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Ich habe eine Erfindung die in ferner Zukunft auch zum Patent angemeldet werden soll. Jetzt schreibe ich gerade meinen Lebenslauf, wie und wo sollte ich das erwähnen?
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| Zitat von -=[SoD]=-RaZoR
die in ferner Zukunft auch zum Patent angemeldet werden soll.
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Am besten gar nicht, bevor du das Patent hast. Noch weniger, wenn der Empfänger des Lebenslaufs etwas mit deiner Erfindung anfangen könnte.
quake.
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| Zitat von dancing_quake
| Zitat von -=[SoD]=-RaZoR
die in ferner Zukunft auch zum Patent angemeldet werden soll.
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Am besten gar nicht, bevor du das Patent hast. Noch weniger, wenn der Empfänger des Lebenslaufs etwas mit deiner Erfindung anfangen könnte.
quake.
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Es ist sehr speziell, selbst mit dem Titel und einer kurzen Beschreibung könnte jemand aus dem Fach nichts damit anfangen. Und die Branche will ich auch gerade wechseln.
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| Zitat von -hi7.eM.hiGh-
Dann garnicht.
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Naja, das wäre ja verschwendet. Man will ja zeigen was man im letzten Job gemacht hat, daher kommen ja auch die Publikationen mit rein. Auch wenn diese mit dem neuen Job nichts zu tun haben.
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Wieso frägst du wenn es Verschwendung wäre es nicht reinzuschreiben? Hast dir doch deine Frage selbst schon beantwortet.
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du hast was im rahmen deines jobs entwickelt und behälst ansprüche und patente auf das ding?
das ist selten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Atomsk am 21.01.2014 12:44]
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ahso?
Du hast das Patent? Nein? Kopp zu
Du hast das Patent beantragt? Nein? Kopp zu
Das Vorhaben einen Patentantrag zu stellen garantiert Genehmigung solches? Nein? Kopp zu.
Du bist Halter eines gültigen Patents? Ja? Posten.
Du hast quasi nix in der Hand (ausser deiner Erfindung), findest es Patentwürdig, hast noch kein Patent möchtest aber dem potentiellen neuen Chef sagen das du bald, in ferner zukunft, womöglich, vielleicht, eventuell ein Patent darauf hast.
Du bist auch so jemand der im "Ich hab was neues" postest, weil du grad was bestellt hast, es aber noch nicht in den händen hälst, kein Bild postest, nich sagst woher oder wieviel.
Ansonsten würd ich das (unabhangig was es ist, ob es für den neuen job relevant ist) es nur dunkel umschreiben, wenn überhaupt. Es sei denn es ist dir egal, dann kannst du dich natürlich auslassen, dir dann aber auch das Patent dazu schenken.
Sie verstehen worauf ich hinaus will?
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| Zitat von Atomsk
du hast was im rahmen deines jobs entwickelt und behälst ansprüche und patente auf das ding?
das ist selten.
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Wenn es im Rahmen der Arbeitstätigkeit erschafft wurde, hat der Arbeitegber das Verwertungsrecht der Erfindung und dem Arbeitnehmer steht eine Entschädigung zu. Wenn du als Arbeitnehmer deinem Arbeitgeber die Erfindung nicht gesondert meldest, macht man sich darüber hinaus strafbar.
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| Zitat von seak`
Wieso frägst du wenn es Verschwendung wäre es nicht reinzuschreiben? Hast dir doch deine Frage selbst schon beantwortet.
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Ich fragte wie und wo es im Lebenslauf unterzubringen ist, nicht ob.
| Zitat von Atomsk
du hast was im rahmen deines jobs entwickelt und behälst ansprüche und patente auf das ding?
das ist selten.
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Eigentlich nicht, Frauenhofer oder Uni ist das immer so. Die Erfindung / das Patent gehören dir und manchmal noch deinem Chef. Die genauen Prozentzahlen wer wie viel Anteil hat werden schriftlich festgelegt. Die Arbeitsstelle zahlt aber die Kosten für das Patent und am Ende bekommt man dann falls es kommerziell genutzt wird ca. 10-20 % vom Gewinn.
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| Zitat von -=[SoD]=-RaZoR
| Zitat von seak`
Wieso frägst du wenn es Verschwendung wäre es nicht reinzuschreiben? Hast dir doch deine Frage selbst schon beantwortet.
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Ich fragte wie und wo es im Lebenslauf unterzubringen ist, nicht ob.
