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| Zitat von monischnucki
Wo liegtn schon Schnee bei dir?
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Schmiedefeld/Rstg. und bis auf 500m runter. Dort waren es -1°C.
Aber taut schon langsam wieder.
/Gibts eig schon was neues von Deiner Dashcam?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Wiesenherr am 12.11.2017 19:02]
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| Zitat von honkbaer
Odenwald hat auch Schnee! Yay
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Alder, hör sofort auf da rumzufahren, wo ich rumfahre.
| Zitat von Joggl²
Lel, hier ist gerade Schneeregen.
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Ich hab grad nebenbei Trucker Babes laufen. Davon abgesehen, dass sich ganz sicher keiner der Beteiligten als "Babe" qualifiziert, zeigen die ständig Aufnahmen in denen die Trullas während der Fahrt mit ihren Handys hantieren. Gerade eben wieder aus dem Fenster gefilmt und nicht nach vorne geguckt. Bestätigt wieder alle Vorurteile. Nur ein Klugscheißer wie ich der das sieht, Anzeige, zack Lappen weg. Dummes Volk.
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ach egal
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Jellybaby am 12.11.2017 19:25]
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| Zitat von Wiesenherr
Warum macht man sich die Mühe, Nebelscheinwerfer einzuschalten, aber nicht Standlicht oder Abblendlicht?
Bei meinem Auto geht das schon garnicht mehr. Wenn Abblendlicht aus ist, gehen Nebelscheinwerfer ebenfalls aus.
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Geht auch nicht. NSL ist seit 94 Pflicht und an (mindestens) Standlicht gekoppelt.
Wenn die Rückleuchten scheiße sind fallen sie auch mal weniger auf.
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Hm bei der NSL weiß ich es grad nicht, aber vermutlich ist die dann auch bei meinem alten Auto mit dem Standlicht ausgegangen.
Aber ich meinte eigentlich schon die Nebelscheinwerfer (vorn). Die gehen bei mir auch aus, wenn ich Abblendlicht ausmache.
Und die Leute heute hatten teilweise nur Tagfahrlicht oder die Nebelscheinwerfer oder garkein Licht an.
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Auch das ist nicht legal, die Standleuchten vorne kaputt oder (mindestens) das Tagfahrlicht falsch verdrahtet.
NSW nur mit Abblendlicht oder Standlicht. Bei Abblendlicht muss das TFL erheblich abdimmen oder abschalten.
Gerne sitzen Nebler und Tagfahrlicht im gleichen Gehäuse, das verwechselt man schon mal.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von harmlos am 12.11.2017 19:56]
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Häng halt gleichb &t=7m40s dran -_-
e: oder 7:36 => https://youtu.be/i49gkKw_ADQ?t=7m36s
e2: Audi größtenteils... Wobei der Merzedes gefühlt zu wenig gebremst hat.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Noch_ein_Kamel am 12.11.2017 20:24]
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Bin am Handy, da isses bisschen komplizierter, sorry. Aber danke.
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Bei Unfällen mit dem Tempo bekommt meist auch der, mit extremer Geschwindigkeit, eine Teilschuld. Außerdem lichthupt der zweimal bei 220 ehe er anfängt zu bremsen. Wenn sich zwei Deppen treffen...
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Er fährt 220km/h bei Ablendlichtsichtweite.
Der weiße fährt raus, er bremst nicht.
2 mal aufgeblendet und noch keine Bremsung vollzogen.
Insgesamt drei Sekunden ohne relevanten Geschwindigkeitsverlust.
Und dann erst kommt die Vollbremsung und zwar derart spät, dass er ihn noch mit 195 km/h rammt.
Wer so kacke fährt braucht nicht die Schuld bei jemand anderem zu suchen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Kampfferkerl am 12.11.2017 20:26]
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| Zitat von Fabsn
Bei Unfällen mit dem Tempo bekommt meist auch der, mit extremer Geschwindigkeit, eine Teilschuld. Außerdem lichthupt der zweimal bei 220 ehe er anfängt zu bremsen. Wenn sich zwei Deppen treffen...
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Das habe ich mir auch gedacht, der bremst viel zu spät.
Und wenn du einem von hinten auffährst kannst du sicher sein dass ein grosser Teil der Schuld auf dich abgewälzt wird, völlig egal was der vor dir macht.
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| Zitat von Kampfferkerl
Wer so kacke fährt braucht nicht die Schuld bei jemand anderem zu suchen.
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War sicher eine Frau haha ferstet ihr?
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nein, beide bekommen wohl eine Teilschuld. Der eine hätte nicht rausziehen dürfen, aber so schnell fahren, dass man auf die Fehler anderer nicht reagieren kann darf man genauso wenig. Am Ende wird wohl jeder der beiden auf seinem Schaden völlig verdient sitzen bleiben.
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| Zitat von Shooter
Und wenn du einem von hinten auffährst kannst du sicher sein dass ein grosser Teil der Schuld auf dich abgewälzt wird, völlig egal was der vor dir macht.
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Ganz so einfach ist es dann doch nicht, von diesem Fall mal abgesehen
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Da der Unfall mit einer Geschwindigkeit von 130 dem Anschein nach hätte verhindert werden können, kann der Kamerafahrer vor Gericht durchaus eine größere Teilschuld bekommen. Bei einem ähnlichen Fall waren es 40%.
Edit: So spät, wer der erst anfängt zu bremsen, vielleicht sogar mehr als 40. Sollte das Kameramaterial zugelassen werden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von StigssonV8 am 12.11.2017 20:35]
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Zumal das eine Auf-/Abfahrt ist. Da ist mit solchen Spurwechseln nunmal zu rechnen.
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War auf jeden Fall keine Newsmeldung wert...
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| Zitat von Wiesenherr
/Gibts eig schon was neues von Deiner Dashcam?
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Noch keine. Die ganzen Tests sind irgendwie kacke, jede hat ne Macke die garnicht geht. Dacht ich mir, kuckst mal was der Sascha nochmal hatte. Dem seine ist uralt, er sucht auch was neues, findet aber nichts passendes. Nice One, aber ich nehm gerne Tipps entgegen. Bedingung:
-Rückwärts wäre sehr toll
-Einfache Bedienung, also klicken und ich hab das File. Ohne Gefummel oder umständliches Schneiden.
-ordentliche Auflösung, scharfes Bild und anständiger Ton
Sollte doch lösbar sein. Wie geht das mit Festeinbau? Also keine Gebammel an der Scheibe und kein baumelndes Kabel zum 12V Anschluss.
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Ist eine Rennstrecke jetzt der Straßenverkehr, oder was?
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Der ist keine Rennstrecke, sondern ne öffentliche Mautstrecke. Ne? So irgendwie war das doch.
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| Zitat von m0h4
| Zitat von Shooter
Und wenn du einem von hinten auffährst kannst du sicher sein dass ein grosser Teil der Schuld auf dich abgewälzt wird, völlig egal was der vor dir macht.
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Ganz so einfach ist es dann doch nicht, von diesem Fall mal abgesehen
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Man sieht lange genug vorher den Blinker. Er blendet 2 mal auf, ohne zu verlangsamen und donnert dann mit nur minimal verringerter Geschwindigkeit in den rein. 100% Schuld beim Filmer.
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| Zitat von monischnucki
| Zitat von Wiesenherr
/Gibts eig schon was neues von Deiner Dashcam?
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Noch keine. Die ganzen Tests sind irgendwie kacke, jede hat ne Macke die garnicht geht. Dacht ich mir, kuckst mal was der Sascha nochmal hatte. Dem seine ist uralt, er sucht auch was neues, findet aber nichts passendes. Nice One, aber ich nehm gerne Tipps entgegen. Bedingung:
-Rückwärts wäre sehr toll
-Einfache Bedienung, also klicken und ich hab das File. Ohne Gefummel oder umständliches Schneiden.
-ordentliche Auflösung, scharfes Bild und anständiger Ton
Sollte doch lösbar sein. Wie geht das mit Festeinbau? Also keine Gebammel an der Scheibe und kein baumelndes Kabel zum 12V Anschluss.
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Ich hatte ähnliche Anforderungen und bin der Blackvue 650 2Channel Cloud Variante gestossen. Hab ab morgen 2 Wochen frei, dann mach ich mich an den Einbau, mir fehlt noch ein Kabel.
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| Zitat von monischnucki
Der ist keine Rennstrecke, sondern ne öffentliche Mautstrecke. Ne? So irgendwie war das doch.
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Klar, aber sie wird dennoch nicht von "A-nach-B"-Fahrern benutzt, sondern von Rennfahrern und Renn-Touristen.
Da fährt keiner, um zum Supermarkt zu gelangen. -> Unpassend für diesen Thread (aber Nordschleife-Compilations immer nice)
Ist ganz interessant, wie Rechtsüberholen verboten ist und sonstige StVo-Regeln greifen, aber eine "normale Straße" ist das nicht.
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| Zitat von monischnucki
Der ist keine Rennstrecke, sondern ne öffentliche Mautstrecke. Ne? So irgendwie war das doch.
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Jein. Bisher gibt es da noch keine rechtlich gültige Einstufung, das Näheste an einer öffentlichen Aussage ist die des Verkehrsministeriums des Landes Rheinland-Pfalz:
| Die Nordschleife ist keine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts, da – soweit ersichtlich - keine Widmung vorgenommen wurde und auch mit Blick auf die Nutzung der Nordschleife in den vergangenen Jahrzehnten keine Widmung nach dem Institut der unvordenklichen Verjährung als widerlegbare Vermutung hergeleitet werden kann.
Auch aus der über die AGB bei Touristenfahrten für anwendbar erklärten StVO oder als tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum kann kein jederzeitiges Zugangs- und Benutzungsrecht für jedermann abgeleitet werden, da es sich hierbei zum einen um Unbenannt 1Straßenverkehrsrecht handelt - dort ist der Begriff einer "öffentlichen Straße" weiter ist als im Straßenrecht - und zum anderen der Eigentümer die Nutzung durch die Allgemeinheit jederzeit ganz auszuschließen oder beschränken kann.“ | |
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Es ist auch noch einfacher herzuleiten:
Zahlt Vollkasko, wenn was passiert? Nein.
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| Zitat von Immortalized
Da fährt keiner, um zum Supermarkt zu gelangen.
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Sabine Schmitz schon
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Mir gefällt die Vorstellung, wie moni am Streckenrand sitzt und sich über all die Raser aufregt, die ja viel zu schnell unterwegs sind
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |