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„Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen. Ich leide unter meiner Tat“
Was ein Arschloch
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Jo, was fuern Wichser, dass er sich aufgrund seiner Schuld schuldig fuehlt!
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"Das ist natürlich verständlich. Dann machen wir direkt acht Jahre Lappenentzug draus."
| Zitat von Drexl0r
Jo, was fuern Wichser, dass er sich aufgrund seiner Schuld schuldig fuehlt!
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Im Prinzip ja, aber man möchte es bei so einer "Es tut mir sehr leid und ich bin ein sehr schuldiger Sünder"-Ansprache vielleicht nicht direkt im zweiten Satz ein "Ich leide sehr" bringen, sondern es vielleicht eher mit einem "Es tut mir sehr leid, ich habe da richtig Scheiße gebaut und jetzt ist jemand wegen mir gestorben und das tut mir furchtbar leid und ich würde alles geben das Rückgängig zu machen sogar Seppuku aber phoe gibt mit kein Tanto" versuchen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von csde_rats am 09.07.2018 11:01]
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Ich glaube tbd hat es so gelesen, dass der Täter darunter leidet, dass er jetzt bestraft wird.
So nach dem Motto: "Ich habe die Scheibe zerdeppert. Deswegen darf ich jetzt eine Woche kein Computer spielen. Mir geht's so scheiße [keine Erwähnung der Scheibe, schon gar keine Reue]."
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| Zitat von csde_rats
"Das ist natürlich verständlich. Dann machen wir direkt acht Jahre Lappenentzug draus."
| Zitat von Drexl0r
Jo, was fuern Wichser, dass er sich aufgrund seiner Schuld schuldig fuehlt!
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Im Prinzip ja, aber man möchte es bei so einer "Es tut mir sehr leid und ich bin ein sehr schuldiger Sünder"-Ansprache vielleicht nicht direkt im zweiten Satz ein "Ich leide sehr" bringen, sondern es vielleicht eher mit einem "Es tut mir sehr leid, ich habe da richtig Scheiße gebaut und jetzt ist jemand wegen mir gestorben und das tut mir furchtbar leid und ich würde alles geben das Rückgängig zu machen sogar Seppuku aber phoe gibt mit kein Tanto" versuchen.
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Genau das.
Wobei ich ihm ja eigentlich zugutehalten muss, dass der Artikel vermutlich nur Teile zitiert und die Aussage womöglich noch in weitere Sätze des Bedauerns eingebettet war.
Mein Reflex war halt "Arschloch".
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| Zitat von csde_rats
"Das ist natürlich verständlich. Dann machen wir direkt acht Jahre Lappenentzug draus."
| Zitat von Drexl0r
Jo, was fuern Wichser, dass er sich aufgrund seiner Schuld schuldig fuehlt!
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Im Prinzip ja, aber man möchte es bei so einer "Es tut mir sehr leid und ich bin ein sehr schuldiger Sünder"-Ansprache vielleicht nicht direkt im zweiten Satz ein "Ich leide sehr" bringen, sondern es vielleicht eher mit einem "Es tut mir sehr leid, ich habe da richtig Scheiße gebaut und jetzt ist jemand wegen mir gestorben und das tut mir furchtbar leid und ich würde alles geben das Rückgängig zu machen sogar Seppuku aber phoe gibt mit kein Tanto" versuchen.
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"Ich leide" und "es tut mir Leid". Sagt exakt das gleiche aus, denn wenn dir Leid getan wird leidest du.
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"Du hast mir die Vorfahrt genommen!"
"Ja stimmt. Ich leide."
Hast recht, sagt exakt das gleiche aus.
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In Kampfferkerls Wortgebrauch wird nur nach Vorschrift gesprochen.
Ich leide = etwas/es tut mir leid = es wird mir leid angetan
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von i pwn n00bs am 09.07.2018 12:23]
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| Zitat von Kampfferkerl
| Zitat von csde_rats
"Das ist natürlich verständlich. Dann machen wir direkt acht Jahre Lappenentzug draus."
| Zitat von Drexl0r
Jo, was fuern Wichser, dass er sich aufgrund seiner Schuld schuldig fuehlt!
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Im Prinzip ja, aber man möchte es bei so einer "Es tut mir sehr leid und ich bin ein sehr schuldiger Sünder"-Ansprache vielleicht nicht direkt im zweiten Satz ein "Ich leide sehr" bringen, sondern es vielleicht eher mit einem "Es tut mir sehr leid, ich habe da richtig Scheiße gebaut und jetzt ist jemand wegen mir gestorben und das tut mir furchtbar leid und ich würde alles geben das Rückgängig zu machen sogar Seppuku aber phoe gibt mit kein Tanto" versuchen.
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"Ich leide" und "es tut mir Leid". Sagt exakt das gleiche aus, denn wenn dir Leid getan wird leidest du.
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Klassischer Kampfferkerl.
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| Zitat von tbd
„Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen. Ich leide unter meiner Tat“
Was ein Arschloch
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Ich würde mich jetzt nicht an dieser Formulierung aufhängen wollen. Der hat einen Menschen durch eigene Dummheit auf dem Gewissen, der wird bestimmt nicht noch einmal froh in seinem Leben. Das hakt man doch nicht einfach ab und macht weiter.
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Vermutlich bin ich nicht der hellste, aber ich lese das so wie Kampfferkerl.
Ich leide unter der Tat bedeutet doch, dass man die eigene Tat so sehr bedauert, dass es einem Leid zufügt.
Ich verstehe das komplett synonym zu es tut mir leid.
Dass man in so einem Kontext das eigene Leid ins Verhältnis zum Leid des Opfers / der Angehörigen / Betroffenen stellen sollte ist bei beiden Varianten von Nöten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 09.07.2018 12:35]
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Aber Sprache funktioniert so nicht.
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Ist mein Sprachmodul kaputt?
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Meins wohl auch. Ich lese das so, dass es fuer ihn so schlimm ist dass es ihm Leid zufuegt (=Es tut ihm leid"), nicht im Sinne von "bedauert mich, weil ICH unter der Situation so sehr leide".
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Zivilisationsteilnehmer sind Sprachbarrierefrei
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"Ich leide" bringt zum Ausdruck, dass ich nun nicht mehr schlafen kann und von schlechtem Gewissen geplagt werde.
"Es tut mir leid" hat diesen tiefen Ich-Bezug schlicht nicht und bedeutet "bitte verzeih mir ich war ein Hurensohn".
MfM; soll Zape als Biodeutscher das finale Urteil verkünden.
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Natürlich hat die erste Version einen größeren Ich-Bezug. Aber es ist ja aus dem Kontext heraus völlig klar, dass der Typ kein Mitleid haben will.
Und ich empfinde es auch nicht so, als dass der Ich-Bezug den Fokus von den eigentlich Leidtragenden weglenkt. Viel eher unterstreicht diese Formulierung doch, dass ihm die Tat, die er begangen hat, tatsächlich nahe geht.
Und ist nicht gerade das wichtig, um jemandem verzeihen zu können (in dem Fall die Angehörigen)?
Aber mittlerweile habe ich so lange über diese bescheuerte Formulierung nachgedacht, dass ich beinahe vergessen hätte, dass das wichtigste ist: Der Typ ist ein Arschloch. Da ist es eh völlig egal, wie er sich versucht zu entschuldigen.
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Meine Kollegen haben mich heute enttäuscht... Meinten die doch, dass Rechtsfahrgebot nur außerorts gilt, weil ich mich ärgerte, dass sich an der Ampel nen 25kmh Mofa links vorbeigeschoben hat.
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Noch ein Kamel.
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Huckel am 09.07.2018 19:21]
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Meine Kollegen haben mich heute enttäuscht... Meinten die doch, dass Rechtsfahrgebot nur außerorts gilt, weil ich mich ärgerte, dass sich an der Ampel nen 25kmh Mofa links vorbeigeschoben hat.
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Ja kacke, diese Kollegen, die die StVO kennen.
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Von einem 25 km/h-Mofa überholt zu werden hat ihn scheinbar so in Rage gebracht, dass er die StVO vergessen hat.
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Gelten die 4 Jahre Führerscheinentzug erst nach der Entlassung aus dem Gefängnis oder laufen die während dessen?
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| Zitat von Huckel
Noch ein Kamel.
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
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Ändert nix an
§ 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Und dass man anner Ampel nicht links überholen darf.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
Ändert nix an
§ 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
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doch, daran ändert es etwas. Das ist der Sinn dieses Paragraphen. Reihenfolge beachten.
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| Zitat von GraveDiggeR
Gelten die 4 Jahre Führerscheinentzug erst nach der Entlassung aus dem Gefängnis oder laufen die während dessen?
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Hab ich mich auch gefragt. Vielleicht wären es effektiv tatsächlich nur 6 Monate. Aber der bekommt den danach ja nicht automatisch zurück: Wegen „charakterlicher Mängel“ ist ungewiss, ob und wann der Mann wieder ein Auto lenken darf.
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Motorradfahrertöchter halt. Irre und/oder unnötig. Wenigstens war in den meisten Fällen die Spur frei.
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| Zitat von Noch_ein_Kamel
| Zitat von Huckel
Noch ein Kamel.
§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
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Ändert nix an
§ 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.
Und dass man anner Ampel nicht links überholen darf.
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Dass innerorts freie Fahrstreifenwahl herrscht wissen offenbar traurigerweise viele Kamele nicht. Und dass man beim Ueberholtwerden nicht noch extra Gas gibt wohl auch nicht. Machst du das auch?
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Heute auf der A9 war ein Typ vor mit, der auf der linken Spur recht langsam unterwegs war. Ich bin in der Regel sehr geduldig, aber nachdem er an der 10. Lücke vorbei gefahren ist die mehr als groß genung war und er keinen Vordermann hatte, habe ich das erste mal in meinem Leben den linken Blinker gesetzt. Er hat es auch gesehen. Doch statt kurz nach rechts zu fahren, gibt der Kerl auf einmal Gas.
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/scheiße
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 09.07.2018 21:26]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |