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| Zitat von AndRaw
Digga, steck dir mal deine Antipathie. Ich habe nicht mit einem Wort erwähnt, dass er nicht mehr auf seiner Privatstrecke fahren sollen darf. Ich habe lediglich den Punkt, dass ihn ein Fahrverbot nicht kratzt, bestärkt.
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Digga, und deswegen habe ich dich gefragt was du mit deinem Post aussagen willst ....
Aber da bist du ja nicht drauf eingegangen sondern drehst nun einfach voll ab ...
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| Zitat von AndRaw
Wenn du das da raus lesen willst, bitte schön. Für weniger denkbefreite Menschen kommt in dem Kontext heraus, dass es ihn halt wirklich nicht interessiert, da er ja trotzdem weiter Content produzieren kann.
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War das nicht verständlich genug?
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| Zitat von AndRaw
| Zitat von AndRaw
Wenn du das da raus lesen willst, bitte schön. Für weniger denkbefreite Menschen kommt in dem Kontext heraus, dass es ihn halt wirklich nicht interessiert, da er ja trotzdem weiter Content produzieren kann.
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War das nicht verständlich genug?
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| Zitat von Icefeldt
Und das Ziel der Strafe sollte sein den Betroffenen im Erwerb seines Lebensunterhalt einzuschränken?
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Wenn meine bessere Hälfte z.B. einmal ein Fahrverbot bekommen sollte, dann würde es sie 0 einschränken.
Zur Arbeit läuft sie eh, Supermärkte sind im 200m Umkreis.
Wenn du die Einstellung hast die ich aus deinen Posts interpretiere, dann müsste man sich für ihren Fall ja auch eine andere Strafe überlegen, weil es ihr ja nich weg tut ...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 28.08.2020 23:45]
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Nein. Würde bei JP ja auch nicht zutreffen.
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okay.
Dann verstehe ich deine ganze Rumdiskutiererei nicht.
Oder du verstehst nicht worum es mit geht.
| Zitat von AndRaw
Würde bei JP ja auch nicht zutreffen.
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Die Frage ist, ob du dir wünschen würdest, dass die Strafe so gestaltet werden soll, dass es eben zutrifft.
Sei es eine massive Erhöhung der zu zahlenden Geldsumme oder eine Ausweitung etwaiger Verbote auf Bereiche die ihm dann auch "weh tun".
Ich würde nur gerne wissen, wie du dir das Strafmaß in deiner "optimalen Welt" nun vorstellen würdest.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Icefeldt am 28.08.2020 23:51]
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Er geht bewusst das Risiko ein, Menschenleben zu gefährden. Da darf die finanzielle Strafe gern weh tun. Und das würde sie in dem Falle nunmal nicht.
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okay.
eine nachvollziehbare Ansicht.
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| Zitat von Jellybaby
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von AndRaw
Wenn du das da raus lesen willst, bitte schön. Für weniger denkbefreite Menschen kommt in dem Kontext heraus, dass es ihn halt wirklich nicht interessiert, da er ja trotzdem weiter Content produzieren kann.
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Und das Ziel der Strafe sollte sein den Betroffenen im Erwerb seines Lebensunterhalt einzuschränken?
Du hast da komische Vorstellungen
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naja, in dem Fall ist es ja echt so, dass er den Bußgeldbetrag nicht mal merken wird. Das verdient der mit youtube, Werkstatt und Burgertempel in maximal 2 Stunden. Verhältnismäßig sollte eine Strafe sein, dazu gehört aber auch, dass sie hoch genug ist um sie ernst zu nehmen.
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Und genau darum sollten solche strafen nach tagessätzen berechnet werden. Soll er von mir aus drei monatslöhne abgeben.
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| Zitat von shp.makonnen
| Zitat von Immortalized
| Das Verfahren wird demnach von der Staatsanwaltschaft Siegen eingestellt und an die Bußgeldstelle im Kreis Olpe abgegeben. | |
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Hemry, kannst du denen mal bitte kräftig vor die Tür kacken? Du darfst auch meine Kontaktdaten hinterlassen.
Der Huso sollte nichtmal mehr Tretroller fahren dürfen.
[/b] | |
Habe das durch einen total lieben Juristen vor kurzem schon erfahren und ärgere mich auch darüber. Richtig lächerlich.
// JP hat das übrigens 2017 schon einmal geschafft. Damals wohl mit 180 km/h bei erlaubten 50 km/h. Andere Seiten sprechen von 180 km/h Überschreitung. Finde auf die Schnelle aber keine gute Quelle dazu. Nur das: https://www.ruhr24.de/dortmund/jp-kraemer-dortmund-gericht-strafe-auto-schnell-video-nrw-jean-pierre-performance-zr-13814668.html
Auch damals ist er relativ glimpflich davongekommen.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von SirHenry am 29.08.2020 0:22]
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| Zitat von Lunovis
Und genau darum sollten solche strafen nach tagessätzen berechnet werden. Soll er von mir aus drei monatslöhne abgeben.
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Richtig. Und die jetztigen Sätze als Mindeststrafen beibehalten, damit Leute die sich arm rechnen trotzdem noch was davon haben. Immer noch nicht perfekt, aber besser als jetzt.
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Auto verschrotten fehlt noch. Den Würfel dann vor der Tür ablegen mit dem Hinweis ihn innerhalb einer Woche auf eigene Kosten zu entsorgen.
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Ich hätte mir ja zumindest eine MPU gewünscht. Die könnte natürlich noch kommen, aber ich glaube nicht daran.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von AndRaw
Wenn du das da raus lesen willst, bitte schön. Für weniger denkbefreite Menschen kommt in dem Kontext heraus, dass es ihn halt wirklich nicht interessiert, da er ja trotzdem weiter Content produzieren kann.
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Und das Ziel der Strafe sollte sein den Betroffenen im Erwerb seines Lebensunterhalt einzuschränken?
Du hast da komische Vorstellungen
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Aber bitte. Wenn man seinen Lebensunterhalt damit bestreitet, künstliche Penisse herzustellen, verbietet es sich doch, die auf nem Spielplatz rauszuholen und dran zu reiben. Wie viele Kunstfehler darf n Arzt haben? Wie viele Bilanzen darf n Buchhalter fälschen? Der Ficker gefährdet aus Jux und Geierei die Öffentlichkeit. Weg, danke.
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Mit seiner Raserei mit 180 km/h gesamt oder drüber hat er mehrfach auf seiner Liveshow angegeben und wurde dafür gefeiert. Arschlöcher allesamt.
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Laut google 1000 yt-Views = 1¤
JP's Videos haben im Schnitt so 700.000 Klicks.
Bei 680¤ Stafe käme er ja noch mit einem leichten Plus bei raus.
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| Zitat von Gutholz
Laut google 1000 yt-Views = 1¤
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Ne. Also wirklich ne.
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Naja, wenn du entsprechend bekannt bist als Content Creator und YouTube anfängt Werbung zu schalten, dann schon. Einfach so Geld für n Video mit vielen Klicks bekommst du natürlich nicht. Ich hab n Video mit mehreren Millionen Klicks hochgeladen, dafür hab ich nicht einen Cent bekommen.
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| Zitat von Kidon
Auto verschrotten fehlt noch. Den Würfel dann vor der Tür ablegen mit dem Hinweis ihn innerhalb einer Woche auf eigene Kosten zu entsorgen.
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Das ist der größte Schwachsinn überhaupt. (gibt es ja in anderen Ländern)
Dann bitte einkassieren, versteigern und den Erlös irgendwo sinnig verwenden!
Hat die Welt mehr von.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von flowb
und würde dort ausgelacht werden, wenn er in der Zwischenzeit weiter auf der Rennstrecke geballert hat.
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
In einer nicht öffentlichen/regulierten Umgebung soll er doch machen was er will.
Ansonsten müsstest du ja auch Waffenbesitzer verknacken, weil sie auf dem Schießstand "rumballern".
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Er ist ja anscheinend nicht in der Lage sein Fahrverhalten einer öffentlichen Straße anzupassen. Von daher sollte auch nicht wieder auf öffentliche Straßen, solange er sich dabei filmt wie er mit Vollgas durch die Gegend ballert.
Wenn ein Waffenbesitzer sich eine Zielscheibe in den Stadtpark stellen würde, würde ich auch hoffen, dass er nie mehr eine wbk bekommt.
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| Zitat von flowb
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von flowb
und würde dort ausgelacht werden, wenn er in der Zwischenzeit weiter auf der Rennstrecke geballert hat.
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
In einer nicht öffentlichen/regulierten Umgebung soll er doch machen was er will.
Ansonsten müsstest du ja auch Waffenbesitzer verknacken, weil sie auf dem Schießstand "rumballern".
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Er ist ja anscheinend nicht in der Lage sein Fahrverhalten einer öffentlichen Straße anzupassen. Von daher sollte auch nicht wieder auf öffentliche Straßen, solange er sich dabei filmt wie er mit Vollgas durch die Gegend ballert.
Wenn ein Waffenbesitzer sich eine Zielscheibe in den Stadtpark stellen würde, würde ich auch hoffen, dass er nie mehr eine wbk bekommt.
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Und das hat was mit meiner Frage zu tun?
Hier ging es explizit darum, wieso man es ihm auch auf Privatgrund verbieten können sollte?!
Das Verbot im öffentlichen Verkehrsraum stand garnicht zur Debatte, dass dies nicht gerechtfertigt sei.
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Dass 315d nicht greift kann ich noch irgendwie nachvollziehen, aber 315c klingt für mich zutreffend. Laut Artikel lag eine Einmündung auf der Strecke...
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Virtus am 29.08.2020 11:37]
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Nein, 315c passt leider nicht. Das ist ein "konkretes Gefährdungsdelikt". Es bedarf einer konkreten Gefährdung der genannten Rechtsgüter. D.h. es muss eine konkrete Situation eingetreten sein, die nur durch Zufall keinen Schaden verursacht hat (Beinahe-Unfall). Wenn also jemand aus der Einmündung rausgefahren wäre und nur ganz knapp noch bremsen konnte o.ä.
In Abgrenzung dazu stehen die abstrakten Gefährdungsdelikte, bspw. 316. Da wird die Gefahr an sich bestraft. Das geht bei 315c nicht, da sonst schon fast jede Geschwindigkeitsüberschreitung gleich ein 315c wäre.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Armag3ddon am 29.08.2020 11:59]
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Wir haben im Worst Case also einen Sprung von "keine Straftat, weil niemand aus der Einmündung kam" zu "Mord, weil jemand aus der Einmündung kam"?
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| Zitat von Icefeldt
Und das hat was mit meiner Frage zu tun?
Hier ging es explizit darum, wieso man es ihm auch auf Privatgrund verbieten können sollte?!
Das Verbot im öffentlichen Verkehrsraum stand garnicht zur Debatte, dass dies nicht gerechtfertigt sei.
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Wobei sich bei der "Privatstrecke" ja noch die Frage stellt, ob er da wirklich ohne Führerschein unterwegs sein darf. Ich denke mal, dass die Nutzung ja mit dem Betreiber der LaSiSe abgestimmt ist, es ist ja nicht JPs Privatgrund. Und je nachdem wie diese Nutzung geregelt ist, kann ich mir schon vorstellen, dass der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Voraussetzung ist, die Strecke nutzen zu dürfen. Wurde doch afaik auch schon öfter angesprochen, dass ausschließlich JP da auf Zeit fahren darf, seine Mitarbeiter aber nicht. Von daher denke ich schon, dass das vielleicht irgendwie vertraglich festgehalten ist. Andererseits kann man diese Nutzungsregelung für den Fall der Fälle sicher auch anpassen, wenn er die Leute mit genug Geld bewirft.
Mal davon abgesehen dass es zumindest die Erstellung von Content schon erschweren würde, wenn er 2 bis 3 Monate den Lappen abgibt. Jegliche Videos bei irgendwelche Herstellern, Händlern etc. würden ja wegfallen, genauso wie das Fahren von Kundenfahrzeugen. Denke also schon, dass das eine Einschränkung darstellen würde... und vor allem wäre das Fehlverhalten dann mal aktenkundig, was sich im Wiederholungsfall dann vermutlich negativ auswirken würde.
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| Zitat von Virtus
Wir haben im Worst Case also einen Sprung von "keine Straftat, weil niemand aus der Einmündung kam" zu "Mord, weil jemand aus der Einmündung kam"?
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Ja, wenn da noch jemand bei stirbt, kannst du das haben. Wenn die jeweilige StA/das Gericht nicht so forsch sind, dann sprechen wir über fahrlässige Tötung und 315c (der auch greift, wenn ein Beinahe-Unfall sich im Schaden realisiert).
Aber Strafrecht ist von Zufällen abhängig. Wenn du jemanden schlägst und die Person verträgt das schlecht oder stürzt unglücklich, dann sprechen wir auch nicht mehr von einer einfachen Körperverletzung, sondern Körperverletzung mit Todesfolge oder Todschlag. Wir bestrafen aber hauptsächlich eingetretenes und nicht abstrakte Gefahren (Ausnahme zB 316). Gefahren werden von Ordnungswidrigkeiten erfasst.
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| Zitat von Icefeldt
| Zitat von flowb
| Zitat von Icefeldt
| Zitat von flowb
und würde dort ausgelacht werden, wenn er in der Zwischenzeit weiter auf der Rennstrecke geballert hat.
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Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
In einer nicht öffentlichen/regulierten Umgebung soll er doch machen was er will.
Ansonsten müsstest du ja auch Waffenbesitzer verknacken, weil sie auf dem Schießstand "rumballern".
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Er ist ja anscheinend nicht in der Lage sein Fahrverhalten einer öffentlichen Straße anzupassen. Von daher sollte auch nicht wieder auf öffentliche Straßen, solange er sich dabei filmt wie er mit Vollgas durch die Gegend ballert.
Wenn ein Waffenbesitzer sich eine Zielscheibe in den Stadtpark stellen würde, würde ich auch hoffen, dass er nie mehr eine wbk bekommt.
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Und das hat was mit meiner Frage zu tun?
Hier ging es explizit darum, wieso man es ihm auch auf Privatgrund verbieten können sollte?!
Das Verbot im öffentlichen Verkehrsraum stand garnicht zur Debatte, dass dies nicht gerechtfertigt sei.
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Von mir aus kann er so viel auf privatem Grund heizen wie er will. Allerdings sollte er solange er den Raser Lebensstil pflegt halt nicht mehr auf öffentliche Straßen gelassen werden. Und ja, dass heißt, dass er seinen Job aufgeben muss.
Wenn du besoffen erwischt wurden bist, musst du auch abstinent leben um wieder auf die Straße zu dürfen.
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| Zitat von Aerocore
| Zitat von Gutholz
Laut google 1000 yt-Views = 1¤
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Ne. Also wirklich ne.
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Vor 10 Jahren hat das mal gestimmt.
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| Zitat von Virtus
Wir haben im Worst Case also einen Sprung von "keine Straftat, weil niemand aus der Einmündung kam" zu "Mord, weil jemand aus der Einmündung kam"?
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Ok.
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| Zitat von Shooter
"Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mehr als 70 km/h fällt ein Bußgeld von 680 Euro an"
Haha, was für ein Witz.
/und dann schreiben die das noch so als ob das voll viel wäre!
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Was gibts da in der Schweiz? Schon Haft?
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Thema: Verkehrsteilnehmende sind Arschlöcher ( § 1 StVO nervt mich, wen noch? ) |