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| Zitat von [KDO2412]Mr.Jones
Allesamt Arschlöcher. Auch der Protagonist, der 150 auf einer Landstraße fährt.
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Also das hätte ich jetzt so nicht erwartet
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ist doch bestimmt gestellt für krassen fame bei gaskrank-tv
/fakeedit: da ist es schon auf der Startseite. natürlich.
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Was für Affen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Feelgood Managerin am 10.03.2020 21:47]
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| Zitat von Gutholz
ist doch bestimmt gestellt für krassen fame bei gaskrank-tv
/fakeedit: da ist es schon auf der Startseite. natürlich.
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Wers glaubt. Die überholen einfach vor ner Kuppe wo man den gar nicht sehen konnte.
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Zum Glück war die KTM kein gelber Porsche...
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| Zitat von Bombur
Das sind die Gelegenheiten, wo sich später alle fragen, wie da fünf tote Motorradfahrer sich auf Wald und Wiese verteilt haben.
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ftfy
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Shooter am 11.03.2020 7:20]
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| Zitat von Bombur
Das sind die Gelegenheiten, wo sich später alle fragen, wie da vier 16 tote Motorradfahrer auf die Straße kommen.
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Ftfy. Bei der Geschwindigkeit dürfte es nicht mehr viel am Stück bleiben.
/e: in dem Reddit Faden zu dem Video gibt’s auch n related Video zu einer Situation wo das entgegenkommende Fahrzeug ein Auto war. Der Motorradfahrer hat sich dann in drei verschiedene Richtungen gleichzeitig verabschiedet...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Parax am 11.03.2020 7:26]
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Near Miss x 3
Gibt Bonuspunkte.... aufm Amt.
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Ich wurde heute brutal geweckt, als ich über eine grüne Fuß- und Radfahrerampel gefahren bin. Aus mir unerfindlichen Gründen hat das Auto in der ersten Reihe gehupt als ich direkt neben ihm war. Hab mich vor Schreck fast aufs Maul gelegt.
Wenn das Hupen tatsächlich mir galt, und ich konnte keinen anderen Grund entdecken, dann war das ein Arschlochmove. Die Autofahrer im Berufsverkehr sollen Mal ihre Base chillen, ey.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von audax am 11.03.2020 14:41]
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Ab 4:00.
Da denkt man sich, man hat schon alle Formen von Dummheit gesehen und dann kommt immer einer und meint "LOL Brudi, Hold my beer, ich bin noch dümmer!"
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Das mit dem Anhänger ist doch gang und gäbe in der Ecke dort. Da bin ich auch schon mal von einem Ingolstädter Q7 mit so einem Klaufix überholt wurden, der war so flott unterwegs das die Räder des Anhängers keine Bodenberührung hatten
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Calrissian du Huso
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Puh. Leider kein Einzelfall.
Ich hab sowas vor 10+ Jahren mal live gesehen, als an der gegenüberliegenden Ampel auch ein Auto den Weg versperrt hat, als ein RTW kam. Kleiner, bunter VW Polo nach Fast-n-Furious Tuningvorbild mit ganz laut "Utz utz utz". Der RTW stand kurz mit Blaulicht und Martinshorn dahinter, dann ist der Fahrer rausgesprungen, hat bei dem Polo die Tür aufgerissen und den Fahrer angeschrien, dass er doch seine Scheisskarre wegfahren soll. Zurück in den RTW, Polo fährt vor, RTW kommt durch...
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Arschloch in dem Video den Feuerwagen nicht wahrgenommen hat.
Die Krönung des Hasses ist echt, als er am Ende (weil die Ampel endlich auf grün umspringt) gleichzeitig mit dem Feuerwehrwagen los fährt.
Soweit ich weiß, muss man aber beim Platzen machen nich über rote Ampeln oder so fahren?
Ist aber eher eine allgemeine Frage. Der Pisser da oben, hätte ja einfach nur an den rechten Rand und bis zur Haltelinie vorfahren müssen.
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Das ist doch gesetzlich gar nicht 100% geregelt, oder wie war das?
Ich muss den Einsatzkräften Platz machen trotzdem darf ich die rote Ampel nicht überfahren.
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| Zitat von Aspe
Soweit ich weiß, muss man aber beim Platzen machen nich über rote Ampeln oder so fahren?
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Ja, schon
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Ist ein Verstoß, wird aber nicht verfolgt. Wenn du auf einen Bußgeldbescheid antwortest dass da ein Einsatzwagen war, wird das geprüft und falls berechtigt fallengelassen. Also NATÜRLICH über rot schleichen falls erforderlich.
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Soweit ich weiß werden solche blitzerfotos mit Einsatzwagen aussortiert bzw sind anfechtbar. Genau wie wenn man die haltelinie zwar überquert aber dann zurück fährt.
Alles Halbwissen aus der Fahrschule. Jedoch in einer Notsituation egal, da reagiert man einfach mit dem Menschenverstand. Scheinbar geben den viele im Laufe des Lebens ab.
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Der Büßer spricht wahre Worte.
Einfach über Rot, wenn es dem Einsatzfahrzeug Platz bringt. Wird immer ad acta gelegt.
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Das Video ist zwar schon alt, aber es macht mich immer noch unglaublich mett. Ich möchte hingehen und einfach nur reinschlagen...
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Mich macht der Fahrradfahrer links genauso mett.
Ich wäre hin zu dem und hätte ihn an die Seite gelotst, statt nur doof zu glotzen.
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| Zitat von jdo_O
Mich macht der Fahrradfahrer links genauso mett.
Ich wäre hin zu dem und hätte ihn an die Seite gelotst, statt nur doof zu glotzen.
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E: Egal
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Peniskuh am 30.03.2020 17:56]
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| Zitat von Aspe
Soweit ich weiß, muss man aber beim Platzen machen nich über rote Ampeln oder so fahren?
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und dann bleibst du so stehen wie der Fabia oder wie?
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Ne. Eine rote Ampel darf man laut ADAC (mehr hab ich nicht gegoogelt) nur dann überfahren, wenn man dem Einsatzfahrzeug nicht durch ein anderweitiges Manöver Platz machen kann:
| Blaulicht und Martinshorn verpflichten andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Diese Verpflichtung geht dabei den übrigen Vorschriften vor. Sollte es nicht möglich sein, den Weg durch Heranfahren an den Straßenrand frei zu machen, so darf die Haltelinie überfahren werden. Das Überfahren muss jedoch sehr vorsichtig geschehen, um eine Eigen- und Fremdgefährdung durch und für den Querverkehr zu vermeiden. | |
Dh. wenn man allein auf der Straße unterwegs ist und plötzlich ein RTW von hinten kommt, darf man nicht stur über die Kreuzung ballern, sondern fährt vor der Kreuzung an die Seite. Stehen auf der Seite aber halt Autos oder es ist generell ne Engstelle oder das Manöver würde zu lange dauern: Man darf vorsichtig über die Ampel.
Das ist die gleiche Situation wie das Benutzen des Seitenstreifens auf der AB bei nahenden Einsatzfahrzeugen. Man darf es nicht, außer man muss. Und das "außer man muss" ist in ungefähr 95% der Fälle gegeben.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Joggl² am 30.03.2020 18:09]
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| Zitat von Icefeldt
und dann bleibst du so stehen wie der Fabia oder wie?
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Nächste Zeile lesen hätte ich Dir eigentlich auch noch zugetraut.
| Zitat von Aspe
Ist aber eher eine allgemeine Frage. Der Pisser da oben, hätte ja einfach nur an den rechten Rand und bis zur Haltelinie vorfahren müssen.
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| Zitat von Joggl²
Ne. Eine rote Ampel darf man laut ADAC (mehr hab ich nicht gegoogelt) nur dann überfahren, wenn man dem Einsatzfahrzeug nicht durch ein anderweitiges Manöver Platz machen kann:
| Blaulicht und Martinshorn verpflichten andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Diese Verpflichtung geht dabei den übrigen Vorschriften vor. Sollte es nicht möglich sein, den Weg durch Heranfahren an den Straßenrand frei zu machen, so darf die Haltelinie überfahren werden. Das Überfahren muss jedoch sehr vorsichtig geschehen, um eine Eigen- und Fremdgefährdung durch und für den Querverkehr zu vermeiden. | |
Dh. wenn man allein auf der Straße unterwegs ist und plötzlich ein RTW von hinten kommt, darf man nicht stur über die Kreuzung ballern, sondern fährt vor der Kreuzung an die Seite. Stehen auf der Seite aber halt Autos oder es ist generell ne Engstelle oder das Manöver würde zu lange dauern: Man darf vorsichtig über die Ampel.
Das ist die gleiche Situation wie das Benutzen des Seitenstreifens auf der AB bei nahenden Einsatzfahrzeugen. Man darf es nicht, außer man muss. Und das "außer man muss" ist in ungefähr 95% der Fälle gegeben.
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Nun ja, entweder es hätte gereicht, ganz nach rechts und bis zur Haltelinie vorzufahren (Was ich persönlich aus diesem Blickwinkel glaube.) oder er dürfte eben die Haltelinie auch überfahren.
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Respekt, da war jemand gründlich:
| Alkohol, Drogen, ein hochmotorisiertes Auto und keine Fahrerlaubnis - eine Kombination, die gestern einem 24-Jährigen ohne festen Wohnsitz und seinen Mitfahrern zum Verhängnis wurde.
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Bei Eintreffen der Polizei tummelten sich die Beteiligen in einer Menschentraube, gaben sich aber nicht als Beteiligte des Unfalls zu erkennen.
...
Der 24-Jährige gab an, kleinere Mengen an Bier getrunken zu haben. Ein Speicheltest verlief zudem positiv auf Amphetamine. | |
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4557951
zur allgemeinen Veranschaulichung des Kunststücks ein Kunstwerk von mir:
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| Zitat von Bombur
| Zitat von Joggl²
Ne. Eine rote Ampel darf man laut ADAC (mehr hab ich nicht gegoogelt) nur dann überfahren, wenn man dem Einsatzfahrzeug nicht durch ein anderweitiges Manöver Platz machen kann:
| Blaulicht und Martinshorn verpflichten andere Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen. Diese Verpflichtung geht dabei den übrigen Vorschriften vor. Sollte es nicht möglich sein, den Weg durch Heranfahren an den Straßenrand frei zu machen, so darf die Haltelinie überfahren werden. Das Überfahren muss jedoch sehr vorsichtig geschehen, um eine Eigen- und Fremdgefährdung durch und für den Querverkehr zu vermeiden. | |
Dh. wenn man allein auf der Straße unterwegs ist und plötzlich ein RTW von hinten kommt, darf man nicht stur über die Kreuzung ballern, sondern fährt vor der Kreuzung an die Seite. Stehen auf der Seite aber halt Autos oder es ist generell ne Engstelle oder das Manöver würde zu lange dauern: Man darf vorsichtig über die Ampel.
Das ist die gleiche Situation wie das Benutzen des Seitenstreifens auf der AB bei nahenden Einsatzfahrzeugen. Man darf es nicht, außer man muss. Und das "außer man muss" ist in ungefähr 95% der Fälle gegeben.
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Nun ja, entweder es hätte gereicht, ganz nach rechts und bis zur Haltelinie vorzufahren (Was ich persönlich aus diesem Blickwinkel glaube.) oder er dürfte eben die Haltelinie auch überfahren.
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Ja, sag ich doch
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Ach, wirklich? Ich hol mal meine Brille.
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |