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Du bekommst im Programm selber eine Übermittlungsbestätigung, vom FA kam zumindest bei mir nichts mehr.
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War bei mir genauso.
Das einzige was dann bei mir vom Finanzamt kam war der Steuerbescheid nach ein paar Wochen.
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Wisst ihr zufällig, wie es steuerlich mit einem unbezahlten Praktikum im Rahmen des Studiums im Ausland als Student aussieht? Könnte man das als doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn der ständige Wohnsitz im Inland während der Zeit behalten wurde? Wie sieht das aus, wenn dieser untervermietet wurde? Müssten die Mieteinnahmen dann auch angegeben werden? Und wie sieht es mit steuerfreien Stipendien für sowas aus, müssten die auch angegeben werden, trotz steuerfreiheit?
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Zahlst du für irgendwas Lohnsteuer? Wenn nein, dann kannste auch nix geltend machen...
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| Zitat von Futura
Zahlst du für irgendwas Lohnsteuer? Wenn nein, dann kannste auch nix geltend machen...
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Ja, tue ich.
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Mal ne Frage zu Entsendungen:
Wie trägt man den Arbeitsort der Entsendung in WISO ein?
Arbeitsort Anstellung ist DE.
Arbeitsort Entsendung war CH.
Aufgrund unter 180(?) Tage nicht steuerpflichtig in CH, Gehalt kam weiter von Anstellungsort in DE.
Gebe ich also für die Zeit in CH einfach als Arbeitsort den in CH an und trage mir die KM Pauschale ein oder bleibe ich beim Arbeitsort in DE und gebe die realen Kosten (in Form von gesammelten Bahntickets) an? Oder ganz anders?
Gefahren bin ich jeweils Montags hin und freitags zurück, falls das nen Unterschied macht.
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| Zitat von CLAncy13
| Zitat von Futura
Zahlst du für irgendwas Lohnsteuer? Wenn nein, dann kannste auch nix geltend machen...
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Ja, tue ich.
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Dann probiere es, mehr als ablehnen können die nicht...
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| Zitat von Lucifer
Mal ne Frage zu Entsendungen:
Wie trägt man den Arbeitsort der Entsendung in WISO ein?
Arbeitsort Anstellung ist DE.
Arbeitsort Entsendung war CH.
Aufgrund unter 180(?) Tage nicht steuerpflichtig in CH, Gehalt kam weiter von Anstellungsort in DE.
Gebe ich also für die Zeit in CH einfach als Arbeitsort den in CH an und trage mir die KM Pauschale ein oder bleibe ich beim Arbeitsort in DE und gebe die realen Kosten (in Form von gesammelten Bahntickets) an? Oder ganz anders?
Gefahren bin ich jeweils Montags hin und freitags zurück, falls das nen Unterschied macht.
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Irgendwie scheint Wiso die Leute mehr zu verwirren
Zu deinem Problem kann ich nix sagen, aber mal probiert, was Elster-Formular direkt dazu sagt? Haben ja auch eine Hilfe dabei...
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Ne, ich hab in WISO halt auch nicht viel zum Thema Entsendung gefunden bzw. nichts was passt.
Da gehts immer nur drum wenn man im Entsendungsland Steuern bezahlt hat.
Bei mir will ich ja eigentlich nur meine Fahrtkosten abrechnen
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Verdienst genug, brauchst nix absetzen...
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| Zitat von Lucifer
Ne, ich hab in WISO halt auch nicht viel zum Thema Entsendung gefunden bzw. nichts was passt.
Da gehts immer nur drum wenn man im Entsendungsland Steuern bezahlt hat.
Bei mir will ich ja eigentlich nur meine Fahrtkosten abrechnen
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Mach doch einfach unter Werbungskosten .
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Das hab ich doch vor
Die Frage ist halt, ob ich meinen Arbeitsort hier in DE oder in CH angeben muss.
Je nachdem könnte ich dann halt noch die KM zum Bahnhof angeben. Da stellt sich mir eben dann nur die Frage wie ich dem Finanzamt klar mache das mir zusätzlich meine Tickets zu berücksichtigen sind
Das einfachste wird wohl mal anrufen sein.
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| Zitat von CLAncy13
Wisst ihr zufällig, wie es steuerlich mit einem unbezahlten Praktikum im Rahmen des Studiums im Ausland als Student aussieht? Könnte man das als doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn der ständige Wohnsitz im Inland während der Zeit behalten wurde? Wie sieht das aus, wenn dieser untervermietet wurde? Müssten die Mieteinnahmen dann auch angegeben werden? Und wie sieht es mit steuerfreien Stipendien für sowas aus, müssten die auch angegeben werden, trotz steuerfreiheit?
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Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen der Werbungskosten ist nach Verwaltungsauffassung (und auch dem Sinn der Regelung nach) eine betriebliche, d.h. einkommenserzielende, Verursachung. Daran könnte es in diesem Fall scheitern.
Alternativ käme ein analoger Abzug bei den Sonderausgaben in Betracht, wie normale Studienaufwendungen auch. Ich habe in diesem Zusammenhang zwar noch nie etwas von doppelter Haushaltsführung gelesen, mir fällt aber kein zwingendes Argument ein, warum das nicht gehen sollte.
Wichtig - auch in Bezug auf den zweiten Teil der Frage - ist aber nich, ob dein Heimatort "Wohnsitz" ist, sondern ob er auch ein Mittelpunkt deiner persönlichen Lebensführung ist, d.h. fährst du jedes Wochenende dorthin, hast da deine Freunde, Sportverein etc. Wenn deine Wohnung untervermietet wird, ist das m.E. ein starkes Argument gegen zwei Lebensmittelpunkte. Außer natürlich du wohnst unentgeltlich bei Mama...
Wenn du die Wohnung untervermietest, dann erzielst du selbstverständlich Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die du entsprechend angeben musst. Werbungskosten sind auch hier möglich!
Steuerfreie Einnahmen kann man angeben, muss man nicht. Ich würde damit aber offen umgehen und ein Erläuterungsschreiben beifügen.
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| Zitat von Lucifer
Das hab ich doch vor
Die Frage ist halt, ob ich meinen Arbeitsort hier in DE oder in CH angeben muss.
Je nachdem könnte ich dann halt noch die KM zum Bahnhof angeben. Da stellt sich mir eben dann nur die Frage wie ich dem Finanzamt klar mache das mir zusätzlich meine Tickets zu berücksichtigen sind
Das einfachste wird wohl mal anrufen sein.
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Der Sachverhalt ist mir noch nicht so richtig klar.
Gegeben folgender Sachverhalt: jemand ist in D angestellt, arbeitet als Expat für weniger als 6 Monate im Drittland (CH) und ist dort nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Der Person wird von der Firma für die Zeit eine Wohnung/Hotel gestellt und auch die Zugfahrten.
Dann könnte man außer der Strecke Wohnung/Hotel im Ausland zu Arbeitsstätte Ausland nichts ansetzen.
Falls man den Sachverhalt variieren sollte oder falls weitere Erläuterungen gewünscht sind, einfach nochmal rückfragen, ich wollte nur nicht viele Erläuterungen schreiben, wenn es um einen anderen Sachverhalt geht.
//edit: und siehe Ausführungen zur doppelten Haushaltsführung
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 13.05.2013 15:39]
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Das ist so fast richtig.
Ich habe nur nicht die Zugtickets bekommen, sondern habe dafür einen Betrag monatlich extra bekommen, der auf der Gehaltsabrechnung versteuert wurde.
Plus nochmal nen Betrag x extra der auch versteuert wurde, damit der Betrag für die Tickets für mich brutto = netto war, aber das tut ja erstmal nix zur Sache.
Von diesem Geld habe ich die Tickets dann selber gekauft.
Wohnung wurde mir in der Tat direkt gestellt, damit hatte ich nichts zu tun.
Sprich: Finanztechnisch hab ich mehr Gehalt bekommen, was aber auch ne größere Steuerlast bedeutet hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 13.05.2013 13:40]
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Stichwort Doppelte Haushaltsführung...
¤: Und warum ist dein AG so doof und erstattet die Bahntickets in Form von Bruttolohn statt einfacher Fahrtkostenerstattung? Zumal das auch für dich günstiger wäre...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Switchie am 13.05.2013 13:47]
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Ja ne eben nicht. Bei Erstattung hätte ich die Tickets bekommen. Sonst nichts. So habe ich die Kohle der Tickets auf Basis 1. Klasse gehabt (die für mich wie gesagt brutto=netto war), konnte 2.Klasse buchen (sprich Geld übrig) und kann die Tickets laut HR absetzen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 13.05.2013 13:50]
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Also diese Doppelposts in letzter Zeit
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lucifer am 13.05.2013 13:49]
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hm okay, jetzt verstehe ich. würde dennoch sagen, dass du dadurch jetzt nicht so arg viel gespart hast :P Wie dem auch sei....
lies dir mal ein paar Sachen zur doppelten Haushaltsführung durch und schau, was du für Aufwand direkt hattest der als WK anzusetzen wäre. Vermutlich nur die Hin- u. Rückfahrten (schau, ob km-pauschale oder tatsächliche Kosten höher waren), Verpflegungsmehraufwendungen für Schweiz, glaube ne pauschale für Telefon/Internet ist auch noch drin, habe das gerade nicht ganz vor Augen
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Eine Schwierigkeit des dargestellten Sachverhaltes wäre zu prüfen, ob es sich bei den Zahlungen des Arbeitgebers um ein erhöhtes Gehalt oder um Aufwandserstz handelt. Dies wäre im Einzelfall zu klären, hier würde ich knapp in die Richtung "erhöhtes Gehalt" tendieren, ohne die andere Alternative ausschlagen zu wollen.
In diesem Fall kannst du ALLES ansetzen, was du an Ausgaben hast, vieles wurde von Switchie ja schon genannt.
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wo ich dich hier gerade lese,ich unmensch habe dir noch nicht per pm geantwortet :-( hole ich morgen mal nach,hatte noch ein paar Fragen an dich ;-)
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| Zitat von Mad_Melone
Eine Schwierigkeit des dargestellten Sachverhaltes wäre zu prüfen, ob es sich bei den Zahlungen des Arbeitgebers um ein erhöhtes Gehalt oder um Aufwandserstz handelt. Dies wäre im Einzelfall zu klären, hier würde ich knapp in die Richtung "erhöhtes Gehalt" tendieren, ohne die andere Alternative ausschlagen zu wollen.
In diesem Fall kannst du ALLES ansetzen, was du an Ausgaben hast, vieles wurde von Switchie ja schon genannt.
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Es ist irgendwie als "Tagegeld" und "Sonstige Bezahlungen" gekennzeichnet. Aber wurde wie gesagt ganz normal mit dem Steuersatz versteuert.
Ich schau mal was WISO zu doppelter Haushaltsführung sagt, das klingt gut als Stichwort und da hab ich noch nicht nach geschaut.
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Lohnsteuer 2011
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Seid gegrüßt,
pünktlich wie immer stelle ich mich vor ich sitze gerade an meiner Lohnsteuererklärung für 2011.
Fristen zur Abgabe gibt es ja afaik nicht mehr, sofern man keine abgeben muss!?
Es wäre bei mir der Fall gewesen, dass ich 2011 Vollzeit eine Weiterbildung gemacht habe und Schüler-Bafög bezogen habe, nebenher habe ich noch auf 400EUR-Basis dazu verdient.
Lohnsteuer hätte ich also 0,00 EUR bezahlt, ich habe jedoch das gehört dass es in so einem Falle möglich wäre "Minus" zu schreiben.
Wie funktioniert das? Einfach wie jede andere Steuererklärung auch alles relevante angeben? Oder gibt es da extra Punkte die zu beachten wären?
Danke euch.
Gruß
HNB
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So richtig harte Fristen für die Abgabe der Steuererklärung gibt nicht, das ist auch abhängig davon, in welchem Bundesland (bzw. im Bezirk welcher Oberfinanzdirektion) du wohnst.
Es sollte an dieser Stelle mal wiederholt werden, dass es hier keine Rechtsberatung für den eigenen Fall gibt, deswegen wie immer nur eine kurze Darstellung der Rechtslage:
Wenn der 400 ¤ Job die einzigen Einkünfte waren, dann liegt man damit unter dem Steuerfreibetrag von in 2011 8.004¤ und muss somit auch keine Steuern nachzahlen.
Bafög ist steuerfrei.
Ins "Minus" kommt man durch einen sogenannten Werbungskostenüberhang, d.h. Du benötigst Werbungskosten von mehr als 4.800¤. Hierzu kannst du prinzipiell alles angeben, was in direktem Zusammenhang mit dem Job steht, aber auch die Weiterbildungskosten und alles was damit in Zusammenhang steht, könnten als Werbungskosten qualifizieren. Hierzu gibt es Abgrenzungen, die aufgrund des obigen Sachverhaltes so nicht getroffen werden können. Hab grad keine Zeit, morgen mehr.
Bei Fragen immer gerne.
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das mit dem Werbungskostenübergang ist soweit ich weiß nur beim beantragen eines LSt-freibetrags von Relevanz... man müsste lediglich über den pauschbetrag von 1.000 kommen und somit quasi negative Einkünfte erklären
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| Zitat von HasnNudellBär
Fristen zur Abgabe gibt es ja afaik nicht mehr, sofern man keine abgeben muss!?
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Ich habe neulig ein 300¤ Zwangsgeld angedroht bekommen, wenn ich sie nicht bis Ende Mai abgebe. Lag aber wohl daran das ich ein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet habe
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| Zitat von Mad_Melone
Wenn der 400 ¤ Job die einzigen Einkünfte waren, dann liegt man damit unter dem Steuerfreibetrag von in 2011 8.004¤ und muss somit auch keine Steuern nachzahlen.
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was mir gerade noch einfällt: 400 ¤ Jobs sind in den allermeisten Fällen pauschal besteuert und müssen _nicht_ in der est-Erklärung angegeben werden!
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Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass 400¤-Jobs wirklich nicht mein Spezialgebiet sind. Naja, man muss auch seine Grenzen kennen
Eventuell reden Switchie und ich beim Begriff des Werbungskostenüberhangs auch nur aneinander vorbei:
Ich denke aber, dass man rein steuersystematisch zwischen der Ebene des (Lohn-)Steuerabzugs und der Steuerveranlagung unterscheiden muss.
Mit dem Begriff des Werbungskostenüberhangs wollte ich nur folgende Situation beschreiben: jemand hat in einem Jahr mehr Werbungskosten als steuerpflichtige Einkünfte. Im obigen Fall würde ich von 12 * 400 ¤ = 4.800 ¤ an Einkünften ausgehen. Dies würde zu einer Steuerlast von Null führen, da man sich unterhalb der Freigrenze von EUR 8.004 bewegt.
HasnNudelBär hat selber geschrieben, das kein Steuerabzugs vorgenommen wurde, eine Erstattung wäre in diesem Fall dementsprechend auch nicht möglich. Wäre eine pauschale Versteuerung vorgenommen worden (s. Fall von Switchie), dann könnte man sich diese Pauschalbesteuerung m.E. wiederholen - eventuell gibt es aber eine Spezialregelung, die Switchie kennt und ich nicht (zur Sicherheit: das ist nicht sarkastisch gemeint, sondern absolut ernst).
Um also ein "Minus" zu machen, d.h. technisch ein negatives Einkommen und damit einen Verlustvortrag nach § 10d EStG zu generieren, muss man - im Grundfall -Werbungskosten von mehr als den Einkünften nachweisen, hier also wohl 4.800 ¤. Das BaFÖG bleibt wie gesagt wegen Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 11 EStG) außer Ansatz.
Interessant sind also nicht nur die üblichen Verdächtigen (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand,...) im Rahmen des 400¤-Jobs, sondern auch bei der Weiterbildung. Hier ist die rechtliche Schwierigkeit darin zu sehen, ob es sich um Werbungskosten oder Sonderausgaben handelt, gleiche Thematik wie bei Studenten (s. auch schon weiter vorne im Thread mit Verlinkungen). Das kann auf Basis der bisherigen Sachverhaltsinformationen nicht beurteilt werden, und muss wohl auch im Einzelfall geschaut werden. Vielleicht mal ne PM mit genauerem Sachverhalt.
OK so, Switchie, oder hab ich was übersehen?
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Thema: Lohnsteuererklärung ( FAQ - Elster-Formular online ) |