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Bedrohung als Jefööööööhl.
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| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Bedrohung als Jefööööööhl.
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Ja, das ist ziemlich der Sinn der Sache. Gut zu sehen, dass man in Hessen noch unterstützt wird und sich somit immer sicher fühlen kann.
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"Putting the 'ss' in 'Hessen'!"
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| Zitat von Lunovis
| Zitat von -=Q=- 8-BaLL
Bedrohung als Jefööööööhl.
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Ja, das ist ziemlich der Sinn der Sache. Gut zu sehen, dass man in Hessen noch unterstützt wird und sich somit immer sicher fühlen kann.
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Amtseitig kann man durchaus als das würdigen, was es ist.
"... Sie bedroht werden" / "... Sie sich bedroht fühlen"
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Warum sollte man der Person, die man tot sehen will, auch noch den Personenschutz bezahlen? Einige hier brauchen mal einen Realitätsabgleich!
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| Zitat von Abso
"Putting the 'ss' in 'Hessen'!"
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Ziemlich unwürdig für ein Bundesland, was einst den „Technischen Dienst“ des BDJ offensiv hat auffliegen lassen samt US-Beteiligung dahinter. Aber gut, vielleicht muss erst ein honorige CDU-Politiker ermo..... oh.
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Was
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Auf die Begründung bin ich ja echt gespannt.
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| Hintergrund sei, dass die Einstufung der gesamten AfD als »Verdachtsfall« öffentlich geworden sei, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten. Die Beobachtung der Gesamt-Partei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden, auch der SPIEGEL hatte dies gemeldet. Zuvor hatte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang in einer internen Schalte den Länderkollegen die Einstufung bekannt gegeben.
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| Zitat von loliger_rofler
Auf die Begründung bin ich ja echt gespannt.
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| Hintergrund sei, dass die Einstufung der gesamten AfD als »Verdachtsfall« öffentlich geworden sei, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten. Die Beobachtung der Gesamt-Partei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden, auch der SPIEGEL hatte dies gemeldet. Zuvor hatte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang in einer internen Schalte den Länderkollegen die Einstufung bekannt gegeben. | |
m(
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Was?
"Ihr dürft rechtsextreme beobachten, solange ihr niemanden davon etwas sagt. Sollte auch nur irgendeiner von euren Mitarbeitern etwas ausplaudern, dürft ihr nur noch linke beobachten"?
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Ja, ich finde die Logik auch spannend. Ich kann also jede Beobachtung verhindern, indem ich öffentlich sage dass XY beobachtet wird?
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Ne, nur wenn vorher zugesagt wurde, dass darüber nichts verlautet wird.
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Finde beim VG Köln dazu keine aktuelle Pressemitteilung. Vielleicht kommt das ja noch. Nur das hier, vom 27. Januar:
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_27012021/index.php
Gericht lehnt in Eilverfahren der AfD gegen Einstufung als Verdachtsfall Erlass einer Zwischenregelung ab
| Die AfD hatte am vergangenen Donnerstag (21.1.2021) einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV, gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln sowie eine solche Einstufung oder Behandlung öffentlich bekanntzugeben. Zugleich hatte sie beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag eine Zwischenregelung zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb.
Das BfV hat daraufhin im gerichtlichen Verfahren zugesagt, bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag Abgeordnete auf Bundes-, Landes- und Europaebene sowie entsprechende Wahlbewerberinnen und -bewerber nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Ferner hat es zugesagt, während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens nicht öffentlich bekanntzugeben, ob es die AfD als Verdachtsfall oder gesichert extremistische Bestrebung einstuft oder behandelt. Die AfD hielt an ihrem Antrag auf Erlass einer Zwischenregelung fest. | |
BfV hat eine Zusage gemacht, um der gerichtlichen Zwischenentscheidung zu entgehen, und hält sich jetzt wohl nicht an diese Zusage.
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Haben wir noch strategisches Bomberkommando? Zwei noch? Keins mehr? Oh.
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Wär ja schade wenn da jemand wäre, der wie ein ehemaliger Chef der Veranstaltung ein Interesse daran hätte, dass ein Verfahren gegen seine blaubraunen Brüder aus formellen Gründen an die Wand ballert.
Ich mein ja nur...
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Ach, die deutsche Justiz ist kacke? Wer hätte das gedacht?
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| Zitat von BlixaBargeld
Ach, die deutsche Justiz ist kacke? Wer hätte das gedacht?
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Das ist als Aussage dann doch sehr pauschal.
PM des Gerichts gibt es jetzt auch: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/09_05032021/index.php
Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“
| Das Gericht gab dem erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses statt. Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, nachdem alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen. Die Stillhaltezusage habe das OVG NRW ausdrücklich dahingehend verstanden, dass nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung unterlassen werde, sondern jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit. Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei. Das gelte in gleicher Weise für die 262-seitige Antragserwiderung der Antragsgegnerin vom 01.03.2021, die ebenfalls an die Presse durchgestochen worden sei. Diesem Schriftsatz lasse sich im Einzelnen entnehmen, was aus Sicht des BfV für die Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall maßgeblich sei. Das Gericht habe im ersten Durchlauf die Notwendigkeit einer Zwischenregelung verneint, weil die Antragsgegnerin Stillhaltezusagen abgegeben habe, um eine dem Gewaltenteilungsgrundsatz sowie dem Respekt vor dem Gericht entsprechende Verfahrensweise zu ermöglichen. Diese Vertrauensgrundlage sei nunmehr zerstört. Für den Hängebeschluss bestehe auch ein Bedürfnis, obwohl die Einstufung als Verdachtsfall nunmehr in der Welt sei. Denn mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.
Auch soweit der Antrag die Einordnung und Behandlung der Antragstellerin als Verdachtsfall betreffe, falle die erforderliche Folgenabwägung nunmehr zu Lasten des BfV aus. Zum einen könne angesichts des Umstands, dass Stillhaltezusagen bezogen auf die streitige Bekanntgabe teilweise nicht eingehalten worden seien, nicht mehr davon ausgegangen werden, dass zumindest im Hinblick auf die Einordnung und Behandlung die Einhaltung der entsprechenden Stillhaltezusagen sichergestellt sei. Zum anderen sei bereits dadurch, dass die Einordnung als Verdachtsfall öffentlich bekanntgeworden sei, derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden, dass eine weitere Beeinträchtigung derselben dadurch, dass Mitglieder der Antragstellerin mit nicht gänzlich unerheblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssten, allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit nachrichtendienstlich überwacht zu werden oder von solchen Maßnahmen jedenfalls mittelbar betroffen zu sein, nicht hinnehmbar sei.
Das Gericht führte in seinem Beschluss ferner aus, dass es für den Erlass eines Hängebeschlusses allein auf eine Folgenabwägung ankomme, nicht hingegen auf eine Prüfung des voraussichtlichen Erfolgs des Eilantrags. Das Verfahren auf Erlass einer Zwischenregelung sei kein „Eilverfahren im Eilverfahren“. | |
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| Zitat von BlixaBargeld
Ach, die deutsche Justiz ist kacke? Wer hätte das gedacht?
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so einfach ist das!
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lol, Juristen verteidigen seltsame Entscheidung eines Gerichtes
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„Hängebeschluss“ … ist das probate Mittel gegen sowas nicht ein selbstbewusstes „doppelt“?
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| Zitat von [Muh!]Shadow
lol, Juristen verteidigen seltsame Entscheidung eines Gerichtes
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Ich habe erstmal nur mehr Kontext gegeben. Denn die PMs der Gerichte sind in der Regel doch ausführlicher und sachlicher als die Presseaufbereitungen. Die Antwort: "lol, die Richter:innen sind Nazis und wählen AfD" ist meistens dann doch nicht unbedingt korrekt (man kann das natürlich als persönliche Wahrheit für sich so glauben).
Die Prinzipien, die hier angewendet werden (Folgeabwägung hinsichtlich des ggf. eintretenden Schadens, hier bei einer politischen Partei, also einer Entität, die durch die Verfassung dann doch etwas mehr geschützt ist), sind sehr universelle Rechtsgedanken. Skandalös wäre es, wenn wir diese über den Haufen werfen, weil hier die AfD beteiligt ist.
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Ein Hängebeschluss ist zudem auch erst einmal nur eine Art Zwischenverfügung und kein Endurteil. Es gibt auch nicht die Richtung für ein Endurteil vor, weil es erstmal nur an die Folgen anknüpft und nicht an eine Prüfung der Erfolgsaussichten als solche.
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Joa, schon klar, ich war nur über die angefassten Reaktion auf die sicher nicht ganz ernstgemeinte Aussage von Blixa überrascht.
So als Nichtjurist ist man aber von den blumigen Ausführungen dieser Pressemitteilung eher abgetörnt und was sind das denn für abgefahrene Gedankengänge da btw?
Tiefer Eingriff in die Chancenfreiheit weil der Verfassungsschutz ne Partei mit rechtsextremem Programm so behandelt - dass der Wähler sich denkt "Oh mein Gott, die sind ja tatsächlich rechts"?
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| Zitat von [Muh!]Shadow
Joa, schon klar, ich war nur über die angefassten Reaktion auf die sicher nicht ganz ernstgemeinte Aussage von Blixa überrascht.
So als Nichtjurist ist man aber von den blumigen Ausführungen dieser Pressemitteilung eher abgetörnt und was sind das denn für abgefahrene Gedankengänge da btw?
Tiefer Eingriff in die Chancenfreiheit weil der Verfassungsschutz ne Partei mit rechtsextremem Programm so behandelt - dass der Wähler sich denkt "Oh mein Gott, die sind ja tatsächlich rechts"?
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Das ist - juristisch gesehen - der falsche Denkansatz. Es ist hier mehr oder weniger unerheblich, was sich eine unbekannte Masse an Menschen bereits für Gedanken über die Partei macht. Zu sagen: "'jeder'*** hält euch sowieso für Nazis, daher kann es nicht relevant sein, was der Verfassungsschutz nun sagt", lässt sich nicht halten. Eine solche Aussage könnte das Gericht kaum treffen und gleichermaßen könnte man sich dagegen nicht wehren, wenn dies in den Raum hinein behauptet würde (wie würde man dem auch entgegentreten, wenn man meint, hier unrechtmäßig mit einem Label belegt zu sein? Eine repräsentative Umfrage auf eigene Kosten durchführen o.ä.? - man muss sich dabei die AfD als Akteur auch wegdenken und kann als Beispiel dann einpflegen, ein Gericht würde Der Linken sagen, dass sie ohnehin "alle" für linksextrem hielten oder beliebige sonstige Beispiele).
Ohne also mit großen Unbekannten zu arbeiten, kannst du folgendes sagen:
Parteien sind von Verfassungswegen besonders geschützt (historisch: weil Nazis und andere Parteien). Chancengleichheit im politischen Meinungskampf ist ein Gut von Verfassungsrang. Jede Partei hat das Recht, an diesem Kampf teilzunehmen, ohne dass sie "vom Staat", d.h. vor allem von den regierenden Parteien als tonangebende Leiter desselben, darin behindert wird. Der Verfassungsschutz ist ein Staatsinstrument und damit quasi gleichzusetzen mit den tonangebenden Parteien. Eine entsprechende Einstufung durch den Verfassungsschutz ist für uns ganz leicht binär feststellbar (Einstufung ja/nein) und stellt einen starken Eingriff in die geschützten Rechte dar. Einstufung = nein = keine Behinderung. Einstufung = ja = Behinderung.
Das Gericht schaut also nicht, was "sowieso alle denken" und macht daran fest, ob ein Eingriff in die Chancengleichheit besteht. Weil wir damit in ganz große Schwierigkeiten geraten, was sinnvolle Rechtsverteidigung angeht. Das Gericht schaut daher auf die formale Einordnung und stellt daran die Belastungssituation fest. Ob das tatsächlich in der öffentlichen Wahrnehmung etwas ändert, muss dafür außer Betracht bleiben.
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Die jetzige Situation ist vor allem auch darauf zurückzuführen, dass jemand aus verfassungsschutzkreisen geredet hat. Das VG hat erstmal nur entschieden, dass auch der AfD in einem Rechtsstaat zusteht, sich gegen Entscheidungen des Staates zu wehren und es quasi einer Vorverurteilung gleichkommt, wenn der Verfassungsschutz einfach so loslegt. Das hatte der Verfassungsschutz übrigens schon vorher eingesehen (und ist juristisch auch relativ unstreitig), sich dann aber selber nicht an seine Zusage gehalten, bis zum Abschluss des Eilverfahrens nichts öffentlich zu kommunizieren. Unter dieser geänderten Sachlage hat das Gericht jetzt gesagt, dass diese Bekanntmachung (nur die Bekanntmachung) für die Partei mit Blick auf die Wahlen natürlich richtig schlecht gelaufen ist.
e: ah, Arma war schneller..
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 05.03.2021 13:41]
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Eigentlich war das Durchstechen des BfV eher von Vorteil für die AfD, weil sie nun noch glaubhafter den Mythos verbreiten kann, sie würde unrechtmäßig von einer Merkel-Diktatur unterdrückt werden. Jetzt sogar vom Verwaltungsgericht bestätigt.
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[Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert; zum letzten Mal von KarlsonvomDach am 05.03.2021 13:47]
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Diesem unsäglichen Opferrollen-Duktus spielt das natürlich in die Karten.
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[Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert; zum letzten Mal von Tigerkatze am 05.03.2021 13:48]
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Thema: Ich bin ja nicht rechts, aber... |