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populistisch, panisch, paranoid
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- Hier werden Nachrichten gepostet, die für aktuell und interessant gehalten werden.
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Aktuelles
Japan wird nationalistisch
| Sonntag wird in Japan gewählt. Die kommende Regierung könnte dann sehr rechts sein: Nationalistische Töne kommen gut an im Wahlkampf – auch wegen China. | |
Ahnungslos ins Desaster
| Hunderte Steuermillionen wurden in Salzburg verzockt, aber niemand will das Unheil kommen gesehen haben. | |
Amoklauf in Newton
| Verzweifelte Eltern, ratlose Polizisten: Ein Ort versucht, das Unfassbare zu fassen. Motiv und Ablauf der Tat sind noch immer ungeklärt. | |
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Um nochmal die Frage aufzugreifen. Natürlich bringt eine gesellschaftliche Grundsatzdiskussion nicht zwangsläufig eine Lösung für eine Amoklaufproblematik, aber das von vornherein als unnötig zu erachten, weil es ja nichts bringt, ist hilfreicher? Die Amokläufer der vergangenen paar Amokläufe waren doch großteils gesellschaftlich isoliert und eine hochentwickelte Gesellschaft kann sich so eine Diskussion durchaus leisten. Die Waffendiskussion oder Computerspielediskussion dürfte da weniger hilfreich sein.
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Polizei soll Tatverdächtigen identifiziert haben
Die Ermittler kommen im Fall des gescheiterten Bombenanschlags von Bonn offenbar voran: Die Polizei soll mindestens einem Tatverdächtigen auf der Spur sein. Zugleich werden Forderungen nach verstärkter Videdoüberwachung und schärferen Strafen laut.
Ja, höhere Strafen werden sicher Früchte tragen. Und die Kameras tragen auch nichts zum Verhindern der Tat bei. Was für ein Quark.
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Nachdem man vergangene Woche das Gewaltproblem im Fußball gelöst hat, kann man sich jetzt anderen Problemen zuwenden. Bin gespannt, wann der erste Polizeigewerkschafter eine Beteiligung an den Einsatzkosten von den islamistischen Terroristen fordert.
Die Maischberger plant bereits eine Sendung unter dem Titel "Taliban der Talibans".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Reverend Oral Dollar am 16.12.2012 10:12]
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| Zitat von Oli
Polizei soll Tatverdächtigen identifiziert haben
Die Ermittler kommen im Fall des gescheiterten Bombenanschlags von Bonn offenbar voran: Die Polizei soll mindestens einem Tatverdächtigen auf der Spur sein. Zugleich werden Forderungen nach verstärkter Videdoüberwachung und schärferen Strafen laut.
Ja, höhere Strafen werden sicher Früchte tragen. Und die Kameras tragen auch nichts zum Verhindern der Tat bei. Was für ein Quark.
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Mich beschleicht immer mehr das Gefühl dass das eigentlich V-Leute sind...VIER Versuche und KEINER von denen ist trotz "Ausblidung" und kontakten in der Lage ne brauchbare Bombe zu bauen? In AFG können sie ohne wirkliche Bildung und marginalen Support IDEs bauen die Panzer in die Luft jagen, aber hier sind sie trotz Apotheken, Drogerien, Bau und Elektronikmärkten plus Internet und Bibliotheken nicht in der Lage ne einfache Kofferbombe zu bauen? You fuckiing Kidding me right?
Okay zwei davon sind frühzeitig aufgeflogen aber in ENG und ESP haben sie auch hinbekommen. Al-Kaidia WILL uns "noch" nicht angreifen, sonst wäre hier nicht nur eine Bombe hochgegangen. Allen anderen Anschlägen ist gemein das es immer mehr als ein Zielpunkt gab.
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| Zitat von Oli
Polizei soll Tatverdächtigen identifiziert haben
Die Ermittler kommen im Fall des gescheiterten Bombenanschlags von Bonn offenbar voran: Die Polizei soll mindestens einem Tatverdächtigen auf der Spur sein. Zugleich werden Forderungen nach verstärkter Videdoüberwachung und schärferen Strafen laut.
Ja, höhere Strafen werden sicher Früchte tragen. Und die Kameras tragen auch nichts zum Verhindern der Tat bei. Was für ein Quark.
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höhere strafen befriedigen doch nur das verlangen nach vergeltung. lynchjustiz für arme sozusagen, dass der rasende mob befriedigt wird.
dass das nichts ändern/verhindern wird zeigen ja die länder, in denen todesstrafen vollstreckt werden. das hält auch niemanden ab.
genauso wie bankraub, bei uns ist doch nahezu jeder aufgeklärt und trotzdem gibts immer ein paar trottel die sagen "mich erwischen die doch nicht".
verbrechen wie einbrüche, raub und ähnliches könnte man nur wirksam "verhindern", indem man dafür sorgt, dass es keinen gesellschaftlichen bodensatz mehr gibt, wem es gut geht, der verbricht auch nichts.*
problematisch sind nur gierschlünde die eh schon paarhundert k jahreseinkommen haben und immernoch nicht genug kriegen können und meinen, dann mordsmäßig steuern hinterziehen zu müssen. solcher abschaum is nicht gesellschaftsfähig.
mord und terror kann man nicht verhindern, egal wie hoch die strafen sind und wieviele kameras rumhängen.
