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7 III StVO regelt, dass man innerorts sehr wohl rechts vorbeidarf. Davon abgesehen hat Verkehr geradeaus grundsätzlich Vorrang vor Abbiegern, sonst wären die regelmäßigen Radfahrerleichen in LKW-Radkästen gar nicht so der Aufreger.
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§9 Stvo
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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| Zitat von Abso
7 III StVO regelt, dass man innerorts sehr wohl rechts vorbeidarf. | |
Ich denke, er meint nicht verschiedene Fahrstreifen.
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| Zitat von pOTmobil
| Zitat von Abso
7 III StVO regelt, dass man innerorts sehr wohl rechts vorbeidarf. | |
Ich denke, er meint nicht verschiedene Fahrstreifen.
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Fraglich ist, ob z.B. ein Radschutzstreifen als Fahrstreifen im Sinne dieser Regelung gesehen wird.
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| Zitat von Abso
| Zitat von pOTmobil
| Zitat von Abso
7 III StVO regelt, dass man innerorts sehr wohl rechts vorbeidarf. | |
Ich denke, er meint nicht verschiedene Fahrstreifen.
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Fraglich ist, ob z.B. ein Radschutzstreifen als Fahrstreifen im Sinne dieser Regelung gesehen wird.
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Nein, wird er nicht. Er ist Teil der Fahrbahn.
Gemeint ist btw: ein Fahrstreifen, auf diesem fahren Auto und Radfahrer gemeinsam. Keine weiteren Fahrstreifen rechts (linke Fahrstreifen sind gerade unwichtig).
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DopeFlash am 27.11.2021 16:32]
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Dann kann der Radfahrer doch überhaupt nicht zum Faktor für den abbiegenden Autofahrer werden. Ich bin mir nicht sicher ob ich deine Frage verstehe.
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| Zitat von [A-51SS] fly
§9 Stvo
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Das ist grade meine Frage. Ein Radfahrer DARF nicht rechts vorbeifahren, solange der Verkehr rollt, bekommt aber automatisch Vorfahrt, wenn jemand rechts abbiegen will? Heißt, wenn hinter mir ein Radfahrer ankommt, ich aber ohne zu stoppen abbiegen könnte, muss ich stoppen, ihm dadurch ermöglichen, an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren, an denen er sonst nicht vorbeifahren dürfte, ihn durchfahren lassen und dann abbiegen?
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Eine Autoschlange steht an der roten Ampel, ein Radfahrer drängelt sich rechts vor. Wenn grün wird, will das erste Auto rechts abbiegen, der Radfahrer aber geradeaus.
Legitim oder nicht, ich empfinde das einfach als unnötiges Vordrängeln. Immer. Die Autos sind i.d.R. immer schneller als der Radfahrer - überholen ihn womöglich vor der Ampel schon. Und dann fummelt der sich wegen ein paar Metern vor, um dann wieder überholt werden zu müssen. Und dann beschwert er sich vielleicht noch, wenn sie zu eng überholen.
Soll er einfach in der Schlange warten, wie jeder andere auch.
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Beim abbiegen hast du immer Vorfahrt zu gewähren (wenn sonst keine Beschilderung vorhanden ist), egal ob für Radfahrer oder Fußgänger, wenn die weiter geradeaus wollen.
Beliebtes Beispiel und Problemstelle: Kreisverkehr
Man will die 1. Ausfahrt raus, also quasie rechts abbiegen, Fußgänger/ Radfahrer auf dem Begleitweg will geradeaus, also die 2. Ausfahrt nehmen bzw. dem Straßenverlauf folgen. Hier musst du beim rausfahren aus dem Kreisel die Vorfahrt zu gewähren. ABER steht für den Rad-/Fußverkehr ein Schild 205 (Vorfahrt gewähren), muss dieser warten und man selbst hat Vorrang. An den meisten Kreiseln stehen mittlerweile Zeichen 205 für den Rad-/Fußweg, sonst gäbs wohl täglich Stress und Verletzte.
Anderes Beispiel: Durchgangsstraße
Alle Straßen und Einmündungen die von rechts kommen haben Zeichen 205, müssen also Vorfahrt gewähren. Wenn man jetzt nach rechts abbiegen will, und da läuft jemand auf dem begleitenden Fußweg oder es hat einen Radfahrer (der sich nicht eh auf der Straße befindet), und diese Person will weiter geradeaus, musst man anhalten und diesen vorlassen. Man würde seine "Fahrbahn" kreuzen, und da er weiter dem Straßenverlauf folgen möchte, hat er Vorrang.
Ist der Radweg auf der Fahrbahn, es fahren somit alle hintereinander in einer Linie, ist der zu erst dran der vorne in der Reihe ist.
Auf schwächere Verkehrsteilnehmer acht geben, und diese vorlassen, obwahl man nicht müsste, ist aber immer gut. Auch wenns oft unerwartet kommt und alle etwas unvorbereitet trifft.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von steamed am 27.11.2021 16:39]
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| Zitat von DopeFlash
| Zitat von [A-51SS] fly
§9 Stvo
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
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Das ist grade meine Frage. Ein Radfahrer DARF nicht rechts vorbeifahren, solange der Verkehr rollt, bekommt aber automatisch Vorfahrt, wenn jemand rechts abbiegen will? Heißt, wenn hinter mir ein Radfahrer ankommt, ich aber ohne zu stoppen abbiegen könnte, muss ich stoppen, ihm dadurch ermöglichen, an anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren, an denen er sonst nicht vorbeifahren dürfte, ihn durchfahren lassen und dann abbiegen?
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Na ja, entweder sie sind hintereinander unterwegs, dann gibt es keinen Konflikt. Oder sie sind in irgendeiner Form nebeneinander unterwegs, dann muss ein Abbieger auf der "Innenbahn" dem Geradeausfahrer auf der "Außenbahn" Vorrang gewähren.
Dass sie hintereinander fahren und dann der Abbieger so früh anhalten muss dass der Geradeausfahrer noch rechts an ihm vorbeifährt sollte eigentlich gar nicht erst passieren, Fußgängerfurten o.Ä. sind ja in der Regel einige Meter vom Fahrbahnrand zurückversetzt.
Und ja, wenn die Autoschlange ins Stocken kommt, rechts aber genug Platz ist und Radfahrer anfangen vorbeizufahren sind Abbieger wieder wartepflichtig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Abso am 27.11.2021 16:42]
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| Zitat von steamed
Ist der Radweg auf der Fahrbahn, es fahren somit alle hintereinander in einer Lienie, ist der zu erst dran der vorne in der Reihe ist.
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Danke für die vielen Infos, die waren mir eigentlich schon klar, mir gings nur um diese eine ganz bestimmte Situation, die du mit dem Satz dann beschreibst. Ich würde auch sagen, dass das gilt aber §9 ist halt so seltsam formuliert.
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| Zitat von steamed
Auf schwächere Verkehrsteilnehmer acht geben, und diese vorlassen, obwahl man nicht müsste, ist aber immer gut. Auch wenns oft unerwartet kommt und alle etwas unvorbereitet trifft.
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Find ich teilweise sogar eher nervig an gewissen Ecken/in manchen Konstellationen, auch wenn ich die Intention natürlich gutheiße
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Wenn man rechts abbiegen will - wieso lässt man dann genug platz dass ein Radfahrer vorbeifahren kann?
Frage ist überflüssig :-p
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Das denken die sich auf meinem Arbeitsweg auch immer alle und stellen sich dann auf den Radfahrstreifen rechts.
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Dieses, wenn man rechts abbiegen will und nicht entsprechend einspurt darf man sich auch nicht wundern wenn der Fahrradfahrer rechts vorbei fährt (was in vielen Situationen sein gutes Recht ist). Ja, der Fahrradfahrer kann darauf verzichten, aus Kulanz, quasi. Muss er aber halt nicht (sofern die Situation es ermöglich, natürlich).
Wenn er unrechtmässig vorbeifährt, jo. Dann kannst in deinem Auto denken "wasn Arschloch". Rücksicht nehmen musst dann halt trotzdem, das ist das Los des Stärkeren.
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| Zitat von steamed
Man will die 1. Ausfahrt raus, also quasie rechts abbiegen, Fußgänger/ Radfahrer auf dem Begleitweg will geradeaus, also die 2. Ausfahrt nehmen bzw. dem Straßenverlauf folgen. Hier musst du beim rausfahren aus dem Kreisel die Vorfahrt zu gewähren. ABER steht für den Rad-/Fußverkehr ein Schild 205 (Vorfahrt gewähren), muss dieser warten und man selbst hat Vorrang. An den meisten Kreiseln stehen mittlerweile Zeichen 205 für den Rad-/Fußweg, sonst gäbs wohl täglich Stress und Verletzte.
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Wenn man das irgendwie geloest bekaeme, dass immer klar ist, wer Vorfahrt hat, dann koennte man sogar beide Formen haben - Kreisverkehre mit bevorzugtem Rad- oder Autoverkehr, je nach Lage und ueblicher Verkehrssituation.
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Die Holländer haben einfach eines: Platz. Da kann man auch einfach mal auf Autobahnen einen Kreisverkehr hinzimmern.
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Nein, nur die Prioritäten richtig.
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| Zitat von darkimp
Die Holländer haben einfach eines: Platz.
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518 vs. 233 Einwohner/km².
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Davon darf man sich nicht taeuschen lassen. Der gemeine Hollaender will nichts mehr, als ein ruhiges Eigenheim sein eigen nennen und nimmt dafuer liebend gerne in Kauf, entlang einer endlos langen Ausfallstrasse zwischen zwei Staedten zu leben, komplett entfernt von jeglichen Dorfzentren und dem Konzept der Zersiedelung.
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Und der Fliegende?
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Isn Klimaschwein.
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| Zitat von Abso
| Zitat von darkimp
Die Holländer haben einfach eines: Platz.
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518 vs. 233 Einwohner/km².
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Ein gutes Beispiel, das eine Zahl alleine nicht viel sagt
Siehe die anderen Posts. Da wird halt auch sau viel gependelt, individuell, huphup.
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Das ist alles vollkommen richtig, auch dass es im Westen des Landes in den Poldern teilweise wirklich viel Platz gibt, der ansonsten halt Weidelandschaft fuer Schafe oder so waere. Aber den Platz sehe ich auch in Deutschland, natuerlich sind die niederlaendischen Verkehrsplaene an die Gegebenheiten abgepasst. Insgesamt ist Staedtebau und Verkehrsplanung schon auf einem wesentlich hoeheren Niveau, als ich ihn aus mehreren europaeischen Laendern kenne.
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Absolut, die Radinfrastruktur wurde und wird dort von Anfang an eingeplant. Und eben, wo sie fehlt, ist Platz. Oder für solche experimente wie dieser Kreisel.
In Hinterobertralala ist es natürlich schwer, noch n Radweg hinzubauen, vor allem Fahrbangetrennt, wenn alles schon zugepflastert ist.
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| Zitat von Irdorath
| Zitat von steamed
Man will die 1. Ausfahrt raus, also quasie rechts abbiegen, Fußgänger/ Radfahrer auf dem Begleitweg will geradeaus, also die 2. Ausfahrt nehmen bzw. dem Straßenverlauf folgen. Hier musst du beim rausfahren aus dem Kreisel die Vorfahrt zu gewähren. ABER steht für den Rad-/Fußverkehr ein Schild 205 (Vorfahrt gewähren), muss dieser warten und man selbst hat Vorrang. An den meisten Kreiseln stehen mittlerweile Zeichen 205 für den Rad-/Fußweg, sonst gäbs wohl täglich Stress und Verletzte.
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Wenn man das irgendwie geloest bekaeme, dass immer klar ist, wer Vorfahrt hat, dann koennte man sogar beide Formen haben - Kreisverkehre mit bevorzugtem Rad- oder Autoverkehr, je nach Lage und ueblicher Verkehrssituation.
https://bicycledutch.files.wordpress.com/2013/05/roundabout-no-priority2.jpg
https://pbs.twimg.com/media/D6X4FqeWwAA5_RS.jpg
| | lol, da würde ich auf die Strasse wechseln, wenn ich geradeaus will. Sonst müsste ich ja einen riesigen Bogen machen.
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| Zitat von Abso
| Zitat von steamed
Auf schwächere Verkehrsteilnehmer acht geben, und diese vorlassen, obwahl man nicht müsste, ist aber immer gut. Auch wenns oft unerwartet kommt und alle etwas unvorbereitet trifft.
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Find ich teilweise sogar eher nervig an gewissen Ecken/in manchen Konstellationen, auch wenn ich die Intention natürlich gutheiße
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Hier im Schulgebiet sehe ich morgens einige Autofahrer, die an der abknickenden Vorfahrt die eigentlich wartepflichtigen Schulkinder auf Fahrrädern vorlassen. Weiß echt nicht, ob die den Kindern einen Gefallen tun, die womöglich so verkehrsregelwidrig zu konditionieren.
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Lieber mal eins überfahren, damit die anderen es verinnerlichen!
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Ja, genau das habe ich natürlich gemeint.
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| Zitat von Bregor
Lieber mal eins überfahren, damit die anderen es verinnerlichen!
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Vorsicht kann man nicht früh genug lernen, sonst muß man später lernen, daß man Freunde hat, die einen nicht aus dem graben ziehen.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |