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| Zitat von Vincent
die ganze nummer ist bei euch klarer geregelt wie bei uns.
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als
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| Zitat von Parax
Ist doch eigentlich logisch?
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Nein, ist eigentlich falsch.
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Ich finde es toll, dass ich nachdem ich die letzten Seiten nachgelesen hab auch vollkommen verwirrt bin.
Bei Parax 2. Bild ist halt die Situation generell bescheuert beschildert, sodass das da wenig Sinn macht.
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| Zitat von Vincent
uh sogar gemäss OLG Oldenburg (Beschluss vom 14.01.1999 - Ss 506/98)
"Wer eine nach links "abknickende" Vorfahrtstraße geradeausfahrend verlässt, ändert zwar nicht seine Fahrtrichtung, biegt aber im Rechtssinne ab".
blinkt ihr also entsprechend §9 doch alle falsch?
braucht es einen fahrtrichtungsanzeiger für geradeaus? fragen!
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Bitte bleib einfach bei Dingen, die du verstehst.
Es heißt dort weiter:
Andererseits war der Radfahrer K. nach § 42 Abs. 2 StVO verpflichtet, rechtzeitig und deutlich anzuzeigen, dass er der abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollte. Wenn er dies nicht getan hat, durfte der Angeklagte mangels erkennbarer Gegenanzeichen davon ausgehen, auch der Radfahrer werde geradeaus fahren.
/e
Ach so und nur zur Sicherheit werfe ich ein, dass:
| Zitat von Vincent
interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.
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Bullshit ist.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 15.08.2019 10:48]
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| Zitat von AndRaw
| Zitat von Parax
Ist doch eigentlich logisch?
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Nein, ist eigentlich falsch.
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Wo steht das denn? Ich finde nur etwas zu abknickenden Vorfahrten bei Kreuzungen, das beim 1. Bild ist aber keine Kreuzung sondern eine Einmündung, weil die rechte Straße nicht über die andere Straße hinaus fortgesetzt wird.
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Mir ist in den letzten Tagen aufgefallen, dass öfters auf dem Gehweg verstreut herrenlose E-Roller herumstehen.
Warum stehen die da und oftmals auch noch mitten im Weg?
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| Zitat von Parax
| Zitat von AndRaw
| Zitat von Parax
Ist doch eigentlich logisch?
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Nein, ist eigentlich falsch.
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Wo steht das denn? Ich finde nur etwas zu abknickenden Vorfahrten bei Kreuzungen, das beim 1. Bild ist aber keine Kreuzung sondern eine Einmündung, weil die rechte Straße nicht über die andere Straße hinaus fortgesetzt wird.
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Das gilt aber analog auch bei einer abknickenden Vorfahrt mit nur einer einmündenden Straße.
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Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?
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| Zitat von Bombur
Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?
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Die Dinger werden von Arschlöchern also nur ausgeliehen, befahren und dann irgendwo fallen gelassen, bis das nächste Arschloch aufsteigt?
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Bombur
Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?
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Die Dinger werden von Arschlöchern also nur ausgeliehen, befahren und dann irgendwo fallen gelassen, bis das nächste Arschloch aufsteigt?
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Wie Frauen!
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| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Bombur
Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?
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Die Dinger werden von Arschlöchern also nur ausgeliehen, befahren und dann irgendwo fallen gelassen, bis das nächste Arschloch aufsteigt?
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Oder ein unterbezahlter sammelt die mit dem Transporter ein, lädt die Akkus wieder auf und stellt die an irgendwelche Hotspots
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| Zitat von MUR.doc
| Zitat von KarlsonvomDach
| Zitat von Bombur
Weil sie von Arschlöchern benutzt wurden?
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Die Dinger werden von Arschlöchern also nur ausgeliehen, befahren und dann irgendwo fallen gelassen, bis das nächste Arschloch aufsteigt?
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Oder ein unterbezahlter sammelt die mit dem Transporter ein, lädt die Akkus wieder auf und stellt die an irgendwelche Hotspots
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Warum sind die Dinger nicht schon längst alle geklaut und im Ausland verhökert worden?
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Es werden wohl sehr viele davon in Flüsse geworfen. Wäre das nicht problematisch, was die Verschmutzung angeht, wäre ich da großer Fan von.
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| Zitat von KarlsonvomDach
Mir ist in den letzten Tagen aufgefallen, dass öfters auf dem Gehweg verstreut herrenlose E-Roller herumstehen.
Warum stehen die da und oftmals auch noch mitten im Weg?
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Weil sie noch niemand in den nächsten Fluss oder Baum geworfen hat nehme ich an.
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| Zitat von KarlsonvomDach
Warum sind die Dinger nicht schon längst alle geklaut und im Ausland verhökert worden?
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Sie sind ortbar, damit man sie mit der App finden und damit der Aufladesklave sie auch wiederfinden kann. Außerdem machen sie wohl Krach, wenn sie ohne Aktivierung verschleppt werden.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 15.08.2019 12:32]
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| Zitat von Parax
| Zitat von AndRaw
| Zitat von Parax
Ist doch eigentlich logisch?
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Nein, ist eigentlich falsch.
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Wo steht das denn? Ich finde nur etwas zu abknickenden Vorfahrten bei Kreuzungen, das beim 1. Bild ist aber keine Kreuzung sondern eine Einmündung, weil die rechte Straße nicht über die andere Straße hinaus fortgesetzt wird.
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Es steht in der StVO, dort in § 9 Abs. 1 Satz 1 und § 42 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 Nr. 2.1.
Das Zeichen "abknickende Vorfahrt" ist ein Zusatzzeichen zu Zeichen 306 "Vorfahrtstraße". In der Erläuterung zu dem Zusatzzeichen steht:
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Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. | |
Dabei geht es nicht darum, ob es eine Kreuzung ist, sondern dass die Vorfahrtstraße die Richtung ändert. Das macht natürlich nur Sinn, wenn mindestens eine weitere Straße zur Vorfahrtstraße hin- bzw. von dieser wegführt.
Das Zeichen verpflichtet zum Blinken, wenn man der Vorfahrtstraße folgen will, auch wenn der "natürliche Straßenverlauf" etwas anderes sinnvoll erscheinen lässt.
Das Problem bei dem Thema ist doch, dass es zwei sinnvolle Lösungen gibt. Entweder man blinkt, wenn man die Richtung ändert, also auch beim Folgen der Vorfahrtstraße, oder man blinkt nur, wenn man die Vorfahrtstraße verlassen will.
Wenn aber nun jeder das macht, was er persönlich für sinnvoller hält, kann man sich nicht mehr am Blinken oder Nicht-Blinken der anderen orientieren, denn man weiß ja nicht, was der andere gerade für sinnvoller hält.
Also hat der Gesetzgeber entschieden, dass eine der beiden sinnvollen Regelungen angewendet werden muss. Daran muss sich jeder halten, auch diejenigen, die die andere Alternative persönlich für besser oder sinnvoller halten.
Also muss in D vor abknickenden Vorfahrtstraße geblinkt werden, wenn man dieser folgen will. Ja, es gibt eine andere sinnvolle Lösung, die ist aber rechtlich trotzdem falsch.
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| Zitat von KarlsonvomDach
Mir ist in den letzten Tagen aufgefallen, dass öfters auf dem Gehweg verstreut herrenlose E-Roller herumstehen.
Warum stehen die da und oftmals auch noch mitten im Weg?
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Das sind Trendbewusste auf dem Radwegparker, die die Dinger mal ausgeliehen haben, die kennen es nicht anders.
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| Zitat von AngusG
Wenn aber nun jeder das macht, was er persönlich für sinnvoller hält, kann man sich nicht mehr am Blinken oder Nicht-Blinken der anderen orientieren, denn man weiß ja nicht, was der andere gerade für sinnvoller hält.
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Deswegen halte ich es auch gern so, daß ich auf jeden Fall blinke, falls das nicht auch mißverständlich ist. Wenn ich der Vorfahrt folge und wenn ich sie verlasse eben in die andere Richtung. Damit sind dann alle Klarheiten beseitigt.
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| Zitat von Bombur
| Zitat von KarlsonvomDach
Warum sind die Dinger nicht schon längst alle geklaut und im Ausland verhökert worden?
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Sie sind ortbar, damit man sie mit der App finden und damit der Aufladesklave sie auch wiederfinden kann. Außerdem machen sie wohl Krach, wenn sie ohne Aktivierung verschleppt werden.
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Die Alatrmanalge von den Dingern ist verhältnismäßig leise. Geht aber manchmal auch los wenn sie ausversehen umfallen.
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| Zitat von Parax
| Zitat von Vincent
ich finde es in der tat äusserst befremdlich, dass man in deutschland einfach ohne blinken abbiegt (da das folgen der vorfahrtsstrasse im rechtstechnischen sinne kein abbiegen darstellt (BayObLG (Beschluss vom 08.03.1972 - RReg 6 St 662/71 OWi), interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.
die ganze nummer ist bei euch klarer geregelt wie bei uns. die pflicht zum blinken ist bei euch durch Z306 aus der Anlage 3 klar definiert, was bei uns nicht der fall ist.
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ja moment, das kommt darauf an was für eine abknickende Vorfahrtsstraße das ist.
Bei sowas hier
https://media04.meinbezirk.at/article/2019/02/12/0/17852130_XL.jpg?1553450172
Würde ich nicht links blinken weil der "natürlich" Straßenverlauf nach links geht.
bei sowas hier
https://encrypted-tbn0.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcTaU9aEYEf0OTayy2mSgCFKaZJfJQijpnMbQRSI__HuRwC5isOv
würde man natürlich rechts blinken, weil der "natürliche" Straßenverlauf hier geradeaus geht.
Ist doch eigentlich logisch?
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das wäre in der schweiz richtig, in deutschland müsstest du wegen dem schild links blinken. im prinzip müsste man in deutschland meiner meinung nach aber auch rechts blinken, weil man abbiegt und es nicht geradeaus geht.
in der schweiz wäre dein vorgehen korrekt.
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| Zitat von Armag3ddon
| Zitat von Vincent
uh sogar gemäss OLG Oldenburg (Beschluss vom 14.01.1999 - Ss 506/98)
"Wer eine nach links "abknickende" Vorfahrtstraße geradeausfahrend verlässt, ändert zwar nicht seine Fahrtrichtung, biegt aber im Rechtssinne ab".
blinkt ihr also entsprechend §9 doch alle falsch?
braucht es einen fahrtrichtungsanzeiger für geradeaus? fragen!
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Bitte bleib einfach bei Dingen, die du verstehst.
Es heißt dort weiter:
Andererseits war der Radfahrer K. nach § 42 Abs. 2 StVO verpflichtet, rechtzeitig und deutlich anzuzeigen, dass er der abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollte. Wenn er dies nicht getan hat, durfte der Angeklagte mangels erkennbarer Gegenanzeichen davon ausgehen, auch der Radfahrer werde geradeaus fahren.
/e
Ach so und nur zur Sicherheit werfe ich ein, dass:
| Zitat von Vincent
interpretiere ich draus, dass ein geradeausfahren im rechtstechnischen sinne ein abbiegen darstellt.
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Bullshit ist.
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dann liegst du allerdings falsch. aber das steht auf der seite ein post weiter unten.
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Damit hast du leider nicht verstanden, was ich sagen will. Ich bleibe dabei: bleib bei dem, was du verstehst.
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Was soll das dann sein?
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| Zitat von Der Büßer
Was soll das dann sein?
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Keine Ahnung. Aber Regeln des Straßenverkehrs und deutsche Gerichtsurteile sind es jedenfalls nicht. Vielleicht kann er mit schweizerischen besser umgehen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 15.08.2019 15:46]
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Was ist jetzt die richtige Antwort?
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| Zitat von Peniskuh
| Zitat von Bombur
| Zitat von KarlsonvomDach
Warum sind die Dinger nicht schon längst alle geklaut und im Ausland verhökert worden?
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Sie sind ortbar, damit man sie mit der App finden und damit der Aufladesklave sie auch wiederfinden kann. Außerdem machen sie wohl Krach, wenn sie ohne Aktivierung verschleppt werden.
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Die Alatrmanalge von den Dingern ist verhältnismäßig leise. Geht aber manchmal auch los wenn sie ausversehen umfallen.
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Almananale?
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| Zitat von Peniskuh
Was ist jetzt die richtige Antwort?
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In Tobleronistan gehen die Blinker anders.
WAS DER SCHEISSKERN DIESER GANZEN DISKUSSION SCHON IMMER GEWESEN IST!
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |