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| Zitat von zapedusa
"Auch wenn wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind, sich der fortschreitenden Afrikanisierung, Orientalisierung und Islamisierung zu widersetzen."
Leider
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| "Wenn der Krieg verloren geht, wird auch das Volk verloren sein. Es ist nicht notwendig, auf die Grundlagen, die das deutsche Volk zu seinem primitivsten Weiterleben braucht, Rücksicht zu nehmen. Im Gegenteil, es ist besser, selbst diese Dinge zu zerstören. Denn das Volk hat sich als das schwächere erwiesen, und dem stärkeren Migrantenvolk gehört ausschließlich die Zukunft." | |
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Wer steckt hinter dem Nazi-Online-Versandhandel und Verlag "Der Schelm"?
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| Zitat von fiffi
Wenn man die AfD schon nicht als verfassungsfeindlich einstufen möchte, wie sieht es eigentlich mit einem Disziplinarverfahren gegen den beurlaubten Höcke aus?
| Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind insbesondere zu rechnen:
- die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Person auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,
- die Volkssouveränität,
- die Gewaltenteilung,
- die Verantwortlichkeit der Regierung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte,
- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
- das Mehrparteienprinzip,
- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und
- das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen die durch die vorgenannten Grundsätze gekennzeichnete freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob diese Bestrebungen im Rahmen einer Organisation oder außerhalb einer solchen verfolgt werden. | |
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Nach BVerfG i.S. NPD-Verfahren meiner Erinnerung nach "nur noch" Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatprinzip.
Aber ob das am Ergebnis was ändert?
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https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html
Rn. 529 bis 547 (bzw. ab 535 bis 547). Wobei es da ja speziell um Parteiverbote ging.
Aber wenn das erfüllt ist, dürfte es auch beim Beamten greifen.
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| Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen insbesondere nicht die von Art. 79 Abs. 3 GG umfassten Prinzipien der Republik und des Bundesstaats, da auch konstitutionelle Monarchien und Zentralstaaten dem Leitbild einer freiheitlichen Demokratie entsprechen können. Eine Partei, die sich für ein derartiges Verfassungsmodell einsetzt, begibt sich nicht in einen Widerspruch zu Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie, | |
lel, damit Führer H. no problem?
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| Die Würde des Menschen bleibt nur unangetastet, wenn der Einzelne als grundsätzlich frei, wenngleich stets sozialgebunden, und nicht umgekehrt als grundsätzlich unfrei und einer übergeordneten Instanz unterworfen behandelt wird. Die unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion stellt eine Missachtung des Wertes dar, der jedem Menschen um seiner selbst willen, kraft seines Personseins zukommt. Sie verletzt seine Subjektqualität und stellt einen Eingriff in die Garantie der Menschenwürde dar, der fundamental gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt. Menschenwürde ist egalitär; sie gründet ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht. Dem Achtungsanspruch des Einzelnen als Person ist die Anerkennung als gleichberechtigtes Mitglied in der rechtlich verfassten Gemeinschaft immanent. Mit der Menschenwürde sind daher ein rechtlich abgewerteter Status oder demütigende Ungleichbehandlungen nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere, wenn derartige Ungleichbehandlungen gegen die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 3 GG verstoßen, die sich – ungeachtet der grundsätzlichen Frage nach dem Menschenwürdegehalt der Grundrechte – jedenfalls als Konkretisierung der Menschenwürde darstellen. Antisemitische oder auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. | |
Aber das doch wohl! Juristen anyone?
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[Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert; zum letzten Mal von GLG|Assassin am 18.02.2020 19:41]
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Also, kein Zweifel am Faschismuslevel der LEute, aber stimmt die Behauptung, man dürfe "Mein Kampf" nicht unkommentiert vertreiben?
Ich habe letztes Jahr mal fast bei dem Laden bestellt. Ich suchte ein bestimmtes Buch und deren Nachdruck war das preiswerteste. Kurz vorm Bestellen bei Amazon habe ich dann mal aus einem leisen Ziehen im Hinterkopf gecheckt, was der Verkäufer sonst noch so anbietet. Raus mit dem Ding aus dem Warenkorb. Ich warte jetzt drauf, es antiquarisch zu finden.
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| Zitat von Bombur
Also, kein Zweifel am Faschismuslevel der LEute, aber stimmt die Behauptung, man dürfe "Mein Kampf" nicht unkommentiert vertreiben?
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Ist das nicht irgendwie 2015 oder so abgelaufen?
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Jo, deshalb war die kommentierte Fassung doch der "Kompromiss", oder nicht?
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Ja, aber hat man sich da irgendeine rechtliche Handhabe geschaffen?
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Kann man ja nicht, wenn der Text frei ist, ist er frei. Was natürlich nicht bedeutet, dass er gleich bei Weltbild im Schaufenster steht.
Aber um das eben "abzufedern" gabs die kommentierte Ausgabe, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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Habt ihr Kein Familienexemplar?
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Ach, Deine Familie hat das aufgehoben? Ich habe es 2016 als eBook gelesen. Es war ekelhaft.
| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Kann man ja nicht, wenn der Text frei ist, ist er frei. Was natürlich nicht bedeutet, dass er gleich bei Weltbild im Schaufenster steht.
Aber um das eben "abzufedern" gabs die kommentierte Ausgabe, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
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Doch, man könnte das Buch indizieren. Man hat das Buch indiziert. (Quelle) Darf dann nicht mehr ohne weiteres im Versandhandel vertrieben werden. Man könnte es rundheraus verbieten oder den Erwerb, Besitz oder Vertrieb unter Strafe stellen. Hat man aber wohl nicht getan.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Bombur am 18.02.2020 21:02]
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| Zitat von [gc]Fidel
Habt ihr Kein Familienexemplar?
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Das war plötzlich weg, aber dann gabs Floppydisks.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von -=Q=- 8-BaLL am 18.02.2020 21:04]
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| Zitat von GLG|Assassin
| Zitat von fiffi
Wenn man die AfD schon nicht als verfassungsfeindlich einstufen möchte, wie sieht es eigentlich mit einem Disziplinarverfahren gegen den beurlaubten Höcke aus?
| Zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind insbesondere zu rechnen:
- die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Person auf Leben und freie Entfaltung der Persönlichkeit,
- die Volkssouveränität,
- die Gewaltenteilung,
- die Verantwortlichkeit der Regierung,
- die Unabhängigkeit der Gerichte,
- die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
- das Mehrparteienprinzip,
- die Chancengleichheit für alle politischen Parteien und
- das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.
Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen die durch die vorgenannten Grundsätze gekennzeichnete freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob diese Bestrebungen im Rahmen einer Organisation oder außerhalb einer solchen verfolgt werden. | |
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Nach BVerfG i.S. NPD-Verfahren meiner Erinnerung nach "nur noch" Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatprinzip.
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Dann sag mal in Sachsen Bescheid!
https://www.justiz.sachsen.de/download/Verfassungstreue.pdf
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| AfD-Fraktionschef Markus Wagner wird mit den Worten zitiert: “Da haben wir wieder einen Treffer gelandet. Kunst muss nicht nur von links kommen.” | |
| In einer Pressemitteilung wird Fraktionschef Wagner weiter zitiert: “Wenn Antifa-Extremisten die Kunstfreiheit angreifen, kann es nur eine Antwort geben: Wir erhöhen die Auflage!” | |
Wie viel Lack muss man gesoffen haben um so verbrannt zu sein?
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Gehört das Malbuch eigentlich in die blaue oder die braune Tonne?
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Egal, hauptsache zurück zum absender, damit der die arbeit damit hat.
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| Zitat von Lunovis zurück zum absender
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Und zwar beschleunigt, mitten in die Fresse
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| Zitat von Schm3rz
| AfD-Fraktionschef Markus Wagner wird mit den Worten zitiert: “Da haben wir wieder einen Treffer gelandet. Kunst muss nicht nur von links kommen.” | |
| In einer Pressemitteilung wird Fraktionschef Wagner weiter zitiert: “Wenn Antifa-Extremisten die Kunstfreiheit angreifen, kann es nur eine Antwort geben: Wir erhöhen die Auflage!” | |
Wie viel Lack muss man gesoffen haben um so verbrannt zu sein?
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AfD verteilt ein rassistisches Malbuch an Kinder: Kunst und Satire!
WDR lässt Kinder ein harmloses, satirisches Lied singen:
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Jetzt habe ich auf das Kreuz in dem Bild geklickt.
Dieses Malbuch ey, wtf?
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Da musste ich auch dran denken.
Diese Sauhunde.
Ich bin es tatsächlich. Wäre nicht abgeneigt, den Künstler sein Machwerk in voller Auflage fressen zu lassen.
Wollte ja Rat schreiben, wie übel ich es finde, wie man heimlich den Diskurs immer weiter Richtung späte 1930er verschiebt. Aber eigentlich ist es eher unheimlich.
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Es ist alles so unglaublich widerlich.
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Verfassungsschutz jetzt tätig?
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Verfassungsschutz hat den Wettbewerb gewonnen und als erster alles ausgemalt. \o/
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bis auf auf die Fahnen in modernem blau und den Wölfen, die sind grau.
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| Zitat von Abso
Alles braun?
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Ein paar werden auch mit blau gemalt haben.
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |