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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Blechschild Grünpfeil = Stopschild.
23.11.2021 14:21:54  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
https://www.20min.ch/story/kann-bei-diesem-tempo-und-so-vielen-passagieren-nicht-einfach-bremsen-402028376221

Da hatte einer beim Busbetreiber ein ziemliches Hoch.
23.11.2021 20:04:46  Zum letzten Beitrag
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pOTmobil

Gorge NaSe
Könnte auch sein, dass der Fußgänger so blöd rumgeeiert hat, dass man nicht genau erkennen kann, ob er über den Zebrastreifen will oder nicht. Solche Leute hab ich auch echt gern.
23.11.2021 20:11:51  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
 
Zitat von pOTmobil

Könnte auch sein, dass der Fußgänger so blöd rumgeeiert hat, dass man nicht genau erkennen kann, ob er über den Zebrastreifen will oder nicht. Solche Leute hab ich auch echt gern.


Dass er ein dreijähriges Kind dabei hatte hast du gelesen?

 
In dem Schreiben, dass 20 Minuten vorliegt, heisst es unter anderem: «Uns ist bewusst, dass das Gesetz dem Fussgänger den Vortritt gibt, jedoch möchten wir Sie bitten, nächstes Mal einen Schritt zurück zu treten und dem Bus den Vortritt zu geben.» Der Grund sei, dass es ökologisch keinen Sinn mache, dass ein 18 Tonnen schweres Gefährt für einen einzelnen Fussgänger abbremsen muss. Zudem sei es sehr gefährlich, einen Vortritt zu erzwingen.


lel, haben die das echt so gesendet?

/und die ganzen Kommentarschreiber die da einen auf weisse Ritter machen dass sie ja den schweren Fahrzeugen immer den Vortritt gewähren finde ich ja lustig. Meiner Erfahrung nach nimmt ein grossteil vor allem der Berufskraftfahrer dieses Angebot nicht an weil sie genau wissen dass sie das im Zweifel in ziemliche Schwierigkeiten bringen kann. Als Fussgänger auf den Vortritt verzichten wenn das Fahrzeug die Absicht hat anzuhalten ist so ziemlich das dümmste was man machen kann, in der Regel halten die nämlich trotzdem weil sie schon im Begriff sind zu bremsen und dann entsteht die Situation wo beide auf den Vortritt verzichten und im dümmsten Fall dann beide gleichzeitig wieder sich in Bewegung setzen. Alles schon erlebt. Wenn da jeder nach seinem belieben die Regeln verbiegt dann können wir eben diese auch direkt wieder abschaffen. Aber gut, was erwartet man von Leuten die 20min nicht nur lesen sondern auch noch kommentieren.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 23.11.2021 21:10]
23.11.2021 21:05:55  Zum letzten Beitrag
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pOTmobil

Gorge NaSe
Ich hab alles gelesen. Und die angebliche Aussage des Busfahrers weist auch auf Arschlochtum hin.

Trotzdem tu ich mich schwer, mich direkt über Leute aufgrund eines reißerischen einseitigen Zeitungsartikels zu empören.
23.11.2021 21:07:45  Zum letzten Beitrag
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Noch_ein_Kamel

Guerilla


Im Gegensatz zu den Radfahrkops ja schon sympathische Polizisten und bis auf eine Ausnahme keine Eskalation.

Dafür kann ich nachts ruhiger schlafen wenn die Chaoten auf Frankfurt weg bleiben


(Könnte natürlich auch am Kanal liegen ;-D)
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Noch_ein_Kamel am 23.11.2021 22:13]
23.11.2021 22:13:34  Zum letzten Beitrag
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krautjork

AUP krautjork 30.12.2012
Ich bin mir relativ gewiss wie der Auswahlprozess für neue berittene Velo-Einheiten abläuft. Nicht im streifendienst zu gebrauchen und zu doof zum Berichte schreiben? Ab in die soko rad!
24.11.2021 0:31:58  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
Dafür fahren mir noch zu viele im Auto rum.
24.11.2021 7:54:42  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Weisste was son Dienstpedelec kostet?
24.11.2021 8:13:34  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
In der Beschaffung oder auf dem Papier?
24.11.2021 8:16:01  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007

Doofe Frage mal zu der ersten Szene direkt aus dem Video, sieht dort jemand ein Fahrrad in der Streuscheibe der Ampel? Ich erkenne zumindest bei Ampel Nummer Eins nur einen Fußgänger und damit gilt die Ampel doch gar nicht für die Radfahrerin laut §37 StVO.
 
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.


Damit wäre zumindest hinfällig, dass die Polizei überhaupt mal die Verfolgung aufnimmt. Ampel2 ist vermutlich baugleich, nur Ampel3 kann man nicht erkennen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 24.11.2021 9:30]
24.11.2021 9:29:52  Zum letzten Beitrag
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Schm3rz

AUP Schm3rz 25.03.2022
 
Zitat von Noch_ein_Kamel

https://www.youtube.com/watch?v=0RBRALrP57Q

Im Gegensatz zu den Radfahrkops ja schon sympathische Polizisten und bis auf eine Ausnahme keine Eskalation.

Dafür kann ich nachts ruhiger schlafen wenn die Chaoten auf Frankfurt weg bleiben


(Könnte natürlich auch am Kanal liegen ;-D)



„Das Auto wird nisch mitgehen“ Wenn der Beifahrer genauso blöd ist wie der Fahrer mit den Augen rollend
24.11.2021 9:58:40  Zum letzten Beitrag
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darkimp

DarkImp
 
Zitat von Lunovis

In der Beschaffung oder auf dem Papier?



Sei mal froh, ist es nicht noch grün Breites Grinsen
24.11.2021 10:25:08  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von Lauchi


Doofe Frage mal zu der ersten Szene direkt aus dem Video, sieht dort jemand ein Fahrrad in der Streuscheibe der Ampel? Ich erkenne zumindest bei Ampel Nummer Eins nur einen Fußgänger und damit gilt die Ampel doch gar nicht für die Radfahrerin laut §37 StVO.
 
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.


Damit wäre zumindest hinfällig, dass die Polizei überhaupt mal die Verfolgung aufnimmt. Ampel2 ist vermutlich baugleich, nur Ampel3 kann man nicht erkennen.



Ich verstehe deinen letzten Absatz nicht. Die Person hätte generell nicht an dieser Stelle die Straße auf dem Rad überqueren dürfen - unabhängig davon, ob die Ampel rot oder grün anzeigt. Entsprechend ist eine Ahndung zwar streng genommen angezeigt, der vorgetragene Grund für die Verfolgung aber falsch.

/Ahnung sollte Ahndung heißen
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 24.11.2021 11:40]
24.11.2021 10:42:01  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
Dies.
24.11.2021 11:35:59  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
 
Zitat von Joggl²

 
Zitat von Lauchi

https://www.youtube.com/watch?v=AyrsgKZ6gXw
Doofe Frage mal zu der ersten Szene direkt aus dem Video, sieht dort jemand ein Fahrrad in der Streuscheibe der Ampel? Ich erkenne zumindest bei Ampel Nummer Eins nur einen Fußgänger und damit gilt die Ampel doch gar nicht für die Radfahrerin laut §37 StVO.
 
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.


Damit wäre zumindest hinfällig, dass die Polizei überhaupt mal die Verfolgung aufnimmt. Ampel2 ist vermutlich baugleich, nur Ampel3 kann man nicht erkennen.



Ich verstehe deinen letzten Absatz nicht. Die Person hätte generell nicht an dieser Stelle die Straße auf dem Rad überqueren dürfen - unabhängig davon, ob die Ampel rot oder grün anzeigt. Entsprechend ist eine Ahndung zwar streng genommen angezeigt, der vorgetragene Grund für die Verfolgung aber falsch.

/Ahnung sollte Ahndung heißen




Ich verstehe widerum deine Aussage nicht. Warum darf ein Fahrradfahrer dort nicht auf die andere Straßenseite queren, dort ist ja offensichtlich auf beiden Seiten ein Radweg.
Das einzige, was passen würde, dass auf der Querung nicht explizit ein Radweg eingezeichnet ist zusätzlich.
Wäre dies aber wiederum der Fall dürfte man als Radfahrer bei rot fahren, da die Ampel eben explizit nur für Fußgänger gilt.

Aber die Polizei ahndet die Radfahrerin ja nicht, weil sie auf einem Fußweg gefahren ist, sondern, weil sie bei rot gefahren ist. Insofern erkennt die Polizei ja an, dass man als Radfahrer dort queren darf, folglich hätten sie die Radfahrerin aber nicht für einen Rotlichtverstoß anhalten können, denn dort ist ja keine für den Radverkehr gültige Ampel vorhanden.

Hier in der Stadt haben wir leider auch noch viele Ampeln als Querung, wo es schlicht seit dem 1.1.2017 vergessen wurde, die Streuscheiben mal zu ersetzen mit der Umstellung. Kurze Info an den Mängelmelder mit Foto und kurze Zeit später wird die Streuscheibe für Fußgänger durch eine für Fußgänger und Radfahrer ersetzt. Bis das passiert, kann man nach STVO aber nunmal legal immer queren, da keine Ampel vorhanden ist, die für Radfahrer gilt.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 24.11.2021 12:15]
24.11.2021 11:58:19  Zum letzten Beitrag
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[A-51SS] fly

Leet
verschmitzt lachen
Irgendwo muss man doch queren um auf die richtige Seite zu kommen.
Ich seh das einfach immer so als würd ich aus einer privaten Ausfahrt kommen wenn ich von einem Radweg auf den anderen muss.

Mit dem Auto darf ich ja auch auf die andere Straßenseite fahren. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von [A-51SS] fly am 24.11.2021 12:01]
24.11.2021 12:00:50  Zum letzten Beitrag
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Joggl²

AUP Joggl² 22.07.2016
 
Zitat von Lauchi

Warum darf ein Fahrradfahrer dort nicht auf die andere Straßenseite queren, dort ist ja offensichtlich auf beiden Seiten ein Radweg.



Weil das ein Überweg exklusiv für Fußgänger ist.

 
Zitat von Lauchi

folglich hätten sie die Radfahrerin aber nicht für einen Rotlichtverstoß anhalten können, denn dort ist ja keine für den Radverkehr gültige Ampel vorhanden.



Ja.
Richtig wäre es gewesen, ihr ein Knöllchen für das eigentliche Vergehen zu geben.
24.11.2021 12:15:14  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
 
Zitat von Joggl²

 
Zitat von Lauchi

Warum darf ein Fahrradfahrer dort nicht auf die andere Straßenseite queren, dort ist ja offensichtlich auf beiden Seiten ein Radweg.



Weil das ein Überweg exklusiv für Fußgänger ist.

 
Zitat von Lauchi

folglich hätten sie die Radfahrerin aber nicht für einen Rotlichtverstoß anhalten können, denn dort ist ja keine für den Radverkehr gültige Ampel vorhanden.



Ja.
Richtig wäre es gewesen, ihr ein Knöllchen für das eigentliche Vergehen zu geben.


Gut, da gehe ich mit. Wenn aber wie bei diesem Bild erkennbar ist, das Radfahrer queren dürfen und es wäre nur ein Fußgänger in der Ampel (nicht wie auf diesem Bild), darf man als Radfahrer bei rot fahren. Sinnvoller wäre es natürlich zu warten und die Stadt zu informieren, das mal zu ersetzen.


Alles in allem finde ich die Doku aber gut gemacht und mir tun die Polizisten eher Leid, wie sie eigentlich nur ständig mit allen diskutieren müssen egal ob Radfahrer, Fußgänger oder KFZ-Fahrer.
[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 24.11.2021 12:20]
24.11.2021 12:18:05  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
Ich fasse mal zusammen:

In der Situation im Video existiert explizit keine Radfahrerspur an dieser Querung, ein Übergang für Radfahrer ist an der Stelle also weder baulich vorgesehen noch angedacht.
Dies hat dort explizit einen Grund: Damit der Radler nicht unter die Strassenbahn kommt. Ersichtlich ist dies an den seitlich versetzten Übergängen für Fussgänger, die damit ebenso abgehalten werden, direkt auf die Schienen zu laufen.
Letzteres ist auch das Stichwort, welches der Radfahrerin im Video in den Sinn hätte kommen können.
Der übergang kann inkl Fahrrad nämlich zu Fuss genommen werden um danach auf der anderen Seite wieder den Radweg zu benutzen. dies allerdings auch nur, wenn die Ampel dem Fussgänger die Freigabe erteilt hätte.
Die Absenz einer Radampel an der Stelle hat eben genannte Gründe.

Wenn nun also, wie im gezeigten Video, eine Radfahrerin A: bei rotem Signal eine B: für sie nicht vorgesehene Verkehrsspur benutzt und C: das wiederholt, so habe ich egal wie der Verkehr zu dem Zeitpunkt herrschte, absolut kein Mitleid damit, dass die danach von zwei Kampfradlern gedisst wird.


Etwas weiter ausholend: Nur weil keine Radampel vorhanden ist, bedeutet nicht, dass sich Radfahrer einfach durchschlängeln können, egal wie die Markierung es vorsieht.
für die Umstellung wird einerseits die Änderung der Maskierung in der Linse benötigt, andererseits muss wie in letzterem Bild sichtbar, dafür auch eine Radspur über die Strassenquerung erstellt werden. Ist nicht beides vorhanden, hat der Radfahrer zwei Möglichkeiten: sich für die Querung in den Normalverkehr einfädeln (sic) oder aber das Rad über den Übergang schieben, da wie erwähnt keine explizit für ihn reservierte Fahrspur erstellt wurde.
Wie schon erwähnt sind beides keine brauchbaren Lösungen und das Melden beim Amt die wohl einfachste Variante, daran was zu ändern.

Zur Bestrafung: Ob man nun bei einem Fussweg oder einem Radweg bei rot drüberradelt, ist irrelevant. Ausschlaggebend ist die Aktion und das Werkzeug, es kann höchstens noch Strafverschärfende Auswirkung haben weil man gleichzeitig am falschen Ort radelte.
24.11.2021 12:48:18  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
 
Zitat von Lunovis

Ich fasse mal zusammen:

In der Situation im Video existiert explizit keine Radfahrerspur an dieser Querung, ein Übergang für Radfahrer ist an der Stelle also weder baulich vorgesehen noch angedacht.
Dies hat dort explizit einen Grund: Damit der Radler nicht unter die Strassenbahn kommt. Ersichtlich ist dies an den seitlich versetzten Übergängen für Fussgänger, die damit ebenso abgehalten werden, direkt auf die Schienen zu laufen.
Letzteres ist auch das Stichwort, welches der Radfahrerin im Video in den Sinn hätte kommen können.
Der übergang kann inkl Fahrrad nämlich zu Fuss genommen werden um danach auf der anderen Seite wieder den Radweg zu benutzen. dies allerdings auch nur, wenn die Ampel dem Fussgänger die Freigabe erteilt hätte.
Die Absenz einer Radampel an der Stelle hat eben genannte Gründe.

Wenn nun also, wie im gezeigten Video, eine Radfahrerin A: bei rotem Signal eine B: für sie nicht vorgesehene Verkehrsspur benutzt und C: das wiederholt, so habe ich egal wie der Verkehr zu dem Zeitpunkt herrschte, absolut kein Mitleid damit, dass die danach von zwei Kampfradlern gedisst wird.


Etwas weiter ausholend: Nur weil keine Radampel vorhanden ist, bedeutet nicht, dass sich Radfahrer einfach durchschlängeln können, egal wie die Markierung es vorsieht.
für die Umstellung wird einerseits die Änderung der Maskierung in der Linse benötigt, andererseits muss wie in letzterem Bild sichtbar, dafür auch eine Radspur über die Strassenquerung erstellt werden. Ist nicht beides vorhanden, hat der Radfahrer zwei Möglichkeiten: sich für die Querung in den Normalverkehr einfädeln (sic) oder aber das Rad über den Übergang schieben, da wie erwähnt keine explizit für ihn reservierte Fahrspur erstellt wurde.
Wie schon erwähnt sind beides keine brauchbaren Lösungen und das Melden beim Amt die wohl einfachste Variante, daran was zu ändern.

Zur Bestrafung: Ob man nun bei einem Fussweg oder einem Radweg bei rot drüberradelt, ist irrelevant. Ausschlaggebend ist die Aktion und das Werkzeug, es kann höchstens noch Strafverschärfende Auswirkung haben weil man gleichzeitig am falschen Ort radelte.


Mit allem außer dem letzten Absatz gehe ich mit. Die fehlende Radwegmarkierung habe ich übersehen und deshalb nur auf die Aussagen der Polizisten geachtet. Allerdings macht Gehwegfahren oder Ampelverstoß schon einen Unterschied. 55€ nach neuem Bußgeldkatalog oder 10€ nach altem bei Fahren auf dem Gehweg ggü. 60€ und 1 Punkt in Flensburg bei Ampelverstoß.

Ob deine Argumentation da so richtig ist, wage ich jetzt allerdings nicht zu bewerten. Also ob für Radfahrer die Fußgängerampel gilt, wenn Radfahrer verbotenerweise auf dem Fußweg fahren oder ob es nur Gehwegfahren ist.
Aus dem Bauch heraus würde ich trotzdem sagen, dass die Ampel dann nicht gilt nach §37.
[Dieser Beitrag wurde 7 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 24.11.2021 13:15]
24.11.2021 13:00:19  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
https://www.adfc.de/artikel/missachtung-des-rotlichts-an-der-ampel
24.11.2021 13:22:10  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
https://www.anwalt.org/rote-ampel-fahrrad/

jetzt bin ich gespalten.

doch nicht...

 
Heißt: Radfahrer müssen entweder Fahrradampeln oder Ampeln für den Autoverkehr beachten. Fußgängerampeln gelten für Radler nicht. Sollten Sie jedoch mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel fahren, gilt das allerdings dann als Rotlichtverstoß.

[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lunovis am 24.11.2021 13:30]
24.11.2021 13:29:30  Zum letzten Beitrag
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Peniskuh

AUP Peniskuh 03.12.2018
Best of Both worlds
24.11.2021 13:36:46  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
 
Zitat von Lunovis

https://www.anwalt.org/rote-ampel-fahrrad/

jetzt bin ich gespalten.

doch nicht...

 
Heißt: Radfahrer müssen entweder Fahrradampeln oder Ampeln für den Autoverkehr beachten. Fußgängerampeln gelten für Radler nicht. Sollten Sie jedoch mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel fahren, gilt das allerdings dann als Rotlichtverstoß.




Da würde ich gerne die Erklärung wissen, denn diese sehe ich dort nicht.
Weiter oben auf der Seite steht ja auch explizit
 
Welche Ampel müssen Radfahrer beachten?

Laut StVO gilt: Ist eine Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden. Gibt es eine solche nicht, gilt die Ampel für den Autoverkehr. Eine Fußgängerampel gilt für Radfahrer hingegen nie.



 
Zitat von Lunovis

https://www.adfc.de/artikel/missachtung-des-rotlichts-an-der-ampel


Dort geht es explizit um gültige Ampeln für Radfahrer also Verkehr oder Fahrrad oder aber wenn man eine Fußgängerampel nutzt, um eine für Radfahrer gültige Ampel zu umgehen.
[Dieser Beitrag wurde 7 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 24.11.2021 13:50]
24.11.2021 13:42:37  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
Du benutzt aber mit dieser Aktion die Fussgängerspur (illegal) mit, wirst also auch nach deren aktuellem Status bemessen.
24.11.2021 13:48:12  Zum letzten Beitrag
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Lauchi

AUP Lauchi 26.11.2007
 
Zitat von Lunovis

Du benutzt aber mit dieser Aktion die Fussgängerspur (illegal) mit, wirst also auch nach deren aktuellem Status bemessen.


Ich würde nach diesem Link sagen, nein.

https://www.bussgeldkataloge.de/rote-ampel-fahrrad/#was-passiert-wenn-sie-eine-rote-fussgaengerampel-mit-dem-fahrrad-ueberfahren
Hier ist es besser erklärt.
 
Was passiert, wenn Sie eine rote Fußgängerampel mit dem Fahrrad überfahren?

Im Straßenverkehr findet sich eine Vielzahl von Ampeln und an so mancher Kreuzung kann Verwirrung darüber herrschen, welche Ampel für die Radfahrer denn eigentlich gilt.

Grundsätzlich ist hier Folgendes zu beachten:

Ist eine gesonderte Fahrradampel vorhanden, müssen Sie sich an diese halten. Dies gilt auch, wenn es sich um eine kombinierte Fußgänger- und Fahrradampel handelt.
Gibt es keine Ampel speziell für Fahrradfahrer, gilt seit dem 1. Januar 2017 die Fahrbahnampel. Dies ist eine wesentliche Änderung in der StVO, da Radfahrer sich zuvor in solchen Fällen nach den Fußgängerampeln richten mussten.

Was heißt das nun aber für Sie, wenn Sie bei Rot eine Fußgängerampel mit dem Fahrrad überfahren? Ist auf der Ampel gleichzeitig ein Fahrradpiktogramm zu sehen, handelt es sich um eine kombinierte Radfahr- und Fußgängerampel. Überfahren Sie diese bei Rot, liegt ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad vor und es gelten die oben erläuterten Sanktionen.

Ist es hingegen nur eine einfache Fußgängerampel, gestaltet sich die Sachlage etwas komplizierter. Denn seit Januar 2017 müssen sich Radfahrer nicht mehr an Fußgängerampeln handeln. Prinzipiell kann daher auch das Überfahren einer roten Fußgängerampel mit dem Fahrrad per se nicht geahndet werden. Jedoch treten im Zusammenhang andere Verstöße auf, für die der Verkehrssünder zur Kasse gebeten werden kann:

Fährt ein Radfahrer über eine Fußgängerampel, bedeutet das in der Regel auch, dass er sich auf dem Fußgängerweg befindet. Dieser ist jedoch für alle Radler ab einem Alter von 10 Jahren tabu. Demnach droht Ihnen ein Bußgeld für die unerlaubte Nutzung des Gehweges mit dem Fahrrad.
Ist die Fußgängerampel rot, trifft dies meistens auch für die in gleicher Richtung geltende Fahrbahnampel oder Radfahrampel – also jene Ampel, an die Sie sich eigentlich halten müssten – zu. In diesem Fall haben Sie diese rote Ampel mit Ihrem Fahrrad umfahren und stattdessen die Fußgängerampel genutzt. Auch dies wird als Rotlichtverstoß gewertet.



Also nur Fahren auf dem Fußweg, denn Fahrbahnampeln gibt es beim Queren in diesem Beispiel nicht, die in die gleiche Richtung führen wie der Fußweg.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Lauchi am 24.11.2021 13:51]
24.11.2021 13:50:21  Zum letzten Beitrag
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Lunovis

AUP Lunovis 27.11.2007
 
Ist die Fußgängerampel rot, trifft dies meistens auch für die in gleicher Richtung geltende Fahrbahnampel oder Radfahrampel – also jene Ampel, an die Sie sich eigentlich halten müssten – zu. In diesem Fall haben Sie diese rote Ampel mit Ihrem Fahrrad umfahren und stattdessen die Fußgängerampel genutzt. Auch dies wird als Rotlichtverstoß gewertet.



Die Querung im Video ist ein Spezialfall, da es sich dabei um eine reine Fussgängerquerung handelt, die nur auf Bedarf den Weg frei gibt. Die Fahrzeugspuren haben also grundsätzlich freie Fahrt. Da die Dame an der Stelle nicht von der Strasse aus auf die Querung abgebogen ist sondern vom Kombinierten Fuss und Radweg auf der Gegenseite, sehe ich da schon einen Rotlichtverstoss.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lunovis am 24.11.2021 13:54]
24.11.2021 13:52:13  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
...

also immer ein Fahrrad mit bei haben, dann kann man als Fußgänger die Fußgängerampeln durch kurzes aufsteigen aufs Rad ignorieren?!

Die Polizei hasst diesen Trick!
24.11.2021 13:53:34  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Ja, dann hab halt immer ein Fahrrad dabei, du Trickreicher.

Nächster Geheimtipp: vom Fahrrad absteigen um auf dem Zebrastreifen dann als Fußgänger Vorrang zu erhalten. Total verboten!
24.11.2021 14:02:47  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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08.07.2023 09:40:34 Che Guevara hat den Thread-Titel geändert (davor: "Verkehrsteilnehmer sind Arschlöcher")
14.07.2018 09:17:41 Sharku hat diesen Thread repariert.
14.07.2018 09:16:23 Sharku hat diesen Thread repariert.

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