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 Moderiert von: Irdorath, statixx, Teh Wizard of Aiz


 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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[KdM]MrDeath

mrdeath2
 
Zitat von Smoking44*

 
Zitat von Die Rechnung

Ach wegen solchen Affen komm ich hier grad nicht in die Innenstadt und muss unnormalste Umwege in Kauf nehmen? Hätte ich mal meine DM25 mitgenommen, grr



Dazu mal eine Frage. Gibt es bzgl. Demonstrationen nicht sowas wie Verhältnismäßigkeit in den Gesetzestexten?

Die Wichser waren jetzt schon zum zweiten Mal in meiner Stadt und so schön ich es finde, denen mit 10.000 anderen den Mittelfinger zu zeigen, so lieber hätte ich es, wenn sie einfach mit Bussen an irgendein B-Ziel zum demonstrieren gekarrt würden, anstatt jedes Mal eine Premiumroute durch die Innenstadt zu bekommen. Das sind nicht mal 250 Totalausfälle, die eine ganze Stadt in Geiselhaft nehmen. Was das kostet... hunderte oder tausende Polizisten, Einzelhandel hat an dem Tag quasi Pause, Verkehr total im Arsch und dann auch noch vier Pferde da. Und währenddessen laufen die Arschnasen mit Ständer durch die Gegend, weil sie sich an der Aufmerksamkeit aufgeilen.

Ich würde die Demo gerne erlaubt sehen, aber auf einem angemessenem Niveau, so vong Aufwand her. Wenn ich das pot zusammentrommel, um über die Blumen am Rathaus zu demonstrieren, kriegen wir ja auch nicht den Chauffeurservice mitten durch die Innenstadt.


mal so gefragt: kriegt mans mit 10000 leuten nicht hin durch "mal da, mal dort rumstehen" und im zweifelsfall eher gemächliches weggehen denen die route soweit zu versperren dass sie nicht vorwärts kommen?
oder wars wirklich von anfang an so gut alles abgesperrt?

wir hatten hier in karlsruhe anno dazumal (2013?) nen NPD haufen da. damals hatten wir aber noch nen bürgermeister mit nem arsch inner hose (erfreulicherweise von der CDU) da hat die offizielle gegendemo die eine seite vom bahnhof zu gemacht, ein "fest" von der stadt mit bühne die andere seite und im kleinen wegchen davon weg hat sich der schwarze block mit ein paar randale polizisten ein paar stunden bespasst (das ging da leider echt nicht fein ab aber noch keine frankfurter verhältnisse).
die NPD deppen mussten dann nachdem sie ein paar stunden dumm vorm bahnhof rumstanden dann unverrichteter taten wieder abziehen...

die stadt hat im nachhinein vor gericht zwar einiges auf den deckel bekommen ala "hättet räumen müssen" aber nungut, "die strasse" was ihnen immer so wichtig ist haben sie nicht bekommen und das zählt IMHO.

mittlerweile hats nen bürgermeister von der SPD, unter dem wurde bei den ~50 pegida demos die wir in karlsruhe hatten von der polizei die route freigeprügelt/aufwändig abgesperrt und als wir mal dadurch wieder die vollblut nazis zum sogennannten "tag der deutschen zukunft" da hatten mit so sprüchen wie "nie, nie, nie wieder isreal" und "wer deutschland liebt ist antisemit" (gibts alles auf youtube) hat die polizei drei tage vorher schon den roten teppich ausgerollt und die route in dem vorort wo sie durch sind rund um die uhr bewacht...
11.11.2019 2:59:19  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Smoking44*

Dazu mal eine Frage. Gibt es bzgl. Demonstrationen nicht sowas wie Verhältnismäßigkeit in den Gesetzestexten?

Die Wichser waren jetzt schon zum zweiten Mal in meiner Stadt und so schön ich es finde, denen mit 10.000 anderen den Mittelfinger zu zeigen, so lieber hätte ich es, wenn sie einfach mit Bussen an irgendein B-Ziel zum demonstrieren gekarrt würden, anstatt jedes Mal eine Premiumroute durch die Innenstadt zu bekommen.



Da hast du die Antwort ja schon selbst gegeben: Einfach Leute am demonstrieren hindern, weil sie XY gerade lästig sind geht grundsätzlich nicht in einem mehr oder weniger freien Land.
11.11.2019 3:56:22  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
Doch, ich glaube schon, dass das geht. Ich kann mir z. B. nicht vorstellen, dass ich eine Genehmigung bekäme, direkt im Büro von Frau Merkel zu demonstrieren. Oder man denke an g20 in Hamburg oder den Hambacher Forst und daran, was Demonstranten jeweils nicht durften. Also wirds da wohl irgendeine Handhabe geben, ich habe nur keine Ahnung, ob sich sowas juristisch irgendwie übertragen lässt.

@mrDeath: Die Polizei hat im Vorfeld halbherzig versucht die Demo einzuschränken (eher auf einen anderen Tag zu legen...), aber Route und alles stand im Vorfeld fest und wurde mit entsprechenden Polizeikräften gesichert, was gerade, weils durch die ganze Innenstadt verläuft, ein Heidenaufwand ist. Die Demoseite wird von einem Netzwerk organisiert, das sich grundsätzlich kooperativ mit Verwaltung und Polizei verhält, da sind so organisierte Aktionen mit dem Ziel der Störung der Planung eigentlich nicht denkbar.
Gibt zwar immer paar impulsive Linke, die durch die Absperrungen brechen oder einen Sitzstreik beginnen, aber der Teil war aufgrund der dichten Polizeipräsenz jeweils fix gegessen.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Smoking44* am 11.11.2019 4:15]
11.11.2019 4:15:35  Zum letzten Beitrag
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Wraith of Seth

wraith_of_seth
Wenn Demonstrationen ihr Recht darauf einsetzen, um andere Grundrechte anzugreifen - z.B. das Recht auf Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Persönlichkeitsentfaltung, ... -, bin ich mir sehr sicher, dass es Handhabe gibt. Das geht ggf. vor Gericht, aber da ist dann ja genau der Fall, wo entschieden wird, welches Recht mehr Schutz im konkreten Fall hatte. Die Exekutive muss bei der Entscheidungsfindung diese Abwägung machen, und die Judikative, wenn gegen diesen Beschluss geklagt wird. Demokratie und Gewaltenteilung in Aktion.
11.11.2019 5:14:57  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Versammlungen (Demonstration) bedürfen zunächst gar keiner Genehmigung, da es sich um ein Grundrecht handelt. Die Verfügungsgewalt darüber steht dem Staat nicht zu. Natürlich gibt es (beschränkte) Mittel und Wege zum Verbot, unter entsprechenden Voraussetzungen.
Es ist auch absolut kurzsichtig, jetzt hier mehr Möglichkeiten zu fordern, wie Demonstrationen verhindert werden können. Das findet ihr vielleicht ganz töfte, solange die SPD Bürgermeisterposten besetzt. Da wir aber vor der Situation stehen, bald mal welche von der AfD in diesen Ämtern zu haben, wollt ihr bestimmt nicht, dass denen diese Macht zusteht.

 
Zitat von Wraith of Seth

Wenn Demonstrationen ihr Recht darauf einsetzen, um andere Grundrechte anzugreifen - z.B. das Recht auf Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Persönlichkeitsentfaltung, ... -, bin ich mir sehr sicher, dass es Handhabe gibt. Das geht ggf. vor Gericht, aber da ist dann ja genau der Fall, wo entschieden wird, welches Recht mehr Schutz im konkreten Fall hatte. Die Exekutive muss bei der Entscheidungsfindung diese Abwägung machen, und die Judikative, wenn gegen diesen Beschluss geklagt wird. Demokratie und Gewaltenteilung in Aktion.



Diese Demonstration schränken erst mal keine anderen Grundrechte ein. Außer ein wenig die Freizüzigkeit, weil andere kurz die Straßen nicht benutzen können.
Die politischen Forderungen, d.h. Meinungsäußerungen, mögen darauf abzielen, wenn sie konsequent zuende gedacht werden. Das ist jedoch nahezu jeder Demonstration immanent. Ein Hambiprotest will auch erreichen, dass die Eigentumsrechte (Grundrecht!) von RWE eingeschränkt werden.
Auch hier wollt ihr bitte nicht, dass eine Abwägung der politischen Wertigkeit der Aussagen einer Demonstration von Gerichten vorgenommen wird. Aus den o.g. Gründen. Aber hier noch simpler, denn Richter haben auch politische Meinungen. Wenn die gerne viel Schnitzel essen, sind ihnen die Proteste zur Abschaffung von Massentierhaltung vielleicht weniger wichtig als Grundrechte der Bauern. O. ä.
11.11.2019 8:33:08  Zum letzten Beitrag
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[k44] Obi Wahn

k44_obi_wahn
betruebt gucken
 
Zitat von Smoking44*

Also wirds da wohl irgendeine Handhabe geben, ich habe nur keine Ahnung, ob sich sowas juristisch irgendwie übertragen lässt.


"Öffentlicher Raum" muss es schon sein, das Innere des Bundeskanzleramtes oder ein in Privatbesitz befindlicher Wald gehören nicht dazu. Wohl aber zB die Abflughalle eines mehrheitlich im Besitz "des Staates" befindlichen Flughafens.
11.11.2019 9:02:25  Zum letzten Beitrag
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Wraith of Seth

wraith_of_seth
@Armageddon: Warum bedarf es dann Anmeldungen?
11.11.2019 9:09:10  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Wraith of Seth

@Armageddon: Warum bedarf es dann Anmeldungen?


Aufgrund eines Gesetzes (VersG) mit schwierigem Status der Verfassungskonformität. Diese Anmeldung führt jedoch nicht zu einer Genehmigung, denn eine solche darf es nicht geben.
Ein Standbein, wie das Gesetz "verfassungskonformer" wird, ist, dass die Anmeldung bei zu kurzfristiger Organisation entfällt.
11.11.2019 9:12:17  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
betruebt gucken
Schön, dass ihr beide noch mal auf diesen Aspekt anspringt, aber ich habe explizit nach Verhältnismäßigkeit und eventuellen Hebeln dafür gefragt, nicht nach einem Verbot, ne? Mir geht es darum, wie man diese Demonstration gestaltet, nicht, dass sie geschieht an sich.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Smoking44* am 11.11.2019 9:16]
11.11.2019 9:15:41  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
 
Zitat von Smoking44*

Schön, dass ihr beide noch mal auf diesen Aspekt anspringt, aber ich habe explizit nach Verhältnismäßigkeit und eventuellen Hebeln dafür gefragt, nicht nach einem Verbot, ne? Mir geht es darum, wie man diese Demonstration gestaltet, nicht, dass sie geschieht an sich.


Naja und das ist es halt. Sobald abgewogen werden muss, wie viel Demostörung verhältnismäßig ist, findet eine Wertung von Teilnehmerzahl und Anliegen statt.

Das will man aber bei Grundrechten nicht haben, besonders wenn die Abwägung mit Missbrauchspotential einhergeht.
11.11.2019 9:19:36  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
 
Zitat von loliger_rofler

 
Zitat von Smoking44*

Schön, dass ihr beide noch mal auf diesen Aspekt anspringt, aber ich habe explizit nach Verhältnismäßigkeit und eventuellen Hebeln dafür gefragt, nicht nach einem Verbot, ne? Mir geht es darum, wie man diese Demonstration gestaltet, nicht, dass sie geschieht an sich.


Naja und das ist es halt. Sobald abgewogen werden muss, wie viel Demostörung verhältnismäßig ist, findet eine Wertung von Teilnehmerzahl und Anliegen statt.

Das will man aber bei Grundrechten nicht haben, besonders wenn die Abwägung mit Missbrauchspotential einhergeht.



Und trotzdem passiert es standardmäßig, weil Straßen und Gebäude abgesperrt werden und das irgendwie organisiert werden muss, D. h. es wird automatisch auch zu einem Verwaltungsakt, der - so vermute ich - nach bestimmten Regeln gestaltet werden sollte. Ich hatte die Hoffnung, eine davon sei eine Art Verhältnismäßigkeit und dass das irgendwo niedergeschrieben stünde.

Ich zitiere mal von der Seite der Hamburger Polizei:
Die Versammlungsbehörde ist gehalten, für einen angemessenen Interessenausgleich zu sorgen und mögliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Außerdem muss die Polizei in die Lage versetzt werden, die Versammlung zu schützen.
11.11.2019 9:24:51  Zum letzten Beitrag
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loliger_rofler

AUP loliger_rofler 08.03.2009
Bei deinem Zitat geht es vorrangig um Sicherheit, der Interessensausgleich ist halt "Umweg laufen müssen" vs "Grundrecht" und da gibt es nicht viel Spielraum wenn man keine Sicherheitsbedenken vorzeigen kann.
[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von loliger_rofler am 11.11.2019 9:29]
11.11.2019 9:28:50  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
 
Zitat von loliger_rofler

Interessensausgleich ist halt "Umweg laufen müssen" vs "Grundrecht"



Es ist faktisch so, dass 200 Menschen für einen Tag die gesamte Innenstadt einer 340k Kommune lahmlegen, wobei am Wochenende natürlich mehr Einpendler da sind. Das ist etwas mehr Einschränkung als "halt einen Umweg laufen".
11.11.2019 9:33:54  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
Demonstrieren ist ja ok aber bitte dort wo es niemand mitbekommt?
11.11.2019 9:34:55  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
Man hat also auch ein Grundrecht auf Aufmerksamkeit?
11.11.2019 9:42:22  Zum letzten Beitrag
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Shooter

shooter
...
Keine Ahnung, hat man ein Grundrecht auf eine freie Innenstadt?
11.11.2019 9:46:18  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Shooter

Demonstrieren ist ja ok aber bitte dort wo es niemand mitbekommt?


Also hier lässt man die tatsächlich nicht mehr in die Innenstadt. peinlich/erstaunt
11.11.2019 10:00:11  Zum letzten Beitrag
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Smoking44*

AUP Smoking44* 22.04.2010
Und wie wird das geregelt? Ich will echt nicht, dass die jetzt jedes Jahr hier ihren privaten Feiertag kriegen, bis die Haverbeck uns von ihrem Dasein erlöst.
11.11.2019 10:04:59  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
Pfeil
 
Zitat von Smoking44*

Man hat also auch ein Grundrecht auf Aufmerksamkeit?


Direkt daran aufgehängt: natürlich. Das Versammlungsrecht umfasst als Grundrecht selbstverständlich auch die öffentliche Wirksamkeit deiner Versammlung.
Sonst wäre es kinderleicht, Versammlungen den Boden zu entziehen. Dann verfügst als Stadtverwaltung einfach, dass die Versammlung nicht auf dem Rathausmarkt (große Wirksamkeit) stattfindet, sondern auf irgendeinem stillgelegten Gelände im Industriegebiet, wo nur 3x täglich ein Bus vorbeifährt. Wie viel Schlagkraft dein Aufzug dort noch hat (und wie viele Teilnehmer noch kommen), kannst du dir dann ausdenken.
Dass die Hoheit darüber, wo Demonstration stattfinden, direkten Einfluss auf deren Wirkung hat, ergibt sich von alleine. Und deshalb ist die Entscheidung darüber dem Staat auch wieder grundsätzlich entzogen. Einschränken geht nur durch Sicherheitsbedenken oder in Extremfällen.
11.11.2019 10:09:19  Zum letzten Beitrag
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fiffi

AUP fiffi 19.04.2008
 
Zitat von Smoking44*

Und wie wird das geregelt? Ich will echt nicht, dass die jetzt jedes Jahr hier ihren privaten Feiertag kriegen, bis die Haverbeck uns von ihrem Dasein erlöst.


Normalerweise hat man bei der Genehmigung der Demonstrationsroute ein gewisses Ermessen, in Bielefeld aber wohl schwieriger, weil die ja tatsächlich ein Ziel (Landgericht) haben.
11.11.2019 10:09:21  Zum letzten Beitrag
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-=Q=- 8-BaLL

-=Q=- 8-BaLL
 
Zitat von Smoking44*

Und wie wird das geregelt? Ich will echt nicht, dass die jetzt jedes Jahr hier ihren privaten Feiertag kriegen, bis die Haverbeck uns von ihrem Dasein erlöst.



Wenn man schon bereit ist, an der Versammlungsfreiheit rumzufummeln, könnte man auch einfach die Haverbeck entsorgen.
Ohne Anlass kein Naziaufmarsch.
11.11.2019 10:10:33  Zum letzten Beitrag
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Bombur

AUP Bombur 24.06.2010
 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

 
Zitat von Smoking44*

Und wie wird das geregelt? Ich will echt nicht, dass die jetzt jedes Jahr hier ihren privaten Feiertag kriegen, bis die Haverbeck uns von ihrem Dasein erlöst.



Wenn man schon bereit ist, an der Versammlungsfreiheit rumzufummeln, könnte man auch einfach die Haverbeck entsorgen.
Ohne Anlass kein Naziaufmarsch.


Blackfacen und in die Menge werfen?
11.11.2019 10:19:09  Zum letzten Beitrag
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[Amateur]Cain

Amateur Cain
Ein paar CDU-Leute aus Thüringen haben Gespräche mit der AfD gefordert. Das hat eine Vorgeschichte – und viel mit der Werte-Union zu tun, der auch Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen angehört.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/warum-thueringer-cdu-politiker-gespraeche-mit-afd-wollten-16477191.html?GEPC=s3&premium=0x23180258749da45af1891dfeb81ccd79


Scheint eigentlich Paywall zu sein, aber noch geht es anscheinend.
11.11.2019 10:36:30  Zum letzten Beitrag
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Wraith of Seth

wraith_of_seth
 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Smoking44*

Man hat also auch ein Grundrecht auf Aufmerksamkeit?

Einschränken geht nur durch Sicherheitsbedenken oder in Extremfällen.


Aber das ist doch genau wieder so ein Abwägen wie ich es schrieb, oder nicht? Ab irgendeinem Punkt entscheidet sich wer, einzuschreiten und einzuschränken. Sei es eine aufgelöste Sitzblockade, Routenfestlegung oder sonst was. Und bis auf wenige Ausnahmen scheint die Exekutive keinen Ärger zu bekommen. Und auch wenn Sachbeschädigung eher linkes Maigehabe zu sein scheint (meine Wahrnehmung), sind Nazidemos durchaus Grund bestimmte Gegenden aus Gründen körperlicher Unversehrtheit zu meiden, gerade wenn man nicht jedes Privileg auf sich vereint. Einfach zu sagen "nicht verfassungskonform" scheint mir da zu kurz zu greifen, auch wenn es nur "Extremfälle" betrifft. Irgendwie müssen die ja greifbar und definierbar sein. Und niemand hier wird diese Denkarbeit "einfach" nennen. Denke ich mal einfach.
11.11.2019 10:41:15  Zum letzten Beitrag
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monischnucki

AUP monischnucki 06.06.2018
 
Zitat von Bombur

 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

 
Zitat von Smoking44*

Und wie wird das geregelt? Ich will echt nicht, dass die jetzt jedes Jahr hier ihren privaten Feiertag kriegen, bis die Haverbeck uns von ihrem Dasein erlöst.



Wenn man schon bereit ist, an der Versammlungsfreiheit rumzufummeln, könnte man auch einfach die Haverbeck entsorgen.
Ohne Anlass kein Naziaufmarsch.


Blackfacen und in die Menge werfen?



Oh boy! Breites Grinsen
11.11.2019 10:43:17  Zum letzten Beitrag
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[gc]Fidel

koksendefidel
Irgendwie erinnert mich as immer eher an unrühmliche Zeiten unserer Geschichte.
Die afd als letzte Rettung der konservativen...

Nicht diese Herr H. Der ist zu wild, aber dahinter stehen kluge Köpfe. Und eingebunden in die Verantwortung unserer Demokratie, werden die alle vernünftig.

Wäre da bloß nicht dieses Gutachten dieser Behörde, der der gute Herr Maaßen einst vorstand.
11.11.2019 10:47:00  Zum letzten Beitrag
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shp.makonnen

AUP shp.makonnen 01.01.2019
 
Zitat von monischnucki

 
Zitat von Bombur

 
Zitat von -=Q=- 8-BaLL

 
Zitat von Smoking44*

Und wie wird das geregelt? Ich will echt nicht, dass die jetzt jedes Jahr hier ihren privaten Feiertag kriegen, bis die Haverbeck uns von ihrem Dasein erlöst.



Wenn man schon bereit ist, an der Versammlungsfreiheit rumzufummeln, könnte man auch einfach die Haverbeck entsorgen.
Ohne Anlass kein Naziaufmarsch.


Blackfacen und in die Menge werfen?



Oh boy! Breites Grinsen



Würde ich mir ansehen.
11.11.2019 10:48:35  Zum letzten Beitrag
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Poliadversum

AUP Poliadversum 30.08.2012
 
Zitat von Wraith of Seth

[quote=215025,1248461897,"Armag3ddon"][b]
Und auch wenn Sachbeschädigung eher linkes Maigehabe zu sein scheint (meine Wahrnehmung), sind Nazidemos durchaus Grund bestimmte Gegenden aus Gründen körperlicher Unversehrtheit zu meiden, gerade wenn man nicht jedes Privileg auf sich vereint.


