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| Zitat von Mad_Melone
2000 - 2016 könnte ich bieten, überlasse bei Überschneidung Armag3ddon aber gerne den Vortritt
//leider doch nicht, beck-online Anzeige war missverständlich
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Das gewünschte Dokument ist leider nicht von Ihrem Abonnement umfasst und kann auch nicht als Einzeldokument erworben werden.
Meine Anzeige ist ähnlich
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Ah, das Juris Abo hat es mit umfasst. Hab nur bei Beck nachgesehen. Danke trotzdem
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gibt es irgendwo eine gute Zusammenfassung/Linksammlung/Artikel/Paper über Datenschutz am Arbeitsplatz?
Konkret Themen wie das Anfordern von Passwörtern der Angestellten, Mitlesen von Emails, Überwachung von Trafik etc.
Ich hatte mal eine Softwareevaluierung von WebFox gemacht, welche solche Themen relativ akkurat angegangen hat. Da war allerdings davon ausgegangen, dass der Chef richtig Zeit und Geld investiert, Datenschutzbeauftragte vor Ort sind und nach allen regeln der Kunst versucht wurde Fehler zu vermeiden. Das ist aber schon eine ganze Weile her und ich komme immer wieder in Situationen wo solche Themen interessant sind und ich merke, dass ich nicht richtig Plan davon habe. In der Realität tut so eine Software nur in den wenigsten Unternehmen wirklich Einsatz finden, weil einfach schlichtweg die Kapazität dafür nicht da ist. Wichtig: Es sollte für einen Jura-Laien halbwegs nachvollziehbar sein.
Finde das aber wichtig und möchte mich informieren. Insbesondere ist auch von Interesse, was mit Accounts ehemaliger Mitarbeiter ist. Unter welchen Umständen darf Chef A ein E-Mailkonto eines ehemaligen Mitarbeiters B öffnen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -Xantos- am 01.08.2016 16:18]
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Eine gute Anlaufstelle ist der BR deines Vertrauens. Die können dir evtl. weiterhelfen. Zumindest, wo es sich lohnt, zu fragen.
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Es geht nicht um ein konkretes anliegen sondern grundliegend einfach n paar basics für den alltag. Wofür steht br? :
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Ich mache Schulungen für sowas
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Ich weiß ihr lacht mich dafür wahrscheinlich aus, aber wenn ich Faxberichte für Verteidigungsanzeigen kontrolliere, gehe ich immer mit dem Finger die einzelnen Zahlen der Faxnummern durch und vergleiche mit der auf der Verfügung angegebenen Faxnummer. Meine Sorge ist immer, dass irgendwo ein Zahlendreher drin ist und die "falsche" Nummer tatsächlich existiert, der Faxbericht also "Zugestellt" anzeigt... D:
/edit: Bin ich alleine damit?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 04.08.2016 9:42]
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Nein, das ist sogar old school. Verwählen geht nämlich sauschnell, ist eine extreme Gefahrenquelle, weil durchgehen kann das Fax ja trotzdem. Bei uns werden Faxnummern, Seitenanzahl und Sendeergebnis auf dem Bericht (mit Handzeichen dazu!) abgehakt.
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Bei uns auch, aber ich gestehe, dass ich da manchmal nur sehr flüchtig drüber schaue
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Ich hatte zwar noch nie einen Haftungsfall (schnell auf Holz klopfen ), aber die paar Mal als ich DACHTE dass was schief gegangen wäre haben mir genügt, um da nicht lax zu werden. Adrenalin zu verschenken! Nur an Großabnehmer!
Das müsst ihr halt erst mal erleben, ok
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Ich hake auch immer Nummer, Seitenzahl, etc. ab und unterzeichne das ganze.
Ganz am Anfang hab ich zwar mal die Seitenzahl kontrolliert, aber nicht bemerkt, dass ich Schriftsatzseitenzahl +1 brauche. Denn +1 war der Lastschrifteinzug für die Bezahlung des Rechtsmittels. Und nicht Zahlung binnen Frist ist nicht eingelegt... danke BPatG. Aber wurde noch rechtzeitig bemerkt...
Adrenalin hab ich öfter, meistens Montag morgens, wenn ichs am wenigsten gebrauchen kann. Kack Fristen. Jeden Tag zeichne ich bestimmt 3-5 ab... man man
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 04.08.2016 15:02]
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Erste Sitzungsvertretung und dann direkt eine Fernsehanwältin als Verteidigerin erwischt...
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Mal ne hypothetische Fallfrage, die ich gestern mit einem Studenten diskutiert hab und ich war echt ahnungslos:
Müller hat nen Versicherungsmakler A. Vertretungsmacht gab es im Rahmen des Versicherungsmaklervertragsschlusses. A hat mehrere Versicherungen für Müller bei ein und der selben Versicherung geschlossen. Irgendwann will Müller einen neuen Versicherungsmakler, nämlich B. Er kündigt bei A. Er schließt einen neuen Vertrag bei B. B bestellt sich bei der identischen Versicherung als der neue Makler.
Anschließend geht A zur Versicherung und sagt: Müller möchte seinen Vertrag verlängert bekommen (A war verpeilt, kein böser Wille). Die Versicherung (die ja die neue Bestellung des B mitbekommen hat und daher wissen müsste, dass A nicht mehr Versicherungsmakler ist) sagt "okey dokey, hier die Bestätigung". Anschließend schickt die Versicherung auch noch Rechnungen. Müller will den Vertrag auch, ist damit happy. Jetzt sagt die Versicherung "moment, aber der hatte ja gar keine Vertretungsmacht, Vertrag nicht zustande gekommen".
