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Wieso willst du dich da überhaupt registrieren?
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Damit die Daten die sie schon haben voreingetragen werden?
Ich dachte das wäre dann einfacher/schneller?
Daten überfliegen die sie haben, ein paar zusätze eingeben. Abschicken.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von KBKlöpse am 22.04.2017 10:41]
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Mal ne frage:
bei meiner freundin taucht im elster online nur 2016 auf (vorausgefüllte steuer), obwohl sie seit 2013 steuerpflichtig arbeitet, normal sollte man doch ab '14 alles sehen oder?
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| Zitat von KBKlöpse
Damit die Daten die sie schon haben voreingetragen werden?
Ich dachte das wäre dann einfacher/schneller?
Daten überfliegen die sie haben, ein paar zusätze eingeben. Abschicken.
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dann musst du dich noch zusätzlich für den service "Vorausgefüllte Steuererklärung" anmelden
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| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von KBKlöpse
Damit die Daten die sie schon haben voreingetragen werden?
Ich dachte das wäre dann einfacher/schneller?
Daten überfliegen die sie haben, ein paar zusätze eingeben. Abschicken.
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dann musst du dich noch zusätzlich für den service "Vorausgefüllte Steuererklärung" anmelden
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Jo, hab ich ja gestern gemacht->
Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
-Teilnahme am Belegabruf
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| Zitat von KBKlöpse
| Zitat von Mad_Melone
| Zitat von KBKlöpse
Damit die Daten die sie schon haben voreingetragen werden?
Ich dachte das wäre dann einfacher/schneller?
Daten überfliegen die sie haben, ein paar zusätze eingeben. Abschicken.
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dann musst du dich noch zusätzlich für den service "Vorausgefüllte Steuererklärung" anmelden
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Jo, hab ich ja gestern gemacht->
Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung)
-Teilnahme am Belegabruf
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Und dann dauert es ein paar Tage, bis Du Post bekommst. Also so richtig analoge Post
Daraus kann man dann einen digitalen Schlüssel erstellen, mit dem Du Dich fortan autorisieren kannst und dann klappt auch der Abruf.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Tiger2022 am 22.04.2017 15:17]
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Frau hat einen Riestervertrag über den auch die Zuschüsse für die Kids laufen. Kann/muss ich den Vertrag in der Steuer angeben?
Die Riesterzuschüsse, werden die automatisch von der LBS beanzragt und auf den Vertrag gebucht oder müssen wir das separat machen?
Irgendwie blicke ich den Müll nicht so recht.
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Sofern der Datenübermittlung durch die zfa ans Finanzamt nicht widersprochen worden ist, wird sowieso automatisch eine Vergleichsberechnung durchgeführt. In vielen Fällen ist der Steuervorteil höher als die Zulage.
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Hey,
ich habe meine Erklärung am 07.03.17 mit Elster über Elster Online eingereicht. Jetzt habe ich mich heute mal eingeloggt und im Online Portal steht halt nicht, dass sie eingereicht wurde - nur in dem ElsterFormular, welches ich offline auf dem PC habe.
Erneut absenden oder wie ist jetzt die Vorgehensweise?
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| Zitat von RageQuit
Hey,
ich habe meine Erklärung am 07.03.17 mit Elster über Elster Online eingereicht. Jetzt habe ich mich heute mal eingeloggt und im Online Portal steht halt nicht, dass sie eingereicht wurde - nur in dem ElsterFormular, welches ich offline auf dem PC habe.
Erneut absenden oder wie ist jetzt die Vorgehensweise?
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Was steht denn auf deinem Übertragungsprotkoll?
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Datenübermittlung war erfolgreich, Datum, Ticketnummer.
Mich wunderts nur, wieso im Elster Online die dann nicht unter Aufträge/Aufgabe o.ä. auftaucht.
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Is doch wurscht. Übertragungsprotokoll zählt. Also alles roger
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Hab grad ein Problem mit den Steuerberatungskosten von 2016. Lt. Aussage meines Steuerberaters kann ich als Selbständiger meine "privaten" Steuerberatungskosten ( also für die Einkommensteuererklärung) nicht mehr absetzen. Angestellte (Anlage N) schon. Stimmt das so?
Und wenn ja, warum ist das so???
(hab meine Steuererklärung aus versehen ohne diese Kosten gemacht da die auf dem falschen Stapel lagen und bevor ich das jetzt umsonst alles frisch mach würd ich gern wissen ob es sich lohnt)
¤: scheint nicht zu gehen: Steuerberatungskosten für Steuerberatung wohl nur absetzbar wenn das Einkommen betreffend
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kanonfutter am 25.04.2017 10:40]
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| Durch geeignete Belege hat der Arbeitnehmer glaubhaft zu machen, dass und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Zuschlag nach der 0,03%-Bruttolistenpreisregelung ermittelt und versteuert hat (z.B. Gehaltsabrechnung, welche die Besteuerung des Zuschlags erkennen lässt; Bescheinigung des Arbeitgebers). | |
http://rsw.beck.de/CMS/main?docid=316475
Ich steh grad auf dem Schlauch, was soll mir das sagen? Der Arbeitgeber soll den Zuschlag doch gerade nicht nach der 0,03% Regelung ermitteln
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 25.04.2017 11:53]
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Weiter oben lesen:
| Um im Veranlagungsverfahren zur Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte wechseln zu können, hat der Arbeitnehmer Folgendes zu beachten: | |
Um überhaupt wechseln zu können muss man natürlich erst einmal darlegen, dass vorher die Versteuerung mit 3 Promille gemacht worden ist.
