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Wenn es "mehrere" sind ist es natürlich kein second, sondern ein third oder fourth oder usw.
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| Zitat von csde_rats
| Zitat von Der Büßer
schöner Opener, zugegeben. Das ist kein Second. Wenn alle Firsts gesperrt sind, ist's doch nach Definition kein Second, oder?
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Doch natürlich
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Ich bin zum ersten Mal verheiratet - von den anderen bin ich ja geschieden.
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Ihr Splasher lastet im Bett doch nur ne second
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Rein, raus, fertig. Deutsche Effizienz!
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| Zitat von Der Büßer
Ihr Splasher lastet im Bett doch nur ne second
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Aber nur, wenn man vorher weggesperrt wurde.
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| Zitat von Peniskuh
Hab heute mit dem Rad an einer roten Ampel wirklich angehalten. Der Autofahrer neben mir nickte zustimmend zu und warf mir Luftküsse zu
#Ehrenradfahrer
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Und die 3 anderen Radler hinter dir haben damit nicht gerechnet und sind in dich rein gerauscht?
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| Zitat von statixx
Rein, raus, fertig. Deutsche Effizienz!
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Befruchtungserscheid ergeht Mittwoch, spätestens Donnerstag.
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Nur wenn vorher Befruchtungsformular 28a korrekt ausgefüllt wurde.
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| Zitat von statixx
Nur wenn vorher Befruchtungsformular 28a korrekt ausgefüllt wurde.
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"Formular"
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Das braucht keine Anführungszeichen.
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http://www.fr.de/rhein-main/verkehr/prozess-gegen-busfahrer-prozess-zeigt-fahrradstreifen-problematisch-a-1571336?GEPC=s3
Angeklagter ist sich keiner Schuld bewusst
Der Unfall tue ihm schrecklich leid, versichert Y. glaubhaft. „Aber ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ Er habe ausreichend Abstand gehalten, „mehr Abstand geht nicht!“ Er habe den Unfall damals so wenig bemerkt wie er ihn heute erklären könne. Er wisse, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr „die schwächsten Gegner“ seien. Als Berufskraftfahrer nehme er regelmäßig an Schulungen teil.
„Was lernen Sie denn in den Schulungen?“, will die Richterin wissen. „Vor allem, wie man aggressive Fahrgästen…“ Nein, fällt die Richterin Y. ins Wort, sie meine bezüglich des Überholens von Fahrradfahrern. „Mindestabstand 1,50 Meter“, antwortet Y. Es sei denn, ergänzt sein Verteidiger, der Radfahrer befinde sich auf einem Fahrradstreifen. Dann sei der Mindestabstand obsolet. So sei es, pflichtet Y. bei.
Nein, so sei es eben nicht, sagt die Richterin. Das glaubten bloß viele. Viel zu viele. „Ich sehe das mit Sorge, wie diese Linien zunehmen und sich jeder in Sicherheit wiegt.“ Aber in jedem Falle habe ein Auto- und noch mehr ein Busfahrer nun mal einen Sicherheitsabstand zum Radler zu wahren. Der ist gesetzlich nicht festgelegt, deutsche Gerichte verorten ihn aber zwischen anderthalb und zwei Metern. „Das habe ich noch nie gehört“, sagt Y. Er auch nicht, sagt sein Verteidiger. Sei aber trotzdem so, sagt die Richterin.
„Die Ampel war Grün! Ich musste fahren!“, sagt Y. Musste er nicht, sagt die Richterin, er hätte warten müssen, bis der Mindestabstand gewährleistet gewesen sei, „und wenn es eine halbe Stunde dauert“. Y. ist sprachlos. Sie habe die Fahrradstreifen nicht erfunden, sagt die Richterin achselzuckend.
AngusJurist jetzt angespannt?
Ampel grün, Berufskraftfahrer hat den Zwang los zufahren und zerquetscht Menschenteile
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Feelgood Managerin am 28.08.2018 14:36]
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| Zitat von Feelgood Managerin
Das habe ich noch nie gehört“, sagt Y. Er auch nicht, sagt sein Verteidiger. Sei aber trotzdem so, sagt die Richterin.
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(guter Verteidiger)
| Zitat von Feelgood Managerin
„Die Ampel war Grün! Ich musste fahren!“, sagt Y. Musste er nicht, sagt die Richterin, er hätte warten müssen, bis der Mindestabstand gewährleistet gewesen sei, „und wenn es eine halbe Stunde dauert“. Y. ist sprachlos. Sie habe die Fahrradstreifen nicht erfunden, sagt die Richterin achselzuckend.
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(eigentlich traurig)
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 28.08.2018 14:38]
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| Zitat von Feelgood Managerin
Nein, so sei es eben nicht, sagt die Richterin.
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Rein Juristisch gesehen: wenn die entscheidenden Gerichtsurteile (welche diesen Abstand definiert haben) sich alle auf Fälle ohne Streifen beziehen (würden, ich weiss es nicht), haben diese dann wirklich zwingende Relevanz in Fällen mit Streifen?
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So wie ich es verstehe ist es eben irelevant ob es einen Streifen hat oder nicht, der Mindestabstand gilt immer, was ja auch sinnvoll ist.
Mir hat (in der Schweiz) mal ein Polizist gesagt, dass man den Fahrradstreifen (nicht ausgezogen) als nichtfahrrradfahrer befahren darf, solange man keinen Fahrradfahrer behindert. Ich interpretiere das so, dass ein nicht eingehaltener Mindestabstand zum Fahrradfahrer ebendiesen (in seiner Spur) behindert. Du darfst dich, soweit ich das sehe, dich als Fahrradfahrer innerhalb des Streifens bewegen.
Desweiteren musst du als Autofahrer ja auch mit einem Gewissen Abstand überholen selbst wenn der Fahrradfahrer ausserhalb seines Streifens fährt. Nur weil der (unrechtmässig) ausserhalb fährt heisst das ja nicht dass er dadurch zum "freiwil" wird und angefahren werden darf.
//ich darf ja auch nicht rechts überholen nur weil der andere (verbotenereweise) links schleicht.
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[Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 28.08.2018 15:11]
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Wie FGM immerwieder in Jubelstürme ausbricht, wenn irgendwo ein Radfahrer ums Leben kommt, ist schon herrlich!
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| Zitat von Shooter
So wie ich es verstehe ist es eben irelevant ob es einen Streifen hat oder nicht, der Mindestabstand gilt immer, was ja auch sinnvoll ist.
Mir hat (in der Schweiz) mal ein Polizist gesagt, dass man den Fahrradstreifen (nicht ausgezogen) als nichtfahrrradfahrer befahren darf, solange man keinen Fahrradfahrer behindert. Ich interpretiere das so, dass ein nicht eingehaltener Mindestabstand zum Fahrradfahrer ebendiesen (in seiner Spur) behindert. Du darfst dich, soweit ich das sehe, dich als Fahrradfahrer innerhalb des Streifens bewegen.
Desweiteren musst du als Autofahrer ja auch mit einem Gewissen Abstand überholen selbst wenn der Fahrradfahrer ausserhalb seines Streifens fährt. Nur weil der (unrechtmässig) ausserhalb fährt heisst das ja nicht dass er dadurch zum "freiwil" wird und angefahren werden darf.
//ich darf ja auch nicht rechts überholen nur weil der andere (verbotenereweise) links schleicht.
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Es gibt vier radspezifische Infrastrukturelemente. Der Schutzstreifen, Radwege, Gehwege mit "Rad frei" und Fahrradstraßen.
1,5 m Abstand muss bei jedem Überholvorgang, unabhängig von der Infrastruktur eingehalten werden. Wenn Kinder involviert sind, auch wenn sie im Anhänger sitzen, muss ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.
Der Schutzstreifen ist ein Teil der rechten Fahrbahn und muss nicht vom Fahrradfahrer genutzt werden. Das möglichst weit rechts fahren zählt hier trotzdessen. Möglichst weit rechts fahren heißt aber nicht in der Gosse fahren, sondern bei Bordsteinen 1 m Abstand vom äußeren Lenker zum Bordstein einhalten und 1,5 m bei parkenden Autos.
Der Schutzstreifen darf von Kraftfahrzeugen zum Halten und in Engstellen aufgrund Gegenverkehrs als Ausweichmöglichkeit genutzt werden. Hierbei darf aber kein Fahrradfahrer behindert oder gefährdert werden.
Radwege sind grundsätzlich vom Fahrradfahrer zu nutzen (Wenn sie den Mindestanforderungen von Radwegen entsprechen). Kraftfahrzeuge dürfen den Radweg nicht überfahren oder darauf halten. Einzige Ausnahme ist den Radweg zum Parken zu überfahren. Auch hier zählt wieder, der Radverkehr darf nicht behindert oder gefährdert werden.
Gehwege mit "Rad frei"-Zeichen dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden und keine Fußgänger gefährden oder behindern. Der Radfahrer ist quasi zu Gast bei Fußgängern und hat sich so zu verhalten. Klingeln oder durchdrängeln ist verboten.
Die Fahrradstraßen ist nur für Fahrradfahrer. Auf den Straßen dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren und haben Vorrang. In vielen Kommunen hängt ein "Kraftfahrzeuge frei" Schild unter dem Fahrradstraßensymbol. Das ist im Grunde wie beim Gehweg mit "Rad frei". Das Kraftfahrzeug ist nur zu Gast und hat sich dem Radverkehr anzupassen. Maximalgeschwindigkeit ist 30 km/h für den Kraftverkehr.
Auch hier ist Hupen oder knappe Überholmanöver verboten. Der Kraftfahrzeugführer muss beim Überholen im Grunde mit allem rechnen, weswegen ein Überholen einem durchdrängeln auf dem Fußweg gleichzusetzen ist.
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| Zitat von ShadowCommander
Wie FGM immerwieder in Jubelstürme ausbricht, wenn irgendwo ein Radfahrer ums Leben kommt, ist schon herrlich!
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Abgesehen davon ist in dem Fall niemand getötet worden.
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| Zitat von Feelgood Managerin
| Zitat von ShadowCommander
Wie FGM immerwieder in Jubelstürme ausbricht, wenn irgendwo ein Radfahrer ums Leben kommt, ist schon herrlich!
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Guck nicht so, selbst dir müsste mittlerweile klar sein, dass du nur Scheiße redest.
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Hätten se einfach gesagt "War in Deutschland"?
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Wurde der jetzt verhaftet oder was?! Hurenkind!
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Wer würde sowas nicht machen, wenn er könnte? Keiner ist Radfahrer by choice
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Ich schon. Weils schneller ist als mit dem Auto und weniger kostet als die Bahn. (Also zur Arbeit, quer durchs Land wird geflogen oder Auto gefahren.)
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| Zitat von Bregor
Ich schon.
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Also bezogen auf den zweiten Teil. Wenn ich mit nem dicken Auto auf der BAB bin, geb ich auch Gas.
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Für die 500m freie Autobahn im Großraum München braucht man echt keine dicke Karre. Entweder steht man im Stau, oder ein Schweizer/ Österreicher schleicht auf der linken Spur rum oder die Autobahn ist begrenzt wegen Lärmschutz. Da langt auch was kleines...
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Ich selbst hab ja keine dicke Karre. :3
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| Zitat von Bregor
Ich schon. Weils schneller ist als mit dem Auto und weniger kostet als die Bahn. (Also zur Arbeit, quer durchs Land wird geflogen oder Auto gefahren.)
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |