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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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Vincent

vincent
 
Zitat von FattyCPK

Ich bleibe dabei, keine Sau blinkt da links.



korrekt, da haben sie wieder einen easy weg gefunden zum geld verdienen.
schliesslich musste das mal das bundesgericht klären, da es im Strassenverkehrsgesetz nicht so endgültig klar efininiert ist.

https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F100-IV-87%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 2:28]
15.08.2019 2:18:19  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Wtf, natürlich blinkt man da, wenn man nach links fährt und der Vorfahrtsstraße folgt. Breites Grinsen Blinken kostet doch nichts, das kann man schon mal machen.

Ich hasse Leute, die bei sowas nicht blinken.
15.08.2019 2:26:52  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Wie man da wirklich sehenden Auges durch fahren kann ohne zu blinken... Das ist doch ein minimaler Aufwand um massiv der Sicherheit zuträglich zu sein. etwas für sehr schlecht befinden
15.08.2019 2:29:21  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
man macht es halt in der schweiz nicht. man blinkt allerdings rechts raus, wenn man die vorfahrtsstrasse verlässt und geradeaus fährt.

aber nice getriggert dc.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 2:30]
15.08.2019 2:30:30  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Digga. Da steht eins zu eins im Text, dass du links zu blinken hast. Punkt, aus, Ende.
15.08.2019 2:32:32  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
 
Zitat von AndRaw

Wie man da wirklich sehenden Auges durch fahren kann ohne zu blinken... Das ist doch ein minimaler Aufwand um massiv der Sicherheit zuträglich zu sein. etwas für sehr schlecht befinden



wo trägt das zur sicherheit bei? gehandhabt wird: vorfahrtsstrasse folgen: nicht blinken. vorfahrtsstrasse verlassen: blinken.

"eure lösung" ist ja auch zum teil behindert, wenn jemand gradeaus rauswill (und die gegenfahrbahn kreuzt), weil da halt einfach mal mitten auf der strasse angehalten wird, ohne zu blinken.
15.08.2019 2:34:22  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
 
Zitat von AndRaw

Digga. Da steht eins zu eins im Text, dass du links zu blinken hast. Punkt, aus, Ende.



ich machs nur in deutschland, seit ich es weiss. deal wit et.
15.08.2019 2:34:50  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Das ist nicht unsere Lösung. Sondern auch eure.

E: nicht blinken kennzeichnet eindeutig die beabsichtigte Richtung. Da hält man nicht unvermittelt an um die Gegenfahrbahn zu kreuzen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AndRaw am 15.08.2019 2:37]
15.08.2019 2:35:23  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
 
Zitat von Vincent

man macht es halt in der schweiz nicht. man blinkt allerdings rechts raus, wenn man die vorfahrtsstrasse verlässt und geradeaus fährt.


Jo, ist richtig. Und wenn man ihrem Verlauf nach links folgt, dann blinkt man links. Ist doch nicht so schwer. Machen hier in Deutschland auch die wenigsten Leute konsequent und es nervt. Als wären sie mit dem Lenken schon so überfordert, dass das Betätigen des Lenkstockhebels nicht mehr drin ist.
15.08.2019 2:38:30  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
 
Zitat von AndRaw

Das ist nicht unsere Lösung. Sondern auch eure.

E: nicht blinken kennzeichnet eindeutig die beabsichtigte Richtung. Da hält man nicht unvermittelt an um die Gegenfahrbahn zu kreuzen.



wat? natürlich. abknickende vorfahrtsstrasse nach rechts, man will grade aus. bei euch blinkt man nicht, bei uns schon. wenn gegenverkehr da ist hält man also für mich unvermittelt auf der strasse.

nach der auslegung von unserem bundesgericht müsste man dann auch im kreisverkehr links blinken.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 2:43]
15.08.2019 2:41:54  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Nein, das ist deine Auslegung.
15.08.2019 2:43:45  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
UCB meint das:



 
Zitat von Vincent

wat? natürlich. abknickende vorfahrtsstrasse nach rechts, man will grade aus. bei euch blinkt man nicht, bei uns schon. wenn gegenverkehr da ist hält man also für mich unvermittelt auf der strasse.


Wenn man die Verkehrsregeln nicht kennt, ja. Für alle anderen ist es aber nicht unvermittelt. Prinzipiell ist es eine Kreuzung die du da siehst. Beide Fahrzeuge sind auf der Vorfahrtsstraße, aber das lilafarbene Auto sieht, dass da noch einer von rechts kommt. Rechts vor links. Missachtest du ja sonst auch nicht. Hoffe ich. Wenn zwei von den untergeordneten Straßen kommende Fahrzeuge zeitgleich einfahren wollen, dann fährt ja auch zuerst das rechte Fahrzeug.



Auch hier gilt: rechts vor links!
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 15.08.2019 3:05]
15.08.2019 2:52:38  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
Ist mir klar. Würde ich vor ihm fahren, geradeaus wollen und nicht blinken, laufe ich Gefahr, dass er mir ins Heck knallt, weil er davon ausgeht, dass ich rechts fahre und dadurch nicht aufmerksam genug sein kann.
15.08.2019 3:03:09  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Naja, er ist immer noch Schweizer. Die fahren auch in Deutschland so langsam, dass du schon einige Zeit stehen kannst, bevor er dir zu nahe kommt. verschmitzt lachen

Gestern war ein Zürcher Golf vor mir. Ganz schlimm.
15.08.2019 3:12:42  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
ich finde es in der tat äusserst befremdlich, dass man in deutschland einfach ohne blinken abbiegt (da das folgen der vorfahrtsstrasse im rechtstechnischen sinne kein abbiegen darstellt (BayObLG (Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi), interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.

die ganze nummer ist bei euch klarer geregelt wie bei uns. die pflicht zum blinken ist bei euch durch Z306 aus der Anlage 3 klar definiert, was bei uns nicht der fall ist.

sprich bei uns ergibt sich die pflicht zum blinken nicht durch das zeichen ansich wie bei euch, sondern durch ein richtungsänderung durch "Abweichen vom natürlichen Verlauf einer Fahrbahn".
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 3:16]
15.08.2019 3:16:03  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Keine Angst, hier blinken die Leute auch nicht richtig. Breites Grinsen Es nervt so sehr.
15.08.2019 3:19:24  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
uh sogar gemäss OLG Oldenburg (Beschluss vom 14.01.1999 - Ss 506/98)
"Wer eine nach links "abknickende" Vorfahrtstraße geradeausfahrend verlässt, ändert zwar nicht seine Fahrtrichtung, biegt aber im Rechtssinne ab".

blinkt ihr also entsprechend §9 doch alle falsch?
braucht es einen fahrtrichtungsanzeiger für geradeaus? fragen!

BayObLG (Beschluss vom 30.12.1985 - 2 Ob OWi 291/85)
"Wer die in einen Linksbogen führende Vorfahrtstraße, deren Verlauf nach StVO § 42 Abs 2 durch Zeichen 306 mit Zusatzschild bekanntgegeben ist, geradeaus fahrend verlässt, biegt (nach rechts) ab."

hier wird allerdings noch folgendes festgestellt:
Allerdings darf, wer geradeaus weiterfährt, aber im rechtlichen Sinne abbiegt, ein Richtungszeichen nicht setzen. Denn für die Weiterfahrt in derselben Richtung ist ein Richtungszeichen nicht vorgesehen. Ein Richtungszeichen würde zudem jedenfalls dort, wo Seitenstraßen einmünden und ein seitliches Abbiegen möglich ist, irreführen.
[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 3:46]
15.08.2019 3:25:05  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Ich blinke tatsächlich auch, wenn ich da geradeaus fahre. peinlich/erstaunt Aber in der Regel ist ja kaum eine perfekt symmetrische Kreuzung so beschildert, also passt das schon und es ist für mich ein „Linksabbiegen“.

// Besser einmal zu viel blinken als einmal zu wenig. peinlich/erstaunt
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 15.08.2019 3:30]
15.08.2019 3:27:44  Zum letzten Beitrag
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Vincent

vincent
verschmitzt lachen
warnblinker scheint mir die einzige lösung für das problem. dann darf man nämlich in alle richtungen abbiegen.
15.08.2019 3:37:57  Zum letzten Beitrag
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SirHenry

AUP SirHenry 04.04.2010
Naja, ich blinke immer, wenn ich die Vorfahrtsstraße verlasse, egal in welche Richtung, und bei einer abbiegenden Vorfahrt, wenn ich auf der Vorfahrtsstraße bleibe. Das ist für mich die unmissverständlichste Lösung. In der Regel sind solche Ecken aber ja auch baulich so ausgeführt, dass es eben keine perfekte Kreuzung ist.

// Keine komplette Kreuzung, aber naja:



Wenn ich der Vorfahrtsstraße folge, blinke ich links, fahre ich ab, blinke ich rechts. Nicht zu blinken ist an der Stelle für Fahrzeuge auf der untergeordneten Straße grob missverständlich und blöd.

// Wenn ich hier geradeaus fahre, blinke ich links; folge ich der Vorfahrtsstraße, blinke ich rechts:

[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 15.08.2019 4:05]
15.08.2019 3:43:21  Zum letzten Beitrag
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Irdorath

AUP Irdorath 08.12.2020
Ohje, jetzt werden irgendwelche entfernt relevant klingenden Gerichtsbeschlüsse herangezogen. Bald UCReichsbürger.
15.08.2019 5:24:42  Zum letzten Beitrag
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FattyCPK

AUP FattyCPK 17.12.2015
verschmitzt lachen
TIL ich hatte schon immer Recht und man blinkt nicht, wenn man die Hauptstrasse nicht verlässt.
15.08.2019 8:13:59  Zum letzten Beitrag
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FelixDelay

xmas female arctic
verschmitzt lachen
 
Zitat von Vincent

warnblinker scheint mir die einzige lösung für das problem. dann darf man nämlich in alle richtungen abbiegen.



Genau, einfach immer mit Warnblinker fahren und alles ist safe. Außerdem darf man dann auch überall parken. Und bitte die Warnweste schon vor Fahrtbeginn anlegen, das ist hier so üblich.
15.08.2019 8:22:39  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von gwskunk

Hallo. Schleswig-Holsteinisches Nirgendwo gibt es nicht. Außer du meinst Dithmarschen/Heide.


DIe schönste Ecke.
15.08.2019 9:17:48  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von AndRaw

Das ist nicht unsere Lösung. Sondern auch eure.

E: nicht blinken kennzeichnet eindeutig die beabsichtigte Richtung. Da hält man nicht unvermittelt an um die Gegenfahrbahn zu kreuzen.


Realität ist, daß da draußen lauter Leute rumfahren, die entweder die eine oder die andere Lösung für richtig halten und man sich deswegen auf nichts verlassen kann, besonders nicht auf Leute, die nicht blinken. Denn die einen folgen der Vorfahrt, die anderen machen es richtig.
15.08.2019 9:23:14  Zum letzten Beitrag
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AndRaw

AUP AndRaw 18.11.2014
 
Zitat von FattyCPK

TIL ich hatte schon immer Recht und man blinkt nicht, wenn man die Hauptstrasse nicht verlässt.


Today haste nix gelearnt. Du bleibst halt n Immo im Auto.
15.08.2019 9:30:06  Zum letzten Beitrag
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Che Guevara

AUP Che Guevara 28.08.2019
Masthähnchen im Kopf!
15.08.2019 9:32:58  Zum letzten Beitrag
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-hi7.eM.hiGh-

-hi7.eM.hiGh-
betruebt gucken
 
Zitat von Vincent

warnblinker scheint mir die einzige lösung für das problem. dann darf man nämlich in alle richtungen abbiegen.


Habt ihr alle keine Nebelschlussleuchte?
15.08.2019 9:39:31  Zum letzten Beitrag
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Parax

AUP Parax 24.03.2020
 
Zitat von Vincent

ich finde es in der tat äusserst befremdlich, dass man in deutschland einfach ohne blinken abbiegt (da das folgen der vorfahrtsstrasse im rechtstechnischen sinne kein abbiegen darstellt (BayObLG (Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi), interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.

die ganze nummer ist bei euch klarer geregelt wie bei uns. die pflicht zum blinken ist bei euch durch Z306 aus der Anlage 3 klar definiert, was bei uns nicht der fall ist.




ja moment, das kommt darauf an was für eine abknickende Vorfahrtsstraße das ist.

Bei sowas hier



Würde ich nicht links blinken weil der "natürlich" Straßenverlauf nach links geht.

bei sowas hier



würde man natürlich rechts blinken, weil der "natürliche" Straßenverlauf hier geradeaus geht.

Ist doch eigentlich logisch?
15.08.2019 9:39:53  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
Immo impliziert doch aber schon Immo im Auto.

Immoception!
15.08.2019 9:39:53  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? )
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