Und wenn die glatzen anfangen weniger priviligierte zu verkloppen wird die Polizei die Demo dann auch auflösen. die bloße Angst davor genügt aber nicht, und das zurecht, gibt kein Grundrecht auf Angstfreiheit.
11.11.2019 10:48:52  Zum letzten Beitrag
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Armag3ddon

AUP Armag3ddon 04.01.2011
 
Zitat von Wraith of Seth

 
Zitat von Armag3ddon

 
Zitat von Smoking44*

Man hat also auch ein Grundrecht auf Aufmerksamkeit?

Einschränken geht nur durch Sicherheitsbedenken oder in Extremfällen.


Aber das ist doch genau wieder so ein Abwägen wie ich es schrieb, oder nicht? Ab irgendeinem Punkt entscheidet sich wer, einzuschreiten und einzuschränken. Sei es eine aufgelöste Sitzblockade, Routenfestlegung oder sonst was. Und bis auf wenige Ausnahmen scheint die Exekutive keinen Ärger zu bekommen. Und auch wenn Sachbeschädigung eher linkes Maigehabe zu sein scheint (meine Wahrnehmung), sind Nazidemos durchaus Grund bestimmte Gegenden aus Gründen körperlicher Unversehrtheit zu meiden, gerade wenn man nicht jedes Privileg auf sich vereint. Einfach zu sagen "nicht verfassungskonform" scheint mir da zu kurz zu greifen, auch wenn es nur "Extremfälle" betrifft. Irgendwie müssen die ja greifbar und definierbar sein. Und niemand hier wird diese Denkarbeit "einfach" nennen. Denke ich mal einfach.


Es ist eine Abwägung in engen Grenzen. Und bei Prognoseentscheidungen noch enger. Denn Versammlungen mit "ja, da werden wohl Straftaten begangen werden" (das meinst du ja wohl damit, dass die körperliche Unversehrtheit von anderen in Gefahr ist) zu verbieten, ist saugefährlich. Damit kannst du auch jeden linken Aufzug wegverbieten, weil dir kein Organisator zusichern kann, dass nicht jemand vom schwarzen Block(tm) dabei sein wird und schon besteht die Gefahr auf Straftaten. Die korrekte Vorgehensweise ist daher ja in der Regel, Versammlungen oder Teile derer dann aufzulösen, wenn diese Straftaten losgehen und man Einzelpersonen nicht mehr isolieren und rausziehen kann.

Und wenn du sagst, dass die Exekutive "keinen Ärger" bekommt: wo kein Kläger, da kein Richter. Damit spielst du den Ball den Privatpersonen zu, die ihre Grundrechte gerichtlich verteidigen müssen. Dadurch etablierst du auch ein Verwaltungshandeln, in dem erst mal rechtswidrig gehandelt wird und man dann darauf wartet, ob jemand klagt. Dann wird ein Hambiprotest eben erst mal geräumt. Ob ein Gericht dann Monate später feststellt, dass das rechtswidrig war, interessiert dann doch keinen mehr. Deine Versammlung ist dann schon lange weg.
Entsprechendes hat sich auch bei Naziaufmärschen deutschlandweit gezeigt: die Kommunen erlassen bewusst rechtswidrige Verbote und lassen sich gerichtlich dazu zwingen, den Aufmarsch zuzulassen (gerade die NPD hat routiniert Eilverfahren eingelegt und gewonnen). Dann kann dein Bürgermeister dem Wahlvolk erklären, dass man ja gezwungen wurde und am besten verlieren alle noch den Glauben daran, dass unsere Gerichte vernünftige Urteile fällen.
11.11.2019 10:55:05  Zum letzten Beitrag
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Jellybaby

Arctic
 
Zitat von Smoking44*

Doch, ich glaube schon, dass das geht. Ich kann mir z. B. nicht vorstellen, dass ich eine Genehmigung bekäme, direkt im Büro von Frau Merkel zu demonstrieren. Oder man denke an g20 in Hamburg oder den Hambacher Forst und daran, was Demonstranten jeweils nicht durften.



ja, aber da muss einem schon mehr einfallen als die sind lästig oder Demos sichern ist mir zu teuer.
11.11.2019 11:09:46  Zum letzten Beitrag
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 Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber...
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