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Heute hat der israelische Präsident mal locker flockig für eine Vollsperrung der A99 zum Beginn des Berufsverkehrs gesorgt. 30 Minuten stand ich still in der verfickten Baustelle und musste pinkeln.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeineOmi am 06.09.2017 22:38]
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Ach, deswegen haben heute alle gemeckert...
fakeedit: Nächste Woche wieder narkotische Anfälle abgestandener Menschen ertragen aka "Ferien sind rum".
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| Zitat von Shooter
| Zitat von m0h4
Häuft sich das in letzter Zeit oder wird nur mehr darüber berichtet?
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Keine Ahnung, aber mir hat mal ne ehemalige Arbeitskollegin locker flockig in der Frühstückspause erzählt wie sie mal morgens auf die Autobahn fuhr, dabei merkte dass sie in die Falsche richtung fährt, ergo den Wagen gewendet hat und entgegen dem Verkehr zur "Ausfahrt" welche natürlich eine Einfahrt war zurück fuhr.
Leute kommen auf solche Ideen. Warum auch immer.
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Jetzt muss ich voller Hass ins Bett.
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| Zitat von DeathCobra
| Zitat von Klabusterbeere
Wichser
Wahrscheinlich wieder Pornos geschaut.
Hoffentlich schreitet das autonome Fahren bei LKWs ganz schnell voran.
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Warum den Transitverkehr nicht einfach von der Strasse nehmen?
Man könnte beispielsweise die ehemaligen Uboot-Tunnel umbauen. Möglichkeiten gäbs.
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Man könnte auch aufhören die Bahn kaputtzusparen und sie DB Cargo wieder mit vernünftigen kapazitäten austatten so das sie diese Frachtmengen locker durchs land schaffen könnte.
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| Zitat von Joggl²
Das neue Video von BEST OF DASHCAM EUROPE macht mich echt fertig. Vor allem dieser Nodherus, der mehrere Auftritte übers ganze Video verteilt hat.
Junge
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Ich muss sagen, dass es eine tiefe Befriedigung bei mir hinterlässt, wenn solche Arschlöcher, die sich beim Überholen noch mal eben schnell reindrängeln dann doch nicht reinpassen und merken, wie scheiße es ist, wenn man durch eine kurze Berührung am Heck die komplette Kontrolle über den Wagen verliert. Kriegen, was sie verdienen: einen Totalschaden.
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Alter. Beim hiesigen Rewe gibt es mehrere Parkplatzaugfahrten. Es gilt rechts vor links auf dem gesamten Parkplatz. Ich fahr also gemütlich drauf, von links kommt ein relativ langsames Auto. Aber ich hab ja sowieso Vorfahrt. Plötzlich neben mir quietschende Reifen und ne Hupe. Steht der nen Centimeter vor meinem Auto und so ne classic Hartz IV Mutti kommt vom Beifahrersitz und fängt an mich wüst zu beleidigen. Hab dann beim Fahrer mal nachgefragt ob er eigentlich dumm wie scheiße ist. Vorallem, mal angenommen ich hätte tatsächlich ihm die Vorfahrt genommen (was ja nicht der Fall war). 2 Autos mit maximal 30, ich eher weniger und er kommt so knapp vor mir erst zum Stehen obwohl er noch gute zehn Meter weg war als ich geschaut hab. Der muss ja mal stumpf beschleunigt haben. Sowas gehirnverbranntes ey.
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Steht das explizit an den Einfahrten, das rechts vor links gilt?
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"auf diesem Parkplatz gilt die StVO"
Zusammen mit keinerlei Vorfahrtsschildern ergibt das ja rechts vor links
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das schild an sich brauchts nicht, die gilt auch ohne.
und §1 ebenfalls
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| Zitat von Penismax
"auf diesem Parkplatz gilt die StVO"
Zusammen mit keinerlei Vorfahrtsschildern ergibt das ja rechts vor links
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War da nicht was von wegen die Schilder verlieren sofort wenn das einer anfechtet und im Endeffekt teilt man sich den Schaden?
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Nein?
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Jein. Auf solchen Parkplätzen wird besondere Vorsicht erwartet, im Streitfall bekommt man deutlich eher eine Teilschuld reingedrückt als sonst. Aber grundsätzlich gelten diw Verkehrsregeln halt schon.
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| Zitat von Penismax
"auf diesem Parkplatz gilt die StVO"
Zusammen mit keinerlei Vorfahrtsschildern ergibt das ja rechts vor links
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Rechts vor links gilt aber auf Straßen - und Parkplätze sind keine Straßen.
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Mir wurde mal gesagt, dass wenn man die Aussage trifft: "Als er mir reingefahren ist hab ich gestanden" immer auf der sicheren Seite ist. Stimmt das? würde das auch hier gelten?
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| Zitat von Lunovis
das schild an sich brauchts nicht, die gilt auch ohne.
und §1 ebenfalls
| | StVO gilt nicht auf privaten Grundstücken.
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Ich hatte gestern Nacht ein cleveres Bürschchen hinter mir. Beide Scheinwerfer komplett tot. Dafür aber die Nebelscheinwerfer an, welche quasi ganz unten auf der Spoilerlippe platziert waren.
Baustelle, nur eine Spur und vor mir X Fahrzeuge, aber hey, er fährt mir so dicht auf das ich ihn aufgrund der tiefen Nebler gar nicht mehr in den Rückspiegeln sehen konnte.
Es wird zweispurig, linke Spur frei, ich entschließe mich zu warten und mache extra langsahm damit der überholen kann. Fährt der halt stur weiter so dicht hinter mir her trotz Überholmöglichkeit. Arschloch.
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| Zitat von grufti
| Zitat von Penismax
"auf diesem Parkplatz gilt die StVO"
Zusammen mit keinerlei Vorfahrtsschildern ergibt das ja rechts vor links
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Rechts vor links gilt aber auf Straßen - und Parkplätze sind keine Straßen.
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vllt.
LG Saarbrücken
| ...wenn die angelegten Fahrspuren (eindeutig) Straßencharakter haben. Wann diese Voraussetzung erfüllt ist, wird im Einzelnen unterschiedlich beurteilt und überwiegend vom Vorhandensein typischer baulicher Merkmale einer Straße abhängig gemacht. | |
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| Zitat von Fabsn
| Zitat von Lunovis
das schild an sich brauchts nicht, die gilt auch ohne.
und §1 ebenfalls
| | StVO gilt nicht auf privaten Grundstücken.
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irrelevant.
Siehe:
| Die StVO regelt und lenkt den Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Öffentlich ist ein Verkehrsraum, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Eröffnet der Betreiber eines Einkaufsmarktes - wie hier - einen dazugehörigen Parkplatz für die Allgemeinheit, so sind diese Voraussetzungen jedenfalls zu den Öffnungszeiten des Einkaufsmarktes unabhängig davon erfüllt, ob die Geltung der StVO durch eine vorhandene Beschilderung ausdrücklich angeordnet ist. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 08.09.2017 13:16]
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Wieder was gelernt. Danke.
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Es gilt also wohl die StVO.
Aber ob "Rechts vor Links" gilt, ist wohl von den baulichn Gegebenheiten der Fahrpuren abhängig.
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§ 1 StVO gilt, aber alles darüber hinaus wird individuelle Auslegungssache sein.
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Und was gilt dann in meinem bestimmten Fall?
Die Parkplatzwege sind alle in eine Richtung.
Es gibt zwei Auffahrten und eine Abfahrt,
Die Auffahrten münden in den Parkplatz. Er hätte vorher bereits links zu den Parkbereichen fahren können (alle zehn Meter mündet ein Weg rein zu den Parkplätzen) oder eben er fährt weiter wie hier und kreuzt sich dann irgendwann mit meiner Auffahrt. Das ergibt dann eine Kreuzungssituation weil von allen Seiten jemand kommen könnte.
Im speziellen Fall hab ich ihn früh gesehen und bin von rechts vor links ausgegangen, so oder so wäre ich aber vor ihm auf dieser Kreuzung gewesen, wenn er nicht plötzlich beschleunigt hätte (und mehr als 30 auf nem Parkplatz ist schon fragwürdig)
Also tatsächlich bin ich immer davon ausgegangen, dass dann eben rechts vor links gilt und normalerweise klappt das auch. Es sind ja sowieso alle eher langsam.
Hätte ich da jetzt völlig Unrecht gehabt und ne Teilschuld bekommen?
Mir wurde halt mal in der Fahrschule gesagt, nach Polizei, Ampeln und Schildern kommt rechts vor links automatisch wenn nichts von den vorherigen vorhanden ist.
Müsste dann doch eigentlich auch da gelten
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§1 = gesunder Menschenverstand = rechts vor links wenn nicht anders ausgewiesen. Mfm.
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Oder eben: man beschleunigt nicht auf nem Parkplatz wenn vor einem jemand schon rüberfährt.
Aber so Auslegungssachen sind einfach Scheiße.
Dann in Zukunft noch langsamer da.
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| Zitat von Penismax
Also tatsächlich bin ich immer davon ausgegangen, dass dann eben rechts vor links gilt und normalerweise klappt das auch. Es sind ja sowieso alle eher langsam.
Hätte ich da jetzt völlig Unrecht gehabt und ne Teilschuld bekommen?
Mir wurde halt mal in der Fahrschule gesagt, nach Polizei, Ampeln und Schildern kommt rechts vor links automatisch wenn nichts von den vorherigen vorhanden ist.
Müsste dann doch eigentlich auch da gelten
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ja, aber auf Parkplätzen erwartet man von den Verkehrsteilnehmern - auch wegen des zahlreichen Rangierverkehrs - eine erhöhte Sorgfalt.
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Tz..erhöhte Sorgfalt. Der gesunde Menschenverstand würde das gebieten. Als Fussgänger ist es dort besser fahrende Autos einfach zu meiden.
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Ja Hm grundsätzlich einleuchtend, aber hätte er nicht gebremst wäre er mir seitlich in die hintere Achse/Kofferraum gefahren. Ich war ja eigentlich so gut wie drüber. Deswegen hatte ich nochmal nachgefragt.
Weil in dem Fall liegt es dann ja nicht dran, dass ich da überhaupt lang gefahren bin und das eventuell unvorsichtig, sondern daran das er quasi nicht richtig geschaut hat.
/ist aber grundsätzlich gut zu wissen, das war mir nicht bekannt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Penismax am 08.09.2017 14:11]
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in dem Fall wird er vielleicht sogar alleinig Schuld bekommen, aber eine feste Regel gibts auf Parkplätzen halt nicht. Da läuft alles auf den berüchtigten §1 raus, vorsichtig sein, mitdenken, und hinterher vor Gericht aufs beste hoffen.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |