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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ebay Thread ( Jetzt auch mit "Letzte Preis???" )
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Sei ein Mann und steh zu Deinem Fehler.

Oder geh zu Cain. Der kann einen Mann aus Dir machen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 08.12.2015 21:07]
08.12.2015 21:06:29  Zum letzten Beitrag
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Jay666

AUP J666 08.05.2008
Vielleicht einen potler in der Nähe finden der es abholen und dir zuschicken kann?
08.12.2015 23:47:40  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von [MiiH]MjAlien

Frage: Älteres Telefon (Festnetz) ersteigert, für 5 Euronen Preis ist ok gehen sonst für 8- 10 weg. Nun seh ich das ich bei den Versandgebühren wohl nicht aufgepasst habe, die will 25 euro Versandgebühren für das kleine Paket haben...

OMG was tun?




ebay bescheid geben.

Solche überzogenen Versandkosten sind verboten.
Die werden sich dann auf deine Seite stellen.
09.12.2015 7:23:05  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
 
Zitat von Jay666

Was wenn der Käufer behauptet er habe den Karton mit Artikel versendet?



Deine Frau war ja sicher zugegen, als du das Paket geöffnet hast. Von daher haste ja eine Zeugin.

 
Zitat von Jay666

Was passiert wenn der Käuferschutz abgelehnt wird und ich dann die Buchung von der Kreditkarte stornieren lasse? Hab dann ich den Rechtsstreit mit Paypal?



Paypal ist da laut Internet eher auf dem Kurs: FUCK YOU, *Konto.schließ* und setzt dich auf die Blacklist.
09.12.2015 7:25:21  Zum letzten Beitrag
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jubei

Arctic
ich habe ein gebrauchtes Wii U Spiel ersteigert, per PayPal bezahlt. War als neuwertig eingestellt. Disc war saß fest in der Hülle, als es bei mir eintraf. Allerdings ist die Disc zerkratzt und nicht mehr abspielbar.
Ich hab mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen, der will mir aber bisher nicht entgegenkommen.
Jetzt habe ich eine "Rückgabeanfrage" gestartet, und muss dann bis zum 10. Februar warten, bevor ich eBay einschalten kann.

Meine Frage: wie stehen in dieser Situation meine Chancen mit dem Käuferschutz (da ja die Beweislage, wer die Disc zerkratzt hat, schwierig ist)? Und wenn sich der Verkäufer weiterhin quer stellt, sollte ich vorab eBay irgendwie kontaktieren, oder tatsächlich bis zum 10. Feb. warten?

Hier noch der bisherige Schriftverkehr (v.u.n.o.):
 
Ich:
Ob die Disc bei Ihnen lief sei mal dahingestellt. Aber als das Päckchen bei mir eintraf, saß die Disc fest in der Hülle - das heißt, dass wir beide wissen, dass Sie die Kratzer schon vor Verkauf verursacht haben, und diese nicht auf dem Transportweg entstanden sind.
Es steht also fest, dass Sie eine zerkratze Disc als neuwertig verkauft haben, und ich ein Spiel erhalten habe, das ich nicht spielen kann.
Unter diesen Umständen ist es doch das mindeste, dass Sie den Artikel zurücknehmen (selbst wenn die Disc bei Ihnen laufen sollte), und mich nicht auf den Kosten sitzen lassen.

Verkäufer:
es tut mir wirklich leid, aber das spiel hat bis auf die letzte sekunde hier gespielt. ich kann doch auch nichts dafür. genauso könnte ich sagen wer weiß was sie mit der cd gemacht haben. so bin ich allerdings nicht, nur was ich damit sagen will, die cd hat funktioniert sonst hätte ich die doch nie verkauft.

Ich:
nun, Sie können den Artikel zurücknehmen. Ich meine, ich habe für ein als "neuwertig" angegebenes Spiel bezahlt, und halte nun eine zerkratze Disc in den Händen, die nicht funktionstüchtig ist. Ich habe quasi nichts für mein Geld bekommen. Selbstverständlich möchte ich daher mein Geld zurück.
P.S.: ich habe 6 weitere Wii U Spiele hier, die alle problemlos von meiner Wii U abgespielt werden. Daher muss ich annehmen, dass Abspielprobleme von einer zerkratzen Disc herrühren und nicht von der Wii U.

Verkäufer:
Hallöchen das tut mir leid zu hören bei mir war das spiel spielbar. ich kann es klar nicht beweisen nur ihnen sagen das ich damit keinerlei probleme hatte.

Ich:
das Spiel ist bei mir eingetroffen. Allerdings ist die Disc nicht lesbar. Die Disc ist mit feinen Kratzern überzogen und lässt sich selbst nach einer Reinigung nicht abspielen (Fehlermeldung auf der WiiU, dass eben die Disc nicht lesbar ist).
Wie klären wir die Situation?



/edit:
Verkäufer hat die Rückgabeanfrage angenommen
 
Ok den text davor habe ich jetzt doch lieber mal gelöscht und behalte meine Gedanken streng für mich xDDDD Nun gut schicken sie das teil zurück. ich zahle aber nur angegebene Versandkosten von 2,60 alles was drüber geht liegt ihnen zur Last. wenn das spiel dann hier angekommen ist zahle ich umgehend per paypal den betrag zurück. freundliche grüße und schönen rest sontag.


Ich kann doch wohl zuerst auf die Zahlung bestehen, oder?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von jubei am 31.01.2016 16:11]
31.01.2016 15:45:39  Zum letzten Beitrag
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Sockenpapst

AUP Sockenpapst 12.01.2011
Mit dem Käuferschutz musst du dir nicht allzuviele Sorgen machen. Schick es aber als Einschreiben, damit auch beweisbar ist, dass du es versandt hast.
31.01.2016 16:15:07  Zum letzten Beitrag
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jubei

Arctic
 
Zitat von Sockenpapst

Mit dem Käuferschutz musst du dir nicht allzuviele Sorgen machen. Schick es aber als Einschreiben, damit auch beweisbar ist, dass du es versandt hast.


Also meinst du, dass der Käuferschutz mich über den Erhalt des Geldes absichert, selbst wenn ich das Paket zuerst abschicke?

Und was wäre wenn er angibt, dass ich die Disc beschädigt hätte und das Geld zurückbehält?
31.01.2016 16:44:49  Zum letzten Beitrag
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Sockenpapst

AUP Sockenpapst 12.01.2011
Kann er ja nicht so einfach. Paypal zieht die Kohle von ihm ein. Die sind beim Käuferschutz rigoros.
31.01.2016 16:53:58  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Jop,bsolange du nun den Nachweis hast, dass du ein Paket zu ihm zurückgesendet hast, ist eBay/Paypal auf deiner Seite.

Davon ab ist das aber trotzdem ein Grund für eine Negativbewertung.
31.01.2016 17:10:22  Zum letzten Beitrag
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jubei

Arctic
OK. Danke für die Hilfe!
31.01.2016 17:20:21  Zum letzten Beitrag
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Peridan

AUP Peridan 01.02.2008
Und achte danach mal darauf, ob das spiel in 1 - 2 Wochen wieder zu kaufen ist.
31.01.2016 17:42:20  Zum letzten Beitrag
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Jay666

AUP J666 08.05.2008
 
Zitat von Icefeldt

 
Zitat von Jay666

Was passiert wenn der Käuferschutz abgelehnt wird und ich dann die Buchung von der Kreditkarte stornieren lasse? Hab dann ich den Rechtsstreit mit Paypal?



Paypal ist da laut Internet eher auf dem Kurs: FUCK YOU, *Konto.schließ* und setzt dich auf die Blacklist.



Gab übrigens noch eine Forderung nach einem Nachweis über eine Strafanzeige, und einige Wartezeit weil angeblich grad sehr viele Käuferschutzfälle bearbeitet werden, aber kürzlich hatte ich das Geld wieder. Fast taggleich ist schon die Einstellung des Verfahrens eingetrudelt fröhlich
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Jay666 am 02.02.2016 23:43]
31.01.2016 23:02:06  Zum letzten Beitrag
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Blackpiranha

blackpiranha
Thema USPS First Class Mail International: Bestelle nur ein paar Plastikteile für Keyboards aus den USA (paar Hundert Gramm, mit Versandkosten ca $15.00), kommen da noch weitere Kosten auf mich zu oder geht das ohne Zollgebühren durch?

Bis 22¤ is doch zollfrei richtig?
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Blackpiranha am 02.02.2016 19:40]
02.02.2016 19:39:46  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Nein, zollfrei ist bis 150¤. Bis 22¤ ist es frei von Einfuhrumsatzsteuer.

xx=28.
[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 02.02.2016 20:44]
02.02.2016 20:33:18  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
Inoffiziell 26,xx¤ da bis 5¤ Gebührenhöhe nicht abgerechnet wird.
02.02.2016 20:36:25  Zum letzten Beitrag
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Jay666

AUP J666 08.05.2008
verschmitzt lachen
 
Zitat von DeeJay

5¤ Gebührenhöhe



Einfuhrabgaben sind Steuern, keine Gebühren.
02.02.2016 23:45:38  Zum letzten Beitrag
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DeeJay

DeeJay
Zunge rausstrecken
Immer diese Beamten, die meinen, sie verstünden ihren Job.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von DeeJay am 03.02.2016 1:16]
03.02.2016 1:16:21  Zum letzten Beitrag
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Jay666

AUP J666 08.05.2008
froehlich grinsen
Das Problem ist - und hier wird es sehr beamtisch - für Gebühren gibt es per Legaldefinition eine Gegenleistung, für Steuern nicht.
03.02.2016 9:58:21  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
Wenn es mir nicht frei steht, die Gebühr nicht zu zahlen und dafür keine Gegenleistung zu erhalten ist mir der Unterschied wirklich reichlich egal.
03.02.2016 10:10:35  Zum letzten Beitrag
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Jay666

AUP J666 08.05.2008
betruebt gucken
Also zumindest in meinem Bereich gibt es keine unvermeidbaren Gebühren.
03.02.2016 17:16:24  Zum letzten Beitrag
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dung3on

Leet Female II
...


Ääääh - nee danke lieber doch nicht.
28.02.2016 11:35:40  Zum letzten Beitrag
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phoe

[DOB] Phoenix
wtf? Breites Grinsen
Ist das von Dir?
28.02.2016 14:33:00  Zum letzten Beitrag
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dung3on

Leet Female II
...
Jau wurde mir geschickt.
28.02.2016 15:16:08  Zum letzten Beitrag
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[Caveman]

Cave
Hat dein Verkauf etwas mit dem Bengel zu tun? Mata halt...
28.02.2016 15:25:25  Zum letzten Beitrag
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Icefeldt

AUP Icefeldt 09.04.2020
Zunge rausstrecken
Wie hast du die Absage formuliert?
28.02.2016 16:03:06  Zum letzten Beitrag
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dung3on

Leet Female II
...
Ich glaube ich sollte einfach nur nicht sein Kind enttäuschen!

Ist vllt. der Boss bei dem Deal kann es nur noch nicht schreiben.

Glaube kaum, dass das Kind mit den gekauften Sachen was anzufangen wüsste.



Hätte ja auch mehr geschrieben danach aber ich glaube das würde das Kind enttäuschen und dann sticht der mich bestimmt ab.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von dung3on am 28.02.2016 17:04]
28.02.2016 17:04:02  Zum letzten Beitrag
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Raw-Deal

Arctic
Hallo,ich benötige hier mal eure kurze Meinung:
Ich habe Ende Febraur auf Ebay 2 Sammelfiguren gekauft welche ich per Paypal bezahlt habe und geliefert bekam. Beim auspacken fiel mir auf das eine der beiden Figuren an der Bodenplatte einen defekt hatte und diese leicht aufgewölbt war wodurch die beiden Figuren nicht zusammen stellbar waren. Weiterhin fehlte ein Teil an der Figur (eine kleine Pistole). Ich habe dies dem Verkäufer mitgeteilt und von Ihm die Antwort erhalten das beim versenden alles ok war und ich die Pistole beim auspacken wohl verschlampt habe.Leider war auf den Fotos bei Ebay (wenn man im nachhineimn darauf achtet) genau die fehlende Pistole und der Schaden an der Bodenplatte zu sehen , ich teilte dies dem Käufer mit und bot ihm an eine Teilrückzahlung ( angemessen) anzunehmen da die defekte Figur so für mich ja wertlos ist aber die 2. Figur ja ok ist.Der Verkäufer hat mir daraufhin ( ohne Info - die Info kam nur von Ebay) den kompletten Kaufbetrag über Paypal zurückgezahlt , in der Rückzahlungsabwicklung bei Ebay ist explizit aufgeführt das der Artikel nicht zurückgegeben werden soll und ich ihn "behalten" könne. ich hab mich zwar darüber gewundert aber dachte mir ich stell die Figuren 10 Tage in Keller und warte einfach ab. Da sich innerhalb dieser Tage nichts getan hat habe ich die defekte / nutzlose Figur entsorgt. Gestern (16 Tage nach Rückabwicklung und 1 monat nach Kauf) hat mich der Verkäufer kontaktiert und mir sehr rude zu verstehen gegeben dasich die Ware noch nciht zurückgesandt hätte und er sich an Ebay / paypal wenden würde wenn ich mich in den nächsten Tagen nicht melden würde. Ich habe mich direkt ( innerhalb 10 Minuten)auf seine Email gemeldet und ihm den Sachverhalt geschildert ( gestern abend) , heute früh habe ich ihm noch einen Screenshot von Ebay der belegt das der Artikel nicht zurückgesendet werden soll gesandt woraufhin der Verkäufer nur mit Anwalt und Gericht gedroht hat ( und den Fakt das der Artikel nicht zurückgegeben werden soll völlig ignoriert hat). Er führt an das ich ein Rücksendeetikett von Ihm erhalten habe ( welches aber nie bei mir ankam - weder postalisch noch per mail oder so , viel mehr war für mich klar das er den Artikel nicht zurück haben will).
Wie soll ich mich nun hier verhalten , es geht um einen Kaufpreis in Höhe von 62 euro inkl. Versand und der Ebay Verkäufer hat über 2.200 Bewertungen ( müsste also wissen was er tut...)
11.03.2016 15:23:18  Zum letzten Beitrag
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Hessenpower

Hessenpower
Leute, die drohen, wollen normalerweise nur Druck aufbauen und versuchen zu bluffen.

Da Du alles nachweisen kannst, wäre ich ganz entspannt und würde ihn schön auflaufen lassen.
11.03.2016 15:28:01  Zum letzten Beitrag
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Raw-Deal

Arctic
ok, danke . Wollte nur eine "externe" meinung hören weil man ja selber oft blind wird für solche Sachen.
11.03.2016 15:44:34  Zum letzten Beitrag
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Lohnsteuerkarte

Arctic
Ich hab hier einen ganz ähnlichen Fall.

Hab ne Rennrad-Kurbel mit zwei Kettenblättern gekauft und dabei ein ordentliches Schnäppchen gemacht, sodass ich den Kram nun gewinnbringend weiterverkaufen will. Beim Auspacken der Kurbel ist mir leider aufgefallen, dass bei einem Kettenblatt (war als Neu, jedoch schon montiert, beschrieben) zwei Zähne ordentlich was abbekommen haben.
Klar mit ner Feile und Zeit wird das keinen großen Unterschied machen beim fahren, aber als "Neu" kann ich es wohl nicht anbieten.

Ich habe dem Käufer jetzt mal geschrieben und warte auf seine Rückmeldung ab.
Was wäre denn eine angemessene Teilrückzahlung die man fordern könnte? Das Kettenblatt alleine kostet halt neu (Fantasiepreis UVP 179 ¤, realistisch eher ~50-60 ¤).

Was passiert eigentlich, wenn ich mich an Paypal wende? Ich will keine komplette Rückabwicklung, weil ich weiterhin der Meinung bin, dass ich das ich ein Schnäppchen gemacht habe, aber ich lass mich halt ungern verarschen bezüglich des vorherigen Schadens.
18.05.2016 12:21:22  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Ebay Thread ( Jetzt auch mit "Letzte Preis???" )
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