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Wie: Gar nicht
Wo: selbe Schriftfarbe wie Blattfarbe, auf der Rückseite, Schriftgröße 1 Comic Sans
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von seak` am 21.01.2014 12:54]
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| Zitat von -=[SoD]=-RaZoR
Eigentlich nicht, Frauenhofer oder Uni ist das immer so. Die Erfindung / das Patent gehören dir und manchmal noch deinem Chef. Die genauen Prozentzahlen wer wie viel Anteil hat werden schriftlich festgelegt. Die Arbeitsstelle zahlt aber die Kosten für das Patent und am Ende bekommt man dann falls es kommerziell genutzt wird ca. 10-20 % vom Gewinn.
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Hast du die Erfindung gemeldet und hast von deinem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung der Freigabe der Diensterfindung bekommen? Wenn nicht, sollte das Verwertungsrecht bei deinem Arbeitgeber liegen.
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| Zitat von -=[SoD]=-RaZoR
Eigentlich nicht, Frauenhofer oder Uni ist das immer so.
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Ich bin mir ziemlich sicher damals beim Fraunhofer unterschrieben zu haben dass -nichts- was ich mache/entwickle/erfinde mir gehört.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von LoneLobo am 21.01.2014 13:03]
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| Zitat von -=[SoD]=-RaZoR
Ich habe eine Erfindung die in ferner Zukunft auch zum Patent angemeldet werden soll. Jetzt schreibe ich gerade meinen Lebenslauf, wie und wo sollte ich das erwähnen?
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Ich bin kein Spezialist im deutschen Patentrecht, aber am Besten erzählst du dem neuen Arbeitgeber so viel wie möglich drüber. Kannst es im Lebenslauf und dann auch direkt im Vorstellungsgespräch ausführlich diskutieren. Dann sparst du dir nämlich das Patent, weil es nicht mehr neu ist.
Kopp zu.
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Gibt es irgendwo eine Tabelle, welche auflistet, welche Strahlendosis man beim Röntgen von Körperteil X aufnimmt?
So ala:
Kopf - 50µSv
Thorax - 70µSv
Schlong - 1.21 GSv
etc...
(Beispielwerte grob geschätzt...)
Gibts da was?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von desperado 12 am 21.01.2014 14:47]
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Gibt's keinen Juristenthread mehr?
Dann eine generell Frage hier:
kann man selbst einen Vertrag aufsetzen, der eigentlich normales Recht "bricht"? Also zum Beispiel steht einer Person bei Kündigung eines Gegenstandes eine Entschädigung zu, das ist laut Gesetz so geregelt. Kann ich jetzt einfach einen Vertrag aufsetzen, der sagt "nix da, diese Person bekommt gar nichts und zahlt noch x% als Strafe drauf"?
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Sittenwidrige Sachen kann auch ein Jurist nicht in den Vertrag schreiben.
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| Zitat von csde_rats
Sittenwidrige Sachen kann auch ein Jurist nicht in den Vertrag schreiben.
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Kann er und wird er. Aber dagegen kann man dann mit einem anderen Juristen angehen.
quake.
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Grundsätzlich darf man in einen Vertrag schreiben, was man will. Ja. rats hat allerdings Recht - gute Sitten und eventuelle Gesetze stehen dem in gewissen Grenzen entgegen. Wichtige Formulierung zum Beispiel aus dem Mietrecht "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Regelung ist unwirksam." -> Eine zum Vorteil des Mieters abweichende Regelung (zum Beispiel bei Kündigungsfristen) kann aber problemlos von den gesetzlich vorgesehen Regelungen abweichen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 21.01.2014 19:56]
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| Zitat von csde_rats
Sittenwidrige Sachen kann auch ein Jurist nicht in den Vertrag schreiben.
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Jetzt müsste mal nur wissen, was sittenwidrig ist... :/
Nehmen wir mal an, es geht um eine gemeinsam gekaufte Wohnung. Normalerweise wäre es ja so, dass die vom Wert her geteilt würde und die Sachen werden aufgeteilt und/oder ausgezahlt. Kann man nicht jetzt einfach schreiben, dass derjenige, der schuld ist, dass die Wohnung aufgelöst wurde (Gründe für die Schuld seperat benennen) komplett leer ausgeht?
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Ja und jetzt ist der Augenblick wo du einen Anwalt fragen musst
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| Zitat von csde_rats
Ja und jetzt ist der Augenblick wo du einen Anwalt fragen musst
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Kein Thema. Ich weiß ja nicht, was man alles vorher schon so sagen kann. War ja auch mehr Interesse und es geht ja nicht um mich.
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Was du nicht vergessen darfst: Wenn du reinschreibst was du Patentieren willst und der Empfänger keine Vertraulichkeitsklausel unterschrieben hast, gilt die Erfindung als Veröffentlicht und kann nicht mehr patentiert werden.
Haben wir zumindest damals in Patentrecht so gelernt
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Thema: Erklärbär ( Wissen ist Macht ) |