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| Zitat von FattyCPK
Was würdest du tun, wenn ich dir ne Acht in dein Hinterrad trete, nachdem du was verkackt hast?
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Mich wundern wie du in den Gemeinschaftskeller gekommen bist.
Fahre zur Zeit kein Fahrrad wegen meiner Medikamente.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Drosselmeyer am 15.06.2017 11:44]
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| Zitat von Drosselmeyer
Fahre zur Zeit kein Fahrrad weil ich es nicht auffinden kann.
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lel
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Ich würde fatty gerne Mal eine Kartoffel in den Auspuff stecken und damit meine ich Ausdrücklich nicht meinen dickadrigen bestrafer
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| Zitat von FattyCPK
| Zitat von Drosselmeyer
| Zitat von Immortalized
inb4 "Es ist doch nur ein Auto, Gebrauchsgegenstand!!"-Radfahrersprech.
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Ist doch auch so. Ein Auto ist kein Tempel auf vier Rädern...
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Was würdest du tun, wenn ich dir ne Acht in dein Hinterrad trete, nachdem du was verkackt hast?
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Was ist denn der Unterschied zu deinem Verhalten, wenn ein Radfahrer verkackt? Also Scheibenwischwasser ins Gesicht sprühen und extra gefährlich am Velo vorbei?
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(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Wenn der Amokfahrer danach auf Abstand geht, ist doch alles gut, soll er halt keine Menschenleben gefährden?
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HrHuss hat sich nur falsch erinnert und ausgedrückt im Adrenalinrausch. Eigentlich ist er einem Schlagloch ausgewichen und musste sich dann am Auto abstoßen, um nicht überfahren zu werden.
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Ich kann Immo voll verstehen. Ein Radfahrer ist ohne Kennzeichen nicht zu identifizieren, wenn der Vollpfosten eines anderen Eigentum absichtlich beschädigt, dann muss er dafür vollumfänglich haften. Punkt. Anschreien kannst Du als Radler den Typen der sich da falsch verhält wie Du willst, aber das wichtigste ist sich mal klarzumachen, dass es im Straßenverkehr nicht immer das Klügste ist auf seinem Recht zu beharren. Also vorbeifahren lassen, freuen wenn nix passiert ist, durchatmen, und weiter.
Ich als auch-öfter-mal-Radfahrer wäre definitiv für eine Kennzeichenpflicht für Räder sowie eine verpflichtende Fahrrad-Verkehrsprüfung ab einem gewissen Alter (davor gilt Welpenschutz und für alle anderen Verkehrsteilnehmer besondere Rücksichtnahme - nen Rollstuhlfahrer nagelst Du ja auch nicht einfach vom Zebrastreifen). So oft wie ich auch ein Fehlverhalten von Radlern erfahre (und so leicht wie es denen gemacht wird) scheint das ja langsam nötig.
Aber wenn ich dann so etwas höre wie "ein Auto ist kein Tempel" usw... das sind meiner Erfahrung nach Sprüche von Leuten die für ihr Eigentum noch nie hart arbeiten mussten und dementsprechend auch keine Wertschätzung dafür haben. Komm ich nicht mit klar, absolut nicht.
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Notwehr gegen ein Kfz. Wer kennt es nicht
Sachbeschädigung ist ein absoluter Hurensohnmove, egal ob ein Biker nen Spiegel abschlägt, n Radfahrer ne Delle in den Wagen tritt oder man ein Fahrrad kaputtschmeißt.
Aber dieser Thread ist trotzdem super. Bestätigt alles was man sich sonst über bestimmte Verkehrsteilnehmer denkt.
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Was bringt einem denn eine Kennzeichenpflicht? In den meisten Fällen steht es doch dann einfach Aussage gegen Aussage?
Mehr Kontrollen und höhere Strafen könnten aber echt nicht schaden, so wie sich manche Menschen im Straßenverkehr verhalten.
Ein bisschen mehr gegenseitiges Verständnis wäre natürlich auch schön, aber das verhindern Fatty, Drossel, Immo und Oli ja ganz gut
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Ich muss Immo wohl bald die Freundschaft kündigen vong Thread her
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Weil ichs bescheuert finde wenn Sachbeschädigung mit Radfahrersprech relativiert wird?
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Nein, vong Turm allgemein her
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| Zitat von Penismax
Notwehr gegen ein Kfz. Wer kennt es nicht
Sachbeschädigung ist ein absoluter Hurensohnmove, egal ob ein Biker nen Spiegel abschlägt, n Radfahrer ne Delle in den Wagen tritt oder man ein Fahrrad kaputtschmeißt.
Aber dieser Thread ist trotzdem super. Bestätigt alles was man sich sonst über bestimmte Verkehrsteilnehmer denkt.
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Was würdest du denn in dem Fall machen? Rechts stehende Autos, links ein Amokfahrer mit 10cm Abstand? Da finde ich treten echt noch ein geringes Mittel. Schusswaffe wäre effektiver, um den Angriff abzuwehren, aber wer hat schon nen Waffenschein?
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| Zitat von FattyCPK
| Zitat von Drosselmeyer
| Zitat von Immortalized
inb4 "Es ist doch nur ein Auto, Gebrauchsgegenstand!!"-Radfahrersprech.
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Ist doch auch so. Ein Auto ist kein Tempel auf vier Rädern...
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Was würdest du tun, wenn ich dir ne Acht in dein Hinterrad trete, nachdem du was verkackt hast?
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Das ist ja ein grosser Unterschied, denn der Fahrrad geht dann nicht mehr. Lichter oder Klingel oder Gepaecktraeger oder Fahrer abtreten geht natuerlich klar.
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| Zitat von Almi
Was würdest du denn in dem Fall machen?
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Geschwindigkeit vermindern oder anhalten.
Das ist doch nicht so schwer: Wenn ich in eine Situation komme, in der ich (selbst- oder fremdverschuldet) nicht verkehrsgerecht fahren kann, muss ich halten oder verlangsamen.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Immortalized am 15.06.2017 13:49]
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Hm, wenn der Lenker schon über die Motorhaube ragt, würde ich ein Anhalten oder Abbremsen nicht riskieren, nachher bleibe ich mit diesem noch an der A-Säule hängen.
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| Zitat von Immortalized
| Zitat von Almi
Was würdest du denn in dem Fall machen?
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Geschwindigkeit vermindern oder anhalten.
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Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.
Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.
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Die meisten Autofahrer sind halt zu unterbelichtet zu verstehen, dass sie im Gegensatz zu Radfahrern und Fußgängern in einem Metallkäfig sitzen, der selbst bei extremem Fehlverhalten Verletzungen bei ihnen vermeidet.
Wenn jemand einen Führerschein hat, sollte er sein Fahrzeug so führen, dass er nicht andere gefährdet, auch wenn er mal 200m mit 20km/h hinter einem Fahrrad herfahrden muss.
Spiegel abtreten ist nicht schön, aber es gibt Situationen wo man sich als Autofahrer dieses Privileg verdient und es ist billiger als die Anzeige wegen Nötigung.
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| Zitat von HrHuss
Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.
Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.
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Kommt auf die Beulen an. Wenn du den Lack mit deinen dreckigen Fahrradstiefeln beschädigt hast kommen auch noch Lackierkosten hinzu.
Du hast was falsches getan und willst dafür nicht geradestehen, das ist das fahrradfahrige.
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| Zitat von Immortalized
| Zitat von HrHuss
Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.
Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.
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Kommt auf die Beulen an. Wenn du den Lack mit deinen dreckigen Fahrradstiefeln beschädigt hast kommen auch noch Lackierkosten hinzu.
Du hast was falsches getan und willst dafür nicht geradestehen, das ist das fahrradfahrige.
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Der Autofahrer ja offensichtlich auch. Wenn der wie ein Huso fährt, muss er sich ja nicht wundern wenn eine aggressive Reaktion darauf kommt.
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| Zitat von Immortalized
| Zitat von Almi
Was würdest du denn in dem Fall machen?
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Geschwindigkeit vermindern oder anhalten.
Das ist doch nicht so schwer: Wenn ich in eine Situation komme, in der ich (selbst- oder fremdverschuldet) nicht verkehrsgerecht fahren kann, muss ich halten oder verlangsamen.
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| Zitat von Immortalized
| Zitat von HrHuss
Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.
Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.
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Kommt auf die Beulen an. Wenn du den Lack mit deinen dreckigen Fahrradstiefeln beschädigt hast kommen auch noch Lackierkosten hinzu.
Du hast was falsches getan und willst dafür nicht geradestehen, das ist das fahrradfahrige.
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Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.
Wenn der Autosohn seine Sache nicht führen kann ohne dass dadurch eine Gefahr für jemand anderen ausgeht, dann ist es rechtlich vollkommen ok, diese zu beschädigen oder zu zerstören.
Ich kenne die genaue Situation nicht, ihr genausowenig, aber dieses pauschale Autosohngejammer nervt.
Es passt natürlich genau ins Schema: Fahrradfahrern falsches Verhalten vorwerfen, aber sich selbst nicht an Regeln halten wollen bzw. diese nicht mal kennen.
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| Zitat von Dr.Hamster
| Zitat von Immortalized
| Zitat von HrHuss
Jo, sehr gute Idee, wenn sein Vorderrad auf deiner Beinhöhe ist.
Die Beule kostet ihn maximal 100¤ beim Beulendoktor, das darf er als Andenken gern bezahlen, der Hurensohn.
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Kommt auf die Beulen an. Wenn du den Lack mit deinen dreckigen Fahrradstiefeln beschädigt hast kommen auch noch Lackierkosten hinzu.
Du hast was falsches getan und willst dafür nicht geradestehen, das ist das fahrradfahrige.
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Der Autofahrer ja offensichtlich auch. Wenn der wie ein Huso fährt, muss er sich ja nicht wundern wenn eine aggressive Reaktion darauf kommt.
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Two wrongs dont make a right.
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| Zitat von Penismax
Notwehr gegen ein Kfz. Wer kennt es nicht | |
Es heißt Notstand.
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| Zitat von TylerDurdan
Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.
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Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.
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| Zitat von Joggl²
| Zitat von TylerDurdan
Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.
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Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.
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und wenns schlecht läuft verreißt der Autofahrer dann vor Schreck das Lenkrad, dann ist für beide Seiten die Beule das kleinste Problem.
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| Zitat von Joggl²
| Zitat von TylerDurdan
Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.
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Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.
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Das ist wohl eher für Fälle gedacht in denen z.B. ein Köter auf dich losgeht, dem darfste dann die Faust ins Maul rammen.
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Behandelt halt eure Schuesseln nicht wie rohe Eier, dann juckt das wahrscheinlich auch niemanden.
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| Zitat von blue
Behandelt halt eure Schuesseln nicht wie rohe Eier, dann juckt das wahrscheinlich auch niemanden.
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Darf ich Dir dann demnächst die Jacke zerreißen oder anmalen, wenn Du mir auf den Fuß trittst?
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| Zitat von Joggl²
| Zitat von TylerDurdan
Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.
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Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.
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Und wenn der Fahrradfahrer freundlich mit dem Fuß an der Beifahrertür klopft, um den Autofahrer darauf aufmerksam zu machen, dass der 20 cm von einer fahrlässigen schweren Körperverletzung entfernt ist?
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| Zitat von Joggl²
| Zitat von TylerDurdan
Gerade dir werfe ich jetzt mal §228 BGB an den Kopf.
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Jetzt mal srs: das greift doch nie im Leben (oder doch?), wenn ein Fahrradfahrer einem Autofahrer den Spiegel abtritt.
Auch bei der Delle ins Auto treten erscheint mir das irgendwie abwegig.
Man verhindert damit ja nichts, man lässt einfach nur seine Wut am anderen aus.
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Spiegel wird schwierig.
Aber die Delle ist schon zu rechtfertigen, wenn du von jemand, der zu dumm zum Schulterblick machen zwischen ihm und parkenden Autos zusammengedrückt wirst und die Hände zum Lenken und Bremsen brauchst. Oder wenn du irgendwo stehst und jemand fährt ohne zu gucken rückwärts (einfach mal Dash Cam-Videos auf Youtube schauen, wie oft das sogar bei Autos vorkommt, wo nicht mal auf Hupen reagiert wird, erst der Schlag des Aufpralls führt zum Gucken), du kannst ja auch mit dem Rad nicht so einfach beiseite springen, insbesondere wenn du nicht fährst.
Natürlich würde ich auch nicht empfehlen zu treten oder bewusst Autos zu beschädigen, egal wie sehr die Besitzer es verdient haben.
Aber die Vorschrift sollte man im Hinterkopf haben, damit man sich auch Dinge traut wie eben mal mit der flachen Hand auf Autos schlagen, um auf sich aufmerksam zu machen. Macht schön Lärm im Auto und ist als letztes Mittel, weil man weder als Fußgänger noch aus Radfahrer eine laute Hupe hat, auch völlig ok. Und mit §228 BGB im Hinterkopf weiß man eben auch, dass eventuelle Schäden (was ja wirklich sehr unwahrscheinlich ist) eben kein Problem sind.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |