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Wtf, natürlich blinkt man da, wenn man nach links fährt und der Vorfahrtsstraße folgt. Blinken kostet doch nichts, das kann man schon mal machen.
Ich hasse Leute, die bei sowas nicht blinken.
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Wie man da wirklich sehenden Auges durch fahren kann ohne zu blinken... Das ist doch ein minimaler Aufwand um massiv der Sicherheit zuträglich zu sein.
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man macht es halt in der schweiz nicht. man blinkt allerdings rechts raus, wenn man die vorfahrtsstrasse verlässt und geradeaus fährt.
aber nice getriggert dc.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 2:30]
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Digga. Da steht eins zu eins im Text, dass du links zu blinken hast. Punkt, aus, Ende.
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| Zitat von AndRaw
Wie man da wirklich sehenden Auges durch fahren kann ohne zu blinken... Das ist doch ein minimaler Aufwand um massiv der Sicherheit zuträglich zu sein.
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wo trägt das zur sicherheit bei? gehandhabt wird: vorfahrtsstrasse folgen: nicht blinken. vorfahrtsstrasse verlassen: blinken.
"eure lösung" ist ja auch zum teil behindert, wenn jemand gradeaus rauswill (und die gegenfahrbahn kreuzt), weil da halt einfach mal mitten auf der strasse angehalten wird, ohne zu blinken.
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| Zitat von AndRaw
Digga. Da steht eins zu eins im Text, dass du links zu blinken hast. Punkt, aus, Ende.
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ich machs nur in deutschland, seit ich es weiss. deal wit et.
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Das ist nicht unsere Lösung. Sondern auch eure.
E: nicht blinken kennzeichnet eindeutig die beabsichtigte Richtung. Da hält man nicht unvermittelt an um die Gegenfahrbahn zu kreuzen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von AndRaw am 15.08.2019 2:37]
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| Zitat von Vincent
man macht es halt in der schweiz nicht. man blinkt allerdings rechts raus, wenn man die vorfahrtsstrasse verlässt und geradeaus fährt. | |
Jo, ist richtig. Und wenn man ihrem Verlauf nach links folgt, dann blinkt man links. Ist doch nicht so schwer. Machen hier in Deutschland auch die wenigsten Leute konsequent und es nervt. Als wären sie mit dem Lenken schon so überfordert, dass das Betätigen des Lenkstockhebels nicht mehr drin ist.
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| Zitat von AndRaw
Das ist nicht unsere Lösung. Sondern auch eure.
E: nicht blinken kennzeichnet eindeutig die beabsichtigte Richtung. Da hält man nicht unvermittelt an um die Gegenfahrbahn zu kreuzen.
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wat? natürlich. abknickende vorfahrtsstrasse nach rechts, man will grade aus. bei euch blinkt man nicht, bei uns schon. wenn gegenverkehr da ist hält man also für mich unvermittelt auf der strasse.
nach der auslegung von unserem bundesgericht müsste man dann auch im kreisverkehr links blinken.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 2:43]
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Nein, das ist deine Auslegung.
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UCB meint das:
| Zitat von Vincent
wat? natürlich. abknickende vorfahrtsstrasse nach rechts, man will grade aus. bei euch blinkt man nicht, bei uns schon. wenn gegenverkehr da ist hält man also für mich unvermittelt auf der strasse.
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Wenn man die Verkehrsregeln nicht kennt, ja. Für alle anderen ist es aber nicht unvermittelt. Prinzipiell ist es eine Kreuzung die du da siehst. Beide Fahrzeuge sind auf der Vorfahrtsstraße, aber das lilafarbene Auto sieht, dass da noch einer von rechts kommt. Rechts vor links. Missachtest du ja sonst auch nicht. Hoffe ich. Wenn zwei von den untergeordneten Straßen kommende Fahrzeuge zeitgleich einfahren wollen, dann fährt ja auch zuerst das rechte Fahrzeug.
Auch hier gilt: rechts vor links!
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 15.08.2019 3:05]
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Ist mir klar. Würde ich vor ihm fahren, geradeaus wollen und nicht blinken, laufe ich Gefahr, dass er mir ins Heck knallt, weil er davon ausgeht, dass ich rechts fahre und dadurch nicht aufmerksam genug sein kann.
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Naja, er ist immer noch Schweizer. Die fahren auch in Deutschland so langsam, dass du schon einige Zeit stehen kannst, bevor er dir zu nahe kommt.
Gestern war ein Zürcher Golf vor mir. Ganz schlimm.
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ich finde es in der tat äusserst befremdlich, dass man in deutschland einfach ohne blinken abbiegt (da das folgen der vorfahrtsstrasse im rechtstechnischen sinne kein abbiegen darstellt (BayObLG (Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi), interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.
die ganze nummer ist bei euch klarer geregelt wie bei uns. die pflicht zum blinken ist bei euch durch Z306 aus der Anlage 3 klar definiert, was bei uns nicht der fall ist.
sprich bei uns ergibt sich die pflicht zum blinken nicht durch das zeichen ansich wie bei euch, sondern durch ein richtungsänderung durch "Abweichen vom natürlichen Verlauf einer Fahrbahn".
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 3:16]
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Keine Angst, hier blinken die Leute auch nicht richtig. Es nervt so sehr.
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uh sogar gemäss OLG Oldenburg (Beschluss vom 14.01.1999 - Ss 506/98)
"Wer eine nach links "abknickende" Vorfahrtstraße geradeausfahrend verlässt, ändert zwar nicht seine Fahrtrichtung, biegt aber im Rechtssinne ab".
blinkt ihr also entsprechend §9 doch alle falsch?
braucht es einen fahrtrichtungsanzeiger für geradeaus? fragen!
BayObLG (Beschluss vom 30.12.1985 - 2 Ob OWi 291/85)
"Wer die in einen Linksbogen führende Vorfahrtstraße, deren Verlauf nach StVO § 42 Abs 2 durch Zeichen 306 mit Zusatzschild bekanntgegeben ist, geradeaus fahrend verlässt, biegt (nach rechts) ab."
hier wird allerdings noch folgendes festgestellt:
Allerdings darf, wer geradeaus weiterfährt, aber im rechtlichen Sinne abbiegt, ein Richtungszeichen nicht setzen. Denn für die Weiterfahrt in derselben Richtung ist ein Richtungszeichen nicht vorgesehen. Ein Richtungszeichen würde zudem jedenfalls dort, wo Seitenstraßen einmünden und ein seitliches Abbiegen möglich ist, irreführen.
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[Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert; zum letzten Mal von Vincent am 15.08.2019 3:46]
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Ich blinke tatsächlich auch, wenn ich da geradeaus fahre. Aber in der Regel ist ja kaum eine perfekt symmetrische Kreuzung so beschildert, also passt das schon und es ist für mich ein „Linksabbiegen“.
// Besser einmal zu viel blinken als einmal zu wenig.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 15.08.2019 3:30]
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warnblinker scheint mir die einzige lösung für das problem. dann darf man nämlich in alle richtungen abbiegen.
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Naja, ich blinke immer, wenn ich die Vorfahrtsstraße verlasse, egal in welche Richtung, und bei einer abbiegenden Vorfahrt, wenn ich auf der Vorfahrtsstraße bleibe. Das ist für mich die unmissverständlichste Lösung. In der Regel sind solche Ecken aber ja auch baulich so ausgeführt, dass es eben keine perfekte Kreuzung ist.
// Keine komplette Kreuzung, aber naja:
Wenn ich der Vorfahrtsstraße folge, blinke ich links, fahre ich ab, blinke ich rechts. Nicht zu blinken ist an der Stelle für Fahrzeuge auf der untergeordneten Straße grob missverständlich und blöd.
// Wenn ich hier geradeaus fahre, blinke ich links; folge ich der Vorfahrtsstraße, blinke ich rechts:
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 15.08.2019 4:05]
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Ohje, jetzt werden irgendwelche entfernt relevant klingenden Gerichtsbeschlüsse herangezogen. Bald UCReichsbürger.
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TIL ich hatte schon immer Recht und man blinkt nicht, wenn man die Hauptstrasse nicht verlässt.
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| Zitat von Vincent
warnblinker scheint mir die einzige lösung für das problem. dann darf man nämlich in alle richtungen abbiegen.
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Genau, einfach immer mit Warnblinker fahren und alles ist safe. Außerdem darf man dann auch überall parken. Und bitte die Warnweste schon vor Fahrtbeginn anlegen, das ist hier so üblich.
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| Zitat von gwskunk
Hallo. Schleswig-Holsteinisches Nirgendwo gibt es nicht. Außer du meinst Dithmarschen/Heide.
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DIe schönste Ecke.
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| Zitat von AndRaw
Das ist nicht unsere Lösung. Sondern auch eure.
E: nicht blinken kennzeichnet eindeutig die beabsichtigte Richtung. Da hält man nicht unvermittelt an um die Gegenfahrbahn zu kreuzen.
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Realität ist, daß da draußen lauter Leute rumfahren, die entweder die eine oder die andere Lösung für richtig halten und man sich deswegen auf nichts verlassen kann, besonders nicht auf Leute, die nicht blinken. Denn die einen folgen der Vorfahrt, die anderen machen es richtig.
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| Zitat von FattyCPK
TIL ich hatte schon immer Recht und man blinkt nicht, wenn man die Hauptstrasse nicht verlässt.
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Today haste nix gelearnt. Du bleibst halt n Immo im Auto.
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| Zitat von Vincent
warnblinker scheint mir die einzige lösung für das problem. dann darf man nämlich in alle richtungen abbiegen.
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Habt ihr alle keine Nebelschlussleuchte?
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| Zitat von Vincent
ich finde es in der tat äusserst befremdlich, dass man in deutschland einfach ohne blinken abbiegt (da das folgen der vorfahrtsstrasse im rechtstechnischen sinne kein abbiegen darstellt (BayObLG (Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi), interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.
die ganze nummer ist bei euch klarer geregelt wie bei uns. die pflicht zum blinken ist bei euch durch Z306 aus der Anlage 3 klar definiert, was bei uns nicht der fall ist.
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ja moment, das kommt darauf an was für eine abknickende Vorfahrtsstraße das ist.
Bei sowas hier
Würde ich nicht links blinken weil der "natürlich" Straßenverlauf nach links geht.
bei sowas hier
würde man natürlich rechts blinken, weil der "natürliche" Straßenverlauf hier geradeaus geht.
Ist doch eigentlich logisch?
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Immo impliziert doch aber schon Immo im Auto.
Immoception!
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |