeit.
Dieses Jahr werde ich wohl das erste mal mit den Zinserträgen über die 801¤ Freibetrag kommen. Allerdings habe ich die Einlagen gestreut, so dass sie nur in Summe auf den einzelnen Konten überschritten würden. Über dem Freibetrag würden 25% Ertragssteuer fällig.
Da ich momentan noch studiere und daher definitiv unter dem Existenzminimum mit meinem Einkommen liege, kann ich mir die Erträge ja in der nächsten Steuererklärung im Rahmen einer Günstigerprüfung wieder zukommen lassen.
Jetzt juckt es mich natürlich schon, die Freibeträge bei den Konten so umzustellen, dass keine Ertragssteuer fällig wird. In meinen Augen entstehen dem Staat und mir durch die Steuererklärung höhere Kosten, als wenn ich mich um die Freistellungsaufträge drücke.
Hat da jemand von euch Erfahrung damit? Ein Kumpel riet mir mal dazu, einfach alle auf den maximal Betrag zu stellen und mich nicht mehr drum zu kümmern, das passe schon so. Oder kann ich dann mit einem Bußgeld rechnen ?
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Ans Bundeszentralamt für Steuern werden alle freigestellten Kapitalerträge gemeldet. Wenn dort also mehr gemeldet wird als dein Freibetrag => Problem. Als Student könntest du dir eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt ausstellen lassen (am besten gleich mehrere, da jede Bank eine braucht und AFAIK nur Originale zulässig sind):
"Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können natürliche Personen oder bestimmte Unternehmen beantragen, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt wurden. Zu diesem Personenkreis zählen in den meisten Fällen Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Bei Unternehmen und nicht-natürlichen Investoren können weitere Gründe vorliegen."
So eine Nichtveranlagungsbescheinigung schickt man dann an seine Bank. Diese zieht dann für die nächsten drei Jahre (wenn ich mich richtig erinnere) keine Abgeltungsteuer ab.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von mc.smurf am 29.04.2012 15:47]
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sowas hab ich.
Ist super!
Dir wird nix mehr abgezogen und du kannst fröhlich Kapitalerträge einsammeln
Sehr zu empfehlen.
Hab damals dem Finanzamt einfach nen 3-Zeiler geschrieben, dass ich bis ins Jahr xyz Student bin und ohne einkommen aber über 801¤ Kapitalerträge liege...
Wenige Wochen später hatte ich die Zettelchen im Briefkasten.
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Hm, netter Aspekt.
D.h. soweit ich es jetzt verstehe wird sinnvollerweise nur die Summe der ausgeschöpften Freibeträge übermittelt. Daher spielt die höhe der Freistellungsaufträge keine Rolle, solange ich auch am Ende nicht mehr als 801¤ in Anspruch nehme.
Das mit der NV ist interessant. Allerdings ist mir gerade aufgefallen, dass ich ja derzeit im Master bin und es ja möglich ist den Master als Weiterbildungsmaßnahme steuerlich in die Werbungskosten zu packen um dann bei der ersten richtigen Steuererklärung einen entscheidenden Vorteil zu haben. D.h. ich muss in jedem Fall eine Steuererklärung machen dieses Jahr und ich muss, viel wichtiger, die Studiengebühren selbst überweisen
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mit dem Ding erlaubt das FA dir (bzw den Banken) deine Kapitalerträge ohne Abzüge einzusammeln;
du versicherst dafür dem FA, dass du immer unter 8004¤ (glaube da liegt die Einkommensteuergrenze) bleibst, wenn du das überschreitest bist du verpflichtet das anzuzeigen.
Die Freistellungsaufträge sind quasi bei der Bank dann auf "unendlich" gesetzt.
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| Zitat von John Mason
mit dem Ding erlaubt das FA dir (bzw den Banken) deine Kapitalerträge ohne Abzüge einzusammeln;
du versicherst dafür dem FA, dass du immer unter 8004¤ (glaube da liegt die Einkommensteuergrenze) bleibst, wenn du das überschreitest bist du verpflichtet das anzuzeigen.
Die Freistellungsaufträge sind quasi bei der Bank dann auf "unendlich" gesetzt.
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Wenn man keinen FA stellt und die Steuern abgezogen werden, holt man sich die dann per Steuererklärung wieder?
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| Zitat von Peridan
| Zitat von John Mason
mit dem Ding erlaubt das FA dir (bzw den Banken) deine Kapitalerträge ohne Abzüge einzusammeln;
du versicherst dafür dem FA, dass du immer unter 8004¤ (glaube da liegt die Einkommensteuergrenze) bleibst, wenn du das überschreitest bist du verpflichtet das anzuzeigen.
Die Freistellungsaufträge sind quasi bei der Bank dann auf "unendlich" gesetzt.
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Wenn man keinen FA stellt und die Steuern abgezogen werden, holt man sich die dann per Steuererklärung wieder?
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jop.
Aber rechne mal aus was dir am Ende des Jahres fehlt
wenn du aktiv handelst.
-> Zinseszins
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Was ist das hier für ne Sprache?
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glaub thai
/dnaelozt pls
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Muh!]Shadow am 29.04.2012 21:01]
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Thema: Erklärbär ( Knowledge is the death of research ) |