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Wird wohl teilweise schon gemacht. Entweder direkt rausziehen und abkassieren, oder es wird gefilmt und die Gaffer bekommen dann später Post.
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Da haben sich die Berufskraftfahrer aus Leidenschaft ja mal wieder von ihrer besten Seite gezeigt. Einschließlich der Unfallbeteiligten. Hoffentlich setzen sich autonome Lkw schnell durch damit die von der Straße verschwinden.
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Wie ist denn das bei der Situation @0:47?
Wer wäre Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt?
E: 5:37 hat mich am meisten erheitert
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DasIch am 10.11.2017 1:06]
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| Zitat von DasIch
Wie ist denn das bei der Situation @0:47?
Wer wäre Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt?
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Die Straße auf der der Überholvorgang stattfindet ist die Vorfahrtberechtigte Straße, daher sollte der einbiegende Schuld haben, nicht der mit der Kamera.
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Ok.
Ich wäre wohl trotzdem vorsichtig mit dem Überholen an solchen Kreuzungen.
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| Zitat von Nose
| Zitat von DasIch
Wie ist denn das bei der Situation @0:47?
Wer wäre Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt?
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Die Straße auf der der Überholvorgang stattfindet ist die Vorfahrtberechtigte Straße, daher sollte der einbiegende Schuld haben, nicht der mit der Kamera.
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Ja, aber doch nicht wenn der Überholende auf der falschen Straßenseite fährt. Vorfahrtsberechtigt wäre einer der ihm quasi entgegenkommt.
Außerdem muss der überholende sich sicher sein, dass die Strecke frei ist und es keine Hindernisse gibt
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| Zitat von Sentinel2150
| Zitat von Nose
| Zitat von DasIch
Wie ist denn das bei der Situation @0:47?
Wer wäre Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt?
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Die Straße auf der der Überholvorgang stattfindet ist die Vorfahrtberechtigte Straße, daher sollte der einbiegende Schuld haben, nicht der mit der Kamera.
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Ja, aber doch nicht wenn der Überholende auf der falschen Straßenseite fährt. | |
Woher hast Du diese Information?
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Nose hat völlig Recht. Darum ist im Kreuzungsbereich oft Überholverbot, da die Einbiegenden zu selten mit nem Überholenden rechnen.
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https://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholerLinksabbieger.php#400
Der Überholende bekommt je nach Situation die höhere Teilschuld, da die Anforderungen an ein sicheres Überholen höher sind, als die Wahrung der Betriebssicherheit beim Links abbiegen.
Dazu noch ein paar Präzedenzfälle:
| Geblinkt, aber keine zweite Rückschau:
OLG Hamm v. 07.03.1980:
Unterlässt es der Kraftfahrer, sich beim Linksabbiegen vorher noch durch Rückschau über den rückwärtigen Verkehr zu vergewissern, erhöht er die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Das überwiegende Verschulden - 2/3 - an einem Unfall trifft den Kraftfahrer, der ein Fahrzeug trotz betätigten linken Winkers links überholt.
OLG Köln v. 28.01.2003:
Überholt ein Motorradfahrer eine langsam fahrende Kolonne im Beginn einer Rechtskurve und stößt dabei mit einem ordnungsgemäß blinkenden nach links abbiegenden Kfz zusammen, das zuvor möglicherweise von einem Kleiintransporter verdeckt war, dann trifft ihn in dieser unklaren Verkehrslage ein Haftungsanteil von 80%, während der Kfz-Führer wegen Unterlassens der zweiten Rückschau zu 20% haftet.
OLG München v. 25.04.2014:
Gegen den Linksabbieger spricht der Anscheinsbeweis für einen Verstoß gegen § 9 I StVO. Der Linksabbieger muss deshalb beweisen, dass er seiner zweiten Rückschaupflicht genügt hat. Verstößt der Linksabbieger gegen die zweite Rückschaupflicht, so haftet er zu 30% mit, wenn er sich links blinkend rechtzeitig zur Mitte hin eingeordnet hat, weil dann von einem Überholen in unklarer Verkehrslage mit einem Haftungsanteil von 70% zu Lasten des Überholenden auszugehen ist. | |
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 10.11.2017 8:31]
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In Deutschland gibt es sowas wie Präzedenzfälle nicht.
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| Zitat von monischnucki
In Deutschland gibt es sowas wie Präzedenzfälle nicht.
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Kommt drauf an.
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| Zitat von radioactix
Was spricht eigentlich dagegen zu jedem Unfall direkt ausgebildete Polizisten mitzuschicken, die Gaffen und Verstöße gegen das Bilden der Rettungsgasse direkt ahnden?
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Wer filmt denn dann die Unfälle, damit sich die pOT-Gaffer mit den Dashcam Videos einen drauf keulen können?
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Unfallbeteiligter mit oder ohne DashCam != Gaffer.
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| Zitat von monischnucki
In Deutschland gibt es sowas wie Präzedenzfälle nicht.
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Ja gut, damit meine ich halt dass es schonmal Urteile dazu gab und man sich VIELLEICHT daran orientieren KÖNNTE.
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Aber was hat das mit der Situation in Video zu tun?
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Nix, weil ich das Video nicht gesehen habe und nur auf den Text reagiert habe, bei dem es ums abbiegen und überholen ging. Wie man das halt macht im pot! :zyklop:
Kann auch sein das jemand rechts abgebogen ist oder so. Wer weis das schon. ¯\_(ツ)_/¯
¤: shrug oder Zyklop, eins geht nur. :(
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bregor am 10.11.2017 12:21]
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| Zitat von Immortalized
Das ist auch mit dem Auto eine merkwürdige Stelle. Ich gebe einfach so viel Gas wie geht und wechsle 3 Spuren gleichzeitig, um zu meiner gewünschten Spur zu kommen.
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So toll
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| Zitat von DasIch
Wie ist denn das bei der Situation @0:47?
Wer wäre Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt?
E: 5:37 hat mich am meisten erheitert
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Ich finde ja die schweren Unfälle um Minute 8 am besten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von TheRealHawk am 10.11.2017 23:15]
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Hab jetzt auch mal 1 Video zu best of dashcam europe geschickt.
Warten wir also mal ab
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Kennt ihr diese Critical Mass Kacke? Diese Fahrrad-Massentouren durch Großstädte, um angeblich irgendwas zu bewirken? Endet dann immer darin, dass sich die Fahrradfahrer wie die letzten Arschlöcher benehmen und den kompletten Verkehr lahmlegen...
Das gibt es wohl auch mit Skatern:
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Jede Person, die den Verkehr blockiert und dabei keine Polizeiuniform trägt gehört abgeschafft.
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Also alle Autofahrer im Beruf und Urlaubssverkehr?
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| Zitat von fatal-x
Also alle Autofahrer im Beruf und Urlaubssverkehr?
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Ja, genau -.-
Du brauchst dir doch nur mal irgendein zufällig ausgewähltes Video von so einer Veranstaltung anschauen. Da wird halt im Mob über rote Ampeln gefahren, alles blockiert und anschließend auch noch rumgestresst, wenn sich Leute gerechtfertigterweise darüber aufregen.
Als Person, die selbst Fahrrad und Auto regelmäßig fährt, kann ich nur sagen, dass Fahrradfahrer sich deutlich weniger an Verkehrsregeln halten als Autofahrer.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von McClane am 11.11.2017 12:33]
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| Zitat von fatal-x
Also alle Autofahrer im Beruf und Urlaubssverkehr?
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Ne
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| Zitat von Drosselmeyer
Doch
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Gutes Argument
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Du siehst keinen Unterschied zwischen Verkehr (resp. Autos) und einem versifften Skater, der sich vor eben diesen Verkehr stellt?
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |