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Cool, 0.5 Buchstaben gespart.
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Immerhin deckt Ze auch ze Pz.Kpfw. VI Ausf. E ab, bzw. Leute mit der entsprechenden Selbstidentifikation.
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Da waren wir dem englischen seit Jahren ja weit voraus mit unserem ES!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 12.12.2016 22:00]
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Paywall-Artikel offenden mich.
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poststrukturalismus offended mich.
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| Zitat von [FGS]E-RaZoR
Paywall-Artikel offenden mich.
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Über Google findest du auch den Daily-Mail-Artikel.
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| Zitat von Badmintonspieler
Daily-Mail-Artikel.
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inb4 trig modes
edge
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level
0
trig'd
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 12.12.2016 22:40]
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Was zur Hölle labert ihr hier eigentlich? Ich kann euch nicht mehr folgen.
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Aus "Personal Aktuell".
Macht mich schon ein bisl mett.
Besonders "wie sie den Kündigungsschutz bei Schwangeren aushebeln".
Aber immerhin ist der "kluge Trick" and Offensichtlichkeit nicht zu überbieten und bestätigt mich darin, dass der Autor ein dummer Lemurensohn erster Güte ist.
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Das ist schon ziemlich hart so vong Hurensohnigkeit her.
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Öhm, also schließt man da jeweils 3 Verträge zu den Laufzeiten nacheinander ab und der Arbeitnehmer hat halt Pech, weil er immer nur die befristete Position für 6 Monate hat? Ist das in vielen Branchen nicht eh schon Usus?
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An wen könnte mal sowas schicken, um einen möglichst großen Shitstorm zu erzeugen?
[x] Emma
[ ] ___
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Ist eine schwierige Situation. Grundsätzlich sollte man aber auch die Position eines Arbeitgebers heranziehen. Bei einem kleinen Unternehmen kann so etwas auch schnell existenzbedrohend werden. Asozial ist das da natürlich trotzdem.
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| Zitat von catch fire
Öhm, also schließt man da jeweils 3 Verträge zu den Laufzeiten nacheinander ab und der Arbeitnehmer hat halt Pech, weil er immer nur die befristete Position für 6 Monate hat? Ist das in vielen Branchen nicht eh schon Usus?
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Muss zugeben dass ich das außerhalb von wissenschaftlichen Zeitverträgen und Leiharbeitsbetrügereien kaum kenne.
Das Magazin scheint eher für Personaler in größeren Firmen mit Anspruch zu sein.
| Zitat von tabara
Ist eine schwierige Situation. Grundsätzlich sollte man aber auch die Position eines Arbeitgebers heranziehen. Bei einem kleinen Unternehmen kann so etwas auch schnell existenzbedrohend werden. Asozial ist das da natürlich trotzdem.
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Was ist daran schwierig?
Männer und Frauen sind gleich zu behandeln und ende. Was macht der Personaler, wenn der Mann on Elternzeit geht? Weinen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 13.12.2016 13:33]
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| Zitat von loliger_rofler
Männer und Frauen sind gleich zu behandeln und ende. Was macht der Personaler, wenn der Mann on Elternzeit geht? Weinen?
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Den Fotzenknecht fragen, ob er eigentlich mal wieder ein Mann sein möchte!
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Der Tipp ist in seiner Schlichtheit ja schon ziemlich Panne. Einfach nur Männer einstellen --> no woman, no cry.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von NotOnTour am 13.12.2016 13:47]
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Es ist auch naiv zu glauben, dass Arbeitgeber nicht auf derlei Gesetzesänderungen reagieren. Wie tabara zutreffend anmerkt, kann der Ausfall von Mitarbeitern je nach Unternehmensgröße eine deutliche Belastung sein.
Jede Intervention hat ihre unerwünschten Nebenfolgen, die man dann freilich durch eine weitere Intervention und Verschärfung reparieren möchte, wodurch man weitere unabsichtliche Nebenwirkungen zeitigt usw.
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| Zitat von loliger_rofler
Das Magazin scheint eher für Personaler in größeren Firmen mit Anspruch zu sein.
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Gerade dafür ist das aber beeindruckend schlicht. Nicht mal ein Hinweis aufs Teilzeit- und Befristungsgesetz, oder? Da bietet auch die Rechtsprechung einige schöne Fallstricke.
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Wie ist das denn mit diesem mehrfachen befristet einstellen? Bei mir im Praktikum war das damals mit der Verlängerung problematisch, weil es aus der Personalabteilung hieß, dass man nicht beliebig oft verlängern darf, weil der Arbeitnehmer sich sonst einklagen kann.
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| Zitat von M@buse
Wie ist das denn mit diesem mehrfachen befristet einstellen? Bei mir im Praktikum war das damals mit der Verlängerung problematisch, weil es aus der Personalabteilung hieß, dass man nicht beliebig oft verlängern darf, weil der Arbeitnehmer sich sonst einklagen kann.
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Einklagen funktioniert erst ab zwei Jahren bzw. bei mehr als drei Verlängerungen. In der Praxis machen hier Unternehmen allerdings häufig Fehler, wodurch ANs die Entfristung erklagen könne, oder es ergeben sich Konstellationen, in denen kein befristeter Vertrag abgeschlossen werden darf (wenn z.B. davor ein anderer befristeter Vertrag mit anderen Inhalten existierte).
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| Zitat von loliger_rofler
Das Magazin scheint eher für Personaler in größeren Firmen mit Anspruch zu sein.
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Willst du damit implizieren, dass grössere Firmen keine Zeitarbeitsverträge abschliessen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 14.12.2016 11:04]
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| Zitat von M@buse
Wie ist das denn mit diesem mehrfachen befristet einstellen? Bei mir im Praktikum war das damals mit der Verlängerung problematisch, weil es aus der Personalabteilung hieß, dass man nicht beliebig oft verlängern darf, weil der Arbeitnehmer sich sonst einklagen kann.
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Zumindest hier wurde die Politik tatsächlich dahingehend geändert, dass der Vertrag mit einem Arbeitnehmer nur 2x verlängert werden darf, sprich, ingesamt 3 Perioden in dem Sinne, und die Zeitspanne darf afaik 2 Jahre je Periode nicht überschreiten. Und ja, das hat sicher gesetzliche Gründe.
Ist halt, wie so oft im Arbeitsrecht, eher kein Arbeitnehmerschutz, da die Leute nach der 2. Verlängerung einfach nicht fest angestellt werden (auch wenn das sicher die Absicht aus Arbeitnehmer-Sicht sein sollte), sondern einfach nicht weiter beschäftigt werden und man den nächsten Anwärter holt und mit dem das Spiel dann weiter treibt.
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Bin nach 2 Befristungen als Student Vollzeit unbefristet übernommen worden. bin aber auch 1 Mann.
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| Zitat von Flashhead
| Zitat von M@buse
Wie ist das denn mit diesem mehrfachen befristet einstellen? Bei mir im Praktikum war das damals mit der Verlängerung problematisch, weil es aus der Personalabteilung hieß, dass man nicht beliebig oft verlängern darf, weil der Arbeitnehmer sich sonst einklagen kann.
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Einklagen funktioniert erst ab zwei Jahren bzw. bei mehr als drei Verlängerungen. In der Praxis machen hier Unternehmen allerdings häufig Fehler, wodurch ANs die Entfristung erklagen könne, oder es ergeben sich Konstellationen, in denen kein befristeter Vertrag abgeschlossen werden darf (wenn z.B. davor ein anderer befristeter Vertrag mit anderen Inhalten existierte).
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Wie läuft das dann an Unis, wo die Mitarbeiter häufig immer nur befristete Verträge bekommen? Oder ist das ein anderer Sachverhalt?
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Die Befristung von wissenschaftlichen Mitarbeitern ist separat geregelt. Deren Verträge dürfen vor der Promotion im Regelfall für bis zu sechs Jahren befristet werden.
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Komischer Krieg, in dem die Opfer eine 5 Jahre höhere Lebenserwartung haben als die Täter.
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Thema: Feminismus Thread II ( Auto durch die Küche, lol ) |