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Egal ob die jetzt vernünftig angesteckt sind oder nicht. die zwei werden trotzdem nicht verantwortlich für den sound sein.
So wie's halt überall der fall ist.
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| Zitat von Nudelsalat
Egal ob die jetzt vernünftig angesteckt sind oder nicht. die zwei werden trotzdem nicht verantwortlich für den sound sein.
So wie's halt überall der fall ist.
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Das ist aber schon schwer verallgemeinert.
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Ein oder zwei brauchbare kann jeder nennen, aber dann hört es auch schon auf.
Hast du Titten oder n Namen, mach DJane, dann kriegste noch mehr...
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| Zitat von Aspe
Das ist doch ein Zug.
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That fat guy got a cameltoe, your argument is invalid.
Hyp
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Um den Kreis vollends zu schließen:
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ihm gefällt das
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Der Mann mit dem “Deutschand”-Tattoo mag sein Foto nicht im Netz haben
Letzte Woche gelang ein Mensch aufgrund seines Tattoos zu zweifelhaftem Ruhm im Netz. Es wurde viel gerätselt, warum auf seinem Rücken denn das Wort “Deutschand” steht. Möglichkeiten gäbe es ja einige. Nun stellt sich raus, das Tattoo war zu dem Zeitpunkt als das Foto gemacht wurde, noch nicht fertig. Der Mann dessen Rücken das Tattoo “ziert” nämlich hat sich jetzt bei Sleaze gemeldet und verlangt, dass sein Foto gelöscht wird. Sleaze waren ziemlich die ersten, die das Foto umherreichten. Sleaze kam dem nach. Allerdings nicht ohne eine schmissige und gar nicht mal so freundlicheAntwort zurückzusenden.
http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg/der-mann-mit-dem-deutschand-tattoo-mag-sein-foto-nicht-im-netz-haben/
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Ich hab doch schon zwei Threads weiter ein Foto vom fertigen Tattoo gepostet.
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ach du scheisse
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Reptilian world leaders have difficulties with their human outer shells
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da is nix schönes dabei.
E: zwipos hauen sich ne Yacht in die Eier
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Kebap am 31.03.2015 10:28]
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/hoppla.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Danzelot am 31.03.2015 10:57]
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| Zitat von Atani
Scheiß ärztliche Schweigepflicht.
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greift nur nicht bei minderjährigen gegenüber den Eltern (iirc).
/Edit
kurz googlen sagt folgendes:
| Aber das ist Deutschland 2011 aktuell.
Die Gesetzgebung und das Bundesverfassungsgericht sagen folgendes dazu:"Die noch vereinzelt vertretene Ansicht, bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen bestehe keine Schweigepflicht gegenüber Eltern bzw. gesetzlichen VertreterInnen oder Schweigepflichtsentbindungen gegenüber Dritten könnten nur von den Eltern erteilt werden (z.B. Berns 1998, S. 412) ist insoweit unzutreffend, als sie pauschal für Minderjährige formuliert wird.
Zwar besteht eine aus dem Erziehungsrecht der Eltern (vgl. Art 6 Grundgesetz, §§ 1626, 1631 Bürgerliches Gesetzbuch) abgeleitete Offenbarungspflicht der schweigepflichtigen Personen im Hinblick auf die ihnen von Minderjährigen anvertrauten Informationen, diese ist jedoch durch das Selbstbestimmungsrecht des Kindes – welches ab dem 14. Lebensjahr einsetzt – begrenzt (vgl. Pulverich 1996, S. 273; BverfG 1982, S. 387 ff).
Da die hierfür notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit in diesem Alter in der Regel vorliegt, ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder konkludenten Einwilligung zulässig. Der verfassungsrechtlich geschützte Informationsanspruch der Eltern (abgeleitet aus Art. 6 Abs. 2 Satz 12 Grundgesetz) tritt hier mit der zunehmenden Fähigkeit des Kindes über die es betreffenden Angelegenheiten selbständig zu bestimmen zurück.
In Ausnahmefällen wird man dies auch für jüngere Kinder annehmen können, wenn durch die Information der Eltern oder eines Elternteils das Kindeswohl gefährdet ist. Dann "(...) kann es im Interesse des Kindes geboten sein, daß der Berater auch den Eltern gegenüber schweigt, um den Heilerfolg nicht zu gefährden und das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Kinde nicht in Frage zu stellen" (BverfG 1982, S. 384)"
Auch ob der Patient überhaupt da war, darf der Arzt nicht sagen..... ;"
Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse wird in Rechtsprechung(OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04) und Literatur überwiegend auch schon für den Namen des Patienten sowie für die Tatsache angenommen, dass jemand überhaupt einen Arzt konsultiert hat."
Jeder Arzt, der gegen § 9 BO verstößt, kann vom Berufsgericht zu einer Warnung, einem Verweis, einer Geldbuße bis zu 50.000,-- ¤ sowie der Aberkennung der Mitgliedschaft und des aktiven und passiven Wahlrechts in die Organe der Ärztekammer verurteilt werden. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -hi7.eM.hiGh- am 31.03.2015 11:15]
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| Zitat von -hi7.eM.hiGh-
| Zitat von Atani
Scheiß ärztliche Schweigepflicht.
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greift nur nicht bei minderjährigen gegenüber den Eltern (iirc).
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doch, prinzipiell schon.
/mit zitierter Einschränkung
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Sniedelfighter am 31.03.2015 11:18]
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| Zitat von HinkefußJoe
Uff, das hätte aber auch auf LiveLeak enden können.
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isses doch
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was bedeutet eigentlich dieses "senpai" ?
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| Zitat von Klages
was bedeutet eigentlich dieses "senpai" ?
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?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [Amateur]Cain am 31.03.2015 11:38]
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| Zitat von Klages
was bedeutet eigentlich dieses "senpai" ?
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Senpai (jap. 先輩; nach der veralteten, nicht revidierten Hepburn-Umschrift auch: Sempai) ist der japanische Begriff für jemanden, der länger bei einer Organisation ist als man selbst.
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Thema: Funthread ( Kürzester Programmiererwitz: Gleich bin ich fertig ) |