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Auf eine Rechnung mit Zahlungsfrist muss keine Mahnung folgen, ob Inkassogebühren gerechtfertigt sind, kann dir ein Anwalt sagen.
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Ich brauch auch mal einen Ratschlag für einen fiktiven Fall:
Küche bei einem großen Möbellieferanten gekauft im Februar 2016, März 2016 aufgebaut und gesehen, dass die Arbeitsplatte zu kurz ist und diverse Teile nicht passen. Trotzdem Küche ist funktionsfähig.
Im Juni nochmal nachgebessert, Arbeitsplatte diesmal mit Macken und Ceranfeld schief ausgeschnitten.
Im Juli nächste Nachbesserung - Arbeitsplatte wurde direkt mit Macken geliefert und dementsprechend garnicht erst eingebaut. Die diversen anderen Teile wurden auch nicht nachgebessert.
Google sagt nun, das nach dem 2. Nachbessern ein Rücktrittsrecht vorhanden ist, dies natürlich von den Möbelhäusern gerne umgangen wird mit massivem Preisnachlässen etc.
Wie geht man dementsprechend nun vor? Brief mit Einschreiben über den Sachverhalt + Forderungen meinerseits? Bereits einen Rechtsanwalt dafür beauftragen oder selbst eine Forderung mit Frist verfassen? Kann ich eine Forderung nach hochwertigeren Materialien für die Arbeitsplatte (auf Grund der oft auftretenden Macken) + Preisnachlässe einfordern? Wie siehts mit dem Urlaub aus, den ich für die 3 Tage nehmen musste, Chance auf Schadensersatz?
Besten Dank.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 12.07.2016 11:26]
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Praktikermethode: Wenn der Preisnachlass größer wäre als der Kostenvoranschlag des örtlichen Schreiners...
¤: Und was Switchie schreibt. Der zweite Küchenbauer wird im Zweifelsfall genauso kacke sein.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Absonoob am 12.07.2016 11:29]
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Willst du die wirklich komplett wieder abbauen lassen? Ich glaube das gibt noch mehr Stress als jetzt noch ne dritte Nachbesserung abzuwarten. Ist zwar Mega ärgerlich und du könntest mit Sicherheit vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen...
Dann stehst du aber noch immer ohne Küche da. In den sauren Apfel beißen wird dich auf Dauer bestimmt glücklicher machen
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Frage ist wie ich den Preisnachlass herausfinde. Ich würde jetzt erstmal hochwertige Arbeitsplatten fordern plus 35% Preisnachlass. Die würden dann wahrscheinlich ein Gegenangebot machen?
Oder sind 35% noch zu wenig?
e:/ Ich möchte natürlich nicht die Küche zurückgeben, eher einen möglist hohen Preisnachlass herausbekommen + paar Goodies (die besseren Arbeitsplatten aus Massivholz - die sogar der Monteur vorgeschlagen hatte)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von RageQuit am 12.07.2016 11:30]
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Kann von einem Dienstleister (SBahn Berlin) von vornherein eine Inkassofirma als Zahlungsempfänger angegeben werden? Es gibt dann ja keine "Übergabe an ein Inkassounternehmen", wenn Zahlungsverzug besteht... ich frage mich, wie das rechtlich in einem Streitfall gehandhabt wird.
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Ich muss mich mal freuen: In einer völlig unerwarteten Wendung hat der BGH heute in einer von unseren Sachen zu unseren Gunsten durchentschieden. Das ist sowohl erstaunlich, weil es dafür prozessual gar keine Regelung gibt, als auch deshalb, weil wir bestenfalls mit einer Aufhebung des negativen BPatG Urteils und "guten Segelanweisungen" gerechnet haben. Mit einer Bestätigung des BPatG Urteils haben wir zwar nicht gerechnet, aber ein direkter Sieg kommt unerwartet.
Geil! Gibt noch keine aktualisierten Newsartikel, aber darum gehts:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Wirtschaft/d/8862142/exklusives-sparkassen-rot--bgh-verkuendet-urteil.html
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 21.07.2016 9:37]
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Bist du Patentanwalt? Oder macht ihr sowas "nebenbei"?
Die Freude kann ich verstehen
/Hatten erst letztens vergleichbares vor dem BFH. Man geht hin und erwartet wenig bis gar nix und geht mit nem Sieg raus
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Poerger am 21.07.2016 9:49]
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Bin Rechtsanwalt. In Markensachen arbeiten fast ausnahmslos Rechtsanwälte - das BPatG ist schlicht die nächste Instanz nach dem Deutschen Patent- und Markenamt.
Die Instanzzüge in Markenregisterverfahren sind:
National: DPMA -> BPatG -> BGH (-> ggf. BVerfG)
International: EUIPO -> EuG -> EuGH
Das ist eigentlich ganz spannend. Habe dadurch schon an manchen Verfahren vor BGH/EuGH/BVerfG mitarbeiten können (natürlich nur als kleines Rädchen im Getriebe).
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 21.07.2016 9:56]
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Hatte ich mir ehrlich gesagt nie Gedanken drum gemacht. Markensachen machen wir zwar auch, aber nur im ganz kleinen Stil. Für umfangreiche Sachen kooperieren wir mit einer befreundeten Patentanwaltskanzlei zusammen - daher meine Frage
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Pressemitteilung Nr. 46/2016 vom 21. Juli 2016
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vorgenommene Normierung des Bestellerprinzips für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Der Gesetzgeber bringt die sich gegenüberstehenden Interessen von Wohnungssuchenden und Wohnungsvermittlern in einen Ausgleich, der Verhältnismäßigkeitsanforderungen gerecht wird. Mit der Verfassungsbeschwerde gegen das Mietrechtsnovellierungsgesetz hatten zwei Immobilienmakler die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz und ein Wohnungsmieter die Verletzung seines Rechts auf Vertragsfreiheit gerügt.
Das freut mich. War m.E.n. ein Unding die Kosten dafür stetig auf den künftigen Mieter abzuwälzen.
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Wenn ein Angeklagter in U-Haft war, ist es üblich, als StA bei Forderung einer FS ohne Bewährung auch gleichzeitig die Aufhebung des Haftbefehls zu beantragen? War kein 230er, sondern ein 112er wegen Fluchtgefahr, aber dennoch offensichtlich, um die Durchführung des HVT zu schützen.
Eigentlich doch schon, da er gesondert einen Haftanrtittstermin bekommt und der tatsächliche Haftgrund weggefallen sein dürfte, oder?
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Wo sind die Staatsanwalthomies?
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Glorious Zivilrecht Master Brains
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| Zitat von smoo
Bin Rechtsanwalt. In Markensachen arbeiten fast ausnahmslos Rechtsanwälte - das BPatG ist schlicht die nächste Instanz nach dem Deutschen Patent- und Markenamt.
Die Instanzzüge in Markenregisterverfahren sind:
National: DPMA -> BPatG -> BGH (-> ggf. BVerfG)
International: EUIPO -> EuG -> EuGH
Das ist eigentlich ganz spannend. Habe dadurch schon an manchen Verfahren vor BGH/EuGH/BVerfG mitarbeiten können (natürlich nur als kleines Rädchen im Getriebe).
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Surprisingly colourful offices in Düsseldorf?
Es ist immer wieder erschreckend, dass man in unserem beruflichen Umfeld auf pOTler treffen könnte bzw. schon unwissentlich welche getroffen hat.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 21.07.2016 20:27]
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Surprisingly colourful offices indeed.
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| Zitat von BoMaN
Es ist immer wieder erschreckend, dass man in unserem beruflichen Umfeld auf pOTler treffen könnte bzw. schon unwissentlich welche getroffen hat.
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Zur Sicherheit beim nächsten Betreten eines Gerichtssaals laut "KANTHOLZ" brüllen!
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pOT-Ambigramm als Wasserzeichen auf allen Schriftsätzen.
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oder mit Ghettoblaster auf der Schulter, welcher Slayer-Raining Blood spielt.
Dürfte auch reichen
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Ich muss ab jetzt sparsamer mit Details umgehen, sonst bin ich noch identifizierbar.
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| Zitat von smoo
Ich muss ab jetzt sparsamer mit Details umgehen, sonst bin ich noch identifizierbar.
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| Zitat von Armag3ddon
pOT-Ambigramm als Wasserzeichen auf allen Schriftsätzen.
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OMG .SVG PLS?
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Gar nicht so leicht zu finden, ich habe es jedenfalls nicht.
Das hier ist der beste Fund:
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| Zitat von Armag3ddon
pOT-Ambigramm als Wasserzeichen auf allen Schriftsätzen.
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Oder auf die Robe gestickt. Es gibt da einen Anbieter...
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Siegelring! Oder Manschettenknöpfe.
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auch schon dran gedacht. Wobei beides den elitären Charakter unseres Forums unterstreicht ist es VIEEEEL zu subtil
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Jemand zufällig Zugang zur Zeitschrift "Gewerbearchiv" (GewA)?
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1996-2008 könnte ich bieten.
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2000 - 2016 könnte ich bieten, überlasse bei Überschneidung Armag3ddon aber gerne den Vortritt
//leider doch nicht, beck-online Anzeige war missverständlich
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Mad_Melone am 27.07.2016 12:30]
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Hab' dir mal eine PM geschrieben, weil ich neuere bräuchte. Dir aber trotzdem vielen Dank für's Angebot, Arma
e: hab's
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 27.07.2016 12:44]
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Thema: Juristenthread, §229 ( vs. §33 StGB ) |