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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online )
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Switchie

switchie
Wieso willst du dich da überhaupt registrieren?
22.04.2017 10:25:13  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
Damit die Daten die sie schon haben voreingetragen werden?
Ich dachte das wäre dann einfacher/schneller?
Daten überfliegen die sie haben, ein paar zusätze eingeben. Abschicken.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KBKlöpse am 22.04.2017 10:41]
22.04.2017 10:40:47  Zum letzten Beitrag
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[H@CKERS]Hellfire

Mr Crow
Mal ne frage:

bei meiner freundin taucht im elster online nur 2016 auf (vorausgefüllte steuer), obwohl sie seit 2013 steuerpflichtig arbeitet, normal sollte man doch ab '14 alles sehen oder?
22.04.2017 11:29:08  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von KBKlöpse

Damit die Daten die sie schon haben voreingetragen werden?
Ich dachte das wäre dann einfacher/schneller?
Daten überfliegen die sie haben, ein paar zusätze eingeben. Abschicken.


dann musst du dich noch zusätzlich für den service "Vorausgefüllte Steuererklärung" anmelden
22.04.2017 14:16:40  Zum letzten Beitrag
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KBKlöpse

AUP KBKlöpse 04.08.2015
 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von KBKlöpse

Damit die Daten die sie schon haben voreingetragen werden?
Ich dachte das wäre dann einfacher/schneller?
Daten überfliegen die sie haben, ein paar zusätze eingeben. Abschicken.


dann musst du dich noch zusätzlich für den service "Vorausgefüllte Steuererklärung" anmelden



Jo, hab ich ja gestern gemacht->
Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
-Teilnahme am Belegabruf
22.04.2017 14:21:23  Zum letzten Beitrag
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Tiger2022

tiger2022
 
Zitat von KBKlöpse

 
Zitat von Mad_Melone

 
Zitat von KBKlöpse

Damit die Daten die sie schon haben voreingetragen werden?
Ich dachte das wäre dann einfacher/schneller?
Daten überfliegen die sie haben, ein paar zusätze eingeben. Abschicken.


dann musst du dich noch zusätzlich für den service "Vorausgefüllte Steuererklärung" anmelden



Jo, hab ich ja gestern gemacht->
Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
-Teilnahme am Belegabruf



Und dann dauert es ein paar Tage, bis Du Post bekommst. Also so richtig analoge Post Breites Grinsen
Daraus kann man dann einen digitalen Schlüssel erstellen, mit dem Du Dich fortan autorisieren kannst und dann klappt auch der Abruf.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Tiger2022 am 22.04.2017 15:17]
22.04.2017 15:15:49  Zum letzten Beitrag
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Bolzplatz

tf2_medic.png
Frau hat einen Riestervertrag über den auch die Zuschüsse für die Kids laufen. Kann/muss ich den Vertrag in der Steuer angeben?
Die Riesterzuschüsse, werden die automatisch von der LBS beanzragt und auf den Vertrag gebucht oder müssen wir das separat machen?
Irgendwie blicke ich den Müll nicht so recht.
22.04.2017 16:03:42  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Sofern der Datenübermittlung durch die zfa ans Finanzamt nicht widersprochen worden ist, wird sowieso automatisch eine Vergleichsberechnung durchgeführt. In vielen Fällen ist der Steuervorteil höher als die Zulage.
22.04.2017 16:36:16  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Hey,

ich habe meine Erklärung am 07.03.17 mit Elster über Elster Online eingereicht. Jetzt habe ich mich heute mal eingeloggt und im Online Portal steht halt nicht, dass sie eingereicht wurde - nur in dem ElsterFormular, welches ich offline auf dem PC habe.

Erneut absenden oder wie ist jetzt die Vorgehensweise?
24.04.2017 8:52:33  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
 
Zitat von RageQuit

Hey,

ich habe meine Erklärung am 07.03.17 mit Elster über Elster Online eingereicht. Jetzt habe ich mich heute mal eingeloggt und im Online Portal steht halt nicht, dass sie eingereicht wurde - nur in dem ElsterFormular, welches ich offline auf dem PC habe.

Erneut absenden oder wie ist jetzt die Vorgehensweise?



Was steht denn auf deinem Übertragungsprotkoll?
24.04.2017 8:54:09  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Datenübermittlung war erfolgreich, Datum, Ticketnummer.

Mich wunderts nur, wieso im Elster Online die dann nicht unter Aufträge/Aufgabe o.ä. auftaucht.
24.04.2017 9:04:56  Zum letzten Beitrag
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honkbaer

AUP honkbaer 14.04.2009
Is doch wurscht. Übertragungsprotokoll zählt. Also alles roger
24.04.2017 9:07:53  Zum letzten Beitrag
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RageQuit

AUP RageQuit 30.08.2016
Naguti, danke!
24.04.2017 9:16:42  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
Hab grad ein Problem mit den Steuerberatungskosten von 2016. Lt. Aussage meines Steuerberaters kann ich als Selbständiger meine "privaten" Steuerberatungskosten ( also für die Einkommensteuererklärung) nicht mehr absetzen. Angestellte (Anlage N) schon. Stimmt das so?
Und wenn ja, warum ist das so???

(hab meine Steuererklärung aus versehen ohne diese Kosten gemacht da die auf dem falschen Stapel lagen und bevor ich das jetzt umsonst alles frisch mach würd ich gern wissen ob es sich lohnt)

¤: scheint nicht zu gehen: Steuerberatungskosten für Steuerberatung wohl nur absetzbar wenn das Einkommen betreffend
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kanonfutter am 25.04.2017 10:40]
25.04.2017 10:20:56  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
 
Durch geeignete Belege hat der Arbeitnehmer glaubhaft zu machen, dass und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Zuschlag nach der 0,03%-Bruttolistenpreisregelung ermittelt und versteuert hat (z.B. Gehaltsabrechnung, welche die Besteuerung des Zuschlags erkennen lässt; Bescheinigung des Arbeitgebers).



http://rsw.beck.de/CMS/main?docid=316475

Ich steh grad auf dem Schlauch, was soll mir das sagen? Der Arbeitgeber soll den Zuschlag doch gerade nicht nach der 0,03% Regelung ermitteln skeptisch
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 25.04.2017 11:53]
25.04.2017 11:52:50  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
Weiter oben lesen:

 
Um im Veranlagungsverfahren zur Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte wechseln zu können, hat der Arbeitnehmer Folgendes zu beachten:



Um überhaupt wechseln zu können muss man natürlich erst einmal darlegen, dass vorher die Versteuerung mit 3 Promille gemacht worden ist.
25.04.2017 12:14:43  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Was denn sonst? Entweder so oder man hatte vorher kein Auto Mata halt...
25.04.2017 12:50:55  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
 
Zitat von TheRealHawk

Was denn sonst? Entweder so oder man hatte vorher kein Auto Mata halt...



Gibt noch die Alternative, dass man erklärt, dass keine erste/regelmäßige Tätigkeitsstätte vorliegt.
25.04.2017 13:04:50  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
...
So ist es
25.04.2017 13:41:41  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
 
Zitat von Kanonfutter

Hab grad ein Problem mit den Steuerberatungskosten von 2016. Lt. Aussage meines Steuerberaters kann ich als Selbständiger meine "privaten" Steuerberatungskosten ( also für die Einkommensteuererklärung) nicht mehr absetzen. Angestellte (Anlage N) schon. Stimmt das so?
Und wenn ja, warum ist das so???

(hab meine Steuererklärung aus versehen ohne diese Kosten gemacht da die auf dem falschen Stapel lagen und bevor ich das jetzt umsonst alles frisch mach würd ich gern wissen ob es sich lohnt)

¤: scheint nicht zu gehen: Steuerberatungskosten für Steuerberatung wohl nur absetzbar wenn das Einkommen betreffend



Ich denke, wir dürfen hier zwei Dinge nicht verwechseln:

1) Auch als selbstständiger gibst du eine Einkommensteuererklärung ab, d.h. ich wüsste nicht, warum die Ausgaben per se nicht absetzbar sind. Da ist der Sachverhalt noch unklar.

2) Wenn du die Angabe der Kosten vergessen hast, dann ist es ggfs. nicht mehr möglich, die Kosten nachträglich anzuerkennen (§ 173 AO). Eventuell ist auch dies hier gemeint.
25.04.2017 13:53:10  Zum letzten Beitrag
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TheRealHawk

AUP TheRealHawk 26.11.2007
Danke
25.04.2017 13:56:14  Zum letzten Beitrag
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Aspe

Aspe_Kasper
verschmitzt lachen
 
Zitat von Switchie

So ist es



Unternehmensberaterlife bestes Life.
25.04.2017 14:17:43  Zum letzten Beitrag
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Switchie

switchie
traurig gucken
Puh. Schwierig. Eher nein.
25.04.2017 14:18:20  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
 
Zitat von Mad_Melone

Ich denke, wir dürfen hier zwei Dinge nicht verwechseln:

1) Auch als selbstständiger gibst du eine Einkommensteuererklärung ab, d.h. ich wüsste nicht, warum die Ausgaben per se nicht absetzbar sind. Da ist der Sachverhalt noch unklar.

2) Wenn du die Angabe der Kosten vergessen hast, dann ist es ggfs. nicht mehr möglich, die Kosten nachträglich anzuerkennen (§ 173 AO). Eventuell ist auch dies hier gemeint.


In dem zitierten Artikel steht, dass alles was mit der Arbeit zu tun hat abgesetzt werden kann. In meinem Fall also die betriebliche Steuer mit dem Sonderbetriebsvermögen. Alles "private" könne nicht abgesetzt werde. Bei Angestellten können also Steuerberatungskosten für Anlage N aber nicht für Anlage Kinder o.ä. abgesetzt werden.
In meinem Fall geht es um Kosten rein für die Einkommenssteuererklärung ohne die betriebliche Steuer. Bei Anlage S habe ich nur das vermutete Einkommen aus selbständiger Arbeit eingetragen. Wird dann im Nachhinein korrigiert wenn die betriebliche Steuererklärung gemacht wird. Alle "Werbungskosten" gehen über das Sonderbetriebsvermögen in die betriebliche Steuererklärung mit ein. Die zahl ich separat.
25.04.2017 17:43:50  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Ich habe den Link durchaus gelesen, hast du auch den Teil zur Aufteilung gelesen?

Mithin wird man dir mit weiteren Informationen (d.h. wie hoch sind die StB-Kosten, erfolgte eine Aufteilung/wofür wurden vom StB welche Gebühren abgerechnet?) nicht weiterhelfen können und du wirst dem StB vertrauen müssen.

Grundsätzlich denke ich aber, dass in deiner Situation ein überwiegender Großteil der Kosten absetzbar sein müsste.
25.04.2017 18:47:45  Zum letzten Beitrag
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Kanonfutter

AUP Kanonfutter 28.03.2016
Also in meiner selbst gemachten Steuererklärung gebe ich meine Kinder mit Betreuungskosten an, "Rente", Krankenversicherung und andere "persönliche" Versicherungen. Eigentlich nichts was direkt mit der Arbeit zu tun hat da dies alles über das Sonderbetriebsvermögen läuft.
25.04.2017 18:51:07  Zum letzten Beitrag
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GLG|Assassin

Gordon
Eben, ich verstehe das Problem auch nicht.
Die Kosten für die "Anlage S" bei der ESt-Erklärung sollten sich außerdem ja in Grenzen halten, wenn das alles über die Mitunternehmerschaft, d.h. Feststellungserklärungen läuft (so interpretiere ich das jedenfalls, auch nach dem hier immer von Sonderbetriebsvermögen die Rede ist)

/ZwiPo Wütend

// Oder meinst du das: http://www.roedl.de/themen/fonds-brief/2015-09-24/bfh-bestatigt-steuerberatungskosten-fur-die-ermittlung-der-einkunfte-zur-gesonderten-und-einheitlichen-feststellung-sind-ke
?
Das ist halt so. Soweit halt die StB-Kosten auf die Ermittlung des Gewinns/ der Einkünfte entfallen geht's, ansonsten nicht. Steht auch in dem genannten Beschluss vom BFH ganz nett zusammengefasst.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 25.04.2017 19:14]
25.04.2017 18:58:20  Zum letzten Beitrag
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*Morphy*

*Morphy*
Bin gerade dabei einen Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung zu schreiben. In den Musterbriefen steht immer sowas wie:

"Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Antrag entsprochen haben."

Finde das irgendwie etwas seltsam, oder ist das normal?
Würde eher schreiben "ich bitte um eine kurze Rückmeldung", oder wie läuft das sonst ab?
27.04.2017 13:26:32  Zum letzten Beitrag
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Mad_Melone

AUP Mad_Melone 22.06.2009
Es baut halt Bearbeitungsdruck auf beim Finanzamt auf...
27.04.2017 13:30:34  Zum letzten Beitrag
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*Morphy*

*Morphy*
Ja aber kann ich mich dann darauf verlassen, dass es bestätigt wurde wenn ich tatsächlich nichts höre?
27.04.2017 13:37:40  Zum letzten Beitrag
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