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| Zitat von Lohnsteuerkarte
Ich hab hier einen ganz ähnlichen Fall.
Hab ne Rennrad-Kurbel mit zwei Kettenblättern gekauft und dabei ein ordentliches Schnäppchen gemacht, sodass ich den Kram nun gewinnbringend weiterverkaufen will. Beim Auspacken der Kurbel ist mir leider aufgefallen, dass bei einem Kettenblatt (war als Neu, jedoch schon montiert, beschrieben) zwei Zähne ordentlich was abbekommen haben.
Klar mit ner Feile und Zeit wird das keinen großen Unterschied machen beim fahren, aber als "Neu" kann ich es wohl nicht anbieten.
Ich habe dem Käufer jetzt mal geschrieben und warte auf seine Rückmeldung ab.
Was wäre denn eine angemessene Teilrückzahlung die man fordern könnte? Das Kettenblatt alleine kostet halt neu (Fantasiepreis UVP 179 ¤, realistisch eher ~50-60 ¤).
Was passiert eigentlich, wenn ich mich an Paypal wende? Ich will keine komplette Rückabwicklung, weil ich weiterhin der Meinung bin, dass ich das ich ein Schnäppchen gemacht habe, aber ich lass mich halt ungern verarschen bezüglich des vorherigen Schadens.
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Na super, ich konnte dem Käufer jetzt nachweisen, dass der Schaden vorher schon bestand und er sagt "Falls Sie rechtliche Schritte einleiten möchten, steht Ihnen das frei."
Wenn ich einen Paypal Fall eröffne gibt es die folgenden Möglichkeiten: 1. Eine Teilrückerstattung 2. volle Rückerstattung In der Regel müssen Sie den Artikel dafür zurückschicken. 3. Den Artikel ersetzt, sofern Sie damit einverstanden sind. Sie müssen dazu den Artikel zurückschicken.
Eigentlich kommt für mich nur 1. oder 3. in Frage, wohingegen der Verkäufer vermutlich 2. anbieten wird (was ich jedoch nicht möchte, da es auch so schon ein Schnäppchen war).
Kann ich einen Paypal Fall aufmachen und mir steht die Wahl dann frei oder bin ich dazu verpflichtet auf das Angebot des Verkäufers (wie gesagt vermutlich Rückgabe) einzugehen?
E: Cain würde Panzer rollen lassen.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lohnsteuerkarte am 24.05.2016 20:22]
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Bei ebay steht es doch ganz klar:
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Der Verkäufer hat nach Öffnen der Anfrage 10 Tage Zeit, das Problem zu lösen, indem er:
[option 1/2/3]
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-> Und das ist auch gut so.
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| Zitat von Swot
Bei ebay steht es doch ganz klar:
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Der Verkäufer hat nach Öffnen der Anfrage 10 Tage Zeit, das Problem zu lösen, indem er:
[option 1/2/3]
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-> Und das ist auch gut so.
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Aber wieso ist das gut so?
Es geht hier ja um die Nacherfüllungspflicht?!
Ich will einen fehlerfreien Artikel. Warum sollte er da die Auswahl haben?
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Sorry aber das ist hinterfotzig und arschkartig³
da hast du schon ein schnäppchen gemacht, aber dann da nochmal was rausdrücken zu wollen.
fukayu
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| Zitat von Abtei*
Sorry aber das ist hinterfotzig und arschkartig³
da hast du schon ein schnäppchen gemacht, aber dann da nochmal was rausdrücken zu wollen.
fukayu
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Dann lass den Punkt doch mal außen vor!
Du kauft was mit der Beschreibung "neu" und stellst fest, dass es eben schon gebraucht ist, du es aber trotzdem gern behalten würdest. Hast du da nicht das Gefühl verarscht worden zu sein?
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"neu, jedoch schon montiert", hast du eben noch geschrieben.
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| Zitat von camera surveillance
"neu, jedoch schon montiert", hast du eben noch geschrieben.
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Jep, aber das "Problem" ist ein abgebrochener Zahn auf dem Kettenblatt.
Das Ding sieht sonst aus wie neu, aber die Kurbel scheint ihm einmal runtergefallen zu sein, wobei zwei Zähne Schaden genommen haben.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Lohnsteuerkarte am 24.05.2016 20:49]
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| Zitat von Swot
Bei ebay steht es doch ganz klar:
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Der Verkäufer hat nach Öffnen der Anfrage 10 Tage Zeit, das Problem zu lösen, indem er:
[option 1/2/3]
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-> Und das ist auch gut so.
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Interessant. Das normiert das genaue Gegenteil der gesetzlichen Regelung. Vor Gericht würde daraus sicherlich ein netter Fall werden, der direkt in die Examensklausuren eingeht!
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Also wenn es ein gewerblicher Händler ist, bin ich voll auf deiner Seite – der soll nachbessern. Aber wenn es ein Privatmensch ist, gilt genau das Gegenteil. Dann solltest du halt das Ding im Fall der Fälle zurückschicken und dein Geld nehmen. Alles andere wäre doch irgendwie arschig. Meine freie Meinung.
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| Zitat von Lohnsteuerkarte
Aber wieso ist das gut so?
Ich will einen fehlerfreien Artikel. Warum sollte er da die Auswahl haben?
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Du willst einen fehlerfreien Artikel als Schnäppchen. Klar, hätte passieren können, aber immerhin hast du jetzt die Wahl zwischen "Schnäppchen as it is" oder "Kauf rückgängig".
Ich sehs ehrlich gesagt wie Abtei. Ich gehe von einem Privatverkauf aus (d.h. Option3 fällt sowieso weg). Bei einem Shop wäre es evtl. etwas anderes.
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Ich glaube so langsam kann ich mich glücklich schätzen keinen Cent mehr ausgegeben zu haben.
Es ist zwar mein gutes Recht als Käufer auf die Nacherfüllungspflicht zu bestehen, aber ich glaube das fickt mein Karma hier im Forum.
Ich gucke mal was ich mache.
Wenn jemand das trotzdem mal gemacht haben sollte, bin ich über Erfahrungswerte dankbar.
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Hy,
ich hab folgende E-Mail von ebay bekommen:
Die email dürfte echt sein, verlinkt alles dorthin wo es verspricht, allerdings macht es mich stutzig warum ich die Mail bekommen habe, ich finde auf ebay nichts. Zum Verkaufen eignet sicher der Acc. auch nicht weil nie den Code dafür geholt. Kann ich da mehr rausfinden wenn ich ebay anschreibe?
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Mhm, ich hab mir ein Handy über Ebay gekauft, jetzt wurde aber quasi exakt dieselbe Auktion vom Verkäufter nochmal erstellt, mein Artikel jedoch angeblich versandt.
Ich hab ein wenig Schiss, dass ich verarscht werde, obwohl der Verkäufer >300 positive bewertungen hat.
Wie läuft dass denn, wenn man da beschissen wird und man hat das Geld schon überwiesen?
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Frag den VK wie es kommt und speichere Frage und Antwort ggf.
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| Zitat von dblmg
Wie läuft dass denn, wenn man da beschissen wird und man hat das Geld schon überwiesen?
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Große Beträge zahl ich bei eBay nur über Paypal oder bei direkter Abholung.
paypal ist da nämlich immer sehr "käuferfreundlich" und erstattet schnell die Kohle.
Bei Überweisung kannste denn selbst erstmal mahnen, Anzeige erstatten etc. und deinem Geld hinterherrennen ...
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Und wenn es ein halbwegs intelligenter Betrüger ist kann man das Geld leider abschreiben, ich möchte gar nicht wissen, wieviele Konten mit gefälschten Identitäten im Umlauf sind........mal hoffen das du Glück hast.
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Vielleicht isses auch "nur" einer der seine gewerbliche Nebentätigkeit verschleiert und halt einfach das nächste Gerät verkauft.
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Wie gehe ich effektiv gegen Leute vor die nicht bezahlen.
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| Zitat von Raster
Wie gehe ich effektiv gegen Leute vor die nicht bezahlen.
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Im Prinzip keine Chance. Hatte mal ein Handy verkauft, welches auch nicht bezahlt wurde. Habe dann gesehen, dass er schon dutzende Beschwerden mit der gleichen Problematik am laufen hat. Habe im Zuge der Recherche gemerkt, dass du dich mit einem Disclamer á la "Spaßbieter bezahlen 30%" auch in keinster Weise absicherst, weil es nur sehr selten überhaupt von den Gerichten anerkannt wird.
Also: Ihm ein Frist setzen (1Woche bis Geldeingang), eventuell schon vor Ablauf der Frist bei Ebay Bescheid geben und du kriegst von Ebay Gbühren etc. erstattet. Viel mehr wirst du nicht erreichen können. Witzig bei soetwas ist vorallem, dass der 2. Höchstbietende komischerweise nie mehr Lust auf den Artikel hat.
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| Zitat von zmiRschHirsch
Witzig bei soetwas ist vorallem, dass der 2. Höchstbietende komischerweise nie mehr Lust auf den Artikel hat.
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Kann ich verstehen. Mir kommt das auch immer so vor, als ob man da einen Freund zum Schluß mal kräftig überbieten läßt, um mein Höchstgebot zu erfahren und das bei Gefallen abzugreifen.
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Bin ich der Einzige der total paranoid wird, wenn er etwas an jemanden mit 0 Bewertungen, mit einem Acc von 2013 verkauft und dieser per PayPal zahlen will?
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Geht mir genauso....bis jetzt hab ich mich nie drauf eingelassen.
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| Zitat von Lohnsteuerkarte
| Zitat von camera surveillance
"neu, jedoch schon montiert", hast du eben noch geschrieben.
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Jep, aber das "Problem" ist ein abgebrochener Zahn auf dem Kettenblatt.
Das Ding sieht sonst aus wie neu, aber die Kurbel scheint ihm einmal runtergefallen zu sein, wobei zwei Zähne Schaden genommen haben.
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Ja , und alle andern hams auf dem bild gesehen nur du nicht, deswegen schnäppchen ?!
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| Zitat von Spangenkopf
| Zitat von Lohnsteuerkarte
| Zitat von camera surveillance
"neu, jedoch schon montiert", hast du eben noch geschrieben.
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Jep, aber das "Problem" ist ein abgebrochener Zahn auf dem Kettenblatt.
Das Ding sieht sonst aus wie neu, aber die Kurbel scheint ihm einmal runtergefallen zu sein, wobei zwei Zähne Schaden genommen haben.
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Ja , und alle andern hams auf dem bild gesehen nur du nicht, deswegen schnäppchen ?!
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... So einfach ist das.
Danke für den Hinweis.
Das Thema ist für mich durch und ab jetzt läuft sowas über die Rechtsschutz und nicht über Paypal.
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Ich brauch mal eben eure Hilfe:
ich habe in Kleinanzeigen Hardware verkauft und ein Käufer hat diese per Versand erworben.
Er hat die Ware am 26.10 erhalten und meldet sich heute dass die Ware Defekt sei und er sein Geld zurück möchte. Ich habe alles im funktionsfähigen Zustand zerlegt und fachgerecht verpackt. Es handelt sich um ein Set aus Prozessor, Mainboard, Lüfter und Arbeitsspeicher. Warenwert 199¤.
Der Käufer schreibt dass nach dem Testen von drei Netzteilen das Mainboard nur geraucht hat.
Er möchte nun einen Anwalt einschalten und sein Geld zurück haben.
Wie soll ich beweisen dass das Mainboard bei Versand funktioniert hat? Ich habe Bilder vor dem Versand gemacht , auf denen ein Transistor erkennbar ist, der nicht verschmort ist.
Auf dem Bild des Käufers ist dieser verschmort.
Ich habe in meiner Kleinanzeige leider die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.
Da ich aber etwas funktionierendes verschickt habe, müsste der Käufer doch beweisen dass er es quasi schon defekt erhalten habe oder? Wie soll ich das beweisen?
Lacht sich ein Anwalt beim Streitwert von 200¤ nicht krumm?
Vielen Dank für die Hilfe.
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| Zitat von rohrxp Ich habe in meiner Kleinanzeige leider die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. | |
Das war ziemlich dum von dir.
Der Käufer muss die ersten 6 Monate gar nix beweisen, auch nicht bei privaten Verkäufen, Gewährleistung ist Gewährleistung.
Rechtsschutzversicherung?
/ Vermutlich mit höherem Selbstbehalt als der Sachwert. Für mich sieht das ziemlich hoffnungslos aus. Vielleicht kannst du dich auf 50/50 mit ihm einigen?
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Phillinger am 04.11.2016 23:42]
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echt jetzt? Na gut dass ich das weiß, dann geh ich jetzt auch jedem auf den Sack, der das nicht reinschreibt.
Danke für die Hilfe, ich schreib dem Käufer nochmal.
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| Zitat von Phillinger
| Zitat von rohrxp Ich habe in meiner Kleinanzeige leider die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. | |
Das war ziemlich dum von dir.
Der Käufer muss die ersten 6 Monate gar nix beweisen, auch nicht bei privaten Verkäufen, Gewährleistung ist Gewährleistung.
Rechtsschutzversicherung?
/ Vermutlich mit höherem Selbstbehalt als der Sachwert. Für mich sieht das ziemlich hoffnungslos aus. Vielleicht kannst du dich auf 50/50 mit ihm einigen?
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Wowow, halt nein warte!
Die Beweislastumkehr gilt nur zwischen Unternehmern und Verbrauchern! Unternehmer bist du bei Ebay erst, wenn du etwas mehr als nur ein Teil dort in einem gewissen Zeitraum verkaufst.
Ansonsten muss der Käufer beweisen, dass das Mainboard hier von Anfang kaputt war und der das nicht etwa selbst geschrottet hat. Also bitte nicht voreilig anschreiben, rohrxp!
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Okay, Sorry, das hatte ich anders auf dem Schirm. Da du Jurist bist, glaube ich dir da aber auch.
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Thema: Ebay Thread ( Jetzt auch mit "Letzte Preis???" ) |