*nein, ich möchte keine kommunismus-diskussion lostreten.
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Radsportler im Allgäu tot aufgefunden
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In seiner Leutkircher Wohnung beschlagnahmte die Kriminalpolizei Ravensburg neben dem Epo-Präparat zahlreiche andere Dopingmittel. Darunter befanden sich das Anabolikum Winstrol, Testosteronampullen, das Herzmittel Corotrop sowie Caniphedrin, ein Präparat aus der Tiermedizin, das in der Doperszene als Stimmungsaufheller genutzt wird. | |
Not bad!
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Das mit der Post ist echt die Härte. Fällt das nicht unter Behinderung der Rettungskräfte und ist Strafbar?
/¤: Dark: Zu deutsch die alte Regierung hat für Fukushima die volle Breitseite bekommen? Und wer ist da jetzt am Ruder? Gibt es da nen Equivalent zu in Europa?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von NTGhost am 16.12.2012 14:03]
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Wo kommen wir denn da hin, wenn alle Erstversorger eine Privatzufahrt einfach so versperren wuerden? Ich hoffe doch mal die haben ein Ticket erhalten wegen lebensrettender Sofortmassnahmen im Halteverbot!
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| Zitat von weissbrot
Wo kommen wir denn da hin, wenn alle Erstversorger eine Privatzufahrt einfach so versperren wuerden? Ich hoffe doch mal die haben ein Ticket erhalten wegen lebensrettender Sofortmassnahmen im Halteverbot!
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Wenn sich das einer von uns erlaubt ist der zu hundert Prozent gekündigt, wenn er nicht noch ne Anzeige obendraufbekommt.
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An jeden RTW montieren. Dann ist das alles ganz schnell erledigt.
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| Zitat von weissbrot
Wo kommen wir denn da hin, wenn alle Erstversorger eine Privatzufahrt einfach so versperren wuerden? Ich hoffe doch mal die haben ein Ticket erhalten wegen lebensrettender Sofortmassnahmen im Halteverbot!
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Knöllchen-Horst übernehmen sie!
http://www.spiegel.de/spiegel/a-579622.html
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Plus das alle RTWs nur noch auf 7,5t fahren damit sie auch alle die nötige Power mitbringen.
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| Zitat von NTGhost
Das mit der Post ist echt die Härte. Fällt das nicht unter Behinderung der Rettungskräfte und ist Strafbar?
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Strafbarkeit - keine Ahnung. Was es auf jeden Fall ist: Nichteinräumen des Wegerechts. Immerhin eine VerkehrsOWi.
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| Zitat von Absonoob
| Zitat von NTGhost
Das mit der Post ist echt die Härte. Fällt das nicht unter Behinderung der Rettungskräfte und ist Strafbar?
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Strafbarkeit - keine Ahnung. Was es auf jeden Fall ist: Nichteinräumen des Wegerechts. Immerhin eine VerkehrsOWi.
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Hab's mal rausgesucht:
§38 StVO Wegerecht
Das Wegerecht ist eine unmittelbare verkehrsrechtliche Anordnung, die Anspruch auf sofortige Befolgung hat (Verstoß kann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden)
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gooby plz
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Der maurador hat ne zu kleine Reichweite und zu wenig Platz.
Das andere ist schon eher für den durchkommenden RTW geeignet. Allerdings sind das normale Dodge RAMs die sind immer noch ein wenig kleiner als n 7,5t imho.
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Eilmeldung - BILD hilft wieder mal in allen Lebenslagen
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| Zitat von NTGhost
Allerdings sind das normale Dodge RAMs die sind immer noch ein wenig kleiner als n 7,5t imho.
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Du kriegst Rams mit bis zu ~12.000lbs Zuladung.
Die Amis bauen grundsätzlich erstmal alles auf ihren Pickups auf. LKWs gibs erst für richtig schwere Jobs.
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Sag mal einer von euch Rettern oder Lwis, war da nicht mal irgendwas von Einsatzwagen haben fest "eingebaute" Sonderrechte? Wie im Halteverbor stehen oder über rote Amplen ballern und das Blinklicht dient nur zum Kenntlich machen das man die jetzt in Anspruch nimmt?
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| Zitat von NTGhost
Sag mal einer von euch Rettern oder Lwis, war da nicht mal irgendwas von Einsatzwagen haben fest "eingebaute" Sonderrechte? Wie im Halteverbor stehen oder über rote Amplen ballern und das Blinklicht dient nur zum Kenntlich machen das man die jetzt in Anspruch nimmt?
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Man muss zwischen Sonder- und Wegerechten unterscheiden.
Sonderrechte hast du immer, wenn es der Einsatz nötig macht. Das bedeutet, dass du von der ALLEN Vorschriften der StVO befreit bist. Dazu muss man keine Sondersignale wie Blaulicht oder Martinshorn aktivieren, dazu muss man nicht mal in einem markierten Einsatzfahrzeug sitzen (also das gilt auch in Zivilwagen, oder auf einem Fahrrad, oder auch z.B. für Feuermänner in Bereitschaft in ihren Privatautos, wenn sie einen Einsatz haben und zur Wache müssen).
Wegerechte bedeutet, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dir Platz schaffen müssen. Um Wegerechte in Anspruch zu nehmen, müssen immer Blaulicht und Signalhorn zusammen aktiviert sein.
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Wenn man z.B. geblitzt wird, im privaten PKW, inwiefern muss man nachweisen, dass es dienstlich war und damit seine Sonderrechte in Anspruch nimmt?
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| Zitat von Cob
Wenn man z.B. geblitzt wird, im privaten PKW, inwiefern muss man nachweisen, dass es dienstlich war und damit seine Sonderrechte in Anspruch nimmt?
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ich denke mal das man da einfach das Alamierungsprotokoll vorlegen muss mit der Zeitangabe oder?
/¤: Lwis: Wegerecht wird aber wieder zu ganz normaler StVO wenn sich zwei Fahrzeuge im Einsatz zb an einer Kreizung treffen oder?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von NTGhost am 16.12.2012 19:35]
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| Zitat von NTGhost
| Zitat von Cob
Wenn man z.B. geblitzt wird, im privaten PKW, inwiefern muss man nachweisen, dass es dienstlich war und damit seine Sonderrechte in Anspruch nimmt?
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ich denke mal das man da einfach das Alamierungsprotokoll vorlegen muss mit der Zeitangabe oder?
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Ne, eben nicht.
Die Entscheidung, ob und in welchem Maße Sonderrechte in Anspruch genommen werden, liegt ausschließlich beim Fahrzeugführer bzw. beim Fahrer. Die Leitstelle gibt zwar oft eine Einschätzung über die Eilbedürftigkeit eines Einsatzes bekannt, dies ist jedoch keine Anordnung verkehrsrechtlicher Art (Jedoch kann die Leitstellenweisung dienstrechtliche Verpflichtungen darstellen).
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| Zitat von Lwis
| Zitat von NTGhost
Sag mal einer von euch Rettern oder Lwis, war da nicht mal irgendwas von Einsatzwagen haben fest "eingebaute" Sonderrechte? Wie im Halteverbor stehen oder über rote Amplen ballern und das Blinklicht dient nur zum Kenntlich machen das man die jetzt in Anspruch nimmt?
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Man muss zwischen Sonder- und Wegerechten unterscheiden.
Sonderrechte hast du immer, wenn es der Einsatz nötig macht. Das bedeutet, dass du von der ALLEN Vorschriften der StVO befreit bist. Dazu muss man keine Sondersignale wie Blaulicht oder Martinshorn aktivieren, dazu muss man nicht mal in einem markierten Einsatzfahrzeug sitzen (also das gilt auch in Zivilwagen, oder auf einem Fahrrad, oder auch z.B. für Feuermänner in Bereitschaft in ihren Privatautos, wenn sie einen Einsatz haben und zur Wache müssen).
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Wenn sich ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr ein paar Bier trinkt und sich somit über den 0.5Promille befindet, und dann nach einem Alarm mit dem Auto zum Einsatz fährt, ist das legal?
(Mal angenommen die Person ist nicht so Betrunken das sie einfach physisch nicht mehr in der Lage ist zu fahren)
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| Zitat von Reisschuessel
| Zitat von Lwis
| Zitat von NTGhost
Sag mal einer von euch Rettern oder Lwis, war da nicht mal irgendwas von Einsatzwagen haben fest "eingebaute" Sonderrechte? Wie im Halteverbor stehen oder über rote Amplen ballern und das Blinklicht dient nur zum Kenntlich machen das man die jetzt in Anspruch nimmt?
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Man muss zwischen Sonder- und Wegerechten unterscheiden.
Sonderrechte hast du immer, wenn es der Einsatz nötig macht. Das bedeutet, dass du von der ALLEN Vorschriften der StVO befreit bist. Dazu muss man keine Sondersignale wie Blaulicht oder Martinshorn aktivieren, dazu muss man nicht mal in einem markierten Einsatzfahrzeug sitzen (also das gilt auch in Zivilwagen, oder auf einem Fahrrad, oder auch z.B. für Feuermänner in Bereitschaft in ihren Privatautos, wenn sie einen Einsatz haben und zur Wache müssen).
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Wenn sich ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr ein paar Bier trinkt und sich somit über den 0.5Promille befindet, und dann nach einem Alarm mit dem Auto zum Einsatz fährt, ist das legal?
(Mal angenommen die Person ist nicht so Betrunken das sie einfach physisch nicht mehr in der Lage ist zu fahren)
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Ich vermute, dass man alkoholisiert nicht zum Einsatz darf, daher gäbe es keinen Grund, dass er dort hin fährt.
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Thema: pOT-News ( populistisch, panisch, paranoid ) |