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| Zitat von Almi
Entschuldige bitte den Themenbruch, aber: hast du abgenommen?
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Ich habs mir verkniffen. Hätte auf IWA gewartet
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| Zitat von [Skeletor]
Das Problem ist doch, dass du in Deutschland zum einen relativ strenge Vorgaben hast wie ein Auslandseinsatz auszusehen hat und zum anderen die Politik vor nichts mehr Angst hat, als deutsche Soldaten in Zinnsärgen aus einem Land wie Afghanistan zu transportieren.
Dazu kommen die Probleme wie Personalmangel, teilweise schlechte Ausrüstung, fehlende Kapazitäten auf vielen Ebenen und entsprechender Unmut bei der Truppe.
Die Politik liess in diesem Fall ganz bewußt Leute sterben und zog sich mit "die Afghanen haben die Verantwortung" aus der eigenen Verantwortung, um eventuelle tote deutsche Soldaten bei einer Mission zu vermeiden.
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Das ist die eine Seite. Auf der anderen kann dich das Deutschland nur erlauben, weil die Amis tatsächlich etwas tun. Ohne sie würden wir nix zustande bringen und es würde offensichtlich werden dass ein Umdenken vonnöten ist. So lange die das mit sich machen lassen (und wir Europäer haben schon den Ruf weg feige zu sein und uns auf dem Geld, den Kapazitäten und den Opfern die die Amis bringen auszuruhen) kann unsere Politik schön weiter ihre Stimmverteilung für die nächste Bundestagswahl optimieren, indem unpopuläre, aber vielleicht notwendige Dinge gelassen und populäre Sachen sofort gemacht werden. Im Endeffekt kommen wir immer mit feuchten Augen bei den Amis an damit sie uns aus der Patsche helfen wenn wir mal wieder nicht voraus geplant, ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt oder an Ausgang der nächsten Wahlen gedacht haben. Als Bonus kann man sich dann damit Profilieren über deren Vorgehensweise zu schimpfen, wenngleich man darauf angewiesen ist.
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Ich hab ja vor ner Weile schonmal gefragt, wie das mit geerbten Waffen ist. Es geht um ein paar Jagdgewehre, die noch vom Vater meiner Oma stammen und die ich jetzt von meinem Opa geerbt hab.
Aufm Amt für Recht & Ordnung sagte man mir, ich müsse eine Notwendigkeit vorweisen, um die Waffen behalten zu dürfen.
Wie sieht das aus?
Was genau das ist, konnte der mir nicht sagen, da der "Fachmann" im Urlaub und seine Vertretung krank ist.
Was bring ich da in 2 Wochen alles mit und was muss ich vorher noch erledigen, damit das dann reibungslos funktioniert?
Habt ihr Rat, wie das am einfachsten zu machen ist, das wir die behalten können?
¤: Das Internet empfiehlt einem, sich einen Anwalt zu nehmen und die Waffen blockieren zu lassen, damit sie einem nicht weggenommen werden
Mit blockieren hätte ich kein Problem, solange man das rückstandslos wieder entfernen lassen kann.
Im Moment sind die Waffen eh zerlegt und an verschiedenen Orten aufbewahrt, da meine Großeltern angst hatten, das bei einem Einbruch der Einbrecher die Waffen gegen sie verwendet.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von ChrissKL am 03.07.2014 21:08]
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Erstmal die Grundlage:
| § 20 WaffG Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls
(1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.
(2) Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäß Absatz 1 beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen, wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.
(3) Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. Für den Transport der Schusswaffe im Zusammenhang mit dem Einbau des Blockiersystems gilt § 12 Abs. 3 Nr. 2 entsprechend.
(4) Das Bundesministerium des Innern erstellt nach Anhörung eines Kreises von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft und der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechende Regeln (Technische Richtlinie -- Blockiersysteme für Erbwaffen) für ein Blockiersystem nach Absatz 3 Satz 2 sowie für dessen Zulassungsverfahren und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie erfolgt durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt.
(5) Der Einbau und die Entsperrung von Blockiersystemen darf nur durch hierin eingewiesene Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 oder durch deren hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter erfolgen. Die vorübergehende Entsperrung aus besonderem Anlass ist möglich. Die Zeitpunkte aller Einbauten und Entsperrungen sind schriftlich festzuhalten. § 39 Abs. 1 Satz 1 gilt entsprechend.
(6) In der Waffenbesitzkarte ist von der Waffenbehörde einzutragen, dass die Schusswaffe mit einem Blockiersystem gesichert wurde.
(7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 03.07.2014 21:21]
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Danach das Wichtigste:
| Zitat von ChrissKL
Im Moment sind die Waffen eh zerlegt und an verschiedenen Orten aufbewahrt, da meine Großeltern angst hatten, das bei einem Einbruch der Einbrecher die Waffen gegen sie verwendet.
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Schau' schnellstmöglich zu, dass die Waffen, d.h. alle wesentlichen Teile, ordnungsgemäß in einem Waffenschrank gelagert sind und erzähl dem Amt ja nix davon, was die Großeltern da für einen Mist getrieben haben.
Das wäre bereits schon ein Grund, die Zuverlässigkeit abzuerkennen und die Waffen entweder einzuziehen oder über einen Berechtigten veräussern zu lassen.
Ordnungsgemäß gelagert werden Kurzwaffen mindestens in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B, Langwaffen mindestens in der Stufe A. Siehe §36 WaffG i.V.m. §13 AWaffV.
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| Zitat von ChrissKL
Aufm Amt für Recht & Ordnung sagte man mir, ich müsse eine Notwendigkeit vorweisen, um die Waffen behalten zu dürfen.
Wie sieht das aus?
Was genau das ist, konnte der mir nicht sagen, da der "Fachmann" im Urlaub und seine Vertretung krank ist.
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Dann sollte er evtl. lieber die Klappe halten...
Siehe §20, Abs. 2.
Die Großeltern müssen berechtigte Besitzer (sprich WBK-Inhaber oder Jagdscheininhaber) gewesen sein und Du als Antragssteller musst zuverlässig und persönlich geeignet sein.
Das prüft die Behörde, aber wenn Du bisher keinen Blödsinn gemacht hast, sollte das eigentlich eine Formsache sein.
Eine "Notwendigkeit", eigentlich heisst das Bedürfnis, brauchst Du als Erbe nämlich explizit nicht, der Erbfall ansich ist hier ausreichend. Das ist ja grade der Witz an einer Erben-WBK.
Weil das Bedürfnis in diesem Fall dann aber nur "haben" ist, darfst Du mit den Waffen eben nicht schießen, solange Du kein anderes Bedürfnis (Du wirst z.B. irgendwann Jäger oder Sportschütze) nachweist. Demnach erhälst Du keine Munitionserwerbserlaubnis (und darfst damit auch keine Munition besitzen) und die Waffen müssen nach §20 Abs. 3 blockiert werden, sofern denn ein geeignetes Blockiersystem existiert (Abs. 7). Das solltest Du bei einem Büchsenmacher, Waffenhändler o.ä. klären.
Einen Anwalt sollte man eigentlich nicht brauchen, solange mit den Besitz- und Erlaubnisverhältnissen des Erblassers alles sauber war.
Sollte Deine Waffenbehörde irgendwann bockig werden, dann kannst Du das immer noch tun.
Grundregel: Nicht zuviel erzählen (wie man damit umgehen will, wie man es lagert, bla), wenn man nicht wirklich weiss, was man da so erzählen sollte.
Das Wichtigste ist, dass Du die Monatsfrist nach Annahme der Erbschaft aus Abs. 1 einhälst. Da Du mit der Behörde ja bereits gesprochen und einen Termin hast, gehe ich mal davon aus, dass das damit erfüllt ist.
Nimm' mindestens mal einen Nachweis mit, dass Du der rechtmäßige Erbe bist (sollten das Deine Eltern sein, so müssen die das machen), Deinen Ausweis, einen Nachweis, dass Du in der Lage bist, die Waffen gesetzeskonform zu lagern. Das ist z.B. der Ausdruck eines Fotos vom Typenschild des Tresors, oder dessen Rechnung oder Herstellerzertifikat. Falls das Ding all das nicht hat, besorg' Dir lieber schonmal einen ausreichenden Waffenschrank. Das hängt dann von den Mengen und Waffenarten ab, wenn Du da unsicher bist, einfach nochmal unter Angabe der Rahmendaten (Menge, Typ) hier nachfragen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Carlos Hathcock am 03.07.2014 21:41]
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| Zitat von Carlos Hathcock
Danach das Wichtigste:
| Zitat von ChrissKL
Im Moment sind die Waffen eh zerlegt und an verschiedenen Orten aufbewahrt, da meine Großeltern angst hatten, das bei einem Einbruch der Einbrecher die Waffen gegen sie verwendet.
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Schau' schnellstmöglich zu, dass die Waffen, d.h. alle wesentlichen Teile, ordnungsgemäß in einem Waffenschrank gelagert sind und erzähl dem Amt ja nix davon, was die Großeltern da für einen Mist getrieben haben.
Das wäre bereits schon ein Grund, die Zuverlässigkeit abzuerkennen und die Waffen entweder einzuziehen oder über einen Berechtigten veräussern zu lassen.
Ordnungsgemäß gelagert werden Kurzwaffen mindestens in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B, Langwaffen mindestens in der Stufe A. Siehe §36 WaffG i.V.m. §13 AWaffV.
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Hier wurde kein Unfug getrieben.
Die Waffen sind alle in einem Waffenschrank, der auch schon vom zuständigen Amt kontrolliert wurde. Die Aufbewahrung passt soweit. Es wurde lediglich jeweils ein Teil der Waffe, der sie unbrauchbar macht, an einem anderen Ort im Haus in einem anderen, etwas versteckten Safe gelagert, so dass ein potentieller Einbrecher damit nichts anfangen kann, ohne den andern Safe zu kennen.
Schränke, usw... sind vorhanden und Gesetzestreu montiert und aufgestellt. Munition ist keine mehr im Haus.
Es geht um 3-5 Langwaffen und einen Revolver.
Die Paragraphen hab ich auch gelesen, aber steht da nicht auch, dass man seit 2008 auch als Erbe einen Bedürfnis haben muss, die Waffen zu besitzen? Oder meintest du jetzt, dass ich die mit einer Erben-WBK nur blockiert besitzen darf?
Melden muss ich das noch, das hab ich heute erst gelesen.
Gestorben ist Opa am 21.06. also ist das noch kein Problem, aber die beiden Mitarbeiter waren ja nicht da, der Kollege wusste nicht viel und meinte, dass ich die Waffen seines Wissens nach nicht behalten dürfte, ohne in einem Schützenverein zu sein und ein Bedürfnis zu haben. Aber wie gesagt, der war nicht vom Fach und hatte seiner Aussage nach, keine Ahnung davon.
Ich bin ja in nem Schützenverein, aber der hat nur ne Anlage für LuPi... das zählt wohl nicht, oder? :-D
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Ja der Typ vom Amt scheint von der Materie keinen blassen Schimmer gehabt zu haben. Mach wie Carlos sagt.
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ok
Ich danke mal wieder
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Wobei mir das mit dem blockieren lassen bei Überlassung nach Erbe auch neu ist. ich dachte sicheres Verwahren reicht völlig. Man bekommt halt einfach kein Bedürfnis für Munition.
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| Zitat von ChrissKL
Hier wurde kein Unfug getrieben.
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Puuuh, gut, klang kurz so.
| Zitat von ChrissKL
Schränke, usw... sind vorhanden und Gesetzestreu montiert und aufgestellt. Munition ist keine mehr im Haus.
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Super Voraussetzungen, jetzt die Schränke nochmal zur Sicherheit gut dokumentieren bzw. ein eventuelles Protokoll der damaligen positiv verlaufenen Nachschau mitnehmen.
Je besser die Daten-/Dokumentenlage ist, die Du der Behörde zeigen kannst, desto einfach wird's für die, keine Probleme zu sehen und zu machen.
| Zitat von ChrissKL
Die Paragraphen hab ich auch gelesen, aber steht da nicht auch, dass man seit 2008 auch als Erbe einen Bedürfnis haben muss, die Waffen zu besitzen?
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Wo genau soll denn das stehen?
| Zitat von ChrissKL
Oder meintest du jetzt, dass ich die mit einer Erben-WBK nur blockiert besitzen darf?
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Ja, das meinte ich.
| Zitat von ChrissKL
Melden muss ich das noch, das hab ich heute erst gelesen.
Gestorben ist Opa am 21.06. also ist das noch kein Problem, aber die beiden Mitarbeiter waren ja nicht da, der Kollege wusste nicht viel.
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Immerhin warst Du schonmal auf der zuständigen Behörde.
Dass die ihre Urlaubs- und Vertretungsplanung nicht auf die Reihe bekommen, kann ja nicht zu Deinem Problem werden. Eigentlich würde es auch reichen, wenn Du dem Typen ohne Ahnung den Antrag auf eine Erben-WBK abgibst.
Da kannst Du auch schon mal auf der Webseite Deiner Waffenbehörde schauen, üblicherweise sind dort die notwendigen Formulare zum Beantragen einer WBK zu finden. Da siehst Du dann auch, was die alles von Dir wissen wollen und kannst im Vorfeld schonmal prüfen, ob Du alles beisammen hast oder noch Fragen aufkommen. Die können wir dann hier ja gerne bequatschen.
(evtl. ist es ja auch schon die Seite hier? http://www.kaiserslautern.de/online-service/online_formulare/00950/index.html?lang=de )
| Zitat von ChrissKL
Ich bin ja in nem Schützenverein, aber der hat nur ne Anlage für LuPi... das zählt wohl nicht, oder? :-D
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Im allgemeinen wird gefordert, dass Du bereits vorher rechtmäßige Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen bist. In einem Luftpistolen-Schützenverein wird aber nicht mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen geschossen, insofern: Nein.
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Ich würde sie mit nach Hause nehmen
Btw. wozu die Klammer unten am Magazin?
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| Zitat von Mega Spucknapf
Ich würde sie mit nach Hause nehmen
Btw. wozu die Klammer unten am Magazin?
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Erleichtert das entnehmen der Magazine.
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| Zitat von Mega Spucknapf
Ich würde sie mit nach Hause nehmen
Btw. wozu die Klammer unten am Magazin?
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Finger reinstecken.. rausziehen..
E: Oh.. der Tab war lange offen
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kebap am 04.07.2014 13:37]
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| Zitat von Mega Spucknapf
Btw. wozu die Klammer unten am Magazin?
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Junge, warst du nicht in der Armee?
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Durch was könnte das verursacht worden sein? Luftgewehr? Pfeil und Bogen?
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von |DCD|PHIL am 04.07.2014 17:38]
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Tippe mal Luftgewehr. Kaliber 4.5mm - könnte das passen? Mach mal Foto mit Zollstock.
Pfeil müsste drinstecken oder daliegen. Kugel aus ner echten Schußwaffe im Wohnzimmer in der Wand stecken. Liegt da was plattgedrücktes aus Blei am Boden am Fuß der Scheibe?
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Ein "Geschoss" konnte ich nicht finden, allerdings ist auch unklar wann das passiert ist. Werde es demnächst mal ausmessen.
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Könnte auch von einer Softair oder ähnlichem sein.
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Oder ein Stein, der vom Rasenmäher weggeschleudert wurde.
¤:
| Zitat von RushHour
Tippe mal Luftgewehr. Kaliber 4.5mm - könnte das passen? Mach mal Foto mit Zollstock.
Pfeil müsste drinstecken oder daliegen. Kugel aus ner echten Schußwaffe im Wohnzimmer in der Wand stecken. Liegt da was plattgedrücktes aus Blei am Boden am Fuß der Scheibe?
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Da hab ich sofort diese Szene im Kopf:
https://www.youtube.com/watch?v=1lElf7D-An8
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Mountainbiker am 05.07.2014 11:04]
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| Zitat von Nikkl
Könnte auch von einer Softair oder ähnlichem sein.
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Da splittert eher die Kugel, als die Scheibe zu beschädigen.
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Rasenmäher-Querschleger könnte man mal untersuchen, danke.
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| Zitat von Noxiller
| Zitat von Nikkl
Könnte auch von einer Softair oder ähnlichem sein.
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Da splittert eher die Kugel, als die Scheibe zu beschädigen.
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Erzähl das dem Gewächshaus meiner Mutter.
¤:Falsches Zitat, jetzt das richtige.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Nikkl am 05.07.2014 13:00]
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Mal wieder bisschen rumgekekst. Falls jemand was aus Kydex gebrauchen kann, gerne melden.
Mache gute Preis für Pot! Gute Preis!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Nikkl am 11.07.2014 18:04]
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Weiß hier jemand genaueres über die Bewaffnung der Hamas im aktuellen Konflikt da unten? Afiak schießen die doch hauptsächlich mit den Quassamraketen, die ich persönlich für eher lächerlich halte (da war die V1 doch schon besser!).
Man liest dann in der Zeitung immer was von "163 Palästinenser getötet und 1.065 verletzt", während "809 Raketen der Hamas auf israelischem Gebiet nieder [gingen], überdies wurden rund 143 von der Raketenabwehr abgefangen." Quelle. Da steht aber nicht, dass Israelis getötet worden wären. Kann natürlich sein, dass dazu keine belastbaren Zahlen vorliegen. Und warum fangen die nur 150 Rakten ab? Ich dachte der Iron Dome wäre ziemlich zuverlässig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Altro am 13.07.2014 10:51]
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Thema: Waffenthread 54 ( Hunting Edition ) |