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| Zitat von Jellybaby
Da man aber nur rechtsabbiegen darf, ist die Ampel in dieser Weise komplett sinnlos. Der Grünpfeil degradiert das Rotlicht zu einem hübsch leuchtenden "Stopschild", das aber als Schild nicht da hängt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von GraveDiggeR am 13.07.2018 22:02]
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Mit deiner Logik dürfte sich kein einziger Mensch auf der Welt beschweren.
Das ordnungswidrige parken ist oft genug eine Gefährdung und damit eine Straftat. Weiß nur wieder keiner.
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| Zitat von Schultheiss
Verpeile ich da was, oder ist das wirklich so simplel?
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Lichtzeichenanlage (Ampel) ist immer der Toptrumpf!
(Außer ein Polizist steht schummelnd auf der Kreuzung)
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Naja, die Ampel regelt ja nur die Fahrreihenfolge, vgl. Vorfahrt.
Um das "nur rechtslang" Schild zu übertrumpfen bräuchte man eine entsprechende Lichtzeichenanlage, die die Fahrtrichtungen ändern kann - ohne bleibts halt beim freundlichen, blauen Schild.
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Ja, drecks Hipster die die OBikes vorher in die Isar, auf den Mittleren Ring oder sonst wo hingeworfen haben. Einfach nur ImmosAsis.
Aber es war halt so hip.
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| Zitat von Schultheiss
Mein Gehirn hat in der Fahrschule gelernt, alles von oben nach unten zu parsen. Demzufolge würde das, was ich da sehe für mich bedeuten:
- Du darfst hier nur rechts abbiegen.
- Wenn du rechts abbiegst, musst du den Leuten Vorrang gewähren, die die gerade entgegen kommen, weil das eine abbiegende Hauptstraße ist.
- Wenn - besondern von geradeaus - niemand in Sicht ist - darfst du an der Haltelinie stoppen, nach vorne rollen und - wenn dann immer noch niemand in Sicht ist - nach rechts abbiegen.
Verpeile ich da was, oder ist das wirklich so simplel?
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Nee ist so simpel und da da noch ein Wessidetektor aka grüner Pfeil dran hängt wird die Ampel Dauerrot sein, Also bis an die Haltelinie vorfahren, stoppen und die Lage auf eventuelle Opfer abchecken und wenn nix lohnenswertes kommt rechts abbiegen und weg. Die Ampel ist halt einfach deswegen da weil an den anderen Kreuzungs teilen auch eine hängt.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von D@emon am 13.07.2018 23:09]
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| Zitat von Schultheiss
Wenn du rechts abbiegst, musst du den Leuten Vorrang gewähren, die die gerade entgegen kommen, weil das eine abbiegende Hauptstraße ist.
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Nö, das Vorfahrt gewähren ist irrelevant, solange die Ampel in Betrieb ist.
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| Zitat von csde_rats
| Zitat von Schultheiss
Wenn du rechts abbiegst, musst du den Leuten Vorrang gewähren, die die gerade entgegen kommen, weil das eine abbiegende Hauptstraße ist.
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Nö, das Vorfahrt gewähren ist irrelevant, solange die Ampel in Betrieb ist.
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der grünpfeil beinhalted das vorfahrt gewähren wiederum. ich habe recht, du nicht. nänänänänä
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Was wiederrum nur relevant ist, wenn die Ampel rot zeigt.
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Was für Arschlöcher
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Ich finde Sachen anzünden grundsätzlich erstmal ok.
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Ist das Sachbeschädigung oder eine notwendige Maßnahme zum Schutze der Gesellschaft?
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Erstmal Sachbeschädigung. Das brennende Fahrrad hat schließlich die Mauer ruiniert!
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Jetzt brennen nicht nur die Accus in den Hosentaschen ab, nein, die Accus der Lastenräder Fackeln nicht lange und machen den Häuswänden richtig feuer unterm Hintern.
Wobei ih die grandiose ironie von FgM hier nur gutheißen kann. Endlich mal n Post mit Tiefgang.
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Jepp, kann ich nur zustimmen.
Wie asi kann man sein, sein ausladendes "Schwerlastfahrrad" genau unter einem Verbotsschild anzuschleießen.
Widerlich!
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 14.07.2018 0:55]
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Solche Schilder haben im Allgemeinen keinerlei rechtliche Bedeutung. Und in diesem Falle ist die Gefahr einer Übertragung des Feuers auf das Wohngebäude deutlich schwerwiegender als ein eventuell störend abgestelltes Lastenrad.
Welches nebenbei kein eBike ist.
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Der motorhaubenschlagende Blockwart kommt mit "das hat rechtlich keine Bedeutung". Akuter Fall von Fahrradfahrt.
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Ich hab seit 4 Jahren mein Fahrrad nicht mehr benutzt. Ich fahre nahezu täglich Auto.
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Nicht elektrisch? Respekt an den Besitzer. Wür ich mir nicht antun.
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Ich finds ok, am 1. Mai ist Autos anzünden ja auch eine notwendige Maßnahne zum Schutz der Gesellschaft. Schließlich sind Lastenfahrräder ja die Bonzenräder.
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| Zitat von AndRaw
Solche Schilder haben im Allgemeinen keinerlei rechtliche Bedeutung.
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Topkek. Wenn ich an meinem Haus ein Schild "Keine Fahrräder hinstellen" ranmache, dann hat das auch so zu sein. Anzünden sollte man das Fahrrad natürlich nicht.
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| Private Verbotsschilder hingegen dürfen Radfahrer nicht ignorieren. Der Eigentümer und Besitzer einer Sache – etwa ein Ladenbesitzer – kann sich gegen "Besitzstörungen" wehren. "Werden also Fahrräder an Schaufenster angelehnt oder an Zäunen angekettet, so kann der Eigentümer oder Besitzer verlangen, dass das Fahrrad entfernt wird, selbst wenn das Fahrrad auf öffentlichem Grund steht", sagt La Malfa. Das zwangsweise Entfernen des Fahrrades wäre dann berechtigt – wobei zuvor der Fahrradfahrer über das Verbot aufgeklärt werden müsste, beispielsweise durch ein Schild. | |
https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-07/fahrradabstellplaetze-verbot-ignorieren-radfahrer
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ich denke die massnahme war zielführend, der wird sein lastenrad wohl in zukunft nicht mehr da abstellen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.07.2018 1:23]
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Meinst du bei Autos würde das auch funktionieren?
Frage für einen Freund.
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Freundliche Hinweisaufkleber scheinen nicht zu funktionieren. Aber wenn die Autoelite hier im Forum das Anzünden als zielführend empfindet, sollte ich wohl Montag mal ein paar neue Grillanzünder kaufen.
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| Zitat von jdo_O
Meinst du bei Autos würde das auch funktionieren?
Frage für einen Freund.
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Wüsste nicht, wieso das nicht klappen sollte.
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Da ist doch nur der Akku hochgegangen... Also nix weltbewegendes.
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Noch so jemand, der zu doof zum gucken und lesen ist...
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| Zitat von Icefeldt
Jepp, kann ich nur zustimmen.
Wie asi kann man sein, sein ausladendes "Schwerlastfahrrad" genau unter einem Verbotsschild anzuschleießen.
Widerlich!
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Das wurde bestimmt erst da angekettet, um es dann anzuzünden (also vom Brandstifter)
Und ja, ich finde beide Fälle kacke, einmal das anzünden und genauso das anketten an einem tor(?), wo explizit drum gebeten wird, nix anzuschließen, weil da eventuell jemand rein oder raus möchte - aber ja, bei unseren Fahrradunfreundlichen Städten kann man ja über so etwas auch hinwegsehen
Edit: da ist doch "nur" der lastenkorb abgebrannt, bißchen putzen und es geht wieder
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von MUR.doc am 15.07.2018 10:51]
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |