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um die diskussion mit sirhenry mal aus dem geschenkethread zu verlagern:
dein link ( http://lfv.feuerwehr-hessen.de/aktuell/txt/Rettungsmesser.html ) bringt dir im zweifel gar nix. wenn die pol dir das ding nämlich abnehmen will, tut sie das, wenn sie unrecht hatte gibts (wie in meinem fall vo ein paar wochen im hassthread) schadenersatz.
hier mal ein automatikmesser, welches laut deinem link nicht zugelassen ist:
(camillus rescue master 2.70 mit gurtschneider, glasbrecher und einhandbedienung / automatikschnapper)
wurde mir vom innenminister persönlich als geschenk und zum (wortwörtlich) "jeden tag dabeihaben" überreicht, wenn ein streifenhörchen jetzt meint, das muss weg, kann ers mir natürlich trotzdem abnehmen.
das liegt nicht an gesetzen, sondern daran, dass polizisten selbst oft nich wissen was denn ottonormalbürger auf dem heimweg von irgendwelchen outoor-aktivitäten im rucksack haben darf.
also welches messer wäre denn deiner meinung nach "legal" im rucksack mit sich rumzutragen? ein küchenmesser mit 30cm-klinge, frisch im laden gekauft? ein schweizer taschenmesser, wies jeder zehnjährige hat?
fakt is doch, jeder bulle kann dir sogar nen schraubenzieher wegnehmen, is ja ne stichwaffe, nech?
ändert aber nix an irgendeinem legalen mit sich tragen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Skywalkerchen am 28.12.2012 22:36]
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Was heißt denn "nicht zugelassen"? Ich sage halt nur, dass du nach deiner Einhandmesser-Geschichte doch eigentlich besser wissen solltest was Sache ist. Klar, ein Polizist kann dir [edit: unter ganz bestimmten Gegebenheiten, siehe weiter unten] normalerweise alles abnehmen, aber ein Rettungsmesser ist halt ein Rettungsmesser und mit Sicherheit unproblematischer als ein auf Military-Bad-Ass-Look getrimmtes Springmesser.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 28.12.2012 23:20]
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dein link sagt, nur "zugelassen" mit stumpfer spitze. meins is spitz.
und wenn du das jetz hier so relativierst frag ich mich, warum du vier posts geschrieben hast um im geschenkethread mein anderes messer schlecht zu machen.
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| Zitat von Skywalkerchen
also welches messer wäre denn deiner meinung nach "legal" im rucksack mit sich rumzutragen? ein küchenmesser mit 30cm-klinge, frisch im laden gekauft? ein schweizer taschenmesser, wies jeder zehnjährige hat? | |
Beides ist, dem Gesetzgeber nach, legal, ja.
Und das da oben ist nach deutscher Definition kein Rettungsmesser. Fertig. Und wenn der Innenminister dir das schenkt und sagt du sollst es tragen, dann ist das dadurch trotzdem nicht legaler [edit: zu führen. Bevor mir wieder die Worte im Mund herumgedreht werden. Besitzen darfst du das natürlich.]. Ich relativiere hier gar nichts.
Und bei den Anmerkungen zu Böker-Springmessern bleibe ich natürlich auch. Ich würde mich nicht darauf verlassen wollen. Zum Posen am Schulhof sicherlich ganz cool, aber da du meinst du brauchst es evtl. im Notfall beim Klettern oder was weiß ich würde ich mich da doch nach was gescheiterem umsehen. Das war nicht mehr als ein gutgemeinter Rat. Wie gesagt, nichts gegen deinen Vater, nichts gegen das Geschenk, aber für den angedachten Einsatzzweck gibt es sicherlich besseres.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 28.12.2012 23:17]
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| Zitat von Skywalkerchen
fakt is doch, jeder bulle kann dir sogar nen schraubenzieher wegnehmen, is ja ne stichwaffe, nech? | |
Nö, ist keine Stichwaffe. Seiner Bestimmung nach ist das ein Werkzeug. Beschlagnahmen kann man sowas natürlich auch, aber nicht einfach so.
Denn:
Gegenstände, die nicht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, wohl aber nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen, werden in Rechtsprechung und Schrifttum dagegen dem in den genannten Vorschriften ebenfalls enthaltenen Begriff des „gefährlichen Werkzeugs“ zugeordnet (vgl. Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 9; § 250 Rn. 6; § 244 Rn. 7 ff. mit näheren Ausführungen zur Problematik der Anknüpfung an ein „gefährliches Werkzeug“, wenn das Werkzeug lediglich mitgeführt und nicht verwendet worden ist). Besonders deutlich wird diese Terminologie im Falle der Einordnung von Messern: Diese gelten nur als Waffen, wenn und soweit sie nach ihrer Bauart zum Einsatz als Verletzungsmittel bestimmt sind; Küchenmesser, Taschenmesser und dergleichen sind dagegen gefährliche Werkzeuge (Fischer, a.a.O., § 224 Rn. 9d).
(hierher: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080901_2bvr223807.html )
Vielleicht ganz interessant dazu: http://www.bikerunion.de/Downloads/sicherstellung.doc
(Relevant sind nur die ersten beiden Seiten, war so die kürzeste Zusammenfassung, die ich auf die Schnelle gefunden habe.)
// Und noch was: http://www.strafrechtsblogger.de/strafrechtsreport-schraubendreher-als-gefahrliches-werkzeug-gem-%C2%A7-244-abs-1-nr-1a-stgb/2009/12/
Nun kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Polizisten bei dir diese Gefahr für gegeben halten und dir deshalb auch deinen Schraubenzieher abnehmen. Und noch einmal: selber Idiot!
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 28.12.2012 23:11]
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| Zitat von Absonoob
Ah, Österreich. War klar, dass die Sache einen Haken hat. Da lohnt es sich vermutlich unter 100.000 Stück nicht.
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Du sprichst von grösseren Posten aber kackst die bei 100.000 in die Hose? ;D
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Unser Verein ist immer auf der Suche nach günstiger Munition. Aber aus Österreich einführen - meh. Das gibt doch sicher Papierkrieg.
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Ist das verboten mit sich zuführen?
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Kommt drauf an. Wenn die Klinge mit einer Hand zu öffnen und festzustellen ist, braucht man einen "vernünftigen Grund".
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Das obere kann man nicht mit einer Hand öffnen. Die Klinge arretiert sich aber.
Das untere hat ne Klinge von 10cm. Müsste ja demnach legal sein.
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Jo, es muss halt dann einem "allgemein anerkannten Zweck" dienen. Ich trag' ja auch meine Einhandmesser mit mir rum, die sehen aber nicht ganz so martialistisch aus, und trotzdem kann man da eigentlich immer Probleme bekommen.
Das untere Messer mit feststehender Klinge dürfte aber legal zu führen sein, wenn mich die Proportionen da nicht total täuschen.
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nervermind
/e auch grad gesehen
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von niffeldi am 03.01.2013 15:18]
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Das untere ist feststehend.
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Ich würde sagen, dass es bei dem oberen diskutabel ist, ob die Aussparungen schon genug für „Einhandmesser“ ist.
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Habs vergeblich probiert. Man kann es nicht mit einer Hand öffnen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von clyderedcliff am 03.01.2013 18:41]
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FPS Russia
Irgendwann muss das doch mal schiefgehen
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Er ist Russe…
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Das verbietet ja schon der gute Geschmack
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Greenscreen. Sieht man danach ziemlich gut.
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| Zitat von DeathCobra
Greenscreen. Sieht man danach ziemlich gut.
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Die Druckwelle ist aber echt, jedenfalls flattert das Tshirt
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| Zitat von Redh3ad
eben nicht
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aber aber aber .... in in Soviet Russia ....
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I just leave this here
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Warum liegt da Stroh ... ach ...
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Oh man...wo hast du das her, und gibts da noch mehr bzw. wie das entstanden ist?
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Thema: Waffenthread 53 ( Kalter Stahl, blaues Licht, gestreckte Flugbahnen ) |