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Was denn sonst? Entweder so oder man hatte vorher kein Auto
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| Zitat von TheRealHawk
Was denn sonst? Entweder so oder man hatte vorher kein Auto
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Gibt noch die Alternative, dass man erklärt, dass keine erste/regelmäßige Tätigkeitsstätte vorliegt.
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So ist es
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| Zitat von Kanonfutter
Hab grad ein Problem mit den Steuerberatungskosten von 2016. Lt. Aussage meines Steuerberaters kann ich als Selbständiger meine "privaten" Steuerberatungskosten ( also für die Einkommensteuererklärung) nicht mehr absetzen. Angestellte (Anlage N) schon. Stimmt das so?
Und wenn ja, warum ist das so???
(hab meine Steuererklärung aus versehen ohne diese Kosten gemacht da die auf dem falschen Stapel lagen und bevor ich das jetzt umsonst alles frisch mach würd ich gern wissen ob es sich lohnt)
¤: scheint nicht zu gehen: Steuerberatungskosten für Steuerberatung wohl nur absetzbar wenn das Einkommen betreffend
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Ich denke, wir dürfen hier zwei Dinge nicht verwechseln:
1) Auch als selbstständiger gibst du eine Einkommensteuererklärung ab, d.h. ich wüsste nicht, warum die Ausgaben per se nicht absetzbar sind. Da ist der Sachverhalt noch unklar.
2) Wenn du die Angabe der Kosten vergessen hast, dann ist es ggfs. nicht mehr möglich, die Kosten nachträglich anzuerkennen (§ 173 AO). Eventuell ist auch dies hier gemeint.
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| Zitat von Switchie
So ist es
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Unternehmensberaterlife bestes Life.
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Puh. Schwierig. Eher nein.
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| Zitat von Mad_Melone
Ich denke, wir dürfen hier zwei Dinge nicht verwechseln:
1) Auch als selbstständiger gibst du eine Einkommensteuererklärung ab, d.h. ich wüsste nicht, warum die Ausgaben per se nicht absetzbar sind. Da ist der Sachverhalt noch unklar.
2) Wenn du die Angabe der Kosten vergessen hast, dann ist es ggfs. nicht mehr möglich, die Kosten nachträglich anzuerkennen (§ 173 AO). Eventuell ist auch dies hier gemeint.
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In dem zitierten Artikel steht, dass alles was mit der Arbeit zu tun hat abgesetzt werden kann. In meinem Fall also die betriebliche Steuer mit dem Sonderbetriebsvermögen. Alles "private" könne nicht abgesetzt werde. Bei Angestellten können also Steuerberatungskosten für Anlage N aber nicht für Anlage Kinder o.ä. abgesetzt werden.
In meinem Fall geht es um Kosten rein für die Einkommenssteuererklärung ohne die betriebliche Steuer. Bei Anlage S habe ich nur das vermutete Einkommen aus selbständiger Arbeit eingetragen. Wird dann im Nachhinein korrigiert wenn die betriebliche Steuererklärung gemacht wird. Alle "Werbungskosten" gehen über das Sonderbetriebsvermögen in die betriebliche Steuererklärung mit ein. Die zahl ich separat.
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Ich habe den Link durchaus gelesen, hast du auch den Teil zur Aufteilung gelesen?
Mithin wird man dir mit weiteren Informationen (d.h. wie hoch sind die StB-Kosten, erfolgte eine Aufteilung/wofür wurden vom StB welche Gebühren abgerechnet?) nicht weiterhelfen können und du wirst dem StB vertrauen müssen.
Grundsätzlich denke ich aber, dass in deiner Situation ein überwiegender Großteil der Kosten absetzbar sein müsste.
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Also in meiner selbst gemachten Steuererklärung gebe ich meine Kinder mit Betreuungskosten an, "Rente", Krankenversicherung und andere "persönliche" Versicherungen. Eigentlich nichts was direkt mit der Arbeit zu tun hat da dies alles über das Sonderbetriebsvermögen läuft.
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Bin gerade dabei einen Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung zu schreiben. In den Musterbriefen steht immer sowas wie:
"Sollte ich innerhalb der nächsten 14 Tage nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Antrag entsprochen haben."
Finde das irgendwie etwas seltsam, oder ist das normal?
Würde eher schreiben "ich bitte um eine kurze Rückmeldung", oder wie läuft das sonst ab?
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Es baut halt Bearbeitungsdruck auf beim Finanzamt auf...
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Ja aber kann ich mich dann darauf verlassen, dass es bestätigt wurde wenn ich tatsächlich nichts höre?
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Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online ) |