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Es dir von jemandem schicken lassen, der Zugang zu Juris o.ö. hat. Leider gehöre ich nicht dazu.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Eiskrem-Kaiser am 29.07.2014 17:54]
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| Zitat von KEC
Hallo Juristen,
ich benötige ein Urteil des LAG Düsseldorf (18 Sa 215/93) im kompletten Wortlaut, finde es aber nicht im Internet - was kann ich da tun ohne irgendwo Geld zu bezahlen?
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In die Uni fahren und nach folgenden Zeitschriften Ausschau halten:
AiB 1993, 653-654 (red. Leitsatz 1-3 und Gründe)
LAGE § 37 BetrVG 1972 Nr 41 (Leitsatz 1-4 und Gründe)
[e] Online wirst Du nur die Leitsätze finden [/e]
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von BoMaN am 29.07.2014 18:16]
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Die AiB führt unsere UniBib soweit ich das überblicken kann nicht, und mit dem anderen kann ich nichts anfangen
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LAGE BetrVG 1972 § 37 Nr. 41: LAGE ist die Entscheidungssammlung der LAGe, müsste in jeder gut sortierten Bib stehen. Riesige Loseblattsammlung.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -rantanplan- am 29.07.2014 19:01]
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Juris meldet, es hätte den "Kurztext", d.h. es hat den Langtext nicht?
wäre doch eher ungewöhnlich; hab leider zuhause keinen zugang...
wenn ich morgen dran denke, schau ich mal nach, ob ich es auftreiben kann
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 29.07.2014 19:24]
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Ach so, was die da wohl hauptsächlich behandelte Rechtsfrage angeht, dir ist klar dass da eine Revision beim BAG schwebt?
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Nein, war mir nicht klar. Hast du da ein Aktenzeichen oder einen Link zu?
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Die Revision hat sich aber laut BO erledigt.
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Wenn ein fiktiver Verein auf der Mitgliederversammlung beschließt mit Satzungsänderung den Beitrag zu erhöhen. Muss der Vorstand dann von jedem fiktiven Mitglied ein neues Lastschriftmandat verlangen, weil das alte Mandat ja nur den alten Betrag bestätigt.
Kann gerne auch per PM geklärt werden. Finde irgendwie im Internet nur Antworten zur Beitragsänderung.
Danke
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Vorankündigen sind generell kein Problem, da wir eh regelmäßig Infos per E-Mail oder Post verteilen. Mir geht es darum, dass auf den Lastschriftmandaten ein fester Betrag XX¤. Wenn ich jetzt aber XY¤ einziehen möchte, ist das rechtlich in Ordnung?
Fehler gefunden auf dem SEPA-Mandat steht kein Betrag nur auf unserer Beitrittserklärung und damit sollte es kein Problem sein - Danke
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von chuck.sports am 01.08.2014 8:37]
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Frage zum Arbeitsrecht bzw. Elternzeit
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Arbeitnehmerin „a“ hat Ende Mai 2013 den Mutterschutz begonnen und im Anschluss die Elternzeit in Anspruch genommen. Keine Teilzeit.
„a“ Hat bis Anfang Mai lediglich 5 der 25 Vertraglich geregelten Urlaubstage verbraucht.
Anfang Mai wird durch das Unternehmen „u“ mitgeteilt, das „a“ bis zum Mutterschutz Urlaub zu nehmen hat da der übertrag der Urlaubstage „bei der hohen Menge“ nicht möglich sei.
Das Gespräch ist mündlich geführt, es gibt keine schriftlichen Aufzeichnungen. „a“ willigt ein, die verbleibende Zeit bis zum Mutterschutz als Urlaub zu nehmen.
Dies wird im Urlaubsschein schriftlich festgehalten, der Urlaubsschein enthält neben dem auch die Gesamtanzahl an Urlaubstagen für das Jahr. Dieser besagt weiterhin 25.
Laut Urlaubsscheinwurden für 2013, 22 der 25 Tage Urlaub genommen, es erfolgt ein Übertrag von 3 Urlaubstagen.
Das Ende der Elternzeit nutzt „a“ um den Urlaubsanspruch für 2014 zu klären, laut Arbeitgeber stehen „a“ 10+3 Urlaubstage zur Verfügung. Später revidiert der Arbeitgeber die Aussage und streicht den Übertrag aus +3 und korrigiert den Urlaubsanspruch auf 7 da in 2013 3 Urlaubstage zu Unrecht in Anspruch genommen wurden. Der Arbeitgeber bezieht sich hier auf: § 17 Abs. 4 BEEG.
In 2013 hätte der Anspruch statt der 25 Tage nur auf 19 Tage bestanden, da aber real 22 Tage genommen wurden, müssten diese tage nun korrigiert werden.
Die Frage lautet nun, was bedeutet hier „zu unrecht“?
Laut Urlaubsschein sind 25 Tage als Anspruch gegeben. Darf der Arbeitgeber diesen Anspruch nachträglich noch ändern oder hätte der Arbeitgeber dies im Vorhinein tun müssen?
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Wie genau muss ich den Paragraf §43a deuten?
Laut Bundesnetzagentur kann man eine Schlichtung verlangen, wenn gegen §43a verstoßen wird - der Formulierung nach geht es da auch um die Umsetzung.
Ich frag mich ob ich Anspruch auf Schlichtung habe, wenn mein Anbieter die Bandbreitenzusage nicht einhält und sich weigert diesen Mangel abzustellen.
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Ganz blöde Frage: Wie findet man, ohne schon Kontakte zu haben, einen Fachanwalt (konkret für Sozialrecht), am besten in der Nähe, der am besten auch noch was taugt? Google ist nur mäßig hilfreich.
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Du kannst...
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| Zitat von Absonoob
Ganz blöde Frage: Wie findet man, ohne schon Kontakte zu haben, einen Fachanwalt (konkret für Sozialrecht), am besten in der Nähe, der am besten auch noch was taugt? Google ist nur mäßig hilfreich.
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... einfach mal über den Suchdienst der jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammer gehen, viele haben eine Suchfunktion auf ihrer Seite, die auch nach Fachanwälten filtern lässt. Dann gäbe es noch das bundesweite Anwaltsverzeichnis, das sich aber nicht danach filtern lässt.
Ob die Anwälte was taugen, kann man allerdings nicht vorher wissen. Das ist wie mit Ärzten oder Autowerkstätten - das weiß man erst, wenn man mal dort war, oder man muss sich bei Bekannten umhören.
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Grauenhafte Ergonomie, aber hat mich weitergebracht. Dankeschön!
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Ausgelöst durch diesen Reddit-Beitrag habe ich mich gefragt, wie man Telefonate mit einem Callcenter am besten nachträglich beweisen kann, falls sie einem da Mist erzählen.
1. Aufzeichnung, z.B. über Smartphone-App:
Ohne Einwilligung sicher nicht verwertbar und wohl sogar strafbar wg. § 201 StGB. Aber die meisten Firmen fragen ja heutzutage, ob sie das Gespräch aufzeichnen dürfen... darf ich dann sozusagen gleich auch, ohne den Callcenter-Heini nochmal explizit drauf hinweisen zu müssen?
| Always record the call. Even in 2-party states, companies like Comcast always have a message to the effect of"This call may be recorded for customer service reasons" and that isn't just a notice that they are recording, it is expressly giving you permission to do so as well, so you don't need to say a thing. | |
2. Darf ich jemanden per Lautsprecher mithören lassen, der dann als Zeuge auftreten kann? Oder ohne Lautsprecher, so dass er wenigstens meine Seite der Dinge bezeugen könnte?
3. Ich schreibe das Telefonat wortwörtlich nieder, vom heimlichen Mitschnitt nachträglich aus dem Gedächtnis, oder weil ich ein ganz fixer Schreiber bin. Wäre das ein zulässiges Beweismittel?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 11.08.2014 15:21]
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Hm, Gericht oder Kanzlei?
Und wenn Gericht, was tun bis NRW wieder einstellt?
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| Zitat von Herr der Lage
Ausgelöst durch diesen Reddit-Beitrag habe ich mich gefragt, wie man Telefonate mit einem Callcenter am besten nachträglich beweisen kann, falls sie einem da Mist erzählen.
1. Aufzeichnung, z.B. über Smartphone-App:
Ohne Einwilligung sicher nicht verwertbar und wohl sogar strafbar wg. § 201 StGB. Aber die meisten Firmen fragen ja heutzutage, ob sie das Gespräch aufzeichnen dürfen... darf ich dann sozusagen gleich auch, ohne den Callcenter-Heini nochmal explizit drauf hinweisen zu müssen?
| Always record the call. Even in 2-party states, companies like Comcast always have a message to the effect of"This call may be recorded for customer service reasons" and that isn't just a notice that they are recording, it is expressly giving you permission to do so as well, so you don't need to say a thing. | |
2. Darf ich jemanden per Lautsprecher mithören lassen, der dann als Zeuge auftreten kann? Oder ohne Lautsprecher, so dass er wenigstens meine Seite der Dinge bezeugen könnte?
3. Ich schreibe das Telefonat wortwörtlich nieder, vom heimlichen Mitschnitt nachträglich aus dem Gedächtnis, oder weil ich ein ganz fixer Schreiber bin. Wäre das ein zulässiges Beweismittel?
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1.
Ich habe den Reddit-Thread da jetzt nicht gelesen. Aber vertraue nicht blind einem zufälligen Kommentar, in dem irgendwas von einer Einwilligung behauptet wird. Es gibt auch keinen Anhaltspunkt, dass diese Aussage überhaupt auf deutsches Recht zutrifft. Der Rückschluss, dass die dir eine (stillschweigende!) Einwilligung geben, weil sie selber aufzeichnen, ist überhaupt nicht logisch. Vielleicht(!) hat das mal ein US-Gericht oder so entschieden. Hier machst du dich mit Sicherheit trotzdem strafbar.
2.
Nein. Wird nicht als Beweis akzeptiert.
3.
Es gibt keinen Anhaltspunkt, dass du das Gespräch wortgetreu niedergeschrieben hast. Beweisen kannst du damit also immer noch nicht, dass dein Gegenüber dies wirklich so gesagt hat. Die Beweiskraft der Niederschrift ist daher nicht sehr hoch.
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Darf man nicht dem Anrufer sagen, dass man dies aufzeichnet und die Zustimmung aufzeichnen. Wenn nicht ist das Gespräch ja beendet. Also das was Call Center machen "gegen" sie einzusetzen, bzw. eine verwertbare Aufzeichnung zu haben.
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Das würde bestimmt gehen, denke ich. Problem ist dann halt nur, wenn du selber etwas von dem Unternehmen willst. Da schrieb z.B. einer, dass die Telecom in den USA grundsätlich Gespräche aufzeichnen will, aber wenn er als Anrufer selber ankündigt aufzuzeichnen, wollen/dürfen dann die Serviceagenten nicht mehr: Unternehmensrichtlinie. Total bescheuert.
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Ich hab mich noch ein bisschen umgeschaut:
OLG Brandenburg: Zeugen-Aussage vor Gericht über Inhalt eines Telefonats zulässig
Eine Zeugenaussage über meine Seite des Gesprächs ist wohl zulässig, solange mein Zeuge nicht den Gesprächspartner heimlich ebenfalls über Lautsprecher etc. hört. (Oder wie in dem von dir genannten Link geht vielleicht sogar das, wenn es jedenfalls unabsichtlich geschieht, weil der Gesprächspartner so brüllt oder ähnliches).
Ebenso nehme ich an, dass ich auch nur meine Seite des Gesprächs aufzeichnen dürfte, so lange man halt die Gegenseite nicht hört. Oder eben vorher um Erlaubnis fürs Aufzeichnen fragen.
Eine reine Gesprächsmitschrift hat sicherlich keinen hohen Beweiswert, aber dazu habe ich auch hier gelesen:
| Das ist viel zu pauschal. Trägt zB eine Partei mithilfe einer Telefonnotiz detailliert einen bestimmten Inhalt vor, so ist ein allgemeines Bestreiten der gegnerischen Partei unerheblich. Eine solche Notiz kann schon sehr hilfreich sein. | |
| Nein, du würdest vortragen, dass A im Gespräch eingestanden hat, dir Geld zu schulden. Dann würde A das bestreiten. Anhand deiner Gesprächsnotizen könntest du dich dann daran erinnern, was er genau gesagt hat (üblicherweise besteht ein Gespräch ja nicht nur aus einer Frage und einer Ja/Nein-Antwort). Trägst du das dann vor, muss A qualifiziert bestreiten. Dann reicht es nicht mehr aus, wenn er sagt, dass er das nicht gesagt habe, sondern er muss sagen, was er stattdessen gesagt hat etc. Tut er das nicht, gilt der Anruf mit dem von dir gewünschten Inhalt als zugestanden. | |
Es geht eh nicht um einen konkreten Fall, aber ich nehme an, dass wäre so das sicherste, was man in Punkto Beweiskraft kriegen kann: Zeuge hört das Gespräch mit - aber eben nur die eine Seite der Dinge -, und man fertigt nebenbei ein Gesprächsprotokoll an.
Bei einer einseitigen Aufzeichnung könnte der andere ja schon wieder behaupten, man habe das naträglich ohne ihn aufgezeichnet oder ähnliches.
Am sichersten wäre es natürlich, vorher um Erlaubnis zu fragen und dann beide Seiten aufzuzeichnen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Herr der Lage am 12.08.2014 19:06]
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| Zitat von schoen1
Hm, Gericht oder Kanzlei?
Und wenn Gericht, was tun bis NRW wieder einstellt?
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Schwierige Frage. Haste mal ein Praktikum o.ä. in einer Kanzlei gemacht?
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Scherzfrage?
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Was ich damit implizieren wollte: Du weißt doch wie es ist. Weißte nicht was du willst?!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von smoo am 12.08.2014 19:23]
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Ne, wer weiss das schon
Würde wohl zum Gerich gehen, wenn ich mich da nicht so schmerzlich unterbezahlt fühlen würde (gerade bei der Arbeitszeit am Anfang).
Ferner müsste ich ohnehin die Übergangszeit sinnvoll nutzen.
Deine Kanzlei hat bei meinem ehemaligen Chef leider keine "Openings".
// wüsste ich, was ich wollte, würde ich doch nichts hierein schreiben
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von schoen1 am 12.08.2014 19:26]
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Verstehe. Dann mach doch einen LLM?
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Hm, hätte auch noch ne unfertige Diss rumliegen ...
So langsam würd ich dann doch gerne einfach mal arbeiten.
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Kann ich nur von abraten. Kostet zuviel Zeit
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Thema: Juristenthread, §229 ( vs. §33 StGB ) |