Wtf?
Vertretungsmacht gehabt (+)
Vertretungsmacht erloschen - wie das zu Grunde liegende RVerhältnis (m.E. +).
Anscheinsvollmacht (-, da Versicherung durch neue Bestellung gemerkt)
Duldungsvollmacht (-)
Liege ich da soweit richtig?
Und falls ja: Wie ist die Bestätigung, Rechnungsstellung etc. zu bewerten? Mein Gefühl ist, dass die Versicherung sich jetzt nicht rauswieseln kann. Aber ich finde nicht den Knackpunkt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 10.08.2016 9:37]
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Ich hab einen Mandanten jetzt 3 E-Mails lang ausführlich über seine geplante Markenanmeldung beraten. Jetzt hat er es einfach selbst gemacht, basierend auf meinen Empfehlungen... das ist auch neu.... und natürlich günstiger für ihn.... und die relevanten Dienstleistungen hat er auch noch vergessen. Aber die Fristen sollen wir natürlich aufnehmen. Die Fristennotierung wäre sonst über unsere Markenanmeldepauschale abgedeckt.
Wtf?
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| Zitat von smoo
Wie ist die Bestätigung, Rechnungsstellung etc. zu bewerten? Mein Gefühl ist, dass die Versicherung sich jetzt nicht rauswieseln kann. Aber ich finde nicht den Knackpunkt.
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Außenvollmacht ist erloschen, § 171 II. Danach: Schwebend unwirksames Rechtsgeschäft, Genehmigung nach § 177 I möglich und hier wohl erfolgt.
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| Zitat von smoo
Ich hab einen Mandanten jetzt 3 E-Mails lang ausführlich über seine geplante Markenanmeldung beraten. Jetzt hat er es einfach selbst gemacht, basierend auf meinen Empfehlungen... das ist auch neu.... und natürlich günstiger für ihn.... und die relevanten Dienstleistungen hat er auch noch vergessen. Aber die Fristen sollen wir natürlich aufnehmen. Die Fristennotierung wäre sonst über unsere Markenanmeldepauschale abgedeckt.
Wtf?
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Der größte Feind im Land
ist der eigene Mandant.
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Ja. Ich hab zurzeit einen beratungsresistenten Geschäftsführer, der einfach eine Marke verletzt hat - da gibts nichts zu diskutieren. Wir hatten schon eine Einigung mit der Gegenseite erzielt. Die hat er dann absichtlich(!) mit dem Arsch wieder eingerissen. "Mal schauen ob die sich trauen uns zu verklagen!". Jetzt wurde er verklagt.
Er ist sich noch nicht sicher, ob er die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen wird. Und wieso wir nicht zur alten Einigung zurückkönnten, die er absichtlich hat scheitern lassen.
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Ah, das ist eklig.
In solchen Fällen gibt's nur eins - mach das wie die Ärzte, du hast es mit infektiösem Material zu tun, also ziehst du Schutzkleidung an, d.h. du formulierst eindeutige Disclaimer, ohne dem Patienten dabei direkt zu sagen, dass er ein Idiot ist. Zumindest nicht schriftlich.
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Schon geschehen. "Wie schon zuletzt im Telefonat und unserer E-Mail vom ... besprochen, empfehlen wir erneut dringend ..."
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Solches Bingo spielen wir in der Steuerberatung auch oft. Bringt aber nix, die komplett Beratungsresistenten machen trotzdem den großen Aufschrei, hätten dieses und jenes nicht gewusst und wollen dann den Berater wechseln. Easy, reg ich mich schon nicht mehr drüber auf
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Das sind bei euch die Switchies?
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ha
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| Zitat von Switchie
Solches Bingo spielen wir in der Steuerberatung auch oft. Bringt aber nix, die komplett Beratungsresistenten machen trotzdem den großen Aufschrei, hätten dieses und jenes nicht gewusst und wollen dann den Berater wechseln. Easy, reg ich mich schon nicht mehr drüber auf
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Unschöner Ausfluss daraus ist dann natürlich, dass die Disclaimer manchmal länger sind als die Stellungnahme.
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Ich wär froh wenn der abhauen würde.
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| Zitat von smoo
Ja. Ich hab zurzeit einen beratungsresistenten Geschäftsführer, der einfach eine Marke verletzt hat - da gibts nichts zu diskutieren. Wir hatten schon eine Einigung mit der Gegenseite erzielt. Die hat er dann absichtlich(!) mit dem Arsch wieder eingerissen. "Mal schauen ob die sich trauen uns zu verklagen!". Jetzt wurde er verklagt.
Er ist sich noch nicht sicher, ob er die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen wird. Und wieso wir nicht zur alten Einigung zurückkönnten, die er absichtlich hat scheitern lassen.
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Mal 'ne Laienfrage zum Markenrecht: Ich würde in einem Prospekt gerne ein Merkmal unseres Produkts hervorheben. Dieses Merkmal war allerdings mal ein Markenname eines Konkurrenten A (diese Firma wurde mittlerweile vom Marktführer B gekauft). Gibt es eine Möglichkeit einzusehen, ob dieser Markenname immer noch geschützt ist? Ein anderer Konkurrent C verwendet genau die gleichen Begrifflichkeiten, aber ich könnte mir vorstellen, dass sich B nicht mit C anlegen will (aufgrund der Unternehmensgröße), daher will ich daraus vorschnell nichts ableiten.
Oder muss ich dafür einen Anwalt beauftragen, der das prüft?
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Thema: Juristenthread, §229 ( vs. §33 StGB ) |